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Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Antwort zu Drs. 21/1048)

dip / drucksache 12.08.2025 · WP 21 · 21/1206 · Antwort · Original ↗

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Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Antwort zu Drs. 21/1048) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1206 21. Wahlperiode 12.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke- Ziesing, Bernd Schuhmann, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1048 – Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur Fachkräftesicherung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 14). Zugleich heißt es dort: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koali tionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 18). Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag in Deutschland im Jahr 2024 bei 74,1 Prozent und liegt damit laut Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), im internationalen Vergleich im oberen Bereich (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetig keit/Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikr ozensus.html; abgerufen am 12. Juni 2025, www.bpb.de/shop/zeitschriften/ap uz/fachkraeftemangel-2024/548772/erwerbsbeteiligung-von-frauen/; abgerufen am 12. Juni 2025). Prof. Dr. Katharina Wrohlich äußert die Hoffnung, dass es durch staatliche Maßnahmen gelingen könnte, „geschlechtsspezifische Ungleichheiten“ abzubauen, wie beispielsweise die hohe Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen mit älteren Kindern, also vor dem Hintergrund der bereits hohen Erwerbsbeteiligung auch eine Ausweitung der Arbeitszeit von Frauen zu erreichen – sie spricht hierbei auch vom „Umfang der Erwerbstätigkeit“ (ebd.). Der Soziologe Prof. Dr. Martin Schröder, Professor für Soziologie an der Universität des Saarlandes, hat jedoch anhand von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels festgestellt, dass eine Zunahme an Zufriedenheit mit der Arbeitssituation bei beruflichem Aufstieg zwar bei Männern deutlich zu verzeichnen ist, dies so jedoch nicht auf Frauen zutrifft – Männer werden durch berufliche Aufstiege doppelt so zufrieden wie Frauen –, dass bereits 17-jährige Mädchen hohes Einkommen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten als weniger wichtig als gleichaltrige Jungen bei als gleich empfundener Erziehung bewerten, dass Frauen durchschnittlich weniger Wert auf beruflichen Erfolg legen und unter allen Kategorien mit geringer beruflicher Ri- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sikobereitschaft überrepräsentiert sind und dass das durchschnittliche Einkommen von Frauen entsprechend zwar geringer, ihr Maß an Zufriedenheit mit ihrer Arbeitssituation mit der von Männern zugleich aber identisch ist, wie auch ihre Beurteilung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Martin Schröder: Wann sind Frauen wirklich zufrieden? München 2023, S. 61, 63 f., 66 f.). Auch geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, dass im Jahr 2024 unter den teilzeitbeschäftigten Frauen lediglich 4,2 Prozent unfreiwillig teilzeitbeschäftigt waren und die Mehrheit freiwillig teilzeitbeschäftigt war (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimensio n-3/unfreiwillig-teilzeitbeschaeftige.html; abgerufen am 7. Juli 2025). Zu den wichtigsten Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung zählte bei Frauen neben der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen oder sonstigen familiären Gründen der Wunsch nach Teilzeittätigkeit. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf den Koalitionsvertrag zwischen den regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und zielt im Wesentlichen ab auf Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit und zugrunde liegende wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen als entscheidendem Faktor zur Fachkräftesicherung und enthält zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen, die hierfür relevant sind. Dazu zählen insbesondere Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Krippen, Kita- und Ganztagesbetreuung, qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz, die Stärkung der partnerschaftlichen Aufteilung von Kinderbetreuung und Pflege, die Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Führungspositionen-Gesetze, ebenso wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass angestrebt wird, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die Freistellungsansprüche flexibler zu machen und den Kreis der Angehörigen zu erweitern und dass geprüft wird, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag die steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen dauert noch an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung können derzeit noch keine Aussagen zu entsprechenden finanziellen Aufwendungen getroffen werden. Zudem stehen gemäß Koalitionsvertrag alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt. 1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, und wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen, die die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren für Programme, Fördermaßnahmen oder Anreizsysteme zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen vorsieht (bitte tabellarisch nach Haushaltstiteln und Programmen aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Kann die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, die belegen, dass die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ohne eine gleichzeitige Erhöhung der Arbeitsstunden von Frauen einen entscheidenden Faktor zur Fachkräftesicherung darstellt, obwohl die Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland im internationalen Vergleich bereits hoch ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche sind dies? b) Wenn nein, weshalb formuliert die Bundesregierung dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dennoch als gegebene Tatsache? Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote von Frauen erhöht sich die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland. Beispielsweise umfasst die Gruppe der Mütter mit jüngstem Kind unter sechs Jahren, die sich in einer familienbedingten Erwerbspause befinden und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wünschen, ca. 840 000 Personen.1 3. Plant die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die durchschnittliche Arbeitszeit von Frauen erhöhen sollen, um damit den Umfang der Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, ist der Bundesregierung angesichts ihrer im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getätigten Positionierung, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden darf, bekannt, dass aus Daten des Sozio- oekonomischen Panels sowie des Statistischen Bundesamts hervorgeht, dass Frauen im Durchschnitt signifikant andere Prioritäten im Hinblick auf ihr Arbeitsleben setzen als Männer und mehrheitlich freiwillig teilzeitbeschäftigt sind, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass ihre geplanten Maßnahmen die Arbeitszeit von Frauen nicht ohne bzw. gegen den Willen Betroffener erhöhen würden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Umfangs der Erwerbstätigkeit von Frauen? Die Fragen 3 bis 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ziel der Bundesregierung ist es, dass Frauen wie Männer ihre Erwerbswünsche umsetzen. Zahlen der Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamtes zeigen: Eine von vier erwerbstätigen Müttern hätte gern mehr Zeit für den Beruf.2 Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit beeinflussen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 1 www.prognos.com/sites/default/files/2022-10/221005_Policy-Paper_Vereinbarkeit.pdf 2 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_073_63991.html 4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern der Ausbau von Betreuungsangeboten (z. B. Ganztagsbetreuung, Kitaplätze) zwingende Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung wäre und in welchem Umfang diese Betreuungsangebote ausgeweitet werden müssten? Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern auswirkt (u. a. Berechnungen anhand des Mikrozensus, vgl. Stiftung Familienunternehmen 2024, Arbeitskräftepotenziale in Deutschland besser ausschöpfen sowie Zimmert, Franziska (2023): Early child care and the employment potential of mothers: evidence from semi-parametric difference-in-differences estimation. Journal for Labour Market Research (57)19/2023). Auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützt die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Das jährliche Monitoring zum Ausbaustand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung des damligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt, dass der elterliche Bedarf zeitgleich zum Ausbau der Angebote weiter angestiegen ist. Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf für unter Dreijährige liegt bei 14,6 Prozentpunkten. Auch bei der Altersgruppe der über Dreijährigen bis zum Schuleintritt ist der Bedarf noch nicht vollständig durch Angebote gedeckt (vgl. BMFSFJ 2024, Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2023). Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik gehen davon aus, dass für unter Dreijährige in Westdeutschland aktuell rund 210 000 Plätze zur Bedarfsdeckung fehlen (KomDat 76, 2024: 23). Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter für das Schuljahr 2026/2027 bei konstant bleibendem Elternbedarf zu erfüllen, sind zusätzlich 271 000 Plätze nötig. Der zusätzliche Ausbaubedarf reduzierte sich aber in den letzten Jahren deutlich, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern (BMFSFJ/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2024, Zweiter Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII, 2. GaFöG-Bericht). 5. Strebt die Bundesregierung einen konkreten prozentualen Zielwert bei der Erwerbstätigenquote von Frauen an, den sie mit regulatorischen und finanziellen Maßnahmen erreichen will, bei dessen Erreichung keine neuen Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mehr eingeführt werden sowie bestehende Maßnahmen wieder beendet werden würden, und kann sie diesen gegebenenfalls beziffern? Ein konkreter Zielwert bezüglich der Erwerbstätigenquote von Frauen wird nicht angestrebt. 6. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine branchenspezifische Priorisierung, in welchen Wirtschaftszweigen der Anteil weiblicher Erwerbstätiger besonders gesteigert werden soll? a) Wenn ja, wie lauten diese Zielbranchen? b) Wenn nein, weshalb wird auf eine solche Differenzierung verzichtet? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gibt keine entsprechende branchenspezifische Priorisierung. Mit Blick darauf, dass Fachkräfteengpässe und Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt eng miteinander verbunden sind, aber auch um die Potenziale aller Talente zu heben, ermutigt die Bundesregierung junge Menschen zu einer (klischee)freien Studien- und Berufswahl. 7. Plant die Bundesregierung flankierende Forschungsvorhaben oder Programme zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung (z. B. auf kindliche Entwicklung, familiale Bindung, Gesundheit oder Arbeitszufriedenheit)? a) Wenn ja, welche Forschungsvorhaben sind konkret vorgesehen? b) Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung und ihre Ressortforschungseinrichtungen betrachten die Entwicklungen zur Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Wirkungen und Bedarfen fortlaufend und aufmerksam. Ob und ggf. welche weiteren Forschungsaufträge darüber hinaus anlassbezogen vergeben werden, steht noch nicht fest. 8. Sieht die Bundesregierung ein Potenzial, durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen Fachkräfteengpässe zu beheben, wie sie jährlich in der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit dargestellt werden, und welche konkreten Angaben kann sie gegebenenfalls dazu machen? Zum Potenzial einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen bzw. Müttern gibt es verschiedene Untersuchungen. Beispielhaft sei eine Kernaussage des Policy Paper „Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Beitrag zur Fachkräftesicherung“ der Prognos AG3 genannt: Wenn die erwerbstätigen Mütter mit Kind unter 18 Jahren, die weniger als 28 Stunden pro Woche arbeiten (etwa 2,5 Millionen), nur eine Stunde pro Woche mehr arbeiten würden, könnten rund 71 000 Vollzeitäquivalente (bei einer 36-Stunden-Woche) gewonnen werden. Auf der Datengrundlage des Fachkräftemonitorings für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden die Potenziale verschiedener Bevölkerungsgruppen, z. B. auch von Frauen, zur Besetzung von offenen Stellen in den nächsten fünf, zehn und 15 Jahren abgeschätzt. In einem Szenario wurde angenommen, dass sich die Erwerbsquote von Frauen ab dem Jahr 2024 um 10 Prozent erhöht und die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen im Hinblick auf Kinderbetreuung und ambulante Pflege geschaffen werden. Dadurch könnte nach fünf Jahren das Potenzial zur Besetzung offener Stellen um 430.000 Personen und nach 15 Jahren immer noch um über 300 000 Personen gesteigert werden. Um welche Zahl sich die Anzahl der offenen Stellen in einem solchen Szenario verringern würde, hängt auch davon ab, wie gut angebotene und nachgefragte Fähigkeiten sowie Wohn- und Arbeitsort zusammenpassen. Nähere Angaben sind der entsprechenden Publikation „Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials“4 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 3 www.prognos.com/sites/default/files/2022-10/221005_Policy-Paper_Vereinbarkeit.pdf 4 www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb631-szenarien-ueber-die-erhoehung-des-arbeitskraeftepotenzials.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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