Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel
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Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3196
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz
Glaser, Ates Gürpinar, Cem Ince, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Aaron Valent,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel
Die Bundesregierung beteiligt sich auf Ersuchen der USA mit Personal des
Auswärtigen Amts und der Bundeswehr am Civil-Military Coordination Center
(CMCC) in Kirat Gat, Israel (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42, 43,
48, 57, 60, 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2817). Das CMCC wurde durch
das US-amerikanische Central Command (CENTCOM) eingerichtet und dient
der Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des sogenannten 20-Punkte-
Plans zur Umsetzung der Waffenruhe, die Steuerung humanitärer Hilfe sowie
die Vorbereitung des Wiederaufbaus im Gazastreifen.
Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit drei Stabsoffiziere der
Bundeswehr sowie drei Bedienstete des Auswärtigen Amts im CMCC tätig. Die
Soldatinnen und Soldaten unterstehen formal der deutschen
Kommandostruktur, agieren jedoch in einer US-geführten Einrichtung, deren operative
Ausrichtung und strategische Ziele nicht vollständig öffentlich dokumentiert sind. Die
Bundesregierung betont, dass es sich nicht um eine Entsendung in den
Gazastreifen oder um eine Beteiligung an einer Friedenstruppe handelt. Gleichwohl
unterstützt das Personal die Koordination militärischer und ziviler Maßnahmen,
darunter die Überwachung des Waffenstillstands, die Beseitigung von
Kriegslasten und die logistische Steuerung von Hilfsgütern.
Vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
vonseiten Israels weiterhin stattfindenden Gewaltakte in der Region und der
unklaren langfristigen Perspektive des 20-Punkte-Plans – der maßgeblich von
den USA und Israel gesteuert wird – wirft die Beteiligung der Bundeswehr und
des Auswärtigen Amts grundsätzliche Fragen auf: nach der rechtlichen
Grundlage, der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, den strategischen Zielen deutscher
Außen- und Sicherheitspolitik sowie der parlamentarischen Kontrolle.
Auch die Anfang des Jahres 2025 gestartete, inzwischen wieder ausgesetzte
EU-Mission am Grenzübergang Rafah war in ihrer praktischen Umsetzung mit
militärischen Sicherungsstrukturen Israels verzahnt (Militarisierter Einsatz am
Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025). Neben unbewaffneten EU-
Beobachtern waren auch Spezialkräfte aus mehreren EU-Staaten zur
Absicherung beteiligt, auch die Bundesregierung bot mit der Bundespolizei die
Teilnahme an.
Parallel dazu bereitet die EU eine deutliche Ausweitung ihrer
Polizeiausbildungsmission „Eupol Copps“ vor (EU will 3 000 Polizisten für Gaza ausbilden,
Tagesschau.de vom 20. Oktober2025). Vorgesehen ist zunächst die Ausbildung
von rund 3 000 palästinensischen Polizeikräften, perspektivisch sollen
insgesamt bis zu 13 000 Einsatzkräfte qualifiziert werden. Die Ausbildung soll unter
anderem an einer internationalen Polizeiakademie in Jericho stattfinden und
den Wiederaufbau von Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen
unterstützen. Auch Deutschland hat eine Beteiligung an diesem Vorhaben in
Aussicht gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgt nach
Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten und Bediensteten des Auswärtigen Amts ins
CMCC?
2. Welche konkreten Stellen (Staaten, Institutionen, Behörden) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung wann und in welcher Form (z. B.
schriftliche Anfragen, diplomatische Gespräche) die Bundesregierung um eine
Beteiligung gebeten?
3. Wie begründet die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Rechtmäßigkeit
des Einsatzes?
4. Welche konkreten operativen Aufgaben (auch humanitäre Hilfe und
logistische Maßnahmen) werden laut Bundesregierung von den deutschen
Kräften im CMCC wahrgenommen?
5. In welchen Arbeitsgruppen, Task Forces oder funktionalen Bereichen des
CMCC sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Kräfte
eingebunden?
6. Wie stellt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sicher, dass
deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht indirekt in militärische Operationen
oder geheimdienstliche Tätigkeiten einbezogen werden, die außerhalb des
mit dem Deutschen Bundestag kommunizierten Aufgabenspektrums
liegen, welche Kontrollmechanismen bestehen hierfür konkret (z. B.
Berichtswege, Lagebesprechungen, Einsatzregeln)?
7. Welche zivilen Alternativen zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der
humanitären Hilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem
Beitritt zum CMCC erwogen?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Mittel und Personal
nicht indirekt israelische Militäroperationen oder Besatzungsstrukturen
stützen, und wie stellt die Bundesregierung dies angesichts der Tatsache
sicher, dass das CMCC von CENTCOM geleitet und eng mit israelischen
Sicherheitsbehörden koordiniert wird?
9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des
Engagements im CMCC, und welche Evaluationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant?
10. Auf Grundlage welcher Indikatoren oder Datenquellen trägt laut
Bundesregierung die Arbeit des CMCC nach derzeitigem Stand tatsächlich zur
Verbesserung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen
bei?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des 20-Punkte-Plans
und der Strategie des CMCC darin, und welche dieser Punkte werden
nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich von Israel bzw. den USA
definiert oder umgesetzt?
12. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale
zivilgesellschaftliche Akteure aus Gaza oder der Westbank oder unabhängige
internationale Organisationen in die Arbeit des CMCC einbezogen?
13. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das laufende
und das kommende Haushaltsjahr hinsichtlich der Entsendung der
Soldatinnen und Soldaten sowie des zivilen Personals ins CMCC?
14. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Kabinettsbeschluss
für eine mögliche Beteiligung deutscher Polizei- und Zollkräfte an der
EU-Mission EUBAM (European Union Border Assistance Mission)
Rafah bisher nicht in konkrete Entsendungen umgesetzt (Militarisierter
Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025)?
15. Werden laut Bundesregierung derartige Missionen von Polizeien oder
Zollkräften auch im Rahmen des CMCC behandelt oder sogar
koordiniert?
16. Wie will die Bundesregierung nach eigener Darstellung beim
Zustandekommen einer solchen Mission das verfassungsrechtliche Trennungsgebot
durch die enge Verzahnung der EU-Mission mit der israelischen Armee
sowie die Beteiligung an einer von paramilitärisch organisierten
Gendarmeriekräften geführten Operation gewährleisten?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass deutsche
Polizeikräfte sich im Rahmen des einst vorgeschlagenen Einsatzes der
Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) unterordnen würden?
18. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in einem
hochmilitarisierten Umfeld nicht in militärische oder geheimdienstliche Operationen
Israels hineingezogen werden?
19. Wer hat laut Bundesregierung innerhalb der EU den Vorschlag
eingebracht, zunächst 3 000 und perspektivisch bis zu 13 000 palästinensische
Polizeikräfte auszubilden, bzw. wie wurde dies an die Bundesregierung
herangetragen?
20. Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der erweiterten „Eupol Copps“-Mission vermittelt
werden, und inwieweit handelt es sich dabei um rein zivile polizeiliche
Kompetenzen?
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen einer Beteiligung an der EU-
Ausbildungsinitiative nicht in sicherheits- oder militärpolitische
Maßnahmen eingebunden werden, die über das Mandat einer zivilen
Polizeiausbildung hinausgehen?
22. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Palästinensische Autonomiebehörde, lokale Akteure im Gazastreifen oder
unabhängige internationale Organisationen in die Planung, Ausgestaltung und
spätere Umsetzung der EU-Ausbildungsprogramme einbezogen?
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung mögliche
Überschneidungen zwischen der geplanten Polizeiausbildung und den
Aufgaben einer parallel vorgesehenen internationalen
Stabilisierungstruppe im Gazastreifen?
24. Welche Kontingente der Bundespolizei werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für einen möglichen Gaza-Einsatz im Rahmen der
geplanten Ausweitung von „Eupol Copps“ geprüft, und ist vorgesehen,
dass auch spezialisierte Einheiten, etwa BFE+ (Beweissicherungs- und
Festnahmeeinheit Plus), GSG (Grenzschutzgruppe) 9 oder die
Bundesbereitschaftspolizei an den Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische
Polizeikräfte teilnehmen?
25. Nach welchen Routinen wird der Deutsche Bundestag über die
Entwicklung der Tätigkeiten im CMCC unterrichtet?
26. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung nach eigener
Darstellung ihre Beteiligung im CMCC beenden, und gibt es hierzu
Vereinbarungen (bitte konkrete Kriterien nennen)?
Berlin, den 4. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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