Generalsanierung der Strecke Nürnberg-Regensburg
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Generalsanierung der Strecke Nürnberg-Regensburg
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1880
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generalsanierung der Strecke Nürnberg–Regensburg
Die DB InfraGO saniert im kommenden Jahr die Bahnstrecken zwischen
Nürnberg und Regensburg sowie zwischen Obertraubling und Passau. Dabei handelt
es sich um zwei stark frequentierte Strecken im Personenverkehr und wichtige
Korridore im internationalen Güterverkehr zwischen Südosteuropa und den
Nordseehäfen. Die geplante Generalsanierung unter einer mehrmonatigen
Vollsperrung hat aufgrund der begrenzten Schienenkapazität einerseits und der
engen wirtschaftlichen Verflechtungen andererseits enorme Auswirkungen. Die
Generalsanierung der Strecke Nürnberg–Regensburg soll im Zeitraum vom
6. Februar bis zum 10. Juli 2026 stattfinden. Die Wirtschaft in Ostbayern (vgl.
www.ihk-niederbayern.de/fokusthemen/infrastruktur/verkehrsinfrastruktur/schi
ene-sanierung-der-hochleistungskorridore-nuernberg-regensburg-und-obertraub
ling-passau-ab-2026/), die betroffenen Kommunen und Pendler (vgl. www.don
aukurier.de/nachrichten/wirtschaft/kritik-an-generalsanierung-der-
bahnstreckenuernberg-regensburg-waechst-18497972) blicken dem geplanten Vorhaben
angesichts der weitreichenden Auswirkungen mit Nervosität entgegen. Für die
betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bedeutet die Generalsanierung
einen erheblichen Eingriff in den Betrieb (vgl. www.mittelbayerische.de/lokale
s/landkreis-neumarkt/einspruch-gegen-totalsperrung-der-bahnstrecke-bei-neum
arkt-abgewiesen-18135260).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Zustandsnoten wurden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2024
vergeben?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2024 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für jedes
Gewerk angeben)?
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach dem
InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte auch nach Gewerken auflisten)?
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik des
Infrastrukturzustands- und Infrastrukturentwicklungsberichts werden
aktuell im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer)?
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojektportfolio, bitte
alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt nennen)?
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, wie lautet der Wortlaut, und wann ist die Anpassung erfolgt bzw.
wann wird sie erfolgen?
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB intern sowie extern
geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind Leistungen in
diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke?
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte (bitte
jeweils angeben)?
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und was ist der
jeweilige Inhalt sowie die Kosten der Lose?
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B. Preis,
Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung, bitte auch Gewichtung angeben)?
18. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw. bei
der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Angaben
zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja, welche?
19. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung:
a) Gleise (m),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen (Anzahl),
h) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) (m),
i) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS) (m),
j) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT) (m),
k) Schallschutzwände (m),
l) Durchlässe (Anzahl),
m) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
n) Bahnsteige (m),
o) Personenunterführungen (Anzahl),
p) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
q) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
r) Bahnsteigdächer (m),
s) Weichenheizstationen (Anzahl),
t) Oberleitung (m),
u) Oberleitungsmasten (Anzahl),
v) Quertragwerke (Anzahl),
w) Masten (Global System for Mobile Communications – Rail (GSM-
R))?
20. Welche Mengen der in Frage 19 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
21. Welche Mengen der in Frage 19 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
22. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
23. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stellelemente steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung befinden;
bitte jeweils auch Stellwerktyp angeben)?
24. Welche Stellwerke werden ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte
ergriffene Maßnahmen auflisten)?
25. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
26. Welche vorbereitenden Maßnahmen für FRMCS (Future Railway Mobile
Communication System) werden ergriffen?
27. Auf wie vielen Bahnsteigdächern wird im Rahmen der Generalsanierung
Photovoltaik installiert?
28. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden
durchgeführt, die nicht von den vorherigen Fragen erfasst sind?
29. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte aufführen,
welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden):
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Elektrotechnik,
d) Konstruktiver Ingenieurbau?
30. Welche für die Strecke eigentlich geplanten Maßnahmen zur Verbesserung
des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar gewesen, und
welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung verhindert (bitte
jeweils aufführen)?
31. Was ist die aktuelle Verspätung für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit angeben sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
(SPFV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr
(SGV))?
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt?
33. Welche Sanierungs- sowie andere Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen?
34. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund der
Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
35. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
auch nicht bereits installiert ist, wann soll der Einbau von ETCS erfolgen,
und welche vorbereitenden Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung ergriffen (bitte auflisten)?
36. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
37. Werden im Rahmen der Generalsanierungen Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen
Signale jeweils angeben)?
38. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
39. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
40. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung befinden
sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit genauem
Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive Richtungsangabe,
doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe, angeben)?
41. Welche Anpassungen an Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassungen erfolgen,
warum nicht?
42. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
43. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
44. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit erhöht
(bitte jeweils auflisten, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert)?
45. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte auflisten)?
46. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung verlängert
bzw. angepasst werden (bitte auflisten)?
47. Welche Überholgleise im Wirkungsbereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte mit Zeitplan der Inbetriebnahme auflisten)?
48. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte mit aktuellem Stand sowie Umsetzungszeitraum
auflisten)?
49. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
50. Sollten Maßnahmen für den Deutschlandtakt im Rahmen der
Generalsanierung durchgeführt werden, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ begleiten
(z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
51. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt?
52. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung Nürnberg–
Regensburg die Kapazität angehoben (bitte Änderung der Nennleistung
angeben)?
53. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruch- und Ausbruchsverspätung)
durch die Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
54. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
55. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut (bitte alle auflisten)?
56. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
57. Erfolgte die Entscheidung zur Generalsanierung in der nun geplanten
Form vorwiegend aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe, also mit
Blick auf die günstigste Variante, oder aufgrund volkswirtschaftlicher
Überlegungen, also dem angenommenen besten Nutzen und den
geringsten Gesamtfolgen für die Volkswirtschaft?
58. Zu welchen volkswirtschaftlichen Einbußen kommt es durch die
Komplettsperrung der genannten Strecken?
59. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte?
60. Wie viele Güterzüge befahren im Schnitt der vergangenen fünf Jahre die
Strecke Nürnberg–Regensburg (bitte nach Abschnitten jeweils samt
Gegenrichtung aufschlüsseln)?
61. In welchem Ausmaß werden während der Generalsanierung
Güterverkehre durch Gleisanschließer abgewickelt werden können?
62. Auf welchen Ausweichstrecken soll der Güterverkehr und in welchem
Umfang sichergestellt werden?
63. Wie wird der Umleitungsverkehr mit Hinblick auf elektrifizierte und
nichtelektrifizierte Schienenstrecken sichergestellt?
64. Kommen zur effizienten Nutzung nichtelektrifizierter Umleitungsstrecken
Dual-Mode-Streckenlokomotiven zum Einsatz, wenn ja, in welchem
Umfang, und wenn nein, warum nicht?
65. Inwiefern werden Spotzüge während der Generalsanierung Güter auch
flexibel transportieren können?
66. Ist der Bundesregierung das Verhältnis auf der Strecke Nürnberg–
Regensburg zwischen Güterfahrplan und Spotzügen in den vergangenen fünf
Jahren bekannt?
67. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß sich der Transport
von Gütern durch die weiträumigen Umleitungen verteuert?
68. Mit welchen Auswirkungen auf die Auslastung des Güterverkehrs rechnet
die Bundesregierung durch die Generalsanierung?
69. Mit welcher Verlagerung von Gütern von der Schiene auf die Straße
rechnet die Bundesregierung während der Generalsanierung (bitte in Lkw-
Fahrten aufschlüsseln)?
70. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Vollsperrung?
71. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
72. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden?
73. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
74. Wer trägt die Kosten des SEV?
75. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung eine Beteiligung des
Mittelstandes bei der Bewältigung des SEV?
76. Haben sich Busunternehmen aus den betroffenen Regierungsbezirken
Oberpfalz und Mittelfranken für eine Übernahme von Teilen des SEV
beworben?
77. Kommen bei der Ausschreibung für den SEV regionale Busunternehmen
zum Zug?
78. Entspricht es den Tatsachen, dass die Ausschreibung so ausgestaltet war,
dass ein Auftragnehmer nicht ausschließlich für den angebotenen Korridor
eingesetzt werden kann, sondern ggf. auch bundesweit?
79. Inwiefern besteht bei der Planung des SEV eine Abstimmung mit den
jeweiligen Straßenbaulastträgern hinsichtlich eventuell geplanter
Straßensanierungsarbeiten auf den gedachten SEV-Strecken?
80. Mit welchen Einschränkungen im Fernverkehr, besonders mit Blick auf
Österreich, rechnet das BMV im Rahmen der geplanten
Komplettsperrung?
81. In welchem Umfang sind Zugpaare über Regensburg–Ingolstadt–
Nürnberg umleitbar?
82. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei Schall- und
Erschütterungsschutzmaßnahmen?
83. Wie und wann werden betroffene Kommunen und Anwohner über die
geplanten Maßnahmen informiert?
84. Inwiefern wird die Strecke im Rahmen der Generalsanierung in den
Zustand ETCS-ready versetzt?
85. In welcher Form und Frequenz findet ein Austausch mit den
Verantwortlichen in Österreich, Polen und Tschechien zur geplanten Generalsanierung
statt?
86. Inwiefern sind Strecken in Österreich, Polen und Tschechien als
Ausweichstrecken während der Generalsanierung vorgesehen (bitte
Ausweichstrecken benennen)?
87. Zieht die Bundesregierung angesichts der Beschwerde der agilis
Eisenbahngesellschaft bei der Bundesnetzagentur über die Totalsperre
Konsequenzen für Kommunikation und Prüfung von Alternativen bei künftigen
Generalsanierungen?
88. Wie bewertet die Bundesregierung die Frage einer finanziellen
Kompensation für betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)?
89. Inwiefern beurteilt die Bundesregierung die Risikoverteilung bei der
Generalsanierung und ihren Folgen als sinnvoll, falls ein EVU durch die
Folgen der Generalsanierung in ein Insolvenzverfahren gerät?
90. Inwiefern ist für die Zeit der Generalsanierung des Abschnitts
Regensburg–Passau eine umsteigefreie Anbindung für Reisende, insbesondere
auch Touristinnen und Touristen, aus Linz oder Wien sichergestellt?
91. Mit welchen Reisezeiten aus Wien Hbf, Linz Hbf und Salzburg Hbf ist
während der Generalsanierung des Abschnitts Regensburg–Passau nach
Regensburg zu rechnen?
92. Inwiefern gibt es Überlegungen, während der Generalsanierung des
Abschnitts Regensburg–Passau eine umsteigefreie Anbindung für Reisende,
insbesondere auch Touristinnen und Touristen, aus Österreich nach
Regensburg über Freilassing zu ermöglichen, zum Beispiel durch
Verlängerung bestehender Verbindungen österreichischer Anbieter über München?
93. Mit welchen Reisezeiten aus Nürnberg Hbf und Neumarkt in der
Oberpfalz ist während der Generalsanierung des Abschnitts Nürnberg–
Regensburg zu rechnen?
Berlin, den 23. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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