Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus (Antwort zu Drs. 21/6040)
Text
Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus (Antwort zu Drs. 21/6040)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6309
21. Wahlperiode 04.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6040 –
Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit in Damaskus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
möchte ihre Arbeit in Syrien ausweiten (www.giz.de/de/newsroom/meldunge
n/syrien-ein-land-im-wiederaufbau).
Vor dem Hintergrund der weiterhin fragilen Sicherheitslage in Syrien stellt
sich die Frage, unter welchen Bedingungen deutsche
Entwicklungszusammenarbeit dort umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung setzt mit ihrer
Unterstützung auf das HTS-Regime (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham), obwohl
islamistische Kräfte des Regimes nach entsprechenden Einschätzungen und
Berichten im vergangenen Jahr und auch nach wie vor Gewalt und Massaker und
Menschenrechtsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung verübten und
verüben (www.bundestag.de/resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf und
www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-10
0.html; QUARTERLY REPORT on Victims of Unlawful Killings in Syria | S
yrian Network for Human Rights). Wer einen dauerhaften und stabilen
Wiederaufbau anstrebt, darf nach Ansicht der Fragestellenden keine
Zugeständnisse an Unterdrücker machen. Stattdessen sollten jene Kräfte in der
Zivilgesellschaft geschützt und gestärkt werden, die sich trotz widriger Umstände für
Demokratie, Gleichberechtigung und die Einhaltung der Menschenrechte
einsetzen.
Die humanitäre Situation in Syrien ist weiterhin äußerst angespannt.
Zahlreiche Städte sind weitgehend zerstört und liegen in Trümmern. 16,5 Millionen
Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen und viele Kinder haben seit
Jahren keinen Zugang zu Bildung. Der Wiederaufbau grundlegender
Infrastruktur – darunter Wasser- und Stromversorgung, Wohnraum, Schulen und
Krankenhäuser – ist daher von zentraler Bedeutung. Ohne umfangreiche
finanzielle Unterstützung können die notwendigen Voraussetzungen für einen
nachhaltigen Wiederaufbau nicht geschaffen werden (https://news.un.org/en/f
ocus/syria).
Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Verteilung von Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Nord- und Ostsyrien, sowie
mit der zentralen Rolle lokaler Organisationen wie dem kurdischen Roten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Halbmond sollte auch nach Auffassung der fragestellenden Fraktion der Fokus
verstärkt auf die Unterstützung und Einbindung lokaler Akteure gelegt
werden, um eine effektive, bedarfsgerechte und transparente Umsetzung von
Hilfemaßnahmen zu gewährleisten.
1. Welche konkreten Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten soll die GIZ GmbH
in Damaskus übernehmen, ist der Aufbau einer festen Repräsentanz
geplant, wenn ja, wie ist der Zeitplan, wie viele Stellen sind vorgesehen,
welches Budget wird dafür eingeplant, welche organisatorische Struktur
ist geplant, welche Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen sind
vorgesehen, vor welchem rechtlichen und sicherheitsrelevanten
Hintergrund wurde die Entscheidung zum Aufbau des Büros getroffen, und
wenn nein, welche konkreten Aktivitäten plant die GIZ GmbH in Syrien
und in welchem Umfang (Budget, Stellen)?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
verbessert in Syrien im Auftrag der Bundesregierung und anderer Geber die
Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Gemeinsam mit ihren syrischen
Partnerorganisationen hilft die GIZ GmbH, die Angebote zur beruflichen Bildung
auszubauen und die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Wohn-,
Land- und Eigentumsrechte von Geflüchteten zu sichern, ist ein weiterer
Schwerpunkt ihrer Arbeit. Die GIZ GmbH wird die Arbeit in Syrien ausweiten.
Fokus liegt bei neuen Aufträgen auf guter Regierungsführung,
Rechtsstaatlichkeit, Ausbildung und Beschäftigung, Aufbau des Gesundheitssystems.
Konkrete Ziele werden auftragsbezogen für die jeweiligen Projekte festgelegt. Der
Aufbau eines Büros in Damaskus ist geplant. Zum genauen Zeitplan, Stellen
und dem Sicherheits- und Risikomanagement kann aus Sicherheitsgründen
keine Auskunft erteilt werden. Die GIZ GmbH finanziert sich ausschließlich
auf Projektbasis, ein separates Budget für das geplante Büro gibt es nicht.
2. Welche Standards legt die Bundesregierung in Syrien an für eine
Tätigkeit der GIZ GmbH in Bezug auf Menschenrechte und
Minderheitenrechte insbesondere von Kurdinnen und Kurden sowie Drusen,
Christinnen und Christen sowie Alawiten?
Die GIZ GmbH setzt sich weltweit für sozial gerechte Gesellschaften ein, stärkt
politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
und nimmt ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sehr ernst, so auch in
Syrien. Dafür wird ein Risikomanagement-Prozess herangezogen, in dessen
Verlauf sich bereits die Projektebene systematisch mit Risiken
auseinandersetzt. Die Umsetzung des Risikomanagements erfolgt gemäß den gesetzlichen
Vorgaben, die für die GIZ als GmbH in Deutschland gelten (u. a. § 91 Absatz 2
AktG, IDW PS 340). Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ
GmbH beinhaltet auch Analysen zur Einhaltung von menschenrechtlichen
Standards und der Situation von Minderheiten. Ferner wird in Syrien die
soziale Kohäsion landesweit und strukturbildend unterstützt und durch die
Anwendung des Do-no-harm-Prinzips sichergestellt, um nicht unbeabsichtigt zur
Instabilität, Gewalt oder weiteren Marginalisierung beizutragen. Die
Maßnahmen der GIZ tragen zum Zugang und Schutz der Rechte ethnischer, religiöser
und konfessioneller Minderheiten, von Rückkehrenden sowie von Frauen,
Mädchen und vulnerablen Bevölkerungsgruppen bei.
3. Wie berücksichtig die Bundesregierung die politische Signalwirkung
einer Ausweitung der GIZ GmbH-Tätigkeiten und ggf. eines GIZ
GmbH-Büros in Damaskus im Hinblick auf die Beziehungen zu den
selbstverwalteten Gebieten Nord- und Ostsyriens?
Die GIZ GmbH arbeitet im Auftrag der Bundesregierung in allen Regionen
Syriens zum Wohle aller Syrerinnen und Syrer, unabhängig von Geschlecht,
Religion oder ethnischer Herkunft. Das in der syrischen Hauptstadt Damaskus
perspektivisch geplante GIZ-Büro fügt sich in diesen Ansatz ein.
4. Wie erfolgt die Abstimmung der GIZ GmbH-Aktivitäten in Damaskus
mit anderen internationalen Gebern und Organisationen?
Im Rahmen der Projektplanung werden im konkreten Interventionsbereich
Entwicklungsmaßnahmen anderer internationaler Geber und Organisationen
betrachtet. In Prüfmissionen findet eine vorherige Abstimmung mit Akteuren, die
im konkreten Interventionsbereich tätig sind, statt, um bestehende Ansätze
wirksam zu flankieren und komplementär zu den Beiträgen bilateraler und
multilateraler Partner beizutragen. Unabhängig davon sind
Abstimmungsformate mit anderen internationalen Gebern und Organisationen in Syrien
etabliert.
5. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im syrischen
Kontext über die GIZ GmbH zusammen, nach welchen Kriterien werden
Projektpartner ausgewählt, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, wenn ein Partner Mindestkriterien, etwa in Bezug auf
Menschenrechte, nicht erfüllt?
Alle Organisationen, mit denen die Bundesregierung über die GIZ GmbH
zusammenarbeitet, werden basierend auf ihrer technischen Eignung und
Kompetenz ausgewählt und einer außenpolitischen Unbedenklichkeitsprüfung sowie
einer kaufmännischen Eignungsprüfung unterzogen.
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine
islamistischen Strukturen unterstützt werden, und welche Vorkehrungen
werden getroffen, damit bei der Unterstützung des wirtschaftlichen
Wiederaufbaus und des innersyrischen Versöhnungsprozesses eine
menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung
von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden?
Alle Finanzierungsbeiträge werden vor Abschluss einer außenpolitischen
Unbedenklichkeitsüberprüfung und einer kaufmännischen Eignungsprüfung
unterzogen. Zudem arbeitet die GIZ GmbH nach strengen Compliance-Richtlinien.
Alle Partnerorganisationen, mit denen die GIZ GmbH vor Ort arbeitet, hat sie
zuvor intensiv überprüft. Dazu gehört unter anderem die sogenannte EU- und
UN-Sanktionslistenprüfung. Vor und während der Vertragsabwicklung erfolgen
außerdem engmaschige Kontrollen. Die GIZ GmbH steht in kontinuierlichem
Austausch mit den Auftraggebern zu Compliance-Themen. Darüber hinaus
verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 62 des
Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 21/5418.
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang die GIZ GmbH aktuell Projekte in Syrien unterstützt, und wie
diese Mittel verteilt werden (bitte genau aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 21/6199 verwiesen.
8. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit auch den Nordosten Syriens erreichen,
insbesondere Gebiete unter selbstverwalteter kurdischer Verwaltung?
Die Bundesregierung verfolgt einen Whole of Syria-Ansatz, anhand dessen die
Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit alle Landesteile sowie
ethnischen, religiösen und konfessionellen Gruppen und die in der Antwort zu
Frage 2 genannten Minderheiten erreichen sollen. Dies gilt auch für den
Nordosten Syriens.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich
zivilgesellschaftlich orientierte Projekte unterstützt und nicht in politische oder
militärische Konflikte involviert wird?
Auf die Antwort zu den Fragen 2, 5 und 6 wird verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mehr Präsenz der
GIZ GmbH in Damaskus von der syrischen Regierung oder affiliierten
Milizen instrumentalisiert werden könnte?
Die Bundesregierung zielt mit ihrer Projektförderung in Syrien darauf, einen
Beitrag zur Stabilisierung der politischen Lage sowie dem gesellschaftlichen
und infrastrukturellen Wiederaufbau zu leisten. Die Bundesregierung bewertet
das Risiko einer Instrumentalisierung im Sinne der Fragestellung als gering, da
durch umfangreiche außenpolitische Unbedenklichkeitsprüfungen, einem engen
Dialog mit den Mittlerorganisationen und der syrischen Zivilgesellschaft sowie
dem standardisierten Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ GmbH
geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dem entgegenzuwirken.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Sicherheitslage in Damaskus, insbesondere für Mitarbeitende deutscher
Organisationen, und welche Schutzmaßnahmen werden vorgesehen?
Die Bundesregierung analysiert die Sicherheitslage in Damaskus fortlaufend.
Auf der Basis dieser Analyse werden die Reise- und Sicherheitshinweise für
Syrien regelmäßig angepasst. Eine aktuelle Bewertung der Sicherheitslage kann
auf der Webseite des Auswärtigen Amts eingesehen werden (www.auswaertige
s-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278). Für
Mitarbeitende dt. Organisationen besteht ein Risikomanagementsystem, konkrete
Maßnahmen werden kontinuierlich an die aktuelle Lage vor Ort angepasst.
Über konkrete Schutzmaßnahmen kann aus Sicherheitsgründen keine Auskunft
erteilt werden.
12. Welche konkreten diplomatischen, politischen und konsularischen
Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der laut Berichten
mutmaßlichen Inhaftierung der deutschen Journalistin Eva Maria
Michelmann in Syrien ergriffen, um deren Freilassung zu erreichen, und
inwieweit wurden dabei Gespräche auf hoher politischer Ebene mit der
syrischen Regierung geführt (www.sueddeutsche.de/politik/eva-maria-mic
helmann-syrien-journalistin-haft-familie-merz-li.3474851)?
Nach intensiven und auch hochrangigen Bemühungen auf verschiedenen
Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Eva
Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt fordert auch weiterhin
konsularischen Zugang ein und setzt sich für Eva Maria Michelmann ein. Die
Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem
Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren
Details mitgeteilt werden.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage für Mitarbeitende
deutscher Medien und Organisationen in Syrien, und welche konkreten
Maßnahmen werden ergriffen, um deren Schutz zu verbessern und
vergleichbare Fälle wie die laut Berichten mutmaßliche Inhaftierung der
Journalistin Eva Maria Michelmann künftig zu verhindern?
Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage vor Ort fortlaufend und veröffentlicht
zur Sicherheitslage auch Reise- und Sicherheitshinweise. Für Syrien gibt es
schon lange eine Reisewarnung, d. h., das Auswärtige Amt warnt vor Reisen
nach Syrien. Grundsätzlich gilt auch: Wer in ein anderes Land reist oder sich
dort länger aufhält, unterwirft sich damit der dortigen Rechtsordnung.
14. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Perspektiven und
Bedürfnisse lokaler humanitärer Organisationen, wie etwa dem kurdischen
Roten Halbmond, bei der Planung der GIZ GmbH-Aktivitäten?
Alle GIZ-Vorhaben werden in einem partizipativen Prozess mit verschiedenen
relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren geplant.
15. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Koordination mit
internationalen Partnern, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe effektiv
und sicher bereitgestellt wird?
Die sichere und effektive Bereitstellung humanitärer Hilfe wird durch das
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) sichergestellt.
OCHA stimmt sich dabei sowohl mit Gebern, internationalen Organisationen
als auch mit Nichtregierungsorganisationen eng ab. Auf globaler Ebene findet
die Abstimmung durch die OCHA Donor Support Group (ODSG) zwischen
Gebern und OCHA zu strategischen Themen statt. Die Bundesregierung hat
derzeit den Vorsitz der ODSG inne und arbeitet mit OCHA und anderen Gebern
an der Umsetzung der Prioritäten der humanitären Reform, mit dem Ziel
effizienter, sicherer und zielgerichteter Bereitstellung humanitärer Hilfe. Auf
nationaler Ebene in Krisen- und Konfliktkontexten beruft OCHA regelmäßig sog.
Humanitarian County Team (HCT) Treffen ein, an denen die Leitungen
humanitärer Organisationen und Geber teilnehmen und in denen die strategische
Ausrichtung und operative Umsetzung der humanitären Hilfe im Land
entsprechend der Bedarfspläne nachgehalten wird.
16. Welche Mechanismen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung von
Menschenrechtsstandards und die Dokumentation möglicher Verstöße
sicherzustellen, während die GIZ GmbH vor Ort aktiv ist?
Die GIZ GmbH verfügt über ein weltweites Online-Hinweisgebersystem.
Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym erstattet werden (www.gi
z.de/de/ueber-uns/compliance/hinweise-geben ). Die GIZ geht allen gemeldeten
Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire
Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess
entwickelt.
17. Inwiefern ist geplant, Themen wie Rückführungen, Gefährdung von
Zivilistinnen und Zivilisten und Schutz besonders vulnerabler Gruppen in
die Arbeit der GIZ GmbH vor Ort einzubeziehen?
Alle GIZ-Vorhaben unterliegen ab der Planungsphase einem umfassenden
Safeguards+Gender Managementsystem und verfolgen einen leave-no-one-behind-
Ansatz, um auch die Bedürfnisse von besonders vulnerablen Gruppen zu
berücksichtigen.
18. Welche konkreten Projekte sind im Zusammenhang mit einem möglichen
Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH in Damaskus geplant, auf welcher Auftragsgrundlage
erfolgen diese, und mit welchen staatlichen oder internationalen Partnern
werden sie abgestimmt?
Die Auftragserteilung an die GIZ erfolgt auf Basis des Generalvertrags vom
10./19. November 2003 in der nach Änderungsvertrag vom 6. Dezember 2022
konsolidierten Fassung. Zur Abstimmung mit staatlichen oder internationalen
Partnern können keine allgemeinen Aussagen getroffen werden, diese erfolgen
entsprechend dem jeweiligen Projektthema und -konzept. Informationen zu den
einzelnen Vorhaben können dem BMZ-Transparenzportal entnommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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