Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau des Gazastreifens - Kontrolle, Transparenz und Risikoabwägung (Antwort zu Drs. 21/3017)
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Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau des Gazastreifens - Kontrolle, Transparenz und Risikoabwägung (Antwort zu Drs. 21/3017)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3467
21. Wahlperiode 23.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Gerold Otten, Jan Wenzel
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3017 –
Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau des Gazastreifens – Kontrolle,
Transparenz und Risikoabwägung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat nach Medienberichten und öffentlichen Äußerungen
zugesagt, sich am Wiederaufbau des Gazastreifens beteiligen zu wollen. Die
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Reem Alabali Radovan, hat laut Medienberichten einen dreistelligen
Millionenbetrag in Aussicht gestellt (www.zdfheute.de/politik/gaza-wiederaufbau-de
utschland-merz-israel-geiseln-100.html; www.deutschlandfunk.de/deutsche-p
erspektive-auf-gaza-plan-100.html).
Die Fragesteller erkennen die Notwendigkeit humanitärer Unterstützung für
die Zivilbevölkerung in Gaza an, sehen jedoch gleichzeitig die Verpflichtung
des Deutschen Bundestages zur Haushaltskontrolle und Überwachung der
Mittelverwendung.
Angesichts der nach Auffassung der Fragesteller instabilen Sicherheitslage,
der weiterhin unklaren Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen und des
Risikos eines Missbrauchs internationaler Hilfsgelder besteht in den Augen der
Fragesteller ein berechtigtes Interesse, die geplanten finanziellen Zusagen der
Bundesregierung auf ihre Transparenz, Zweckbindung und Wirksamkeit hin
zu prüfen.
1. Aus welchen konkreten Haushaltslinien oder Programmen stammen die
von der Bundesregierung angekündigten Mittel für den Wiederaufbau
des Gazastreifens, und in welchem Zeitraum ist die Auszahlung
vorgesehen?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, über internationale oder
nichtstaatliche Organisationen (z. B. United Nations Relief and Works Agency for
Palestine Refugees in the Near East (UNRWA), United Nations
Development Programme (UNDP), EU-Programme,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs)) Mittel für den Wiederaufbau abzuwickeln, und nach
welchen Kriterien würde dann deren Auswahl erfolgen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Palästinensischen
Autonomiebehörde zu bei der Planung, Steuerung und Umsetzung der
Wiederaufbauprogramme, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls eine
Bewertung zu deren institutioneller und finanzieller Kontrollfähigkeit
vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung kommen aus dem Einzelplan 23 aus den
Haushaltslinien „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“, „Bilaterale
Technische Zusammenarbeit“ und „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“
mehrjährige Mittel für den Wiederaufbau in Gaza infrage. Eine
Konkretisierung würde dann entlang der für den Wiederaufbau zu identifizierenden
Prioritäten in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft erfolgen. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
2. Bestehen institutionelle, vertragliche oder technische
Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass die möglichen bereitgestellten Mittel
ausschließlich für humanitäre, zivile und infrastrukturelle Zwecke eingesetzt
werden, und wenn ja, welche?
9. Hat die Bundesregierung Einschätzungen vorgenommen zu den
möglichen Risiken von Korruption, Vetternwirtschaft oder missbräuchlicher
Verwendung von Hilfsgeldern in den bestehenden Verwaltungsstrukturen
im Gazastreifen, und welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung
gegebenenfalls vorgesehen?
Die Fragen 2 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verpflichtet alle Zuwendungsempfänger vertraglich dazu,
bereitgestellte Mittel nur für die genehmigten Zwecke zu verwenden,
Sanktionen zu beachten und Sorgfaltspflichten gemäß § 10 des Haushaltsgesetzes (HG)
zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung einzuhalten.
Zuwendungsempfänger müssen jährlich, spätestens jedoch bei Projektende,
entsprechende Nachweise einreichen und Rechenschaft ablegen. Sämtliche
Nachweise werden geprüft.
Jeder Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe durchläuft
einen Zulassungsprozess (beispielsweise das Qualitätsprofil), bei dem unter
anderem Kompetenzen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Mittelverwendung
geprüft werden.
In Gaza geförderte humanitäre Partner haben robuste Maßnahmen zur
Verhinderung der Abzweigung von Hilfsmaßnahmen entwickelt, die von der Einfuhr
nach Gaza bis zur Verteilung der Hilfsgüter reichen. Die Bundesregierung steht
in ständigem Austausch mit geförderten Partnern zu diesen Maßnahmen, um
sie bei Bedarf anzupassen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit der israelischen Regierung
abzustimmen hinsichtlich der Kontrolle von möglichen Hilfsgütern,
Baumaterialien und Zufahrtswegen, und wie sollen mögliche
Sicherheitsrisiken minimiert werden, damit keine Infrastruktur für militärische Zwecke
missbraucht werden kann?
Die in der Fragestellung genannten Aspekte sind Gegenstand des Gaza-
Friedensplans und der VN-Sicherheitsratsresolution 2803, welche die Schaffung
von Übergangsstrukturen, inklusive einer Internationalen
Stabilisierungsmission, vorsieht. Die Bundesregierung wird sich in geeigneter Weise mit diesen
Institutionen, mit Israel und anderen Akteuren wie den USA zu den genannten
Fragen abstimmen. Handlungsleitend bleibt, dass die humanitären Bedarfe in
Gaza erfüllt und legitime israelische Sicherheitsinteressen berücksichtigt
werden müssen.
6. Hat die Bundesregierung Pläne dazu, welche konkreten Sektoren (z. B.
Wohnungsbau, Energie, Trinkwasser, Gesundheitswesen, Bildung) durch
die möglichen deutschen Mittel gefördert werden sollen, und auf
welchen Datengrundlagen beruhen diese möglichen Pläne?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bringt sich in Pläne der
internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau mit ihrer langjährigen Expertise
insbesondere in den Bereichen Wasser, Nachhaltige Wirtschaftsförderung und gute
Regierungsführung ein. Unter anderem liegt der Bundesregierung ein Interim
Rapid Damage and Needs Assessment der Weltbank vom Februar 2025 vor.
Handlungsleitend sollen hier auch die Pläne der Palästinensischen
Autonomiebehörde sein.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die deutsche Beteiligung mit der EU,
den Vereinten Nationen und anderen Geberstaaten zu koordinieren, um
mögliche Überschneidungen, Doppelstrukturen und Ineffizienz zu
vermeiden?
Ja.
8. Plant die Bundesregierung, die mögliche Mittelverwendung regelmäßig
zu überprüfen, die Ergebnisse zu evaluieren und dem Deutschen
Bundestag über Fortschritte und eventuelle Risiken zu berichten, und wenn ja,
wie?
Die Bundesregierung hat für ihr gesamtes Auslandsengagement eine etablierte
Fördermittelmanagement-Praxis, die neben der inhaltlichen und politischen
Ausgestaltung durch die Vorgaben des deutschen Zuwendungsrechts und der
Bundeshaushaltsordnung bestimmt wird. Evaluierung und Wirkungsmonitoring
sind feste Bestandteile des Fördermittelmanagements. Das Auswärtige Amt
und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung berichten regelmäßig umfangreich zum deutschen Engagement im
Ausland in den einschlägigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die politischen, sicherheitspolitischen
und humanitären Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau des
Gazastreifens, und sieht sie in der aktuellen Situation Voraussetzungen für
einen nachhaltigen Friedens- und Stabilitätsprozess in der Region?
11. Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den früheren
Wiederaufbauprogrammen für Gaza seitens Deutschlands und der EU, und
wenn ja, welche (bitte begründen)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Durch den 20-Punkte-Plan und die durch die VN-Sicherheitsratsresolution
2803 mandatierten Übergangsstrukturen bietet sich eine Chance für
nachhaltigen Frieden und Stabilität in der Region, die es zu nutzen gilt. Die
Bundesregierung beteiligt sich deshalb aktiv an der Implementierung des 20-Punkte-
Plans. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine verhandelte Zwei-
Staatenlösung mit Gaza als integralem Bestandteil eines zukünftigen
palästinensischen Staates auf Grundlage der Grenzen von 1967 ein.
12. Sieht sich die Bundesregierung in einer herausragenden
Geldgeberposition für Gaza, und wenn ja, weshalb (bitte begründen)?
Nein.
Darüber hinaus wird mit Blick auf die aktive Rolle der Bundesregierung bei der
Implementierung des 20-Punkte-Plans auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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