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Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/2660)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2978 · Antwort · Original ↗

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Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/2660) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2978 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2660 – Umweltauswirkungen deutscher Hilfeleistungen für die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine im Februar 2022 leistet Deutschland umfangreiche militärische und zivile Hilfe. Diese umfasst unter anderem Waffenproduktion und Waffenlieferungen, logistische Unterstützung, Finanzhilfen sowie Wiederaufbaumaßnahmen. Mit Blick auf die erhebliche materielle und energetische Dimension dieser Unterstützung stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Auswirkungen daraus für die Umwelt resultieren. Studien und Medienberichte weisen auf erhebliche CO₂- Emissionen und Umweltschäden im Zusammenhang mit Kriegshandlungen, Umleitungen im Luftverkehr, Energieverbrauch und Infrastrukturprojekten hin (u. a. www.deutschlandfunk.de/forscher-bisher-230-millionen-tonnen-kohlend ioxid-freigesetzt-102.html, www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/krieg-ukraine-f lugzeuge-umwege-klima-emissionen-luftfahrt-100.html, https://background.ta gesspiegel.de/energie-und-klima/briefing/emissionen-steigen-durch-ukraine-kr ieg-weiter-an). Vor diesem Hintergrund besteht aufseiten der Fragesteller Informationsbedarf. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen militärischen Angriffe haben enormes menschliches Leid und erhebliche Zerstörungen verursacht. Sie haben auch zu erheblichen Umwelt- und Klimaschäden geführt, z. B. Freisetzung giftiger Stoffe, Verseuchung von Flächen mit Munition und Landminen, Veränderung und Zerstörung von Lebensräumen, Entwaldung, eine erhöhte Gefahr von Waldbränden sowie weitere negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Artenvielfalt. Zugleich können aufgrund der komplexen Zusammenhänge und Attribuierungsfragen nicht alle Folgen des russischen Angriffskrieges für Umwelt und Klima abschließend erfasst und quantifiziert werden. Russland muss für alle Schäden aufkommen, die es durch seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht hat. Die Bundesregierung stellt sich Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg entschlossen entgegen und setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale In- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tegrität der Ukraine ein. Deutschland wird die Ukraine bei der Ausübung ihres völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrechts weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.  1. Welche direkten und indirekten CO₂-Emissionen (in Tonnen CO₂- Äquivalent) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 durch deutsche Waffenproduktion, Waffenlieferungen, Transportleistungen, Ausbildungseinsätze und sonstige militärische Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine verursacht (bitte nach Jahr, Maßnahme Art und Emissionsquelle aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  2. Welche CO₂-Emissionen (in Tonnen CO₂-Äquivalent) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit zivilen Hilfeleistungen Deutschlands für die Ukraine (z. B. Wiederaufbauprojekte, logistische Unterstützung, Materiallieferungen, Transport humanitärer Güter) angefallen (bitte nach Jahr, Maßnahme Art und Emissionsquelle aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  3. Bestehen auf Bundesebene Zuständigkeiten oder Verfahren zur Erfassung, Schätzung oder Kompensation von Umweltschäden aus internationalen Hilfs- oder Militäreinsätzen Deutschlands? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  4. Inwiefern wurden seitens der Bundesregierung bei der Planung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine umweltbezogene Kriterien oder Prüfverfahren berücksichtigt? Im Rahmen der Unterstützung der Bundesregierung werden bei der Planung und Umsetzung einschlägige nationale und internationale Umweltstandards und Safeguards eingehalten.  5. Plant die Bundesregierung, CO₂- und umweltrelevante Auswirkungen militärischer und ziviler Unterstützung für die Ukraine systematisch zu erfassen und öffentlich darzustellen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung plant keine systematische Erfassung der CO₂- und umweltrelevanten Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bzw. militärischer und ziviler Unterstützung für die Ukraine in ihrem Verteidigungskampf. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Welche Studien, Schätzungen oder Gutachten zur Umwelt- und Emissionsbilanz des Ukraine-Konflikts sowie zur Rolle Deutschlands diesbezüglich sind der Bundesregierung ggf. bekannt? Der Bundesregierung sind mehrere Studien zu Umwelt- und Emissionsbilanz des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bekannt wie z. B. folgender Bericht der EU-Kommission „Status of Climate and Environment in Ukraine“: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JR C141480  7. Welche Ressorts bzw. nachgeordneten Behörden führen nach Kenntnis der Bundesregierung Aufzeichnungen über Emissionen und Umweltschäden im Zusammenhang mit der militärischen oder zivilen Unterstützung der Ukraine? Es werden seitens der Bundesregierung keine systematischen Aufzeichnungen über Emissionen und Umweltschäden im Zusammenhang mit der militärischen oder zivilen Unterstützung der Ukraine bei der Abwehr des russischen Angriffskrieges geführt. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ressourcenverbrauch Deutschlands im Rahmen der militärischen und zivilen Ukrainehilfe vor (insbesondere Treibstoff, Materialien, Transportaufkommen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Welche Mindeststandards zur Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Hilfsgüter oder Infrastrukturprojekte für die Ukraine? Es gelten nationale und internationale Standards zur Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit, u. a. die Performance Standards on Environmental and Social Sustainability der International Finance Corporation (IFC). 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die CO₂-Bilanz ziviler und militärischer Unterstützungsleistungen anderer EU- Mitgliedstaaten oder NATO-Partner für die Ukraine vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung koordinierte Initiativen innerhalb der EU oder der NATO zur Erfassung umweltbezogener Auswirkungen von Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Welche Nicht-CO₂-Umweltwirkungen (z. B. Abfall bzw. Gefahrstoffe, Lärmemissionen, Flächeninanspruchnahme, Altlastenrisiken) im Inland sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit Produktion, Logistik und Training im Rahmen der Ukrainehilfe bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. In welchem Umfang wurden Emissionen im Zusammenhang mit der Ukrainehilfe kompensiert (Instrumente, Kosten, Umfang), und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Kompensationsmaßnahmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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