Die Situation der Privatdozentinnen und Privatdozenten in Deutschland
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Die Situation der Privatdozentinnen und Privatdozenten in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7848
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller,
Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Lisa Paus, Dr. Armin Grau und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Situation der Privatdozentinnen und Privatdozenten in Deutschland
Die Habilitation gilt in Deutschland traditionell als höchstrangige
Hochschulprüfung und weist die Befähigung zu selbstständiger Forschung und Lehre
nach. Nach erfolgreicher Habilitation kann der Titel „Privatdozentin“ bzw.
„Privatdozent“ (PD) verliehen werden. Im Jahr 2024 habilitierten sich laut
Statistischem Bundesamt 1 564 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an
deutschen Hochschulen; das Durchschnittsalter der Habilitierten lag zuletzt bei rund
42 Jahren (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12339/umfrage/anzahl-d
er-habilitationen-an-deutschen-hochschulen/). Anders als Juniorprofessuren
oder Tenure-Track-Stellen ist die Habilitation in aller Regel nicht mit einer
finanzierten Stelle verbunden. Viele Privatdozentinnen und Privatdozenten haben
nach ihrer Habilitation die Höchstbefristungsdauer des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ausgeschöpft. Das heißt, eine weitere befristete
Beschäftigungsmöglichkeit ist im Regelfall ausgeschlossen. Im Falle einer
Vertretungsprofessur arbeiten sie in einem „Dienstverhältnis eigener Art“, sind
also nicht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L)
angestellt, weshalb auch keine Personalräte für sie zuständig sind. Sind PDs als
Akademische Räte beschäftigt, sofern sie überhaupt eine Anstellung haben,
befinden sie sich auf Beamtenstellen auf Zeit, sodass nach Ablauf der Vertretung
keine soziale Absicherung vorhanden ist. Um den Titel der bzw. des PD führen
zu dürfen, müssen sie im Regelfall Lehre ohne Vergütung („Titellehre“)
erbringen. Das Netzwerk „PD Prekär“, ein Zusammenschluss von mehr als 60
Privatdozentinnen und Privatdozenten an deutschen Universitäten, hat in einem
offenen und von über 3 000 Personen unterzeichneten Brief an die
Wissenschaftsministerkonferenz vom Oktober 2025 auf diese strukturelle Prekarität
hingewiesen und unter anderem eine Reform der Rahmenbedingungen für
habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefordert (www.change.org/p/
andie-wissenschaftsministerkonferenz-schluss-mit-dem-prekariat-der-privatdozen
t-innen?recruiter=1391469453&recruited_by_id=4f125c00-a2bc-11f0-82e8-93
2e5d5748a1&utm_source=share_petition&utm_campaign=starter_onboarding_
share_personal&utm_medium=copylink). Aus Sicht der Fragesteller wirft die
Situation der Privatdozentinnen und Privatdozenten mehrere
ineinandergreifende Probleme auf: erstens die überwiegend unentgeltliche Erbringung von
Lehrleistungen zur Aufrechterhaltung der Lehrbefugnis (venia legendi), die in die
Zuständigkeit der Länder fällt; zweitens strukturelle Hürden bei der
Beantragung eigenständiger Forschungsmittel, etwa im Rahmen der Einzelförderung
der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), deren Instrumente
überwiegend auf frühe Karrierephasen ausgerichtet sind; drittens mit dem
Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein bundesrechtlich mitgeprägter Befristungsrahmen,
der auf jüngere Qualifizierungsphasen zugeschnitten ist und die besondere
Lage habilitierter, aber nicht berufener Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nicht abbildet; sowie viertens Mobilitätshürden, weil Privatdozentinnen und
Privatdozenten zum Zeitpunkt der Habilitation im Schnitt bereits deutlich älter
sind als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in früheren
Qualifizierungsphasen, was Ortswechsel für befristete Anschlussstellen erschwert (z. B. durch
familiäre Bindungen). Hinzu kommt eine sozialversicherungsrechtliche
Dimension: Soweit Privatdozentinnen und Privatdozenten Lehre auf Basis von
Lehraufträgen erbringen oder zwischen befristeten Anstellungen bzw. Vertretungen
keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, stellt sich die
Frage nach ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status (§ 7a des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch [SGB IV]) sowie nach ihrer Absicherung in der
gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung
ist insbesondere im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das WissZeitVG sowie
über die Mitfinanzierung der DFG an mehreren dieser Aspekte zentral beteiligt.
Die notwendige Neuregelung der Statusfeststellung und die Übergangsregelung
des § 127 SGB IV sowie die ab 1. Januar 2028 greifende Versicherungspflicht
für Lehrbeauftragte verschärfen diese Frage zusätzlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen führen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den
Titel „Privatdozentin“ bzw. „Privatdozent“ in Deutschland, und wie hat
sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte, soweit
möglich, nach Bundesländern, Fächergruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Privatdozentinnen und Privatdozenten sich zum jetzigen Zeitpunkt in befristeten,
unbefristeten, außeruniversitären oder gar keinen wissenschaftlichen
Beschäftigungsverhältnissen befinden, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen, etwa im
Rahmen der Wissenschaftsstatistik oder des Bundesberichts
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (BuWiK)?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die sozialversicherungsrechtliche
Einordnung von Lehraufträgen von Privatdozentinnen und Privatdozenten,
insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen selbstständiger
Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung nach § 7a SGB IV?
4. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Statusfeststellung von
Lehrbeauftragten, das sogenannte Herrenberg-Urteil, auf die Beschäftigung
von Privatdozentinnen und Privatdozenten im Bereich der Titel- und
Auftragslehre?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Reichweite der Übergangsregelung
des § 127 SGB IV sowie der ab 1. Januar 2028 greifenden
Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte im Hinblick auf Privatdozentinnen und
Privatdozenten, die Titellehre erbringen?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang Privatdozentinnen und Privatdozenten in Phasen zwischen befristeten
Anstellungen bzw. Vertretungsprofessuren nicht in der gesetzlichen
Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind?
7. Wie viele Privatdozentinnen und Privatdozenten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung schwerpunktmäßig oder ausschließlich in der Lehre
tätig, ohne dass diese Lehrtätigkeit vergütet wird?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagekraft der bestehenden
amtlichen Statistiken im Hinblick auf die Erfassung der
Beschäftigungssituation von Privatdozentinnen und Privatdozenten nach der Habilitation?
9. Welche Erkenntnisse oder Bewertungen liegen der Bundesregierung
darüber vor, inwiefern die Pflicht zur unentgeltlichen Titellehre Personen mit
Sorgepflichten oder ohne finanzielle Rücklagen benachteiligt und somit
Chancengleichheit und Diversität in der akademischen Laufbahn hemmt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass hochqualifizierte,
habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dauerhaft unvergütete
Lehrleistungen erbringen, um ihre venia legendi nicht zu verlieren, im
Hinblick auf die Ziele guter Beschäftigungsbedingungen in der
Wissenschaft?
11. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um im
Zusammenwirken mit den Ländern die strukturelle Situation von Privatdozentinnen
und Privatdozenten – insbesondere die unentgeltliche Titellehre, die
Vereinheitlichung der Regelungen zu Titellehre und Erhalt der Lehrbefugnis,
die Mobilitätshürden, die eingeschränkten Möglichkeiten eigenständiger
Drittmitteleinwerbung und die Befristungspraxis – zu verbessern?
12. Plant die Bundesregierung, im Zusammenwirken mit den Ländern und im
Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Sozialversicherungsrecht Maßnahmen
zu ergreifen, um Lücken in der sozialen Absicherung von
Privatdozentinnen und Privatdozenten insbesondere in Phasen ohne
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schließen?
13. Welche Rolle spielt unentgeltlich erbrachte Titellehre nach Kenntnis der
Bundesregierung für die reguläre Lehrversorgung an deutschen
Hochschulen, insbesondere in grundständigen Studiengängen?
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit das im
Vergleich zu früheren Qualifizierungsphasen höhere Lebensalter von
Privatdozentinnen und Privatdozenten (durchschnittlich rund 42 Jahre bei
Habilitation) deren Bereitschaft oder Fähigkeit zu bundesweiter bzw.
internationaler Mobilität für befristete Anschlussstellen beeinflusst?
15. Welche Instrumente zur Förderung der Mobilität von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z. B. im Rahmen von DFG- oder DAAD-
Programmen [DAAD = Deutscher Akademischer Austauschdienst])
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung spezifisch für die
Karrierephase nach der Habilitation zur Verfügung, und inwiefern berücksichtigen
diese Programme familiäre oder pflegebezogene Verpflichtungen, die in
dieser Lebensphase häufiger auftreten als in früheren
Qualifizierungsphasen?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Auswirkung
bestimmter Mobilitätsauflagen (z. B. sog. Hausberufungsverbote) auf
wissenschaftliche Berufswege promovierter Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler einschließlich ihres Verbleibs in oder Ausscheidens aus der
Wissenschaft vor, insbesondere wenn diese familiäre Bindungen vor Ort
haben?
17. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die
Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Karrieren (u. a. WissZeitVG,
Programme des Bundes) Maßnahmen zu ergreifen, um die besonderen
Mobilitätshürden habilitierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
einer späteren Lebens- und Karrierephase abzufedern?
18. Welche nationalen Förderinstrumente des Bundes, der DFG und anderer
Forschungsorganisationen stehen habilitierten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern ohne feste Anstellung an einer Hochschule zur
eigenständigen Beantragung von Forschungsmitteln einschließlich einer
„Eigenen Stelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, und
welche formalen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
19. Wie viele Anträge auf DFG-Einzelförderung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren von Antragstellenden mit
Habilitation, aber ohne Professur gestellt, und wie hoch war jeweils die
Bewilligungsquote?
20. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuwendungsgeberfunktion
Handlungsbedarf, spezifische Förderinstrumente für die Phase zwischen
Habilitation und Erstberufung („Postdoc-Habil-Lücke“) zu schaffen oder
bestehende Instrumente entsprechend anzupassen?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten offenen Brief des Netzwerks „PD Prekär“ vom
Oktober 2025, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
22. Hat die Bundesregierung mit dem Netzwerk „PD Prekär“ oder mit
vergleichbaren Interessenvertretungen habilitierter Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler bereits Gespräche geführt oder plant sie solche?
23. Welche Rolle spielt die Situation der Privatdozentinnen und
Privatdozenten für die Bundesregierung bei Bund-Länder-finanzierten Programmen
zur Verbesserung von Studium und Lehre sowie wissenschaftlichen
Karrierewegen?
Berlin, den 28. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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