Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/2660)
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Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/2660)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2978
21. Wahlperiode 27.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2660 –
Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine im
Februar 2022 leistet Deutschland umfangreiche militärische und zivile Hilfe. Diese
umfasst unter anderem Waffenproduktion und Waffenlieferungen, logistische
Unterstützung, Finanzhilfen sowie Wiederaufbaumaßnahmen. Mit Blick auf
die erhebliche materielle und energetische Dimension dieser Unterstützung
stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Auswirkungen daraus für die
Umwelt resultieren. Studien und Medienberichte weisen auf erhebliche CO₂-
Emissionen und Umweltschäden im Zusammenhang mit Kriegshandlungen,
Umleitungen im Luftverkehr, Energieverbrauch und Infrastrukturprojekten hin
(u. a. www.deutschlandfunk.de/forscher-bisher-230-millionen-tonnen-kohlend
ioxid-freigesetzt-102.html, www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/krieg-ukraine-f
lugzeuge-umwege-klima-emissionen-luftfahrt-100.html, https://background.ta
gesspiegel.de/energie-und-klima/briefing/emissionen-steigen-durch-ukraine-kr
ieg-weiter-an). Vor diesem Hintergrund besteht aufseiten der Fragesteller
Informationsbedarf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die
damit verbundenen militärischen Angriffe haben enormes menschliches Leid
und erhebliche Zerstörungen verursacht. Sie haben auch zu erheblichen
Umwelt- und Klimaschäden geführt, z. B. Freisetzung giftiger Stoffe, Verseuchung
von Flächen mit Munition und Landminen, Veränderung und Zerstörung von
Lebensräumen, Entwaldung, eine erhöhte Gefahr von Waldbränden sowie
weitere negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die
Artenvielfalt. Zugleich können aufgrund der komplexen Zusammenhänge und
Attribuierungsfragen nicht alle Folgen des russischen Angriffskrieges für Umwelt und
Klima abschließend erfasst und quantifiziert werden. Russland muss für alle
Schäden aufkommen, die es durch seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
gegen die Ukraine verursacht hat. Die Bundesregierung stellt sich Russlands
völkerrechtswidrigem Angriffskrieg entschlossen entgegen und setzt sich
weiterhin uneingeschränkt für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale In-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tegrität der Ukraine ein. Deutschland wird die Ukraine bei der Ausübung ihres
völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrechts weiterhin politisch,
finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
1. Welche direkten und indirekten CO₂-Emissionen (in Tonnen CO₂-
Äquivalent) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 durch
deutsche Waffenproduktion, Waffenlieferungen, Transportleistungen,
Ausbildungseinsätze und sonstige militärische Unterstützungsmaßnahmen für
die Ukraine verursacht (bitte nach Jahr, Maßnahme Art und
Emissionsquelle aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
2. Welche CO₂-Emissionen (in Tonnen CO₂-Äquivalent) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit zivilen Hilfeleistungen
Deutschlands für die Ukraine (z. B. Wiederaufbauprojekte, logistische
Unterstützung, Materiallieferungen, Transport humanitärer Güter)
angefallen (bitte nach Jahr, Maßnahme Art und Emissionsquelle
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
3. Bestehen auf Bundesebene Zuständigkeiten oder Verfahren zur
Erfassung, Schätzung oder Kompensation von Umweltschäden aus
internationalen Hilfs- oder Militäreinsätzen Deutschlands?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
4. Inwiefern wurden seitens der Bundesregierung bei der Planung und
Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine umweltbezogene
Kriterien oder Prüfverfahren berücksichtigt?
Im Rahmen der Unterstützung der Bundesregierung werden bei der Planung
und Umsetzung einschlägige nationale und internationale Umweltstandards und
Safeguards eingehalten.
5. Plant die Bundesregierung, CO₂- und umweltrelevante Auswirkungen
militärischer und ziviler Unterstützung für die Ukraine systematisch zu
erfassen und öffentlich darzustellen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Die Bundesregierung plant keine systematische Erfassung der CO₂- und
umweltrelevanten Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
bzw. militärischer und ziviler Unterstützung für die Ukraine in ihrem
Verteidigungskampf. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
6. Welche Studien, Schätzungen oder Gutachten zur Umwelt- und
Emissionsbilanz des Ukraine-Konflikts sowie zur Rolle Deutschlands
diesbezüglich sind der Bundesregierung ggf. bekannt?
Der Bundesregierung sind mehrere Studien zu Umwelt- und Emissionsbilanz
des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bekannt
wie z. B. folgender Bericht der EU-Kommission „Status of Climate and
Environment in Ukraine“: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JR
C141480
7. Welche Ressorts bzw. nachgeordneten Behörden führen nach Kenntnis
der Bundesregierung Aufzeichnungen über Emissionen und
Umweltschäden im Zusammenhang mit der militärischen oder zivilen
Unterstützung der Ukraine?
Es werden seitens der Bundesregierung keine systematischen Aufzeichnungen
über Emissionen und Umweltschäden im Zusammenhang mit der militärischen
oder zivilen Unterstützung der Ukraine bei der Abwehr des russischen
Angriffskrieges geführt. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den
Ressourcenverbrauch Deutschlands im Rahmen der militärischen und zivilen
Ukrainehilfe vor (insbesondere Treibstoff, Materialien, Transportaufkommen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Mindeststandards zur Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit
und Wiederverwertbarkeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Hilfsgüter oder Infrastrukturprojekte für die Ukraine?
Es gelten nationale und internationale Standards zur Energieeffizienz,
Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit, u. a. die Performance Standards on
Environmental and Social Sustainability der International Finance Corporation
(IFC).
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die CO₂-Bilanz
ziviler und militärischer Unterstützungsleistungen anderer EU-
Mitgliedstaaten oder NATO-Partner für die Ukraine vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung koordinierte Initiativen
innerhalb der EU oder der NATO zur Erfassung umweltbezogener
Auswirkungen von Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
12. Welche Nicht-CO₂-Umweltwirkungen (z. B. Abfall bzw. Gefahrstoffe,
Lärmemissionen, Flächeninanspruchnahme, Altlastenrisiken) im Inland
sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit Produktion, Logistik
und Training im Rahmen der Ukrainehilfe bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
13. In welchem Umfang wurden Emissionen im Zusammenhang mit der
Ukrainehilfe kompensiert (Instrumente, Kosten, Umfang), und wie bewertet
die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser
Kompensationsmaßnahmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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