Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des Bundes
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Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3066
21. Wahlperiode 03.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunftsfähigkeit und gerechte Bildungschancen in der Begabtenförderung des
Bundes
In Deutschland studierten im Jahr 2024 etwa 2,9 Millionen Menschen, über
200 000 davon als Promotionsstudierende. Eine der Säulen der öffentlich
unterstützten Studienfinanzierung stellen für diese knapp 3 Millionen jungen
Menschen, die die Fachkräfte und Spitzenwissenschaftlerinnen und
Spitzenwissenschaftler von morgen sein sollen, neben dem BAföG und öffentlich finanzierten
Bildungs- und Studienkrediten die Stipendienprogramme der 13 staatlich
anerkannten Begabtenförderwerke dar. Nach den letzten verfügbaren Daten wurden
über Studienstipendien der Begabtenförderwerke knapp 30 000 Personen
gefördert, also ca. 1 Prozent aller Studierenden und Promovierenden. In der
vergangenen Legislaturperiode wurden die Begabtenförderwerke erstmals auch für
Auszubildende geöffnet. Mittlerweile bieten neun Förderwerke Programme für
die Berufliche Bildung an. Zwar sind Studien- und Promotionsstipendien
weiterhin ein wichtiges Mittel, um v. a. Talente und exzellente Studierende zu
fördern. Jedoch bleibt die Bundesregierung damit weiterhin weit unter dem
beispielsweise mit der Einführung des Deutschlandstipendiums 2011 formulierten
Ziel, 10 Prozent der Studierenden mit einem Stipendium auszustatten. Aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bleiben Fragen im Hinblick auf die
Transparenz des Auswahlverfahrens für Stipendiatinnen und Stipendiaten
bestehen. Zudem zeigt sich, dass die Bemühungen zur Öffnung der
Stipendienangebote für Menschen aus weniger privilegierten sozialen Lebenslagen bislang
nur teilweise zu einer breiteren Teilhabe geführt haben. Bewerberinnen und
Bewerber aus Familien mit höherem Einkommen oder akademischem Hintergrund
scheinen weiterhin überdurchschnittlich von den Fördermöglichkeiten zu
profitieren (www.sueddeutsche.de/bildung/begabtenfoerderung-studium-stipendiu
m-ausland-1.4928406).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Quote der Studierenden und Promovierenden, die ein Stipendium
von einem staatlich anerkannten Begabtenförderwerk erhalten haben,
entwickelt?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zielmarke von 1 Prozent aller
Studierenden, die ein Studienstipendium der 13 Begabtenförderungswerke
erhalten sollen, beizubehalten oder künftig zu erhöhen?
3. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Höhe des Höchstförderbetrags
des Studienstipendiums entwickelt?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der
Promotionsstipendien im Verhältnis zu anderen Finanzierungswegen für
Promovierende?
5. Wie haben sich die Bundesmittel für die Begabtenförderungswerke in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
6. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verwaltungsstrukturen
effizienter zu gestalten, ohne dabei das Fördervolumen zu reduzieren, und
wenn ja, welche?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass rund zwei Drittel der
Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke aus
Akademikerhaushalten stammen, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung konkret, um den Zugang zu Stipendien insbesondere für
Erstakademikerinnen und Erstakademiker zu verbessern?
8. Gibt es Zielquoten oder Zielgrößen für die Förderung von
unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Frauen,
Studierende mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung o. a.)?
9. Mit welchen Maßnahmen schafft die Bundesregierung gezielt Anreize für
die Begabtenförderwerke, unterrepräsentierte Gruppen stärker zu
berücksichtigen und deren Teilhabechancen zu erhöhen?
10. Wie bekannt sind die Begabtenförderungswerke bei Studierenden
verschiedener Herkunfts- und Bildungsgruppen, und wie trägt die
Bundesregierung dazu bei, unterrepräsentierte Gruppen gezielt zu adressieren?
11. Wie haben sich die Anteile von Stipendiatinnen und Stipendiaten mit
Migrationshintergrund, Frauen in MINT-Fächern und Studierenden mit
Behinderung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
12. Welche speziellen Unterstützungen gibt es für Stipendiatinnen und
Stipendiaten mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder chronischen
Erkrankungen?
13. Wie verteilen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten regional über das
Bundesgebiet (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten in Relation
zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. Promovierenden pro Bundesland
angeben)?
14. An welchen Hochschulformen (Universitäten, Hochschule für angewandte
Wissenschaften (HAW), Kunst- und Musikhochschulen etc.) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung wie viele der Stipendiatinnen und
Stipendiaten eingeschrieben (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten
angeben)?
15. In welchen Fachdisziplinen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie
viele der Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeschrieben, und inwiefern
weichen die Förderquoten von der Verteilung in der gesamten
Studierendenschaft ab (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten angeben)?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bewerbungsprozesse der
verschiedenen Begabtenförderungswerke transparent und miteinander
vergleichbar sind, und wann wurde zuletzt eine Überprüfung oder Evaluation
der Auswahlverfahren durchgeführt, welche Ergebnisse liegen vor?
17. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um soziale Selektionsmechanismen
in den Auswahlverfahren zu vermeiden?
18. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswahl der
Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Begabtenförderung transparenter
wird und stärker qualitative Auswahlkriterien wie persönliche
Hintergründe und vielversprechende Entwicklungsperspektiven in den
Auswahlkriterien eine Rolle spielen als beispielsweise lediglich Noten und
Leistungszwischenstände?
19. Welche digitalen Tools oder Verfahren kommen in den Bewerbungs- und
Auswahlprozessen zum Einsatz, und welche digitalen
Verwaltungsprozesse sind bereits bei den Förderwerken umgesetzt?
20. Welche Ziele sollen aus Sicht der Bundesregierung mit der ideellen
Förderung der Begabtenförderungswerke erreicht werden?
21. Wie unterstützt die Bundesregierung die Begabtenförderungswerke bei
der Umsetzung eines qualitativ anspruchsvollen ideellen
Begleitprogramms?
22. Welche Evaluations- oder Forschungsdaten liegen zur Wirksamkeit der
ideellen Förderung in den Begabtenförderungswerken vor, insbesondere
im Hinblick auf persönliche Entwicklung, gesellschaftliches Engagement
und Netzwerkwirkung?
23. Welchen Beitrag misst die Bundesregierung den Alumni-Netzwerken der
Begabtenförderwerke im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung und
Weiterentwicklung der Begabtenförderung bei?
24. Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zur Unterstützung von
Alumni-Programmen und den Aufbau von Alumni-Netzwerken innerhalb
der Werke?
25. Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den
Förderungen über die Exzellenzstrategie und einer Zunahme von Stipendiatinnen
und Stipendiaten an erfolgreichen Exzellenz-Universitäten feststellen?
26. Wie haben sich die Auslandspauschalen in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und wie häufig wird der mögliche Förderhöchstbetrag für
Auslandaufenthalte ausgeschöpft?
27. Wie viele Stipendiatinnen und Stipendiaten haben Auslandsaufenthalte
pro Jahr in den letzten zehn Jahren wahrgenommen, und wie viele davon
sind Frauen, LGBTIQ, aus Akademikerhaushalten, mit
Migrationshintergrund, Menschen mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder mit
chronischen Erkrankungen?
28. Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz
Förderung (Bürokratie, Visakosten, soziale Barrieren), um einen
Auslandsaufenthalt durchzuführen?
29. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, die Mittel der
Begabtenförderungswerke „deutlich" anzuheben, und bis wann?
30. Ist es das Ziel der Bundesregierung, dass künftig alle staatlich
anerkannten Begabtenförderwerke auch Programme für Auszubildende anbieten,
und wenn ja, wann ist damit zu rechnen, dass die bislang noch nicht
beteiligten Förderwerke entsprechende Angebote starten?
31. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Bezieherinnen und
Bezieher von Weiterbildungs- oder Aufstiegsstipendien vor, etwa in
Bezug auf Beruf, Geschlecht oder familiären Hintergrund?
32. Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um die
Begabtenförderung in der Beruflichen Bildung bekannter zu machen und damit die
Nachfrage nach Stipendien unter Auszubildenen zu erhöhen?
33. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Begabtenförderung in der beruflichen Bildung als wichtigen Aspekt der
Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche weiter auszubauen?
34. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des
Weiterbildungs- und des Aufstiegsstipendiums, und welche
Leistungsverbesserungen plant sie für diese Stipendien?
35. Wie begründet die Bundesregierung, dass Auszubildende bei
Weiterbildungsstipendien einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme
leisten müssen, während die Stipendien der akademischen
Begabtenförderwerke in der Regel als Vollzuschuss gewährt werden?
36. Wurde die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der
jährlichen Aufnahmezahlen beim Weiterbildungs- und beim
Aufstiegsstipendium bereits umgesetzt, und wenn nein, ab wann erfolgt diese?
37. Welche Maßnahmen werden geprüft, um die Verzahnung zwischen
schulischer Talentförderung, frühzeitiger Begabtenidentifikation und der
späteren akademischen Förderung zu stärken?
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Evaluationen des Deutschlandstipendiums im Hinblick auf seine
Wirksamkeit, und welche Schritte plant sie, um bislang weniger erreichte
Studierendengruppen besser anzusprechen?
39. Wie soll das System der Begabtenförderung langfristig im Gefüge der
Studienfinanzierung positioniert und weiterentwickelt werden, und welche
Reformprioritäten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der
Chancengerechtigkeit in der Begabtenförderung?
Berlin, den 1. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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