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Medizinische Versorgungszentren reformieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1667)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3075 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Medizinische Versorgungszentren reformieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1667) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3075 21. Wahlperiode 03.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1667 – Medizinische Versorgungszentren reformieren A. Problem Medizinische Versorgungszentren (MVZ) böten nach Auffassung der Antragsteller das Potenzial, die Versorgungslandschaft in Deutschland sinnvoll zu ergänzen. Insbesondere die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf wirtschaftliche und bürokratische Hürden. Zudem sei die langfristige Stabilität und Qualität der Gesundheitsversorgung durch MVZ zunehmend durch renditeorientierte Investoren gefährdet. B. Lösung Die Antragsteller fordern eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ, insbesondere durch den Abbau bürokratischer Hindernisse. Außerdem fordern sie schärfere gesetzliche Regelungen, um mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ herzustellen. Hierzu sollen etwa die verpflichtende Eintragung von MVZ in das Arztregister und die Offenlegung von Trägern, wirtschaftlich Berechtigten und ärztlicher Leitung beitragen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1667 abzulehnen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Anne Janssen Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Anne Janssen I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1667 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach Ansicht der Antragssteller ermöglichten Medizinische Versorgungszentren (MVZ) die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die somit nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv. MVZ böten damit das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Auch könnten sie von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die nach Ansicht der Antragsteller abgebaut werden müssten. Problematisch seien zudem zahlreiche investorenbetriebene MVZ (iMVZ). Bei den iMVZ bestehe nämlich häufig kein langfristiges Anlageinteresse, sondern das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung mithin entgegenstehen. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle daher etwa gesetzlich klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen könnten. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1667 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1667 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1667 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 13. Sitzung am 15. Oktober 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/1667 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 19. Sitzung am 12. November 2025 statt. Als sachverständige Organisationen und Personen waren eingeladen: Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV), Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ), GKV-Spitzenverband, Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V., Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Poliklinik Syndikat und Claus-Dieter Gorr (PremiumCircle Deutschland GmbH). Auf das Protokoll der Anhörung und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)40(1-4)). Der Ausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag auf Drucksache 21/1667 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die durchgeführte öffentliche Anhörung zwar die Relevanz des Themas und den Handlungsbedarf bestätigt habe, die Bewertung jedoch differenziert ausgefallen sei. Die geforderten Details zur Regulierung von Gründungen und Betrieben würden der Versorgungsrealität nicht gerecht und seien von Experten teils als Symbolpolitik eingestuft worden. Der Antrag werde folglich abgelehnt, da die Forderungen zu weit gingen und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzgebung für mehr Transparenz und systemgerechte Mittelverwendung vorgriffen. Die Fraktion der AfD führte aus, dass der Antrag zwar positive Aspekte wie die Förderung der Grundversorgung und Transparenz anspreche, dem jedoch die Gefahr von Überregulierung, Bürokratieaufbau und einer Einschränkung privater Investitionen gegenüberstünde. Die Freiheit der ärztlichen Berufsausübung und die Stärkung niedergelassener Ärzte müsse priorisiert werden. Aufgrund der zu befürchtenden Zentralisierung und des Verlustes lokaler Entscheidungsautonomie sei der Antrag insgesamt abzulehnen. Die Fraktion der SPD dankte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Antrag. Der Antrag enthalte einige Punkte, die für die SPD nicht neu seien, da sie noch unter einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister erarbeitet wurden. Die Regelungsansätze würden prinzipiell begrüßt, da Medizinische Versorgungszentren (MVZ) unabhängig von der Trägerschaft Vorteile für die Versorgung im ländlichen Raum sowie für junge Ärzte böten. Grundsätzlich werde die Flexibilisierung der ambulanten Versorgung künftig eine große Rolle spielen, auch im Rahmen eines Primärarztsystems. Im Koalitionsvertrag sei bereits ein Gesetz zur Regulierung investorengetragener MVZ vereinbart worden, um Transparenz über Eigentümerstrukturen sicherzustellen. Mit Verweis auf das anstehende Regierungshandeln werde der vorliegende Antrag daher abgelehnt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Ablehnung sei bedauernswert und man warne vor einem damit einhergehenden Zeitverlust. Der Antrag habe in der Anhörung viel Zuspruch erhalten, insbesondere hinsichtlich der Förderung kommunaler MVZ und der Transparenzforderungen. Es sei Eile geboten, da fehlende Übersicht zu Vertrauensverlust führe. Die Abstimmung im Ausschuss müsse daher auf inhaltlicher Argumentation, statt auf Koalitionszwang zu basieren. Die Fraktion Die Linke führte aus, eine Zunahme investorenbetriebener MVZ müsse verhindert werden. Die Forderungen des Antrags seien daher größtenteils unterstützenswert. Zu bemängeln sei jedoch, dass die Rolle von Privatkrankenhäusern als Ausgangspunkt für Private-Equity-Strategien unberücksichtigt bleibe. Man gebe zu bedenken, dass die ärztliche Selbstverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nicht immer zufriedenstellend nachkomme und auch bei nicht-investorengetragenen MVZ Interessenkonflikte bestünden. Die Linke werde sich enthalten. Berlin, den 3. Dezember 2025 Anne Janssen Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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