Generalsanierung der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln
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Generalsanierung der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3120
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generalsanierung der Strecke Hagen–Wuppertal–Köln
Im Februar 2026 möchte die Deutsche Bahn (DB) InfraGO in die Sanierung
der Strecke zwischen Hagen–Wuppertal–Köln starten. Als eine der wichtigsten
Fern- und Nahverkehrsachsen in der Metropolregion Nordrhein-Westfalen
besteht auf der Strecke ein dichter Takt. Demzufolge ist die geplante Vollsperrung
der Strecke im Zuge einer der zehn Generalsanierungen in Nordrhein-Westfalen
für fünf Monate mit großen Auswirkungen auf den Zugbetrieb in der
Metropolregion und die Fahrgäste verbunden. Konkret soll die Sanierung im Zeitraum
vom 6. Februar 2026 bis zum 10. Juli 2026 durchgeführt werden, wobei die
gesperrten Streckenabschnitte im Gegensatz zu anderen Generalsanierungen über
den Zeitraum mehrfach wechseln. Während vor allem Pendlerinnen und
Pendler von enormen Einschränkungen betroffen sind (vgl. www.wz.de/nrw/wupper
tal/darum-ist-die-generalsanierung-fuer-wuppertaler-pendler-eine-katastrophe_
aid-134589389), erwartet auch die Fernverkehrsfahrgäste zwischen Köln und
Berlin/Hamburg eine Fahrzeitverlängerung von bis zu 40 Minuten, während
Wuppertal und Solingen gänzlich vom Fernverkehr abgekoppelt werden (vgl.
www.it-boltwise.de/sanierung-der-bahnstrecke-koeln-hagen-auswirkungen-auf-
den-fernverkehr.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach dem
InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2025 vergeben?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2025 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für jedes
Gewerk angeben)?
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach dem
InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte für jede Anlagenklasse auflisten)?
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht werden aktuell im Bereich der
Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede Anlagenklasse
auflisten)?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die für den der Deutschen Bahn
vorgesehenen Eigenmittel?
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio; bitte
alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt nennen)?
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, wie lautet der Wortlaut, und wann ist die Anpassung erfolgt bzw.
wann wird sie erfolgen?
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB-intern sowie extern
geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind Leistungen in
diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte (bitte
jeweils angeben)?
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B. Preis,
Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung; bitte auch Gewichtung angeben)?
18. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
19. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw. bei
der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Angaben
zu den zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja, welche?
20. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung
a) Gleise (Meter [m]),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl),
y) Global System for Mobile Communications – Rail (GSM-R)-Masten
(Anzahl),
z) Brücken (qm),
aa) Tunnel (m)?
21. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
22. Welche Mengen der in Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
23. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
24. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung befinden;
bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)?
25. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden ausgetauscht,
angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die ergriffenen
Maßnahmen bzw. die neue Stellwerksbauform angeben)?
26. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
27. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
28. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
sowie aufgelassen ohne Ersatz (bitte jeweils auflisten)?
29. Auf wie vielen Bahnsteigdächern werden im Rahmen der
Generalsanierung Photovoltaikanlagen installiert?
30. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
31. Was ist die aktuelle Verspätungsquote für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr [SPFV],
Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und Schienengüterverkehr [SGV]
angeben)?
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach den Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV aufschlüsseln
und die Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
33. Welche regulären Fernverkehrs- oder Nahverkehrsangebote auf den
Ausweichstrecken werden für die Zeit der Generalsanierung zugunsten von
Umleiterverkehren gestrichen, in der Häufigkeit vermindert oder im
Routenverlauf angepasst (bitte die Relation und die vorgenommene
Anpassung nennen)?
34. Welche Sanierungs- sowie anderen Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen (bitte
auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie Gesamtkosten aufzählen)?
35. Werden alle vorbereitenden Maßnahmen nach aktuellem Stand rechtzeitig
abgeschlossen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die
Generalsanierung nicht in Verzug gerät und die Strecke zum geplanten Ende der
Totalsperrung in Betrieb genommen werden kann?
36. Welche Maßnahmen wären nach dem zu erstellenden Bericht für temporär
überlastete Schienenwege auf den Umleitungsstrecken jeweils sinnvoll
gewesen, und konnten diese jeweils umgesetzt werden (bitte
Umsetzungsstand und Kosten bzw. Verhinderungsgrund angeben)?
37. Inwiefern werden Spotzüge Güter auch während der Generalsanierung
flexibel transportieren können?
38. Kommen bei nichtelektrifizierten Umleitungsstrecken Dual-Mode-
Streckenlokomotiven zum Einsatz, und wenn ja, in welchem Umfang
(wenn nein, bitte begründen)?
39. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund der
Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
40. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist dabei
anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte aufschlüsseln, sofern hier
Unterschiede bestehen)?
41. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
42. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die spätere ETCS-Ausrüstung
(ETCS-Ready-Maßnahmen) werden im Rahmen der Generalsanierung
ergriffen (bitte auflisten)?
43. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch das
Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch begründet
sich das?
44. Werden die neu errichteten Signale für die Ausrüstung von ETCS Level 2
mit Signalen vorbereitet (beispielsweise Platz für Ne-14-Tafel,
Dunkelschaltung), und wenn nein, warum nicht?
45. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem [iLBS]
oder Anlagenpreissyste [APS]) soll die Strecke im Bereich der
Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser Zielzustand
erreicht werden, und inwieweit wird dadurch der European Rail Traffic
Management System(ERTMS)-Standard erfüllt?
46. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
47. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen Signale
jeweils angeben)?
48. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
49. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
50. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung befinden
sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit genauem
Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive Richtungsangabe,
doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe, angeben)?
51. Welche Anpassung der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum
nicht?
52. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
53. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
54. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit erhöht
(bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor und nach
der Maßnahme, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert, auflisten)?
55. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
56. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung verlängert
bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts
auflisten)?
57. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit Zeitpunkt der
Inbetriebnahme auflisten)?
58. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)?
59. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
60. Wenn die Umsetzung von Maßnahmen für den Deutschlandtakt im
Rahmen der Generalsanierung erfolgt, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ
begleiten (z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
61. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
62. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
63. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruchs- und Ausbruchsverspätung)
infolge der Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
64. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
65. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut, und welche der umgesetzten Maßnahmen sind dafür
ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof klassifiziert
werden kann (bitte alle auflisten)?
66. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
67. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
68. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
69. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden (bitte
jede Strecke auflisten)?
70. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
71. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte je
Bauabschnitt aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt
werden):
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) Elektrische Energieanlagen (50 Herz [ Hz]),
f) Konstruktiver Ingenieurbau?
72. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung verhindert
(bitte jeweils aufführen)?
73. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung (bitte jeweils in
Stellwerksanlage, Signale, Weichen, Zugfunk, Oberbau, Kabel, Oberleitung,
Zugsicherung unterteilen)?
74. Aus welchen Gründen wird die in Köln-Mülheim anvisierte
Inbetriebnahme eines neuen DSTW nicht bereits im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt, welche vorbereitenden Maßnahmen für die anstehende
Inbetriebnahme werden im Zuge der Generalsanierung durchgeführt, und
welche Einschränkungen ergeben sich daraus für die Realisierbarkeit der
ETCS-Ausrüstung im Rahmen der Generalsanierung?
75. Wieso müssen die S-Bahn-Strecke zwischen dem 5. Oktober 2027 und
dem 10. Dezember 2027 sowie die Fernbahnstrecke Hagen–Köln
zwischen dem 3. Dezember 2027 und dem 10. Dezember 2027 erneut
gesperrt werden, bzw. welche in der Totalsperrung von 5 Monaten nicht
umsetzbaren Maßnahmen werden in diesem Zeitraum durchgeführt?
76. Aus welchen konkreten Gründen hat sich die DB InfraGO im Gegensatz
zu anderen Generalsanierungen für eine abschnittsweise Sperrung der
Strecke entschieden, anstatt die gesamte Strecke über die fünf Monate der
Sanierung vollständig zu sperren, und wieso war die abschnittsweise
Sperrung bei anderen Generalsanierungen (beispielsweise Hamburg–Berlin
mit ca. 280 Kilometern [km] Totalsperrung) nicht umsetzbar?
77. Inwieweit wurden Risiken in der Zuverlässigkeit der Ersatzverkehrsbusse
durch die starke Überlastung der Straßen in Nordrhein-Westfalen bei der
Erstellung des Ersatzverkehrskonzepts berücksichtigt, und wurden dabei
in Absprache mit den Straßenbaulastträgern zusätzliche infrastrukturelle
Maßnahmen (beispielsweise separate Busspuren, Anpassung von
Lichtsignalanlagen[LSA]-Phasen, Erweiterung der Kfz-Spuren, Sperrungen
bzw. Umleitungen für Pkws) in Betracht gezogen?
78. Sofern zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen auf der Straße zur
Verbesserung der Stabilität des Busbetriebs in Betracht gezogen wurden,
welche dieser Maßnahmen werden umgesetzt, und welche nicht (bittedie
Gründe nennen, wieso diese nicht umgesetzt werden)?
79. Wie wird sichergestellt, dass die Stadt Köln im Ersatzverkehrskonzept
ausreichend angebunden wird, ohne dass die Busse im innerstädtischen
Verkehr der Stadt Köln im Stau stehen?
80. Wie wird eine zusätzliche verspätungstreibende Überlastung der Strecke
von Köln über Düsseldorf in Richtung Berlin vermieden, wenn die
Fernverkehrszüge der Relation Hagen–Wuppertal–Köln über diese Strecke
umgeleitet werden, und inwieweit resultiert daraus eine Reduzierung des
Fernverkehrsangebots für den Zeitraum der Totalsperrung in der
Metropolregion Nordrhein-Westfalen?
81. Werden bestimmte Fernverkehrsrelationen großräumig umgeleitet, um die
zusätzliche Belastung auf den Ausweichstrecken in unmittelbarer Nähe
zur Generalsanierung zu reduzieren (beispielsweise München–Hamburg
nicht mehr über Köln, sondern über Göttingen bzw. Hannover; bittedie
Relationen und deren Routenänderung nennen), und wenn nein, wieso
nicht (bitte begründen)?
82. Wieso ergibt sich für die Sanierung der 65 km langen Strecke eine
vergleichbare Fahrzeitverlängerung im Fernverkehr von 40 Minuten (min)
gegenüber 45 min bei der Generalsanierung der Strecke Hamburg–Berlin
mit mehr als der vierfachen Streckenlänge von ca. 280 km, und wie lässt
sich dies dem Fahrgast gegenüber rechtfertigen?
83. Wie wird sichergestellt, dass die Fahrgäste im Großraum Köln infolge
langwieriger Totalsperrungen für die Inbetriebnahme des ESTW Köln
Hauptbahnhof (Hbf) und der Generalsanierung nicht dauerhaft auf andere
Verkehrsmittel umsteigen, und wie werden durch die vielen Sperrungen
verlorene Kundinnen und Kunden wieder zurückgewonnen?
84. Werden bei der Generalsanierung dieselben Busse wie bei der
Generalsanierung der Riedbahn oder der Strecke Hamburg–Berlin eingesetzt oder
wird hierfür neues Rollmaterial beschafft (bitte jeweilige Anteile der
Busflotte nennen)?
85. Sofern neues Rollmaterial beschafft wird, wieso wurde nicht
sichergestellt, dass die für die Generalsanierungen neu beschafften Busse mit extra
dafür vorgesehener Ausrüstung auch auf den weiteren Generalsanierungen
eingesetzt werden können, welche Maßnahmen hätten ergriffen werden
können, um dies zu realisieren, und aus welchen Gründen wurden diese
Maßnahmen nicht realisiert?
86. Wo werden die neu beschafften Busse der vorherigen Generalsanierungen
gegenwärtig eingesetzt (beispielsweise im regulären Busverkehr, im SEV
anderer Baumaßnahmen im deutschen Schienennetz; bitte die jeweiligen
Stückzahlen nennen)?
87. Welche neuen Erfahrungen in Bezug auf die Ersatzverkehrskonzepte der
Generalsanierungen konnten im Zuge der Generalsanierung der Strecke
Hamburg–Berlin gewonnen werden, und inwieweit unterscheiden sich
diese Erfahrungen von denen der Generalsanierung der Riedbahn?
88. Aus welchen Gründen wurde eine Trennung der Generalsanierungen auf
diesem Korridor in zwei Teile (Hagen–Unna–Hamm und Hagen–
Wuppertal–Köln) vorgenommen, und wieso wurde die Grenze zwischen den
beiden Generalsanierungen in Hagen gesetzt?
89. Werden die vielen Streckenabzweige bzw. Streckenanschlüsse zwischen
Hagen und Köln während der Totalsperrung weiterhin bedient
(beispielsweise indem weiterhin ein Gleis im nächstgelegenen Bahnhof auf der
gesperrten Strecke in Betrieb bleibt) oder werden die Anschlüsse nicht zur
Verfügung stehen (bitte je Abzweig bzw. Anschluss angeben, in welchen
Zeiträumen weiterhin eine Bedienung möglich ist und welche Züge diese
nutzen)?
90. Wird bei jenen Abzweig- bzw. Anschlussstrecken, die durch die
Generalsanierung gekappt werden müssen und demzufolge nicht bis zum
nächstgelegenen Bahnhof bedient werden können, ein Ausweichbahnhof
errichtet oder eine Bedienung bis kurz vor den Sperrbereich ermöglicht (wenn
nein, bitte begründen)?
91. Werden auf den gekappten Abzweig- bzw. Anschlussstrecken auf den
nicht befahrbaren Abschnitten ebenfalls Maßnahmen im Rahmen der
Totalsperrung umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
92. Wird der Betrieb auf den Strecken 2324, 2671, 2675 und 2723 während
der Zeit der Totalsperrung aufrechterhalten, wenn nein, wieso ist dies
jeweils nicht möglich, und welche Einschränkungen auf den Zugbetrieb
ergeben sich dadurch jeweils?
93. Wieso finden in den Bahnhöfen Köln-Mühlheim und Hagen Hbf während
der Generalsanierung keine Maßnahmen statt (vgl. https://generalsanierun
g-nrw.deutschebahn.com/korridore/hagen-wuppertal-koeln.html#einschra
enkungen), und inwieweit sind diese Bahnhöfe während der Totalsperrung
für den Zugbetrieb weiterhin nutzbar?
94. Wo wird das üblicherweise für den Streckenabschnitt zuständige
Stellwerkspersonal während der Zeit der Generalsanierung eingesetzt, und
welche Schulungsmaßnahmen waren dafür erforderlich?
95. Gibt es Betriebsstandorte (beispielsweise Einsatzstellen von
Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern sowie Zugbegleiterinnen und
Zugbegleitern, Werkstätten), die im Zuge der Generalsanierung nicht zur
Verfügung stehen, und wie wird sichergestellt, dass der umliegende
Zugbetrieb dennoch zuverlässig aufrechterhalten werden kann (bitte die Art
des jeweiligen Betriebsstandorts, das betroffene
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen
nennen)?
Berlin, den 3. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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