Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen
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Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3798
21. Wahlperiode 26.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger,
Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan
Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs
zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im
Gazastreifen
Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat am 19. Juli 2024 ein Advisory Opinion
zu den „Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in
the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“ veröffentlicht
(www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-e
n.pdf).
Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die israelische Besatzungspolitik, der
Siedlungsbau, die Annexion Ostjerusalems sowie die systematische
Veränderung der demografischen Struktur in den besetzten Gebieten gegen das
Völkerrecht verstoßen. Der ICJ betont die Pflicht Israels, seine rechtswidrige Präsenz
zu beenden, und hebt zugleich die Verpflichtung aller Staaten hervor, die
völkerrechtswidrige Situation weder anzuerkennen noch durch Handlungen oder
Unterlassungen zu unterstützen.
Im Jahr 2025 veröffentlichte der ICJ ein weiteres Advisory Opinion mit Fokus
auf die humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im
Gazastreifen. Darin stellt der Gerichtshof fest, dass Israel verpflichtet ist, ungehinderten
und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, Angriffe auf zivile
Infrastruktur zu unterlassen, die Versorgung der Zivilbevölkerung
sicherzustellen sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Hunger, Krankheiten und
Vertreibung zu verhindern. Der ICJ betont zudem erneut die Pflicht aller
Staaten, in internationalen Foren aktiv zur Durchsetzung humanitären Schutzes und
der Einhaltung des Völkerrechts beizutragen.
Beide Gutachten stellen die Bundesregierung vor grundlegende
völkerrechtliche und politische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die bilateralen
Beziehungen zu Israel, die Export- und Handelspolitik, die sicherheits- und
rüstungspolitische Zusammenarbeit, die Entwicklungszusammenarbeit, das
Abstimmungsverhalten in internationalen Organisationen sowie den Schutz von UN-
Personal (UN = United Nations) und humanitärer Hilfe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory
Opinion des ICJ vom 19. Juli 2024 zur Illegalität der israelischen
Besatzung und Siedlungspolitik?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory
Opinion des ICJ aus dem Jahr 2025 zu den humanitären Verpflichtungen
Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen?
3. Welche völkerrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung
jeweils aus den beiden Gutachten?
4. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
Gutachten von 2024 für ihre politische, wirtschaftliche und
sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel gezogen?
5. Welche Auswirkungen haben beide Gutachten auf die Position der
Bundesregierung zur Anerkennung eines palästinensischen Staates?
6. Welche Positionen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der
Gutachten in den relevanten internationalen Gremien (insbesondere UN-
Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen
[ECOSOC], Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen [UNHRC])
vertreten?
7. Wie will die Bundesregierung in EU-Gremien sowie innerhalb der
Vereinten Nationen auf die Umsetzung der im ICJ-Gutachten formulierten
Pflichten hinwirken?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des
Gutachtens von 2024 ergriffen, um ihrer Pflicht zur Nichtanerkennung der
durch Israel geschaffenen völkerrechtswidrigen Situation nachzukommen
(bitte nach einzelner Maßnahme und Umsetzungsstand aufschlüsseln)?
9. Plant die Bundesregierung, wie im Gutachten nahegelegt, eine
konsequente vertragliche und politische Unterscheidung zwischen dem international
anerkannten Staatsgebiet Israels und den besetzten palästinensischen
Gebieten in allen relevanten Politikfeldern?
10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass deutsches staatliches, wirtschaftliches oder entwicklungspolitisches
Engagement nicht zur Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen
Besatzung beiträgt (bitte konkret nach Maßnahmen aufschlüsseln)?
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
humanitäre Lieferungen in den Gazastreifen verzögert, blockiert oder gezielt
behindert wurden (bitte nach konkreten Vorfällen aufschlüsseln)?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Angriffen, von
denen auch Personal des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-
Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betroffen war, sowie
Einschränkungen dessen Arbeit vor dem Hintergrund des ICJ-Gutachtens von 2025?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche bestehenden
bilateralen Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel
Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließen oder
betreffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
14. Inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit bestehende bilaterale
Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel auf Bezüge zu den
besetzten Gebieten?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Unternehmen,
Banken oder staatliche Institutionen, die Geschäftsbeziehungen zu
israelischen Akteuren unterhalten, die in den besetzten palästinensischen
Gebieten tätig sind?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Geschäftsbeziehungen vor dem Hintergrund der ICJ-Feststellung, dass
Staaten keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Situation leisten
dürfen?
17. Plant die Bundesregierung ein Einfuhrverbot von Produkten aus illegalen
israelischen Siedlungen?
18. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhrverbot
solcher Produkte einzusetzen?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ICJ-
Gutachten für deutsche Exportkontrollen, sicherheitspolitische
Kooperationen und die Forschungszusammenarbeit mit Israel?
20. Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den fortgesetzten
Ausbau bilateraler Rüstungsbeziehungen zu Israel?
21. Welche Prüfmechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung,
um sicherzustellen, dass deutsche militärische, polizeiliche oder sonstige
sicherheitsrelevante Unterstützung nicht im Widerspruch zu den im ICJ-
Gutachten festgestellten völkerrechtlichen Verpflichtungen steht?
22. Plant die Bundesregierung, sich an internationalen Mechanismen zur
Dokumentation von Schäden oder zur Prüfung von Restitutionsansprüchen
der palästinensischen Bevölkerung zu beteiligen?
23. Plant die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht über ihre
Maßnahmen zur Umsetzung des ICJ-Gutachtens, und wenn ja, in welchem Turnus
und in welchem Format?
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Deutsche Bundestag
fortlaufend über den Stand der Umsetzung der sich aus den Gutachten
ergebenden rechtlichen Verpflichtungen informiert wird?
25. Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur systematischen
Überprüfung deutscher Politikfelder (u. a. Außenwirtschaft, Forschung,
Rüstungsexporte, Entwicklungszusammenarbeit) im Sinne der ICJ-
Feststellungen?
Berlin, den 19. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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