Erklärung von der Staatsministerin Katja Keul auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/1678)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von der Staatsministerin Katja Keul auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/1678)
Teilt die Bundesregierung die im Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme (WD2 – 3000 – 019/22) festgehaltene Einschätzung, dass „wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde“, Deutschland den „gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“ würde (bitte die vertretene Position begründen), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung, politische, nachrichtendienstliche und militärische Kommunikationskanäle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation aufrechtzuerhalten (wie zum Beispiel die für das zweite Halbjahr 2022 mit dem Austragungsort Moskau geplante Sitzung der deutsch-russischen Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik) bzw. wiederherzustellen, um eine mögliche militärische Eskalation zu verhindern (bitte Ebene und Art der Kommunikationskanäle sowie den Zeitpunkt der bereits stattgefundenen Gespräche angeben)?
Die Bundesregierung nimmt die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Kenntnis. Wie gewohnt kommentiert die Bundesregierung diese nicht.
Unabhängig davon ist der Standpunkt der Bundesregierung klar: Deutschland ist selbst nicht Konfliktpartei. Danach richtet sie ihr Handeln aus, und dies prüft sie bei jedem Schritt. Auch die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland macht Deutschland nicht selbst zur Partei im bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine.
Die Bundesregierung hat den Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin wiederholt dazu aufgerufen, den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden.
Die Bundesregierung nutzt sowohl bilateral über das Bundeskanzleramt, die Außenministerien und Botschaften beider Länder als auch zusammen mit ihren Partnern in internationalen Foren jede Gelegenheit, um Russland zu einem sofortigen Ende der Kampfhandlungen aufzurufen.
Zwischen dem NATO-Oberbefehlshaber (SACEUR) sowie dem Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses (CMC) und dem russischen Generalstabschef bestehen auch militärische Kommunikationskanäle.
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Manuela Rottmann auf die Frage des Abgeordneten Bernd Schattner (AfD):
Erwägt die Bundesregierung, nach dem französischen Modell ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe zu schützen, und, wenn ja, in welcher Form, und, wenn nein, warum nicht (www.topagrar.com/panorama/news/gerueche-und-geraeusche-auf-dem-land-sollen-kulturgut-werden-12669938.html)?
Ein Rechtsetzungsvorhaben nach dem französischen Modell mit dem Ziel, ortsübliche Emissionen des Landlebens als Teil des kulturellen Erbes einzustufen und so gegen Klagen insbesondere der Landbevölkerung zu schützen, wird von der Bundesregierung derzeit nicht in Erwägung gezogen. Geräusche und Gerüche, die die Landwirtschaft verursacht, sind insbesondere im ländlichen Raum bereits durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend berücksichtigt und vor Beschwerden geschützt. Der zivilrechtliche Nachbarschutz und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Immissionsschutzes regeln in angemessener Weise den Ausgleich der Interessen, sodass kein Bedarf für eine gesetzgeberische Initiative erkennbar ist.
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Edgar Franke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU):
Wie plant die Bundesregierung konkret, die für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Ergänzungshaushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Ukraine einzusetzen – beschlossen im Bundeskabinett am 27. April 2022 –, damit der im fraktionsübergreifenden Antrag auf Bundestagsdrucksache 20/1550 „Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine“ vorgesehene Punkt, das Engagement zur Übernahme von kritischen Patienten aus Krankenhäusern der Ukraine zu intensivieren und die Transporte zu koordinieren, erfüllt werden kann?
Kranke und Verletzte aus der Ukraine werden in Deutschland medizinisch versorgt. Bund und Länder haben sich dazu bereit erklärt und damit begonnen, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern und dem Auswärtigen Amt Hilfeersuchen aus der Ukraine und den Anrainerstaaten. Nach der Landung bzw. Ankunft in Deutschland greift der bestehende sogenannte Kleeblattmechanismus zur Verteilung der Patientinnen und Patienten auf Krankenhäuser in Deutschland. Die Transporte von mehr als 100 Patienten sind bereits abgeschlossen, die Übernahme 40 weiterer Patienten wurde durch Deutschland zugesagt (Stand 6. Mai 2022). Die Transporte werden (kriegsbedingt teilweise verzögert) bald abgeschlossen sein. Insgesamt sind über den EU‑Mechanismus 352 Hilfeleistungsersuchen bei den EU‑Mitgliedstaaten eingegangen, von denen 241 durch Deutschland zur Übernahme geprüft wurden.
Die deutsche Luftwaffe transportiert zudem weitere kriegsverletzte Ukrainer aus Polen zur Behandlung nach Deutschland. Mit dem Spezialflugzeug A310 MedEvac werden Kinder und Erwachsene ausgeflogen, um in Deutschland schwerste Verletzungen besser medizinisch versorgen zu können. Der A310 MedEvac ist die fliegende Intensivstation der Luftwaffe. Verletzte werden in der Luft von Sanitätssoldatinnen und Sanitätssoldaten weiterbehandelt.
Die für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Regierungsentwurf zum Ergänzungshaushalt vorgesehenen Mittel dienen hingegen einer raschen Umsetzung von notwendigen Maßnahmen der Krisenbewältigung, der Stabilisierung der Ukraine sowie der Resilienzstärkung der östlichen Nachbarschaft und der Abmilderung der durch akute Preissteigerungen drohenden globalen Ernährungskrise.
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Edgar Franke auf die Frage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU):
Wie ist der Bearbeitungsstand des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bezüglich der Einrichtung einer länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Frage der Schaffung von Transparenz und Installation von Medizinischen Versorgungszentren, wozu die Gesundheitsministerkonferenz das BMG in ihrer Sondersitzung vom 4. und 5. November 2021 aufgefordert hatte, die ihre Arbeit Ende 2021 aufnehmen sollte und die bis spätestens Juni 2022 entsprechende Vorschläge zur Regulierung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren vorlegen soll (siehe hier: www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1155&jahr=2021), und wie weit ist die von der Gesundheitsministerkonferenz beauftragte Gesetzesinitiative, die sowohl die Beschränkung des Versorgungsanteils als auch eine Zulassungsbeschränkung im jeweiligen KV-Bezirk beinhalten soll, im BMG vorbereitet?
In den Jahren 2020 und 2021 wurden mehrere juristische und ökonomische Gutachten zur Teilnahme von Investoren an der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung erstellt und veröffentlicht. Im April 2022 hat zudem die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns eine weitere Versorgungsanalyse zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Bayern vorgestellt. Eine abschließende Gesamtwürdigung durch die Bundesregierung unter Einbeziehung des jüngst veröffentlichten Gutachtens ist bislang nicht erfolgt. Das Bundesministerium für Gesundheit ist im März 2022 in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) gebeten worden, die Ergebnisse aller vorliegenden Gutachten zusammenfassend darzustellen und der AOLG die Zusammenfassung zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dieser Bitte nachkommen, um damit eine fachlich fundierte Grundlage für die weitere Diskussion zu schaffen.
Die kurzfristige Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für MVZ ist vor dem Hintergrund der oben genannten Aussagen aktuell nicht geplant.
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Edgar Franke auf die Frage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU):
Aus welchen Gründen entwickelt das BMG die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht analog zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) weiter, der seit Kurzem zum Beispiel eine neue Parodontitis-Strecke beinhaltet (vergleiche etwa hier: www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/praxis/dokumentation/die-moderne-parodontitis-behandlung-in-der-goz), obwohl dies im Sinne des Patientenschutzes und der Patientenversorgung nach Auffassung der einschlägigen zahnärztlichen und Patientenverbände dringend notwendig wäre?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) sind voneinander unabhängige und hinsichtlich Rechtsgrundlage und Ausrichtung grundsätzlich unterschiedliche Vorgaben. Daher ist eine ständige Anpassung der GOZ an die BEMA nicht zwingend erforderlich und im Hinblick auf den komplexen und langwierigen Novellierungsprozess der GOZ für einzelne Leistungen bzw. Leistungskomplexe auch nicht sinnvoll.
Für die Sicherstellung einer leitliniengerechten Versorgung ist eine Anpassung der GOZ ebenfalls nicht erforderlich, da nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen über den Weg der Analogabrechnung in Rechnung gestellt werden können. Die Bundeszahnärztekammer veröffentlicht hierzu Abrechnungsempfehlungen zum Beispiel auch für die angesprochene Parodontitis-Versorgung (veröffentlicht im Internet unter https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/analoge-leistungen-der-s3-leitlinie-die-behandlung-von-parodontitis-stadium-i-bis-iii.html).