Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Antwort zu Drs. 21/1048)
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Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Antwort zu Drs. 21/1048)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1206
21. Wahlperiode 12.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke-
Ziesing, Bernd Schuhmann, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1048 –
Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Die Erhöhung
der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur
Fachkräftesicherung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag
2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 14). Zugleich
heißt es dort: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer
Arbeitszeit gezwungen werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koali
tionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 18).
Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag in Deutschland im Jahr 2024 bei
74,1 Prozent und liegt damit laut Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Professorin für
Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität
Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), im internationalen Vergleich im
oberen Bereich (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetig
keit/Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikr
ozensus.html; abgerufen am 12. Juni 2025, www.bpb.de/shop/zeitschriften/ap
uz/fachkraeftemangel-2024/548772/erwerbsbeteiligung-von-frauen/;
abgerufen am 12. Juni 2025). Prof. Dr. Katharina Wrohlich äußert die Hoffnung, dass
es durch staatliche Maßnahmen gelingen könnte, „geschlechtsspezifische
Ungleichheiten“ abzubauen, wie beispielsweise die hohe Teilzeiterwerbstätigkeit
von Frauen mit älteren Kindern, also vor dem Hintergrund der bereits hohen
Erwerbsbeteiligung auch eine Ausweitung der Arbeitszeit von Frauen zu
erreichen – sie spricht hierbei auch vom „Umfang der Erwerbstätigkeit“ (ebd.).
Der Soziologe Prof. Dr. Martin Schröder, Professor für Soziologie an der
Universität des Saarlandes, hat jedoch anhand von Daten des am DIW
angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels festgestellt, dass eine Zunahme an
Zufriedenheit mit der Arbeitssituation bei beruflichem Aufstieg zwar bei Männern
deutlich zu verzeichnen ist, dies so jedoch nicht auf Frauen zutrifft – Männer
werden durch berufliche Aufstiege doppelt so zufrieden wie Frauen –, dass
bereits 17-jährige Mädchen hohes Einkommen und berufliche
Aufstiegsmöglichkeiten als weniger wichtig als gleichaltrige Jungen bei als gleich
empfundener Erziehung bewerten, dass Frauen durchschnittlich weniger Wert auf
beruflichen Erfolg legen und unter allen Kategorien mit geringer beruflicher Ri-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sikobereitschaft überrepräsentiert sind und dass das durchschnittliche
Einkommen von Frauen entsprechend zwar geringer, ihr Maß an Zufriedenheit mit
ihrer Arbeitssituation mit der von Männern zugleich aber identisch ist, wie
auch ihre Beurteilung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Martin Schröder:
Wann sind Frauen wirklich zufrieden? München 2023, S. 61, 63 f., 66 f.).
Auch geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, dass im Jahr 2024
unter den teilzeitbeschäftigten Frauen lediglich 4,2 Prozent unfreiwillig
teilzeitbeschäftigt waren und die Mehrheit freiwillig teilzeitbeschäftigt war
(www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimensio
n-3/unfreiwillig-teilzeitbeschaeftige.html; abgerufen am 7. Juli 2025). Zu den
wichtigsten Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung zählte bei Frauen neben
der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen oder sonstigen
familiären Gründen der Wunsch nach Teilzeittätigkeit.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf den Koalitionsvertrag zwischen den
regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode
und zielt im Wesentlichen ab auf Maßnahmen der Bundesregierung zur
Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit und zugrunde liegende wissenschaftliche
Erkenntnisse. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zur Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen als entscheidendem Faktor zur Fachkräftesicherung und
enthält zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen, die hierfür relevant
sind. Dazu zählen insbesondere Neubau, Ausbau, Sanierung und
Modernisierung von Krippen, Kita- und Ganztagesbetreuung, qualitative Verbesserungen
in der Kindertagesbetreuung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz, die
Stärkung der partnerschaftlichen Aufteilung von Kinderbetreuung und Pflege, die
Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Führungspositionen-Gesetze,
ebenso wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass angestrebt wird, das
Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die
Freistellungsansprüche flexibler zu machen und den Kreis der Angehörigen zu erweitern und
dass geprüft wird, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden
kann. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag die steuerliche Begünstigung
von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit vor.
Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen dauert noch an. Vor diesem
Hintergrund und mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung können derzeit
noch keine Aussagen zu entsprechenden finanziellen Aufwendungen getroffen
werden. Zudem stehen gemäß Koalitionsvertrag alle Maßnahmen unter
Finanzierungsvorbehalt.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, und wie hoch sind die
finanziellen Aufwendungen, die die Bundesregierung in den kommenden fünf
Jahren für Programme, Fördermaßnahmen oder Anreizsysteme zur
Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen vorsieht (bitte tabellarisch nach
Haushaltstiteln und Programmen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Kann die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, die
belegen, dass die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ohne eine
gleichzeitige Erhöhung der Arbeitsstunden von Frauen einen
entscheidenden Faktor zur Fachkräftesicherung darstellt, obwohl die
Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland im internationalen Vergleich bereits
hoch ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, weshalb formuliert die Bundesregierung dies im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dennoch als gegebene
Tatsache?
Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote von Frauen erhöht sich
die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland. Beispielsweise umfasst die Gruppe
der Mütter mit jüngstem Kind unter sechs Jahren, die sich in einer
familienbedingten Erwerbspause befinden und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
wünschen, ca. 840 000 Personen.1
3. Plant die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die
durchschnittliche Arbeitszeit von Frauen erhöhen sollen, um damit den
Umfang der Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
a) Wenn ja, ist der Bundesregierung angesichts ihrer im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getätigten Positionierung, dass
kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit
gezwungen werden darf, bekannt, dass aus Daten des Sozio-
oekonomischen Panels sowie des Statistischen Bundesamts hervorgeht, dass
Frauen im Durchschnitt signifikant andere Prioritäten im Hinblick auf
ihr Arbeitsleben setzen als Männer und mehrheitlich freiwillig
teilzeitbeschäftigt sind, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls
sicherstellen, dass ihre geplanten Maßnahmen die Arbeitszeit von Frauen
nicht ohne bzw. gegen den Willen Betroffener erhöhen würden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine
konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Umfangs der
Erwerbstätigkeit von Frauen?
Die Fragen 3 bis 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Frauen wie Männer ihre Erwerbswünsche
umsetzen. Zahlen der Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamtes
zeigen: Eine von vier erwerbstätigen Müttern hätte gern mehr Zeit für den
Beruf.2 Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und die Pflege von
Angehörigen ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für
Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit
beeinflussen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
1 www.prognos.com/sites/default/files/2022-10/221005_Policy-Paper_Vereinbarkeit.pdf
2 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_073_63991.html
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern der Ausbau von
Betreuungsangeboten (z. B. Ganztagsbetreuung, Kitaplätze) zwingende
Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung wäre
und in welchem Umfang diese Betreuungsangebote ausgeweitet werden
müssten?
Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sich der Ausbau der
Kindertagesbetreuung positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern auswirkt
(u. a. Berechnungen anhand des Mikrozensus, vgl. Stiftung
Familienunternehmen 2024, Arbeitskräftepotenziale in Deutschland besser ausschöpfen sowie
Zimmert, Franziska (2023): Early child care and the employment potential of
mothers: evidence from semi-parametric difference-in-differences estimation.
Journal for Labour Market Research (57)19/2023). Auch der Ausbau der
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützt die
Erwerbsbeteiligung von Müttern. Das jährliche Monitoring zum Ausbaustand und Bedarf in
der Kindertagesbetreuung des damligen Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt, dass der elterliche Bedarf
zeitgleich zum Ausbau der Angebote weiter angestiegen ist. Die Lücke zwischen
Angebot und Bedarf für unter Dreijährige liegt bei 14,6 Prozentpunkten. Auch
bei der Altersgruppe der über Dreijährigen bis zum Schuleintritt ist der Bedarf
noch nicht vollständig durch Angebote gedeckt (vgl. BMFSFJ 2024,
Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2023). Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik gehen davon aus,
dass für unter Dreijährige in Westdeutschland aktuell rund 210 000 Plätze zur
Bedarfsdeckung fehlen (KomDat 76, 2024: 23). Um den Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung im Grundschulalter für das Schuljahr 2026/2027 bei
konstant bleibendem Elternbedarf zu erfüllen, sind zusätzlich 271 000 Plätze nötig.
Der zusätzliche Ausbaubedarf reduzierte sich aber in den letzten Jahren
deutlich, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern (BMFSFJ/
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2024, Zweiter Bericht der
Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII, 2. GaFöG-Bericht).
5. Strebt die Bundesregierung einen konkreten prozentualen Zielwert bei der
Erwerbstätigenquote von Frauen an, den sie mit regulatorischen und
finanziellen Maßnahmen erreichen will, bei dessen Erreichung keine neuen
Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mehr
eingeführt werden sowie bestehende Maßnahmen wieder beendet werden
würden, und kann sie diesen gegebenenfalls beziffern?
Ein konkreter Zielwert bezüglich der Erwerbstätigenquote von Frauen wird
nicht angestrebt.
6. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine branchenspezifische
Priorisierung, in welchen Wirtschaftszweigen der Anteil weiblicher Erwerbstätiger
besonders gesteigert werden soll?
a) Wenn ja, wie lauten diese Zielbranchen?
b) Wenn nein, weshalb wird auf eine solche Differenzierung verzichtet?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gibt keine entsprechende branchenspezifische Priorisierung. Mit Blick
darauf, dass Fachkräfteengpässe und Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt
eng miteinander verbunden sind, aber auch um die Potenziale aller Talente zu
heben, ermutigt die Bundesregierung junge Menschen zu einer (klischee)freien
Studien- und Berufswahl.
7. Plant die Bundesregierung flankierende Forschungsvorhaben oder
Programme zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen einer Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung (z. B. auf kindliche Entwicklung, familiale Bindung,
Gesundheit oder Arbeitszufriedenheit)?
a) Wenn ja, welche Forschungsvorhaben sind konkret vorgesehen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung und ihre Ressortforschungseinrichtungen betrachten die
Entwicklungen zur Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängenden
gesellschaftlichen Wirkungen und Bedarfen fortlaufend und aufmerksam. Ob und
ggf. welche weiteren Forschungsaufträge darüber hinaus anlassbezogen
vergeben werden, steht noch nicht fest.
8. Sieht die Bundesregierung ein Potenzial, durch die Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen Fachkräfteengpässe zu beheben, wie sie jährlich in
der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit dargestellt
werden, und welche konkreten Angaben kann sie gegebenenfalls dazu
machen?
Zum Potenzial einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen bzw.
Müttern gibt es verschiedene Untersuchungen. Beispielhaft sei eine Kernaussage
des Policy Paper „Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Beitrag zur
Fachkräftesicherung“ der Prognos AG3 genannt: Wenn die erwerbstätigen Mütter
mit Kind unter 18 Jahren, die weniger als 28 Stunden pro Woche arbeiten (etwa
2,5 Millionen), nur eine Stunde pro Woche mehr arbeiten würden, könnten rund
71 000 Vollzeitäquivalente (bei einer 36-Stunden-Woche) gewonnen werden.
Auf der Datengrundlage des Fachkräftemonitorings für das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden die Potenziale verschiedener
Bevölkerungsgruppen, z. B. auch von Frauen, zur Besetzung von offenen Stellen in den
nächsten fünf, zehn und 15 Jahren abgeschätzt. In einem Szenario wurde
angenommen, dass sich die Erwerbsquote von Frauen ab dem Jahr 2024 um 10
Prozent erhöht und die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen im
Hinblick auf Kinderbetreuung und ambulante Pflege geschaffen werden.
Dadurch könnte nach fünf Jahren das Potenzial zur Besetzung offener Stellen um
430.000 Personen und nach 15 Jahren immer noch um über 300 000 Personen
gesteigert werden. Um welche Zahl sich die Anzahl der offenen Stellen in
einem solchen Szenario verringern würde, hängt auch davon ab, wie gut
angebotene und nachgefragte Fähigkeiten sowie Wohn- und Arbeitsort
zusammenpassen. Nähere Angaben sind der entsprechenden Publikation „Szenarien über
die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials“4 zu entnehmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
3 www.prognos.com/sites/default/files/2022-10/221005_Policy-Paper_Vereinbarkeit.pdf
4 www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb631-szenarien-ueber-die-erhoehung-des-arbeitskraeftepotenzials.html
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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