Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen
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Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2854
21. Wahlperiode 18.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens
Ausbaustrecke Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen
Die Generalsanierung Emmerich – Oberhausen befindet sich in baulicher
Umsetzung (https://generalsanierung-nrw.deutschebahn.com/korridore/emmerich-o
berhausen.html). Dabei werden gleichzeitig auch Baumaßnahmen an der
Umsetzung des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke (ABS) Grenze D/NL –
Emmerich – Oberhausen durchgeführt (vgl. www.emmerich-oberhausen.de/). Das
Vorhaben ist zentral für die Stärkung des europäischen Schienengüterverkehrs
(SGV). Mit den Niederlanden wurde am 31. Oktober 1992 eine Vereinbarung
geschlossen, die den dreigleisigen Ausbau der Strecke Oberhausen –
Emmerich – Grenze D/NL enthält (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26633). Der Ausbau
auf niederländischer Seite ist abgeschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach dem
InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2024 vergeben?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2024 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für jedes
Gewerk angeben)?
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach dem
InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte für jede Anlagenklasse auflisten)?
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik
Infrastrukturzustands- und Infrastrukturentwicklungsbericht werden
aktuell im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede
Anlagenklasse auflisten)?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die für die Deutschen Bahn (DB)
vorgesehenen Eigenmittel?
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio; bitte
alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt nennen)?
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, welche inhaltlichen Änderungen sind erfolgt, und wann ist die
Anpassung erfolgt bzw. wann wird sie erfolgen?
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB-intern sowie DB-
extern geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind Leistungen
in diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte (bitte
jeweils angeben)?
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B. Preis,
Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung; bitte auch Gewichtung angeben)?
18. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
19. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw. bei
der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Angaben
zu den zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja, welche?
20. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung:
a) Gleise (Meter [m]),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen (Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) European Train Control System (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl),
y) Global System for Mobile Communication for Railways(GSM-R)-
Masten (Anzahl)?
21. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
22. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
23. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von 4 oder schlechter auf?
24. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung befinden;
bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)?
25. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden ausgetauscht,
angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die ergriffenen
Maßnahmen bzw. die neue Stellwerksbauform angeben)?
26. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
27. Welche vorbereitenden Maßnahmen für Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
28. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
bzw. aufgelassen ohne Ersatz?
29. Auf wie vielen Bahnsteigdächern werden im Rahmen der
Generalsanierung Photovoltaikanlagen installiert?
30. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
31. Was ist die aktuelle Verspätungsquote für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit angeben sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
[SPFV], Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und SGV)?
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV aufschlüsseln und
die Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
33. Welche Sanierungs- sowie andere Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen?
34. Inwiefern werden Spotzüge Güter auch während der Generalsanierung
flexibel transportieren können?
35. Kommen bei nichtelektrifizierten Umleitungsstrecken Dual-Mode-
Streckenlokomotiven zum Einsatz, und wenn ja, in welchem Umfang
(wenn nein, bitte begründen)?
36. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund der
Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
37. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (meint Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist
dabei anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte aufschlüsseln,
sofern hier Unterschiede bestehen), und welche Anpassungen im Bereich
der Leit- und Sicherungstechnik (z. B. Position Achszähler,
Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der Generalsanierung?
38. Welche vorbereitenden Maßnahmen (ETCS-Ready-Maßnahmen) werden
im Rahmen der Generalsanierung ergriffen (bitte auflisten)?
39. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch das
Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch begründet
sich das?
40. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem [iLBS]
oder Anlagenpreissystem [APS]) soll die Strecke im Bereich der
Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser Zielzustand
erreicht werden und inwieweit wird dadurch der European Rail Traffic
Management System(ERTMS)-Standard erfüllt?
41. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
42. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte jeweils genauen Standort der zusätzlichen
Signale angeben)?
43. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
44. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
45. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung befinden
sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit genauem
Standort sowie die Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe angeben)?
46. Welche Anpassungen der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum
nicht?
47. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
48. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte jeweils genauen Standort sowie
Distanz, Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme
benennen)?
49. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit erhöht
(bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor der
Maßnahme, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert auflisten)?
50. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
51. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung verlängert
bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts
auflisten)?
52. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit Zeitpunkt der
Inbetriebnahme auflisten)?
53. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)?
54. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
55. Wenn die Umsetzung von Maßnahmen für den Deutschlandtakt im
Rahmen der Generalsanierung erfolgt, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ
begleiten (z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
56. Welche 740-Meter-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
57. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
58. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruch- und Ausbruchsverspätung)
durch die Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
59. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
60. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut, und welche der umgesetzten Maßnahmen sind dafür
ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof klassifiziert
werden kann (bitte alle auflisten)?
61. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
62. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
63. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
64. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden (bitte
jede Strecke auflisten)?
65. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
66. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte aufführen,
welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden):
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) elektrische Energieanlagen (50 Hz),
f) konstruktiver Ingenieurbau?
67. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung verhindert
(bitte jeweils aufführen)?
68. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung?
69. Wie hoch sind die Kosten für die ABS 46 Emmerich – Oberhausen nach
aktueller Schätzung für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen (bitte
Brutto angeben)?
70. Welche Kostenentwicklungen haben sich im Jahr 2025 durch neue
Kenntnisse für das Projekt ABS 46 Emmerich – Oberhausen ergeben (bitte unter
Nennung der vorherigen Kalkulation, der aktualisierten Kalkulation und
der Gründe für die Anpassung angeben)?
71. Wann wird nach aktuellem Stand die Inbetriebnahme des Projekts unter
Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zu den verfügbaren
Sperrpausen erwartet?
72. Welche anderen Projekte sind ursächlich für die möglichen Änderungen in
den verfügbaren Sperrpausen (bitte für jedes Jahr die wesentlichen
verursachenden Projekte angeben)?
73. Ergibt sich durch die angekündigte Anpassung der bundesweiten
Generalsanierungen bis 2035 eine Änderung der verfügbaren Sperrpausen, und
welche Auswirkungen hat das auf den Zeitplan sowie die Kosten des
Projekts?
74. Kommt es im Rahmen der angekündigten Anpassung der bundesweiten
Generalsanierungen bis 2035 zu Verzögerungen oder Kostensteigerungen
bei der Generalsanierung und der ABS Grenze D/NL – Emmerich –
Oberhausen, wenn ja, seit wann sind der Bundesregierung die möglichen
Verzögerungen sowie Kostensteigerungen des Projekts bekannt, und welche
Gegenmaßnahmen wurden im Rahmen der Steuerung der Deutschen Bahn
unternommen (bitte auflisten)?
75. Wie grenzen sich die Teilprojekte der Generalsanierung und der ABS
Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen voneinander ab bzw. welche
konkreten Maßnahmen lassen sich welchem der beiden Teilprojekte
zuordnen?
76. Sofern es zu Verzögerungen des Projekts kommt, sind die Niederlande
über diese informiert worden (bitte begründen)?
77. Wie viele Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung vom 31. Oktober
1992 soll das Projekt auf deutscher Seite in Betrieb genommen werden
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/26633)?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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