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Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel (Antwort zu Drs. 21/3151)

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · 21/3368 · Antwort · Original ↗

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Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel (Antwort zu Drs. 21/3151) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3368 21. Wahlperiode 18.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3151 – Vertiefung der militärischen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die militärische, polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel vertieft. Kooperationen erstrecken sich von gemeinsamen Ausbildungsprogrammen über den Austausch von Technologien bis hin zu Fachgesprächen in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Künstliche Intelligenz und „Gefangenenwesen“ (Antwort auf die Mündliche Frage 72 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Plenarprotokoll 21/30). Die Bundeswehr kooperiert mit dem israelischen Militär insbesondere im Bereich von Ausbildung, Drohnen- und Flugabwehr. Deutsche Soldatinnen und Soldaten werden an Systemen wie der bewaffnungsfähigen Drohne Heron TP sowie dem Raketenabwehrsystem Arrow geschult. Parallel dazu finden gegenseitige Lehrgänge und Trainings in Deutschland und Israel statt. Auch die polizeiliche Zusammenarbeit wird kontinuierlich ausgebaut (Antwort auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Lea Reisner auf Bundestagsdrucksache 21/1831). Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) ist auch die Bundespolizei in gemeinsame Projekte eingebunden. So war beim Besuch des israelischen Polizeichefs Daniel Levy Anfang September 2025 ein Austausch sowohl mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin als auch mit der Bundespolizeidirektion in Potsdam vorgesehen. Über die geplanten Inhalte dieses – nicht zustande gekommenen – Treffens und mögliche Kooperationen liegen bislang keine detaillierten Informationen vor. Im Juni 2025 kündigte der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt zudem einen umfassenden „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Israel an, der Schutz kritischer Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Drohnenabwehr umfassen soll („Deutschland profitiert von Gaza als Tech-Testlabor“, nd vom 23. Juli 2025, www.nd-aktuell.de/artikel/1192806.ki-im-gaza-krieg-deutschla nd-profitiert-von-gaza-als-tech-testlabor.html). Zugleich gab es Presseberichten zufolge im Rahmen einer internationalen Konferenz in Tel Aviv aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller fragwürdige Äußerungen deutscher Vertreter des Bundesministeriums des Innern („Bundeswehr und BKA bauen Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom 9. Oktober 2025, www.nd-aktuel Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. l.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bundeswehr-und-bka-bauen-zusammenar beit-mit-israel-aus.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die militärische, polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel liegt im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht im Kontext des Einstehens der Bundesregierung für die Existenz und Sicherheit Israels, das zum unveränderlichen Wesenskern der deutsch-israelischen Beziehungen gehört. Zudem trägt die technologische und rüstungspolitische Zusammenarbeit zur angesichts des geopolitischen Umfelds notwendigen Ertüchtigung der Bundeswehr bei. Dabei agiert die Bundesregierung jederzeit im Rahmen der völkerrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Zusammenarbeit mit Israel nicht auf Gebiete erstreckt, die nach dem 5. Juni 1967 Teil des Verwaltungsgebiets des Staates Israel geworden sind. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die Palästinensische Behörde auf dem Weg zur Verwirklichung des völkerrechtlich verbrieften Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung. Vor diesem Hintergrund liegt auch die polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Behörde im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung setzt sich bei der Umsetzung des durch Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen indossierten 20-Punkte-Plans für die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen künftiger palästinensischer Polizei- und Sicherheitskräfte ein.  1. Welche Ausbildungsmaßnahmen deutscher Soldatinnen und Soldaten in Israel sowie israelischer Soldatinnen und Soldaten in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 im Rahmen der Kooperationen statt (bitte nach Jahr, Ort, Thema und beteiligten Institutionen aufschlüsseln)?  2. In welchem Umfang erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung deutscher Soldatinnen und Soldaten an israelischen Drohnen- und Flugabwehrsystemen (Heron TP, Arrow, AWS-G), und welche deutschen Standorte der Bundeswehr sind daran beteiligt?  3. Welche militärischen oder polizeilichen Behörden sollen nach Wissen der Bundesregierung künftig Zugriff auf vom Abwehrsystem AWS-G generierte Lagebilder erhalten?  4. Welche Inhalte und Zielsetzungen haben die militärischen „Fach- und Expertengespräche“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Themen Logistik, Neubeschaffung, Operation, Erhebung, Ermittlung und insbesondere zum „Gefangenenwesen“ (bitte zu den einzelnen Schlagwörtern kurz skizzieren)?  5. Welche weiteren Zusammenarbeitsformen gibt es nach Wissen der Bundesregierung seitdem zu den Themen Logistik, Neubeschaffung, Operation, Erhebung, Ermittlung und insbesondere zum „Gefangenenwesen“? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland und Israel arbeiten militärisch in einer Vielzahl von Bereichen einschließlich der Ausbildung zusammen. Diese Zusammenarbeit dient sowohl der gegenseitigen Verständigung wie auch der Entwicklung der jeweiligen militärischen Fähigkeiten.  6. Wie bewertet die Bundesregierung ihre militärische Kooperation vor dem Hintergrund der dokumentierten Kriegsverbrechen israelischer Streitkräfte im Gazastreifen?  7. Wie hat die israelische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung auf deutsche Anmerkungen hierzu reagiert? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Lage in Gaza eng und ist dazu mit der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde im regelmäßigen Austausch.  8. Welche weiteren Vereinbarungen folgten nach Kenntnis der Bundesregierung dem Besuch des israelischen Polizeichefs Daniel Levy beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum im September 2025? Dem Besuch von Daniel Levy im September 2025 sind bisher keine weiteren Vereinbarungen gefolgt.  9. In welchem Umfang und zu welchen Themen erfolgt nach Wissen der Bundesregierung ein Informationsaustausch zwischen dem BKA und der israelischen Polizei über mutmaßliche Aktivitäten der Hamas in Deutschland? Zu den Aktivitäten der HAMAS findet anlassbezogen ein internationaler polizeilicher Informationsaustausch mit Israel statt. 10. Inwiefern und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch Personendaten ausgetauscht? Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt anlassbezogen auf der Grundlage von § 27 f. des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie § 477 der Strafprozessordnung. 11. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Finanzermittlungen, und welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Austausch personenbezogener Daten? Israel ist Mitglied des informellen Anti Money Laundering Operational Networks (AMON). Informationen, die für Finanzermittlungen relevant sind, werden auch innerhalb dieses Netzwerkes über die dafür vorgesehenen gesicherten polizeilichen und justiziellen Informationskanäle versandt. Der polizeiliche Rechtshilfeverkehr mit Israel richtet sich nach Artikel XI Absatz 5 des Vertrags vom 20. Juli 1977 über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung, seit 6. März 1981 in Kraft. In § 3 BKAG ist die internationale Zusammenarbeit für das BKA geregelt. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Israel ist § 27 Absatz 1 BKAG einschlägig. § 27 Absatz 1 BKAG regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Polizei- und Justizbehörden sowie sonstige für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen öffentlichen Stellen in Drittstaaten und zwischen- und überstaatliche Stellen, die keine Stellen der EU sind. 12. Welche Projekte verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA gemeinsam mit israelischen Partnern im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere zur Gesichtserkennung und Tatortanalyse mittels Virtual Reality? In den beiden gefragten Bereichen Gesichtserkennung und Tatortanalyse mittels sogenannter Virtual Reality werden seitens des BKA keine Projekte mit israelischen Partnern verfolgt. Im Bereich der Gesichtserkennung erfolgt jedoch ein regelmäßiger fachlicher Austausch im Rahmen der Interpol Facial Expert Working Group (IFEWG), in der die israelische Polizei ebenso wie das BKA- Mitglied ist. 13. Mit welchem Ziel werden nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter des BKA im Dezember 2025 an der „Konferenz der Notfallmanagementbeauftragten“ in Israel teilnehmen, und welche Beiträge sind vorgesehen? Mit der zuvor eingeholten Genehmigung des Bundesministeriums des Innern hat eine Delegation des BKA im Dezember 2025 an der besagten Konferenz in Israel teilgenommen, um sich zur Rolle der Polizei in nationalen Krisen und ihre Zusammenarbeit mit anderen Behörden auszutauschen und einen Vortrag zu halten. 14. Welche konkreten Inhalte und Ziele hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das ursprünglich geplante Treffen der israelischen Delegation mit der Bundespolizei in Potsdam oder Berlin, und inwiefern gab es nach der vorzeitigen Abreise Daniel Levys dennoch Treffen seiner Delegation mit Angehörigen der Bundespolizei? Das geplante Treffen zwischen dem israelischen Police Commissioner Daniel Levy und der Bundespolizei fand aufgrund der frühzeitigen Abreise von Daniel Levy nicht statt. Der Fokus des geplanten Treffens lag auf dem gegenseitigen Kennenlernen. Bei dem in Deutschland verbliebenen Teil der israelischen Delegation handelte es sich um Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen der israelischen Polizei. Im Rahmen des Austausches stellte die Bundespolizei der israelischen Delegation ihre Aufgabengebiete mit dem Themenschwerpunkt Bundesbereitschaftspolizei vor. 15. In welchem Umfang erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung ein strategischer Austausch zwischen der Bundespolizei und der israelischen Polizei (etwa zu Grenzsicherung, Migration und Antiterrormaßnahmen)? Ein strategischer Austausch der Bundespolizei mit internationalen Partnern erfolgt regelmäßig und anlassbezogen. Er schließt auch die Themenfelder Grenzpolizei, Antiterrormaßnahmen und Migration mit ein. Insbesondere im Bereich Drohnen und Drohnenabwehr verfügen die israelischen Sicherheitsbehörden über Fachexpertise, die für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei einen sachlichen Nutzen bringen kann. Die Bundespolizei ist hierzu im Austausch mit ihren internationalen Partnern, einschließlich Israel. 16. Welche laufenden oder geplanten Kooperationsprojekte zwischen der Bundespolizei und israelischen Sicherheitsbehörden bestehen oder sind nach Wissen der Bundesregierung geplant (bitte einzeln auflisten und die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte nennen)? Die israelischen Sicherheitsbehörden und die Bundespolizei arbeiten im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit seit Jahrzehnten eng zusammen. Hierunter fallen insbesondere gegenseitige Austauschformate im Bereich der Bundesbereitschaftspolizei und der Spezialkräfte der Bundespolizei. 17. Welche deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 an Konferenzen, Schulungen oder Trainingsmaßnahmen in Israel teilgenommen, und welche Themen wurden dort behandelt? Zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei haben sich in den in Frage 16 benannten Kooperationsbereichen mit den israelischen Partnerbehörden ausgetauscht. 18. Welche Fortschritte gibt es nach Wissen der Bundesregierung beim angekündigten „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Israel, und welche Bundesressorts sind an dessen Ausarbeitung beteiligt? 19. Mit welchen Vorschlägen geht nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Seite in entsprechende Gespräche oder Verhandlungen? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Die bilaterale Vereinbarung zum Cyber- und Sicherheitspakt in Form einer Gemeinsamen Absichtserklärung befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung; laufende Abstimmungsprozesse unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. 20. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligung israelischer Unternehmen oder Sicherheitsbehörden an Projekten zur Drohnenabwehr und zum Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland vorgesehen? An regulären Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Beschaffungsstellen des Bundes können sich israelische Unternehmen grundsätzlich beteiligen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 21. Welche Maßnahmen zur „Antisemitismussensibilisierung“ im Rahmen der Kooperation mit der Gedenkstätte Yad Vashem sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geplant, wer ist daran beteiligt, und welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt? Zu den zentralen Aufgaben Yad Vashems – 1953 gegründeter internationaler Gedenkort, Gedenkstätte, Museum, Dokumentations-, Forschungs- und Bildungsstätte – gehören die Erinnerung an die sechs Millionen von den Nationalsozialisten ermordeten Jüdinnen und Juden, an die zerstörten jüdischen Gemeinden und die Ghetto- und Widerstandskämpfer und die Ehrung der Gerechten unter den Völkern. Im Kontext der Bewahrung der Erinnerung an den Holocaust und dessen Aufarbeitung setzt sich Yad Vashem auch für eine antisemitismuskritische Bildungsarbeit ein. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit von Yad Vashem seit 1999. In den Jahren 1999 bis 2009 förderte das Auswärtige Amt ein Archivierungsprojekt. Das Auswärtige Amt setzt außerdem das 10- jährige deutsch-israelische Regierungsabkommen zur Förderung von Yad Vashem (2022 bis 2031, vormaliger Förderzeitraum: 2012 bis 2021) mit den folgenden Themenbereichen um: Sicherung weltweiter Archivmaterialien zum Holocaust auch durch Digitalisierung, Bildungsprogramme in Europa und international sowie Holocaust-Forschung. Von derzeit 1 Mio. Euro/Jahr wird der entsprechende Fördertitel ab dem Haushaltsjahr 2026 auf 5 Mio. Euro/Jahr erhöht werden, um diese Arbeit weiter auszubauen. Schwerpunkte sind die Bewahrung der Zeugnisse der Holocaust-Überlebenden für die nachfolgenden Generationen. Außerdem soll mit der Vermittlung verlässlichen Wissens über den Holocaust entlang Yad Vashems strategischer Schwerpunkte gewirkt werden, insbesondere Bewahrung des historischen Wissens, Bildung für zukünftige Generationen, globaler Zugang zu Archiven, Bewahrung und Vermittlung dieses Wissens sowie Wirken gegen Holocaust-Verfälschung und Antisemitismus durch internationale Zusammenarbeit. Am 18. September 2025 hat Yad Vashem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen als potenzielle Standorte für die Einrichtung seines Holocaust- Bildungszentrums in Deutschland angeschrieben. Die Bundesregierung nimmt auf die Gespräche zwischen Yad Vashem und den Ländern keinen Einfluss, setzt aber darauf, dass die Arbeit eines YVEC nicht nur am Sitz selbst, sondern über sogenannte Satellitenstandorte flächendeckend in ganz Deutschland wirken kann. Der Bund beabsichtigt, nach der Errichtung des YVEC dessen Arbeit projektbezogen zu unterstützen. In welchem genauen Umfang und aus welchen Haushaltstiteln das geschehen kann, hängt ganz wesentlich davon ab, welche Bildungsformate das YVEC nach seiner Errichtung tatsächlich anbieten kann. Die Bundespolizei arbeitet mit verschiedenen Vertretern der Sektion deutschsprachiger Länder der Gedenkstätte Yad Vashem zusammen und beteiligt sich an den gemeinsamen Netzwerktreffen. Darüber hinaus werden Online- Angebote und Lehrunterlagen von Yad Vashem in der Aus- und Fortbildung genutzt. Seit November 2024 verfügt die Bundespolizei über speziell geschulte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die u. a. durch die Gedenkstätte zur Thematik „Sensibilisierung Antisemitismus“ fortgebildet wurden. Aufgrund der volatilen Sicherheitslage in Israel fanden in den letzten Jahren keine Besuche der Gedenkstätte Yad Vashem statt. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen deutscher Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei auf einem „Antiterrorismus-Kongress“ im September 2025 in Tel Aviv, wonach Proteste gegen den Gaza-Krieg in Deutschland „oft antijüdisch“ seien, weil Aktivistinnen und Aktivisten die Worte „Apartheid“ und „Genozid“ benutzten, oder dass Deutschland „illegale Migration“ signifikant gestoppt habe und dadurch auch die Terrorismusgefahr geringer geworden sei („Bundeswehr und BKA bauen Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom 9. Oktober 2025, www.nd-aktuell.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bu ndeswehr-und-bka-bauen-zusammenarbeit-mit-israel-aus.html)? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auf derselben Konferenz Redner den Internationalen Strafgerichtshof diffamierten und israelkritische Menschenrechtsarbeit als „antisemitisch“ bezeichneten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus („Bundeswehr und BKA bauen Zusammenarbeit mit Israel aus“, nd vom 9. Oktober 2025, www.n d-aktuell.de/artikel/1194615.nahost-konflikt-bundeswehr-und-bka-baue n-zusammenarbeit-mit-israel-aus.html)? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung und Äußerungen Dritter auf externen Veranstaltungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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