Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und den palästinensischen Gebieten
Text
Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und den palästinensischen Gebieten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6115
21. Wahlperiode 22.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Deborah Düring, Max Lucks, Boris Mijatović,
Schahina Gambir, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und
den palästinensischen Gebieten
Eine lebendige und unabhängige Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil
demokratischer Gesellschaften und ein wesentlicher Pfeiler des internationalen
Menschenrechtsschutzes. In Israel und den besetzten palästinensischen
Gebieten sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend gesetzlichen,
administrativen und finanziellen Einschränkungen ausgesetzt.
Das NGO Taxation Law (NGO = Nichtregierungsorganisationen) wurde bereits
im Ministerial Committee for Legislation gebilligt (16. Februar 2025).
Anschließend wurde der Entwurf im Knesset-Plenum zur vorläufigen Lesung
angenommen (19. Februar 2025). Dieses Gesetz würde zivilgesellschaftliche
Organisationen, die ausländische Fördermittel oberhalb eines bestimmten
Schwellenwerts erhalten, verpflichten, sich für drei Jahre nicht an
Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen. Bei Verweigerung
dieser Verpflichtung würde auf ausländische Geldgeber – darunter EU-
Mitgliedstaaten, UN-Organisationen (UN = Vereinte Nationen) sowie staatliche
Institutionen wie das Auswärtige Amt oder politische Stiftungen – eine Steuer
von 23 Prozent erhoben, die bei Verstößen auf bis zu 46 Prozent steigen könnte.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erhöhte Antragsgebühren für NGOs bei
Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof vor, was insbesondere kleinere
Organisationen vom Zugang zur Justiz abhalten dürfte.
Parallel dazu wird ein weiterer Gesetzentwurf vorbereitet, der die
Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kriminalisieren soll.
Der Entwurf mit dem Titel „Zum Schutz israelischer Amtsträger vor dem
Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen den Staat
Israel“ sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor, bei der Weitergabe
geheimer Informationen sogar lebenslange Haft. Der Entwurf könnte weite Teile der
menschenrechtlichen Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit israelischer
Organisationen faktisch unter Strafe stellen und entfaltet eine
besorgniserregende signalpolitische Wirkung gegen internationale Rechenschaftsmechanismen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Situation jener sechs palästinensischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen zu betrachten, die im Oktober 2021 von
der israelischen Regierung als terroristische Organisationen eingestuft wurden
(www.amnesty.de/informieren/aktuell/israel-palaestina-ngos-zu-terrororganisat
ionen-erklaert). Trotz der Zurückweisung dieser Einstufung durch die
Europäische Union und mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wurde
deutschen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit die
weitere Förderung dieser Organisationen untersagt. Eine öffentliche Begründung
für diese Entscheidung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig klare Kriterien für
eine Wiederaufnahme der Förderung. Zudem wurde in jüngerer Zeit auch zwei
israelischen Organisationen (Zochrot und New Profile) die Förderung
entzogen.
37 internationale humanitäre Hilfsorganisationen (INGO), darunter Oxfam,
Ärzte ohne Grenzen, Save the Children, Care und der Norwegian Refugee
Council, sind seit dem 31. Dezember 2025 für ihre Arbeit in Israel und den
besetzten palästinensischen Gebieten nicht mehr durch die israelischen Behörden
registriert. Hintergrund waren neue Registrierungsregularien Israels, die u. a.
die Einreichung sensibler personenbezogener Daten der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter voraussetzen, was nach Auffassung der INGOs weder mit dem
Datenschutzrecht noch mit den humanitären Prinzipien vereinbar sei (www.tagess
chau.de/ausland/asien/israel-gazastreifen-hilfsorganisationen-100.html). Die
israelische Regierung gewährte eine 60‑tägige Übergangsfrist zur Einstellung
der humanitären Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland,
einschließlich Ostjerusalems. Auf einen Eilantrag hin stoppte das Oberste Gericht
in Jerusalem per einstweiliger Verfügung das Arbeitsverbot vorläufig, bis zum
Abschluss des laufenden Verfahrens (www.oxfam.org.uk/media/press-releases/
humanitarian-organizations-petition-israels-high-court/). Bereits das israelische
Betätigungsverbot für das Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) im
Oktober 2024 hat die Sicherstellung der humanitären Versorgung der
Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten empfindlich geschwächt.
Nach dem humanitären Völkerrecht ist Israel als Besatzungsmacht verpflichtet,
humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu ermöglichen und
Hilfsmaßnahmen zu erleichtern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand des
sogenannten NGO Taxation Law im israelischen Parlament, und welche
konkreten Schritte wird sie unternehmen, um gegenüber der israelischen
Regierung auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards,
insbesondere der Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit,
hinzuwirken?
2. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer
Implementierung des geplanten Gesetzes in Bezug auf
a) den Zugang israelischer und palästinensischer NGOs zu
internationalen Fördermitteln,
b) die Arbeit von durch Deutschland, die EU oder die Vereinten Nationen
geförderten Organisationen sowie
c) die Bereitschaft internationaler Geber, weiterhin in Israel und den
besetzten palästinensischen Gebieten tätig zu sein, und welche
Maßnahmen wird sie ergreifen, um negative Auswirkungen auf von
Deutschland unterstützte Organisationen abzuwenden?
3. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung hinsichtlich des
gleichberechtigten Zugangs zur Justiz bei Verfahren vor dem Obersten
Gerichtshof in Israel bedingt durch die vorgesehenen erhöhten
Antragsgebühren für NGOs, und wie wird sich die Bundesregierung auf welcher
Ebene gegen diese Einschränkungen einsetzen?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur
Kriminalisierung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof, und welche Position vertritt sie, um die Arbeit von
Menschenrechtsorganisationen sowie internationale Rechenschaftsmechanismen zu
schützen, insbesondere im Hinblick auf die
a) Arbeit israelischer und palästinensischer
Menschenrechtsorganisationen,
b) Dokumentation schwerer Menschenrechtsverletzungen,
c) internationale Strafverfolgung sowie
d) Unterstützung und Mitwirkung bei der Arbeit internationaler
Gerichtsbarkeiten?
5. Inwiefern sieht die Bundesregierung durch den in Frage 4 genannten
Gesetzentwurf Risiken für Organisationen, die mit deutscher finanzieller
oder politischer Unterstützung Menschenrechtsarbeit leisten, und welche
konkreten Schutz- oder Unterstützungsmaßnahmen plant sie für diese
Organisationen?
6. Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung zu den genannten
Gesetzesinitiativen, und wann sowie in welcher Form hat oder wird sie
diese Position gegenüber der israelischen Regierung kommunizieren?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Regierungen
andere Staaten auf die genannten israelischen Gesetzesinitiativen reagieren
oder diese bewerten?
8. Sind die genannten Gesetzesinitiativen nach Ansicht der Bundesregierung
problematisch im Hinblick auf demokratische Grundrechte und
Menschenrechte in Israel, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (z. B. durch Gespräche mit
deutschen Förderorganisationen, den deutschen Vertretungen in Ramallah
und Tel Aviv, den palästinensischen und israelischen Organisationen
o. Ä.) zu konkreten Folgen des von der Bundesregierung verfügten
Förderstopps für die sechs palästinensischen Organisationen Al‑Haq,
Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC und Bisan Center in Bezug auf
a) deren personelle und finanzielle Situation sowie
b) die Durchführung laufender Programme,
und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für ihr weiteres
Handeln?
10. Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage beruht die
Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung dieser Organisationen trotz der
Zurückweisung der israelischen Einstufung durch die EU und mehrere
Mitgliedstaaten nicht wieder aufzunehmen, und wie stellt sie die
Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung sicher?
11. Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Auffassung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit die Förderung der in Frage 9 genannten sechs
palästinensischen Organisationen wieder aufgenommen werden kann, und
bis wann wird sie einen verbindlichen Prüf-, Entscheidungs- oder Zeitplan
vorlegen?
12. Aus welchen konkreten Gründen wurde auch zwei israelischen
Organisationen (Zochrot und New Profile) die Förderung entzogen, welche
Prüfverfahren lagen diesen Entscheidungen zugrunde, und inwiefern stehen
sie im Zusammenhang mit den genannten Gesetzesinitiativen oder der
Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsmechanismen?
13. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung konkret für die erneute
Registrierung der 37 von der Deregistrierung durch israelische Behörden
betroffenen internationalen Hilfsorganisationen ein, und welche Konsequenzen
zieht sie aus dem bisherigen Ausbleiben von Erfolg in ihrem
diplomatischen Bemühen gegenüber der israelischen Regierung in dieser
Hinsicht?
14. Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung über
öffentliche Erklärungen und Gespräche mit der israelischen Regierung hinaus,
um die Fortführung der unerlässlichen Arbeit der internationalen
humanitären Organisationen zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung in den
besetzten palästinensischen Gebieten wieder zu ermöglichen und weiteren
humanitären Schaden abzuwenden?
15. Ist die Forderung israelischer Behörden nach der Übermittlung
personenbezogener Daten lokaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter internationaler
Hilfsorganisationen aus Sicht der Bundesregierung vereinbar mit
Prinzipien wie Datenschutz und Schutzpflichten gegenüber lokalen Beschäftigten
mit Blick auf mögliche Risiken für deren Sicherheit?
16. Sieht die Bundesregierung in den neuen Registrierungsanforderungen eine
mögliche Beeinträchtigung der humanitären Prinzipien, wenn ja, bitte
genauer begründen, und wenn nein, warum nicht?
17. Welche Auswirkungen hat die Deregistrierung humanitärer
Organisationen durch die israelischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza und im
Westjordanland?
18. Welche Auswirkungen hat die Deregistrierung humanitärer
Organisationen durch die israelischen Behörden auf den langfristigen Wiederaufbau?
19. Welche Initiativen unterstützt oder plant die Bundesregierung auf welcher
Ebene, um den ungehinderten und zuverlässigen Zugang für humanitäre
Organisationen zu den palästinensischen Gebieten sicherzustellen?
20. Sind die neuen israelischen Registrierungsanforderungen nach Auffassung
der Bundesregierung mit den Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht
gemäß der Vierten Genfer Konvention vereinbar, wenn ja, bitte genauer
begründen, und wenn nein, warum nicht?
21. Waren Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und bzw. oder
der deutschen Botschaft in Tel Aviv bei der Anhörung im laufenden
Verfahren um die Deregistrierung der humanitären Organisation vor dem
Obersten Gerichtshof am 23. März 2026 anwesend, wenn ja, auf welcher
Ebene, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 18. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Roth (Kleine Anfrage)
- asked ← Deborah Düring (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Max Lucks (Kleine Anfrage)
- asked ← Schahina Gambir (Kleine Anfrage)
- authored ← Deborah Düring
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Luise Amtsberg
- part_of_vorgang → Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und den palästinensischen Gebieten (Kleine Anfrage)