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Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel (Antwort zu Drs. 21/3196)

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3569 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel (Antwort zu Drs. 21/3196) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3569 21. Wahlperiode 12.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3196 – Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung beteiligt sich auf Ersuchen der USA mit Personal des Auswärtigen Amts und der Bundeswehr am Civil-Military Coordination Center (CMCC) in Kirat Gat, Israel (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42, 43, 48, 57, 60, 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2817). Das CMCC wurde durch das US-amerikanische Central Command (CENTCOM) eingerichtet und dient der Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des sogenannten 20-Punkte-Plans zur Umsetzung der Waffenruhe, die Steuerung humanitärer Hilfe sowie die Vorbereitung des Wiederaufbaus im Gazastreifen. Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit drei Stabsoffiziere der Bundeswehr sowie drei Bedienstete des Auswärtigen Amts im CMCC tätig. Die Soldatinnen und Soldaten unterstehen formal der deutschen Kommandostruktur, agieren jedoch in einer US-geführten Einrichtung, deren operative Ausrichtung und strategische Ziele nicht vollständig öffentlich dokumentiert sind. Die Bundesregierung betont, dass es sich nicht um eine Entsendung in den Gazastreifen oder um eine Beteiligung an einer Friedenstruppe handelt. Gleichwohl unterstützt das Personal die Koordination militärischer und ziviler Maßnahmen, darunter die Überwachung des Waffenstillstands, die Beseitigung von Kriegslasten und die logistische Steuerung von Hilfsgütern. Vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vonseiten Israels weiterhin stattfindenden Gewaltakte in der Region und der unklaren langfristigen Perspektive des 20-Punkte-Plans – der maßgeblich von den USA und Israel gesteuert wird – wirft die Beteiligung der Bundeswehr und des Auswärtigen Amts grundsätzliche Fragen auf: nach der rechtlichen Grundlage, der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, den strategischen Zielen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik sowie der parlamentarischen Kontrolle. Auch die Anfang des Jahres 2025 gestartete, inzwischen wieder ausgesetzte EU-Mission am Grenzübergang Rafah war in ihrer praktischen Umsetzung mit militärischen Sicherungsstrukturen Israels verzahnt (Militarisierter Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025). Neben unbewaffneten EU-Beobachtern waren auch Spezialkräfte aus mehreren EU-Staaten zur Absicherung beteiligt, auch die Bundesregierung bot mit der Bundespolizei die Teilnahme an. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Parallel dazu bereitet die EU eine deutliche Ausweitung ihrer Polizeiausbildungsmission „Eupol Copps“ vor (EU will 3 000 Polizisten für Gaza ausbilden, Tagesschau.de vom 20. Oktober2025). Vorgesehen ist zunächst die Ausbildung von rund 3 000 palästinensischen Polizeikräften, perspektivisch sollen insgesamt bis zu 13 000 Einsatzkräfte qualifiziert werden. Die Ausbildung soll unter anderem an einer internationalen Polizeiakademie in Jericho stattfinden und den Wiederaufbau von Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen unterstützen. Auch Deutschland hat eine Beteiligung an diesem Vorhaben in Aussicht gestellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist mit bis zu sieben Personen am Civil-Military Coordination Center (CMCC) in Kirjat Gat, Israel vertreten. Die zum CMCC entsandten Stabsoffiziere der Bundeswehr sind dabei rechtlich dem Verteidigungsattaché an der Deutschen Botschaft Tel Aviv unterstellt. Sie berichten über das Operative Führungskommando der Bundeswehr an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und arbeiten eng mit dem entsandten Personal des Auswärtigen Amts (AA) sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammen. Im CMCC agieren oben genannte Personen auf Einladung des US-Militärs in ausschließlich beratender Funktion. Die qualifizierte Erwartung einer Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen ist nicht gegeben.  1. Auf welcher völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten und Bediensteten des Auswärtigen Amts ins CMCC?  2. Welche konkreten Stellen (Staaten, Institutionen, Behörden) haben nach Kenntnis der Bundesregierung wann und in welcher Form (z. B. schriftliche Anfragen, diplomatische Gespräche) die Bundesregierung um eine Beteiligung gebeten?  3. Wie begründet die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Rechtmäßigkeit des Einsatzes? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Welche konkreten operativen Aufgaben (auch humanitäre Hilfe und logistische Maßnahmen) werden laut Bundesregierung von den deutschen Kräften im CMCC wahrgenommen?  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Mittel und Personal nicht indirekt israelische Militäroperationen oder Besatzungsstrukturen stützen, und wie stellt die Bundesregierung dies angesichts der Tatsache sicher, dass das CMCC von CENTCOM geleitet und eng mit israelischen Sicherheitsbehörden koordiniert wird? Die Fragen 4 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. In welchen Arbeitsgruppen, Task Forces oder funktionalen Bereichen des CMCC sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Kräfte eingebunden? Das entsandte deutsche Personal beteiligt sich anlassbezogen ausschließlich in beratender Funktion in den Arbeitsgruppen im CMCC. Derzeit bestehen im CMCC die folgenden Arbeitsgruppen: „Humanitarian Assistance“, „Civil Governance“, „Engineering“, „Security“, „International Stabilisation Force“, und „Intelligence“.  6. Wie stellt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sicher, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht indirekt in militärische Operationen oder geheimdienstliche Tätigkeiten einbezogen werden, die außerhalb des mit dem Deutschen Bundestag kommunizierten Aufgabenspektrums liegen, welche Kontrollmechanismen bestehen hierfür konkret (z. B. Berichtswege, Lagebesprechungen, Einsatzregeln)? Die zum CMCC entsandten Stabsoffiziere sind in den Arbeitsgruppen „Humanitarian Assistance“ und „Security“ eingesetzt. Sie sind ausschließlich beratend und koordinierend tätig. Die eingesetzten Stabsoffiziere sind auf die Sensitivität ihrer Aufgabe eingewiesen, darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nicht durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Welche zivilen Alternativen zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der humanitären Hilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Beitritt zum CMCC erwogen? Die Bundesregierung unterstützt die Bereitstellung von humanitärer Hilfe über zahlreiche zivile Umsetzungspartner. Auch bezüglich des Wiederaufbaus ist die Bundesregierung mit zivilen Umsetzungspartnern in Kontakt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachennummer 21/1674 wird verwiesen.  9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Engagements im CMCC, und welche Evaluationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant? Die Bundesregierung evaluiert das deutsche Engagement im CMCC fortlaufend. Kriterien sind dabei unter anderem die Übereinstimmung unseres Engagements mit den außenpolitischen Zielen der Bundesregierung, inklusive dem Ziel einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung, sowie die Völkerrechtskonformität des deutschen Engagements. 10. Auf Grundlage welcher Indikatoren oder Datenquellen trägt laut Bundesregierung die Arbeit des CMCC nach derzeitigem Stand tatsächlich zur Verbesserung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen bei? Grundlage der Bewertung der humanitären Lage im Gazastreifen bleiben die humanitären Bedarfserhebungen und Analysen der Vereinten Nationen (VN). Die durch das CMCC unterstützte Einfuhr von zuletzt mindestens 4 200 LKW pro Woche konnte die humanitäre Lage im Gazastreifen in einigen Bereichen verbessern. So waren etwa Grundnahrungsmittel laut den VN in größerem Umfang verfügbar. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des 20-Punkte- Plans und der Strategie des CMCC darin, und welche dieser Punkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich von Israel bzw. den USA definiert oder umgesetzt? Es wird auf die Pressemitteilung des Bundesministers des Auswärtigen, Johann Wadephul, vom 29. September 2025 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ 2737432-2737432) verwiesen. 12. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale zivilgesellschaftliche Akteure aus Gaza oder der Westbank oder unabhängige internationale Organisationen in die Arbeit des CMCC einbezogen? Zu einer Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure aus dem Gazastreifen oder der Westbank in die Arbeit des CMCC liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das laufende und das kommende Haushaltsjahr hinsichtlich der Entsendung der Soldatinnen und Soldaten sowie des zivilen Personals ins CMCC? Die Finanzierung der Entsendung deutschen Personals erfolgt aus den allgemeinen Haushaltstiteln des AA, des BMVg und des BMZ. Die voraussichtlichen Gesamtkosten hängen von Faktoren wie Personalstärke und Entsendemodell ab. Diese sind noch nicht abschließend geklärt. 14. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Kabinettsbeschluss für eine mögliche Beteiligung deutscher Polizei- und Zollkräfte an der EU-Mission EUBAM (European Union Border Assistance Mission) Rafah bisher nicht in konkrete Entsendungen umgesetzt (Militarisierter Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025)? Die Bundesregierung ist auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 12. Februar 2025 aktuell mit polizeilichem Personal an der EU-Mission EU- BAM Rafah beteiligt. Zusätzlich beteiligt sich die Bundesregierung mit zivilem Personal, das über das Zentrum für internationale Friedenseinsätze sekundiert wird. Die Entsendungen erfolgen in das Hauptquartier der Mission in Ramat Gan, Israel. 15. Werden laut Bundesregierung derartige Missionen von Polizeien oder Zollkräften auch im Rahmen des CMCC behandelt oder sogar koordiniert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wirken die EU-Missionen EUBAM Rafah und EUPOL COPPS anlass- und themenbezogen am CMCC mit. Gespräche mit dem CMCC führen die beiden EU-Missionen in eigener Verantwortung. 16. Wie will die Bundesregierung nach eigener Darstellung beim Zustandekommen einer solchen Mission das verfassungsrechtliche Trennungsgebot durch die enge Verzahnung der EU-Mission mit der israelischen Armee sowie die Beteiligung an einer von paramilitärisch organisierten Gendarmeriekräften geführten Operation gewährleisten? Der Bundesregierung beantwortet keine hypothetischen Fragestellungen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass deutsche Polizeikräfte sich im Rahmen des einst vorgeschlagenen Einsatzes der Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) unterordnen würden? Eine Beteiligung deutscher Polizeikräfte an der EGF ist derzeit nicht vorgesehen. 18. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in einem hochmilitarisierten Umfeld nicht in militärische oder geheimdienstliche Operationen Israels hineingezogen werden? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 19. Wer hat laut Bundesregierung innerhalb der EU den Vorschlag eingebracht, zunächst 3 000 und perspektivisch bis zu 13 000 palästinensische Polizeikräfte auszubilden, bzw. wie wurde dies an die Bundesregierung herangetragen? Die Rolle der EU-Missionen, einschließlich bei einer möglichen Ausbildung von palästinensischen Polizeikräften für einen Einsatz im Gazastreifen, wird derzeit in den Gremien der Europäischen Union besprochen. Entsprechende Vorschläge werden den Mitgliedstaaten durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unterbreitet. 20. Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der erweiterten „Eupol Copps“-Mission vermittelt werden, und inwieweit handelt es sich dabei um rein zivile polizeiliche Kompetenzen? EUPOL COPPS ist eine ausschließlich zivile EU-Mission. Die Bundesregierung verweist auf laufende Prozesse auf Ebene der Europäischen Union. 21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen einer Beteiligung an der EU- Ausbildungsinitiative nicht in sicherheits- oder militärpolitische Maßnahmen eingebunden werden, die über das Mandat einer zivilen Polizeiausbildung hinausgehen? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 22. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Palästinensische Autonomiebehörde, lokale Akteure im Gazastreifen oder unabhängige internationale Organisationen in die Planung, Ausgestaltung und spätere Umsetzung der EU-Ausbildungsprogramme einbezogen? Die Bundesregierung verweist auf laufende Prozesse in der Europäischen Union. Die Arbeit der EU-Missionen beruht auf der regelmäßigen Zustimmung der relevanten Parteien. 23. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung mögliche Überschneidungen zwischen der geplanten Polizeiausbildung und den Aufgaben einer parallel vorgesehenen internationalen Stabilisierungstruppe im Gazastreifen? Die Einsetzung und Ausgestaltung einer möglichen internationalen Stabilisierungstruppe ist derzeit Gegenstand politischer Gespräche. Auf das dpa- Interview des Bundesministers des Auswärtigen, Johann Wadephul, vom 23. Dezember 2025 wird verwiesen. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 24. Welche Kontingente der Bundespolizei werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für einen möglichen Gaza-Einsatz im Rahmen der geplanten Ausweitung von „Eupol Copps“ geprüft, und ist vorgesehen, dass auch spezialisierte Einheiten, etwa BFE+ (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Plus), GSG (Grenzschutzgruppe) 9 oder die Bundesbereitschaftspolizei an den Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische Polizeikräfte teilnehmen? Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 25. Nach welchen Routinen wird der Deutsche Bundestag über die Entwicklung der Tätigkeiten im CMCC unterrichtet? Der Deutsche Bundestag wird in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die Tätigkeiten im CMCC unterrichtet. 26. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung nach eigener Darstellung ihre Beteiligung im CMCC beenden, und gibt es hierzu Vereinbarungen (bitte konkrete Kriterien nennen)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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