Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel (Antwort zu Drs. 21/3151)
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Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel (Antwort zu Drs. 21/3151)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3368
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3151 –
Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit mit Israel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die militärische,
polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel vertieft.
Kooperationen erstrecken sich von gemeinsamen Ausbildungsprogrammen über den
Austausch von Technologien bis hin zu Fachgesprächen in sensiblen Bereichen
wie Cyberabwehr, Künstliche Intelligenz und „Gefangenenwesen“ (Antwort
auf die Mündliche Frage 72 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf
Plenarprotokoll 21/30). Die Bundeswehr kooperiert mit dem israelischen Militär
insbesondere im Bereich von Ausbildung, Drohnen- und Flugabwehr. Deutsche
Soldatinnen und Soldaten werden an Systemen wie der bewaffnungsfähigen
Drohne Heron TP sowie dem Raketenabwehrsystem Arrow geschult. Parallel
dazu finden gegenseitige Lehrgänge und Trainings in Deutschland und Israel
statt.
Auch die polizeiliche Zusammenarbeit wird kontinuierlich ausgebaut
(Antwort auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Lea Reisner auf
Bundestagsdrucksache 21/1831). Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) ist auch die
Bundespolizei in gemeinsame Projekte eingebunden. So war beim Besuch des
israelischen Polizeichefs Daniel Levy Anfang September 2025 ein Austausch
sowohl mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin
als auch mit der Bundespolizeidirektion in Potsdam vorgesehen. Über die
geplanten Inhalte dieses – nicht zustande gekommenen – Treffens und mögliche
Kooperationen liegen bislang keine detaillierten Informationen vor.
Im Juni 2025 kündigte der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
zudem einen umfassenden „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Israel an, der
Schutz kritischer Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Drohnenabwehr
umfassen soll („Deutschland profitiert von Gaza als Tech-Testlabor“, nd vom
23. Juli 2025, www.nd-aktuell.de/artikel/1192806.ki-im-gaza-krieg-deutschla
nd-profitiert-von-gaza-als-tech-testlabor.html). Zugleich gab es
Presseberichten zufolge im Rahmen einer internationalen Konferenz in Tel Aviv aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller fragwürdige Äußerungen deutscher
Vertreter des Bundesministeriums des Innern („Bundeswehr und BKA bauen
Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom 9. Oktober 2025, www.nd-aktuel
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Dezember
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
l.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bundeswehr-und-bka-bauen-zusammenar
beit-mit-israel-aus.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die militärische, polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit
Israel liegt im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik
Deutschland. Sie steht im Kontext des Einstehens der Bundesregierung für die
Existenz und Sicherheit Israels, das zum unveränderlichen Wesenskern der
deutsch-israelischen Beziehungen gehört. Zudem trägt die technologische und
rüstungspolitische Zusammenarbeit zur angesichts des geopolitischen Umfelds
notwendigen Ertüchtigung der Bundeswehr bei.
Dabei agiert die Bundesregierung jederzeit im Rahmen der völkerrechtlichen
Rahmenbedingungen. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die
Zusammenarbeit mit Israel nicht auf Gebiete erstreckt, die nach dem 5. Juni 1967 Teil des
Verwaltungsgebiets des Staates Israel geworden sind.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die Palästinensische Behörde auf
dem Weg zur Verwirklichung des völkerrechtlich verbrieften
Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes im Rahmen einer verhandelten
Zweistaatenlösung. Vor diesem Hintergrund liegt auch die polizeiliche und
sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Behörde im
außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung setzt sich bei der Umsetzung des durch Resolution 2803
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen indossierten 20-Punkte-Plans für die
Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen künftiger palästinensischer Polizei-
und Sicherheitskräfte ein.
1. Welche Ausbildungsmaßnahmen deutscher Soldatinnen und Soldaten in
Israel sowie israelischer Soldatinnen und Soldaten in Deutschland fanden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 im Rahmen der
Kooperationen statt (bitte nach Jahr, Ort, Thema und beteiligten Institutionen
aufschlüsseln)?
2. In welchem Umfang erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausbildung deutscher Soldatinnen und Soldaten an israelischen Drohnen-
und Flugabwehrsystemen (Heron TP, Arrow, AWS-G), und welche
deutschen Standorte der Bundeswehr sind daran beteiligt?
3. Welche militärischen oder polizeilichen Behörden sollen nach Wissen
der Bundesregierung künftig Zugriff auf vom Abwehrsystem AWS-G
generierte Lagebilder erhalten?
4. Welche Inhalte und Zielsetzungen haben die militärischen „Fach- und
Expertengespräche“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Themen
Logistik, Neubeschaffung, Operation, Erhebung, Ermittlung und
insbesondere zum „Gefangenenwesen“ (bitte zu den einzelnen Schlagwörtern
kurz skizzieren)?
5. Welche weiteren Zusammenarbeitsformen gibt es nach Wissen der
Bundesregierung seitdem zu den Themen Logistik, Neubeschaffung,
Operation, Erhebung, Ermittlung und insbesondere zum „Gefangenenwesen“?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland und Israel arbeiten militärisch in einer Vielzahl von Bereichen
einschließlich der Ausbildung zusammen. Diese Zusammenarbeit dient sowohl der
gegenseitigen Verständigung wie auch der Entwicklung der jeweiligen
militärischen Fähigkeiten.
6. Wie bewertet die Bundesregierung ihre militärische Kooperation vor
dem Hintergrund der dokumentierten Kriegsverbrechen israelischer
Streitkräfte im Gazastreifen?
7. Wie hat die israelische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung auf
deutsche Anmerkungen hierzu reagiert?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Lage in Gaza eng und ist dazu mit der
israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde im regelmäßigen
Austausch.
8. Welche weiteren Vereinbarungen folgten nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Besuch des israelischen Polizeichefs Daniel Levy beim
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum im September 2025?
Dem Besuch von Daniel Levy im September 2025 sind bisher keine weiteren
Vereinbarungen gefolgt.
9. In welchem Umfang und zu welchen Themen erfolgt nach Wissen der
Bundesregierung ein Informationsaustausch zwischen dem BKA und der
israelischen Polizei über mutmaßliche Aktivitäten der Hamas in
Deutschland?
Zu den Aktivitäten der HAMAS findet anlassbezogen ein internationaler
polizeilicher Informationsaustausch mit Israel statt.
10. Inwiefern und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der
Bundesregierung dabei auch Personendaten ausgetauscht?
Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt anlassbezogen auf der
Grundlage von § 27 f. des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie § 477
der Strafprozessordnung.
11. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich Finanzermittlungen, und welche rechtlichen
Grundlagen gelten für den Austausch personenbezogener Daten?
Israel ist Mitglied des informellen Anti Money Laundering Operational
Networks (AMON). Informationen, die für Finanzermittlungen relevant sind,
werden auch innerhalb dieses Netzwerkes über die dafür vorgesehenen gesicherten
polizeilichen und justiziellen Informationskanäle versandt.
Der polizeiliche Rechtshilfeverkehr mit Israel richtet sich nach Artikel XI
Absatz 5 des Vertrags vom 20. Juli 1977 über die Ergänzung des Europäischen
Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und
die Erleichterung seiner Anwendung, seit 6. März 1981 in Kraft. In § 3 BKAG
ist die internationale Zusammenarbeit für das BKA geregelt. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an Israel ist § 27 Absatz 1 BKAG einschlägig.
§ 27 Absatz 1 BKAG regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an
Polizei- und Justizbehörden sowie sonstige für die Verhütung und Verfolgung
von Straftaten zuständigen öffentlichen Stellen in Drittstaaten und zwischen-
und überstaatliche Stellen, die keine Stellen der EU sind.
12. Welche Projekte verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA
gemeinsam mit israelischen Partnern im Bereich Künstliche Intelligenz,
insbesondere zur Gesichtserkennung und Tatortanalyse mittels Virtual
Reality?
In den beiden gefragten Bereichen Gesichtserkennung und Tatortanalyse
mittels sogenannter Virtual Reality werden seitens des BKA keine Projekte mit
israelischen Partnern verfolgt. Im Bereich der Gesichtserkennung erfolgt jedoch
ein regelmäßiger fachlicher Austausch im Rahmen der Interpol Facial Expert
Working Group (IFEWG), in der die israelische Polizei ebenso wie das BKA-
Mitglied ist.
13. Mit welchem Ziel werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Vertreterinnen und Vertreter des BKA im Dezember 2025 an der „Konferenz der
Notfallmanagementbeauftragten“ in Israel teilnehmen, und welche
Beiträge sind vorgesehen?
Mit der zuvor eingeholten Genehmigung des Bundesministeriums des Innern
hat eine Delegation des BKA im Dezember 2025 an der besagten Konferenz in
Israel teilgenommen, um sich zur Rolle der Polizei in nationalen Krisen und
ihre Zusammenarbeit mit anderen Behörden auszutauschen und einen Vortrag
zu halten.
14. Welche konkreten Inhalte und Ziele hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung das ursprünglich geplante Treffen der israelischen Delegation
mit der Bundespolizei in Potsdam oder Berlin, und inwiefern gab es nach
der vorzeitigen Abreise Daniel Levys dennoch Treffen seiner Delegation
mit Angehörigen der Bundespolizei?
Das geplante Treffen zwischen dem israelischen Police Commissioner Daniel
Levy und der Bundespolizei fand aufgrund der frühzeitigen Abreise von Daniel
Levy nicht statt. Der Fokus des geplanten Treffens lag auf dem gegenseitigen
Kennenlernen. Bei dem in Deutschland verbliebenen Teil der israelischen
Delegation handelte es sich um Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen der
israelischen Polizei. Im Rahmen des Austausches stellte die Bundespolizei der
israelischen Delegation ihre Aufgabengebiete mit dem Themenschwerpunkt
Bundesbereitschaftspolizei vor.
15. In welchem Umfang erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung ein
strategischer Austausch zwischen der Bundespolizei und der israelischen
Polizei (etwa zu Grenzsicherung, Migration und Antiterrormaßnahmen)?
Ein strategischer Austausch der Bundespolizei mit internationalen Partnern
erfolgt regelmäßig und anlassbezogen. Er schließt auch die Themenfelder
Grenzpolizei, Antiterrormaßnahmen und Migration mit ein. Insbesondere im Bereich
Drohnen und Drohnenabwehr verfügen die israelischen Sicherheitsbehörden
über Fachexpertise, die für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei einen
sachlichen Nutzen bringen kann. Die Bundespolizei ist hierzu im Austausch
mit ihren internationalen Partnern, einschließlich Israel.
16. Welche laufenden oder geplanten Kooperationsprojekte zwischen der
Bundespolizei und israelischen Sicherheitsbehörden bestehen oder sind
nach Wissen der Bundesregierung geplant (bitte einzeln auflisten und die
jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte nennen)?
Die israelischen Sicherheitsbehörden und die Bundespolizei arbeiten im
Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit seit Jahrzehnten eng zusammen.
Hierunter fallen insbesondere gegenseitige Austauschformate im Bereich der
Bundesbereitschaftspolizei und der Spezialkräfte der Bundespolizei.
17. Welche deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 an Konferenzen, Schulungen
oder Trainingsmaßnahmen in Israel teilgenommen, und welche Themen
wurden dort behandelt?
Zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei haben sich in den in
Frage 16 benannten Kooperationsbereichen mit den israelischen
Partnerbehörden ausgetauscht.
18. Welche Fortschritte gibt es nach Wissen der Bundesregierung beim
angekündigten „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Israel, und welche
Bundesressorts sind an dessen Ausarbeitung beteiligt?
19. Mit welchen Vorschlägen geht nach Kenntnis der Bundesregierung die
deutsche Seite in entsprechende Gespräche oder Verhandlungen?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Die bilaterale Vereinbarung zum Cyber- und Sicherheitspakt in Form einer
Gemeinsamen Absichtserklärung befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung;
laufende Abstimmungsprozesse unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung.
20. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligung
israelischer Unternehmen oder Sicherheitsbehörden an Projekten zur
Drohnenabwehr und zum Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland
vorgesehen?
An regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Beschaffungsstellen
des Bundes können sich israelische Unternehmen grundsätzlich beteiligen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
21. Welche Maßnahmen zur „Antisemitismussensibilisierung“ im Rahmen
der Kooperation mit der Gedenkstätte Yad Vashem sind nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher geplant, wer ist daran beteiligt, und welche
Haushaltsmittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt?
Zu den zentralen Aufgaben Yad Vashems – 1953 gegründeter internationaler
Gedenkort, Gedenkstätte, Museum, Dokumentations-, Forschungs- und
Bildungsstätte – gehören die Erinnerung an die sechs Millionen von den
Nationalsozialisten ermordeten Jüdinnen und Juden, an die zerstörten jüdischen
Gemeinden und die Ghetto- und Widerstandskämpfer und die Ehrung der
Gerechten unter den Völkern. Im Kontext der Bewahrung der Erinnerung an den
Holocaust und dessen Aufarbeitung setzt sich Yad Vashem auch für eine
antisemitismuskritische Bildungsarbeit ein. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit
von Yad Vashem seit 1999. In den Jahren 1999 bis 2009 förderte das
Auswärtige Amt ein Archivierungsprojekt. Das Auswärtige Amt setzt außerdem das 10-
jährige deutsch-israelische Regierungsabkommen zur Förderung von Yad
Vashem (2022 bis 2031, vormaliger Förderzeitraum: 2012 bis 2021) mit den
folgenden Themenbereichen um: Sicherung weltweiter Archivmaterialien zum
Holocaust auch durch Digitalisierung, Bildungsprogramme in Europa und
international sowie Holocaust-Forschung. Von derzeit 1 Mio. Euro/Jahr wird
der entsprechende Fördertitel ab dem Haushaltsjahr 2026 auf 5 Mio. Euro/Jahr
erhöht werden, um diese Arbeit weiter auszubauen. Schwerpunkte sind die
Bewahrung der Zeugnisse der Holocaust-Überlebenden für die nachfolgenden
Generationen. Außerdem soll mit der Vermittlung verlässlichen Wissens über
den Holocaust entlang Yad Vashems strategischer Schwerpunkte gewirkt
werden, insbesondere Bewahrung des historischen Wissens, Bildung für zukünftige
Generationen, globaler Zugang zu Archiven, Bewahrung und Vermittlung
dieses Wissens sowie Wirken gegen Holocaust-Verfälschung und Antisemitismus
durch internationale Zusammenarbeit.
Am 18. September 2025 hat Yad Vashem Bayern, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen als potenzielle Standorte für die Einrichtung seines Holocaust-
Bildungszentrums in Deutschland angeschrieben. Die Bundesregierung nimmt auf
die Gespräche zwischen Yad Vashem und den Ländern keinen Einfluss, setzt
aber darauf, dass die Arbeit eines YVEC nicht nur am Sitz selbst, sondern über
sogenannte Satellitenstandorte flächendeckend in ganz Deutschland wirken
kann. Der Bund beabsichtigt, nach der Errichtung des YVEC dessen Arbeit
projektbezogen zu unterstützen. In welchem genauen Umfang und aus welchen
Haushaltstiteln das geschehen kann, hängt ganz wesentlich davon ab, welche
Bildungsformate das YVEC nach seiner Errichtung tatsächlich anbieten kann.
Die Bundespolizei arbeitet mit verschiedenen Vertretern der Sektion
deutschsprachiger Länder der Gedenkstätte Yad Vashem zusammen und beteiligt sich
an den gemeinsamen Netzwerktreffen. Darüber hinaus werden Online-
Angebote und Lehrunterlagen von Yad Vashem in der Aus- und Fortbildung genutzt.
Seit November 2024 verfügt die Bundespolizei über speziell geschulte
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die u. a. durch die Gedenkstätte zur
Thematik „Sensibilisierung Antisemitismus“ fortgebildet wurden. Aufgrund der
volatilen Sicherheitslage in Israel fanden in den letzten Jahren keine Besuche der
Gedenkstätte Yad Vashem statt.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen deutscher Vertreter
des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei auf einem
„Antiterrorismus-Kongress“ im September 2025 in Tel Aviv, wonach Proteste
gegen den Gaza-Krieg in Deutschland „oft antijüdisch“ seien, weil
Aktivistinnen und Aktivisten die Worte „Apartheid“ und „Genozid“
benutzten, oder dass Deutschland „illegale Migration“ signifikant gestoppt habe
und dadurch auch die Terrorismusgefahr geringer geworden sei
(„Bundeswehr und BKA bauen Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom
9. Oktober 2025, www.nd-aktuell.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bu
ndeswehr-und-bka-bauen-zusammenarbeit-mit-israel-aus.html)?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auf derselben
Konferenz Redner den Internationalen Strafgerichtshof diffamierten und
israelkritische Menschenrechtsarbeit als „antisemitisch“ bezeichneten,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus („Bundeswehr und BKA
bauen Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom 9. Oktober 2025, www.n
d-aktuell.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bundeswehr-und-bka-baue
n-zusammenarbeit-mit-israel-aus.html)?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung
und Äußerungen Dritter auf externen Veranstaltungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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