Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel (Antwort zu Drs. 21/3196)
Text
Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel (Antwort zu Drs. 21/3196)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3569
21. Wahlperiode 12.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3196 –
Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung beteiligt sich auf Ersuchen der USA mit Personal des
Auswärtigen Amts und der Bundeswehr am Civil-Military Coordination
Center (CMCC) in Kirat Gat, Israel (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42,
43, 48, 57, 60, 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2817). Das CMCC wurde
durch das US-amerikanische Central Command (CENTCOM) eingerichtet
und dient der Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des sogenannten
20-Punkte-Plans zur Umsetzung der Waffenruhe, die Steuerung humanitärer
Hilfe sowie die Vorbereitung des Wiederaufbaus im Gazastreifen.
Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit drei Stabsoffiziere der
Bundeswehr sowie drei Bedienstete des Auswärtigen Amts im CMCC tätig. Die
Soldatinnen und Soldaten unterstehen formal der deutschen
Kommandostruktur, agieren jedoch in einer US-geführten Einrichtung, deren operative
Ausrichtung und strategische Ziele nicht vollständig öffentlich dokumentiert sind.
Die Bundesregierung betont, dass es sich nicht um eine Entsendung in den
Gazastreifen oder um eine Beteiligung an einer Friedenstruppe handelt.
Gleichwohl unterstützt das Personal die Koordination militärischer und ziviler
Maßnahmen, darunter die Überwachung des Waffenstillstands, die
Beseitigung von Kriegslasten und die logistische Steuerung von Hilfsgütern.
Vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
vonseiten Israels weiterhin stattfindenden Gewaltakte in der Region und der
unklaren langfristigen Perspektive des 20-Punkte-Plans – der maßgeblich von
den USA und Israel gesteuert wird – wirft die Beteiligung der Bundeswehr
und des Auswärtigen Amts grundsätzliche Fragen auf: nach der rechtlichen
Grundlage, der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, den strategischen Zielen
deutscher Außen- und Sicherheitspolitik sowie der parlamentarischen
Kontrolle.
Auch die Anfang des Jahres 2025 gestartete, inzwischen wieder ausgesetzte
EU-Mission am Grenzübergang Rafah war in ihrer praktischen Umsetzung
mit militärischen Sicherungsstrukturen Israels verzahnt (Militarisierter Einsatz
am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025). Neben unbewaffneten
EU-Beobachtern waren auch Spezialkräfte aus mehreren EU-Staaten zur
Absicherung beteiligt, auch die Bundesregierung bot mit der Bundespolizei die
Teilnahme an.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 12. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Parallel dazu bereitet die EU eine deutliche Ausweitung ihrer
Polizeiausbildungsmission „Eupol Copps“ vor (EU will 3 000 Polizisten für Gaza
ausbilden, Tagesschau.de vom 20. Oktober2025). Vorgesehen ist zunächst die
Ausbildung von rund 3 000 palästinensischen Polizeikräften, perspektivisch sollen
insgesamt bis zu 13 000 Einsatzkräfte qualifiziert werden. Die Ausbildung soll
unter anderem an einer internationalen Polizeiakademie in Jericho stattfinden
und den Wiederaufbau von Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen im
Gazastreifen unterstützen. Auch Deutschland hat eine Beteiligung an diesem
Vorhaben in Aussicht gestellt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist mit bis zu sieben Personen am Civil-Military
Coordination Center (CMCC) in Kirjat Gat, Israel vertreten. Die zum CMCC
entsandten Stabsoffiziere der Bundeswehr sind dabei rechtlich dem
Verteidigungsattaché an der Deutschen Botschaft Tel Aviv unterstellt. Sie berichten über das
Operative Führungskommando der Bundeswehr an das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) und arbeiten eng mit dem entsandten Personal des
Auswärtigen Amts (AA) sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammen. Im CMCC agieren oben
genannte Personen auf Einladung des US-Militärs in ausschließlich beratender
Funktion. Die qualifizierte Erwartung einer Einbeziehung in bewaffnete
Unternehmungen ist nicht gegeben.
1. Auf welcher völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgt nach
Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten und Bediensteten des Auswärtigen Amts
ins CMCC?
2. Welche konkreten Stellen (Staaten, Institutionen, Behörden) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung wann und in welcher Form (z. B.
schriftliche Anfragen, diplomatische Gespräche) die Bundesregierung um eine
Beteiligung gebeten?
3. Wie begründet die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Rechtmäßigkeit
des Einsatzes?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche konkreten operativen Aufgaben (auch humanitäre Hilfe und
logistische Maßnahmen) werden laut Bundesregierung von den deutschen
Kräften im CMCC wahrgenommen?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Mittel und Personal
nicht indirekt israelische Militäroperationen oder Besatzungsstrukturen
stützen, und wie stellt die Bundesregierung dies angesichts der Tatsache
sicher, dass das CMCC von CENTCOM geleitet und eng mit israelischen
Sicherheitsbehörden koordiniert wird?
Die Fragen 4 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. In welchen Arbeitsgruppen, Task Forces oder funktionalen Bereichen des
CMCC sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Kräfte
eingebunden?
Das entsandte deutsche Personal beteiligt sich anlassbezogen ausschließlich in
beratender Funktion in den Arbeitsgruppen im CMCC. Derzeit bestehen im
CMCC die folgenden Arbeitsgruppen: „Humanitarian Assistance“, „Civil
Governance“, „Engineering“, „Security“, „International Stabilisation Force“, und
„Intelligence“.
6. Wie stellt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sicher, dass
deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht indirekt in militärische
Operationen oder geheimdienstliche Tätigkeiten einbezogen werden, die
außerhalb des mit dem Deutschen Bundestag kommunizierten
Aufgabenspektrums liegen, welche Kontrollmechanismen bestehen hierfür konkret
(z. B. Berichtswege, Lagebesprechungen, Einsatzregeln)?
Die zum CMCC entsandten Stabsoffiziere sind in den Arbeitsgruppen
„Humanitarian Assistance“ und „Security“ eingesetzt. Sie sind ausschließlich beratend
und koordinierend tätig. Die eingesetzten Stabsoffiziere sind auf die Sensitivität
ihrer Aufgabe eingewiesen, darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nicht
durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
7. Welche zivilen Alternativen zur Unterstützung des Wiederaufbaus und
der humanitären Hilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor
dem Beitritt zum CMCC erwogen?
Die Bundesregierung unterstützt die Bereitstellung von humanitärer Hilfe über
zahlreiche zivile Umsetzungspartner. Auch bezüglich des Wiederaufbaus ist die
Bundesregierung mit zivilen Umsetzungspartnern in Kontakt. Auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachennummer 21/1674 wird verwiesen.
9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des
Engagements im CMCC, und welche Evaluationen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung geplant?
Die Bundesregierung evaluiert das deutsche Engagement im CMCC
fortlaufend. Kriterien sind dabei unter anderem die Übereinstimmung unseres
Engagements mit den außenpolitischen Zielen der Bundesregierung, inklusive dem
Ziel einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung, sowie die
Völkerrechtskonformität des deutschen Engagements.
10. Auf Grundlage welcher Indikatoren oder Datenquellen trägt laut
Bundesregierung die Arbeit des CMCC nach derzeitigem Stand tatsächlich zur
Verbesserung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung im
Gazastreifen bei?
Grundlage der Bewertung der humanitären Lage im Gazastreifen bleiben die
humanitären Bedarfserhebungen und Analysen der Vereinten Nationen (VN).
Die durch das CMCC unterstützte Einfuhr von zuletzt mindestens 4 200 LKW
pro Woche konnte die humanitäre Lage im Gazastreifen in einigen Bereichen
verbessern. So waren etwa Grundnahrungsmittel laut den VN in größerem
Umfang verfügbar.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des 20-Punkte-
Plans und der Strategie des CMCC darin, und welche dieser Punkte
werden nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich von Israel bzw. den
USA definiert oder umgesetzt?
Es wird auf die Pressemitteilung des Bundesministers des Auswärtigen, Johann
Wadephul, vom 29. September 2025 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/
2737432-2737432) verwiesen.
12. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale
zivilgesellschaftliche Akteure aus Gaza oder der Westbank oder unabhängige
internationale Organisationen in die Arbeit des CMCC einbezogen?
Zu einer Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure aus dem Gazastreifen
oder der Westbank in die Arbeit des CMCC liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
13. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das laufende
und das kommende Haushaltsjahr hinsichtlich der Entsendung der
Soldatinnen und Soldaten sowie des zivilen Personals ins CMCC?
Die Finanzierung der Entsendung deutschen Personals erfolgt aus den
allgemeinen Haushaltstiteln des AA, des BMVg und des BMZ. Die
voraussichtlichen Gesamtkosten hängen von Faktoren wie Personalstärke und
Entsendemodell ab. Diese sind noch nicht abschließend geklärt.
14. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der
Kabinettsbeschluss für eine mögliche Beteiligung deutscher Polizei- und Zollkräfte
an der EU-Mission EUBAM (European Union Border Assistance
Mission) Rafah bisher nicht in konkrete Entsendungen umgesetzt
(Militarisierter Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025)?
Die Bundesregierung ist auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom
12. Februar 2025 aktuell mit polizeilichem Personal an der EU-Mission EU-
BAM Rafah beteiligt. Zusätzlich beteiligt sich die Bundesregierung mit zivilem
Personal, das über das Zentrum für internationale Friedenseinsätze sekundiert
wird. Die Entsendungen erfolgen in das Hauptquartier der Mission in Ramat
Gan, Israel.
15. Werden laut Bundesregierung derartige Missionen von Polizeien oder
Zollkräften auch im Rahmen des CMCC behandelt oder sogar
koordiniert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wirken die EU-Missionen EUBAM Rafah
und EUPOL COPPS anlass- und themenbezogen am CMCC mit. Gespräche
mit dem CMCC führen die beiden EU-Missionen in eigener Verantwortung.
16. Wie will die Bundesregierung nach eigener Darstellung beim
Zustandekommen einer solchen Mission das verfassungsrechtliche
Trennungsgebot durch die enge Verzahnung der EU-Mission mit der israelischen
Armee sowie die Beteiligung an einer von paramilitärisch organisierten
Gendarmeriekräften geführten Operation gewährleisten?
Der Bundesregierung beantwortet keine hypothetischen Fragestellungen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass deutsche
Polizeikräfte sich im Rahmen des einst vorgeschlagenen Einsatzes der
Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) unterordnen würden?
Eine Beteiligung deutscher Polizeikräfte an der EGF ist derzeit nicht
vorgesehen.
18. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in einem
hochmilitarisierten Umfeld nicht in militärische oder geheimdienstliche Operationen
Israels hineingezogen werden?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Wer hat laut Bundesregierung innerhalb der EU den Vorschlag
eingebracht, zunächst 3 000 und perspektivisch bis zu 13 000 palästinensische
Polizeikräfte auszubilden, bzw. wie wurde dies an die Bundesregierung
herangetragen?
Die Rolle der EU-Missionen, einschließlich bei einer möglichen Ausbildung
von palästinensischen Polizeikräften für einen Einsatz im Gazastreifen, wird
derzeit in den Gremien der Europäischen Union besprochen. Entsprechende
Vorschläge werden den Mitgliedstaaten durch den Europäischen Auswärtigen
Dienst unterbreitet.
20. Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der erweiterten „Eupol Copps“-Mission vermittelt
werden, und inwieweit handelt es sich dabei um rein zivile polizeiliche
Kompetenzen?
EUPOL COPPS ist eine ausschließlich zivile EU-Mission. Die
Bundesregierung verweist auf laufende Prozesse auf Ebene der Europäischen Union.
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen einer Beteiligung an der EU-
Ausbildungsinitiative nicht in sicherheits- oder militärpolitische Maßnahmen
eingebunden werden, die über das Mandat einer zivilen
Polizeiausbildung hinausgehen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
22. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Palästinensische Autonomiebehörde, lokale Akteure im Gazastreifen oder
unabhängige internationale Organisationen in die Planung, Ausgestaltung und
spätere Umsetzung der EU-Ausbildungsprogramme einbezogen?
Die Bundesregierung verweist auf laufende Prozesse in der Europäischen
Union. Die Arbeit der EU-Missionen beruht auf der regelmäßigen Zustimmung
der relevanten Parteien.
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung
mögliche Überschneidungen zwischen der geplanten Polizeiausbildung und
den Aufgaben einer parallel vorgesehenen internationalen
Stabilisierungstruppe im Gazastreifen?
Die Einsetzung und Ausgestaltung einer möglichen internationalen
Stabilisierungstruppe ist derzeit Gegenstand politischer Gespräche. Auf das dpa-
Interview des Bundesministers des Auswärtigen, Johann Wadephul, vom 23.
Dezember 2025 wird verwiesen.
Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
24. Welche Kontingente der Bundespolizei werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für einen möglichen Gaza-Einsatz im Rahmen der
geplanten Ausweitung von „Eupol Copps“ geprüft, und ist vorgesehen,
dass auch spezialisierte Einheiten, etwa BFE+ (Beweissicherungs- und
Festnahmeeinheit Plus), GSG (Grenzschutzgruppe) 9 oder die
Bundesbereitschaftspolizei an den Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische
Polizeikräfte teilnehmen?
Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
25. Nach welchen Routinen wird der Deutsche Bundestag über die
Entwicklung der Tätigkeiten im CMCC unterrichtet?
Der Deutsche Bundestag wird in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse
des Deutschen Bundestages über die Tätigkeiten im CMCC unterrichtet.
26. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung nach eigener
Darstellung ihre Beteiligung im CMCC beenden, und gibt es hierzu
Vereinbarungen (bitte konkrete Kriterien nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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