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Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus (Antwort zu Drs. 21/6040)

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6309 · Antwort · Original ↗

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Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus (Antwort zu Drs. 21/6040) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6309 21. Wahlperiode 04.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6040 – Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH möchte ihre Arbeit in Syrien ausweiten (www.giz.de/de/newsroom/meldunge n/syrien-ein-land-im-wiederaufbau). Vor dem Hintergrund der weiterhin fragilen Sicherheitslage in Syrien stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen deutsche Entwicklungszusammenarbeit dort umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung setzt mit ihrer Unterstützung auf das HTS-Regime (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham), obwohl islamistische Kräfte des Regimes nach entsprechenden Einschätzungen und Berichten im vergangenen Jahr und auch nach wie vor Gewalt und Massaker und Menschenrechtsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung verübten und verüben (www.bundestag.de/resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf und www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-10 0.html; QUARTERLY REPORT on Victims of Unlawful Killings in Syria | S yrian Network for Human Rights). Wer einen dauerhaften und stabilen Wiederaufbau anstrebt, darf nach Ansicht der Fragestellenden keine Zugeständnisse an Unterdrücker machen. Stattdessen sollten jene Kräfte in der Zivilgesellschaft geschützt und gestärkt werden, die sich trotz widriger Umstände für Demokratie, Gleichberechtigung und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die humanitäre Situation in Syrien ist weiterhin äußerst angespannt. Zahlreiche Städte sind weitgehend zerstört und liegen in Trümmern. 16,5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen und viele Kinder haben seit Jahren keinen Zugang zu Bildung. Der Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur – darunter Wasser- und Stromversorgung, Wohnraum, Schulen und Krankenhäuser – ist daher von zentraler Bedeutung. Ohne umfangreiche finanzielle Unterstützung können die notwendigen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Wiederaufbau nicht geschaffen werden (https://news.un.org/en/f ocus/syria). Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Verteilung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Nord- und Ostsyrien, sowie mit der zentralen Rolle lokaler Organisationen wie dem kurdischen Roten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Halbmond sollte auch nach Auffassung der fragestellenden Fraktion der Fokus verstärkt auf die Unterstützung und Einbindung lokaler Akteure gelegt werden, um eine effektive, bedarfsgerechte und transparente Umsetzung von Hilfemaßnahmen zu gewährleisten.  1. Welche konkreten Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten soll die GIZ GmbH in Damaskus übernehmen, ist der Aufbau einer festen Repräsentanz geplant, wenn ja, wie ist der Zeitplan, wie viele Stellen sind vorgesehen, welches Budget wird dafür eingeplant, welche organisatorische Struktur ist geplant, welche Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen sind vorgesehen, vor welchem rechtlichen und sicherheitsrelevanten Hintergrund wurde die Entscheidung zum Aufbau des Büros getroffen, und wenn nein, welche konkreten Aktivitäten plant die GIZ GmbH in Syrien und in welchem Umfang (Budget, Stellen)? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verbessert in Syrien im Auftrag der Bundesregierung und anderer Geber die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Gemeinsam mit ihren syrischen Partnerorganisationen hilft die GIZ GmbH, die Angebote zur beruflichen Bildung auszubauen und die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Wohn-, Land- und Eigentumsrechte von Geflüchteten zu sichern, ist ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit. Die GIZ GmbH wird die Arbeit in Syrien ausweiten. Fokus liegt bei neuen Aufträgen auf guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Ausbildung und Beschäftigung, Aufbau des Gesundheitssystems. Konkrete Ziele werden auftragsbezogen für die jeweiligen Projekte festgelegt. Der Aufbau eines Büros in Damaskus ist geplant. Zum genauen Zeitplan, Stellen und dem Sicherheits- und Risikomanagement kann aus Sicherheitsgründen keine Auskunft erteilt werden. Die GIZ GmbH finanziert sich ausschließlich auf Projektbasis, ein separates Budget für das geplante Büro gibt es nicht.  2. Welche Standards legt die Bundesregierung in Syrien an für eine Tätigkeit der GIZ GmbH in Bezug auf Menschenrechte und Minderheitenrechte insbesondere von Kurdinnen und Kurden sowie Drusen, Christinnen und Christen sowie Alawiten? Die GIZ GmbH setzt sich weltweit für sozial gerechte Gesellschaften ein, stärkt politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und nimmt ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sehr ernst, so auch in Syrien. Dafür wird ein Risikomanagement-Prozess herangezogen, in dessen Verlauf sich bereits die Projektebene systematisch mit Risiken auseinandersetzt. Die Umsetzung des Risikomanagements erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die für die GIZ als GmbH in Deutschland gelten (u. a. § 91 Absatz 2 AktG, IDW PS 340). Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ GmbH beinhaltet auch Analysen zur Einhaltung von menschenrechtlichen Standards und der Situation von Minderheiten. Ferner wird in Syrien die soziale Kohäsion landesweit und strukturbildend unterstützt und durch die Anwendung des Do-no-harm-Prinzips sichergestellt, um nicht unbeabsichtigt zur Instabilität, Gewalt oder weiteren Marginalisierung beizutragen. Die Maßnahmen der GIZ tragen zum Zugang und Schutz der Rechte ethnischer, religiöser und konfessioneller Minderheiten, von Rückkehrenden sowie von Frauen, Mädchen und vulnerablen Bevölkerungsgruppen bei.  3. Wie berücksichtig die Bundesregierung die politische Signalwirkung einer Ausweitung der GIZ GmbH-Tätigkeiten und ggf. eines GIZ GmbH-Büros in Damaskus im Hinblick auf die Beziehungen zu den selbstverwalteten Gebieten Nord- und Ostsyriens? Die GIZ GmbH arbeitet im Auftrag der Bundesregierung in allen Regionen Syriens zum Wohle aller Syrerinnen und Syrer, unabhängig von Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft. Das in der syrischen Hauptstadt Damaskus perspektivisch geplante GIZ-Büro fügt sich in diesen Ansatz ein.  4. Wie erfolgt die Abstimmung der GIZ GmbH-Aktivitäten in Damaskus mit anderen internationalen Gebern und Organisationen? Im Rahmen der Projektplanung werden im konkreten Interventionsbereich Entwicklungsmaßnahmen anderer internationaler Geber und Organisationen betrachtet. In Prüfmissionen findet eine vorherige Abstimmung mit Akteuren, die im konkreten Interventionsbereich tätig sind, statt, um bestehende Ansätze wirksam zu flankieren und komplementär zu den Beiträgen bilateraler und multilateraler Partner beizutragen. Unabhängig davon sind Abstimmungsformate mit anderen internationalen Gebern und Organisationen in Syrien etabliert.  5. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im syrischen Kontext über die GIZ GmbH zusammen, nach welchen Kriterien werden Projektpartner ausgewählt, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wenn ein Partner Mindestkriterien, etwa in Bezug auf Menschenrechte, nicht erfüllt? Alle Organisationen, mit denen die Bundesregierung über die GIZ GmbH zusammenarbeitet, werden basierend auf ihrer technischen Eignung und Kompetenz ausgewählt und einer außenpolitischen Unbedenklichkeitsprüfung sowie einer kaufmännischen Eignungsprüfung unterzogen.  6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine islamistischen Strukturen unterstützt werden, und welche Vorkehrungen werden getroffen, damit bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und des innersyrischen Versöhnungsprozesses eine menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden? Alle Finanzierungsbeiträge werden vor Abschluss einer außenpolitischen Unbedenklichkeitsüberprüfung und einer kaufmännischen Eignungsprüfung unterzogen. Zudem arbeitet die GIZ GmbH nach strengen Compliance-Richtlinien. Alle Partnerorganisationen, mit denen die GIZ GmbH vor Ort arbeitet, hat sie zuvor intensiv überprüft. Dazu gehört unter anderem die sogenannte EU- und UN-Sanktionslistenprüfung. Vor und während der Vertragsabwicklung erfolgen außerdem engmaschige Kontrollen. Die GIZ GmbH steht in kontinuierlichem Austausch mit den Auftraggebern zu Compliance-Themen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 21/5418.  7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang die GIZ GmbH aktuell Projekte in Syrien unterstützt, und wie diese Mittel verteilt werden (bitte genau aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6199 verwiesen.  8. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit auch den Nordosten Syriens erreichen, insbesondere Gebiete unter selbstverwalteter kurdischer Verwaltung? Die Bundesregierung verfolgt einen Whole of Syria-Ansatz, anhand dessen die Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit alle Landesteile sowie ethnischen, religiösen und konfessionellen Gruppen und die in der Antwort zu Frage 2 genannten Minderheiten erreichen sollen. Dies gilt auch für den Nordosten Syriens.  9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich zivilgesellschaftlich orientierte Projekte unterstützt und nicht in politische oder militärische Konflikte involviert wird? Auf die Antwort zu den Fragen 2, 5 und 6 wird verwiesen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mehr Präsenz der GIZ GmbH in Damaskus von der syrischen Regierung oder affiliierten Milizen instrumentalisiert werden könnte? Die Bundesregierung zielt mit ihrer Projektförderung in Syrien darauf, einen Beitrag zur Stabilisierung der politischen Lage sowie dem gesellschaftlichen und infrastrukturellen Wiederaufbau zu leisten. Die Bundesregierung bewertet das Risiko einer Instrumentalisierung im Sinne der Fragestellung als gering, da durch umfangreiche außenpolitische Unbedenklichkeitsprüfungen, einem engen Dialog mit den Mittlerorganisationen und der syrischen Zivilgesellschaft sowie dem standardisierten Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ GmbH geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dem entgegenzuwirken. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage in Damaskus, insbesondere für Mitarbeitende deutscher Organisationen, und welche Schutzmaßnahmen werden vorgesehen? Die Bundesregierung analysiert die Sicherheitslage in Damaskus fortlaufend. Auf der Basis dieser Analyse werden die Reise- und Sicherheitshinweise für Syrien regelmäßig angepasst. Eine aktuelle Bewertung der Sicherheitslage kann auf der Webseite des Auswärtigen Amts eingesehen werden (www.auswaertige s-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278). Für Mitarbeitende dt. Organisationen besteht ein Risikomanagementsystem, konkrete Maßnahmen werden kontinuierlich an die aktuelle Lage vor Ort angepasst. Über konkrete Schutzmaßnahmen kann aus Sicherheitsgründen keine Auskunft erteilt werden. 12. Welche konkreten diplomatischen, politischen und konsularischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der laut Berichten mutmaßlichen Inhaftierung der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann in Syrien ergriffen, um deren Freilassung zu erreichen, und inwieweit wurden dabei Gespräche auf hoher politischer Ebene mit der syrischen Regierung geführt (www.sueddeutsche.de/politik/eva-maria-mic helmann-syrien-journalistin-haft-familie-merz-li.3474851)? Nach intensiven und auch hochrangigen Bemühungen auf verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt fordert auch weiterhin konsularischen Zugang ein und setzt sich für Eva Maria Michelmann ein. Die Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details mitgeteilt werden. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage für Mitarbeitende deutscher Medien und Organisationen in Syrien, und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um deren Schutz zu verbessern und vergleichbare Fälle wie die laut Berichten mutmaßliche Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann künftig zu verhindern? Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage vor Ort fortlaufend und veröffentlicht zur Sicherheitslage auch Reise- und Sicherheitshinweise. Für Syrien gibt es schon lange eine Reisewarnung, d. h., das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Syrien. Grundsätzlich gilt auch: Wer in ein anderes Land reist oder sich dort länger aufhält, unterwirft sich damit der dortigen Rechtsordnung. 14. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Perspektiven und Bedürfnisse lokaler humanitärer Organisationen, wie etwa dem kurdischen Roten Halbmond, bei der Planung der GIZ GmbH-Aktivitäten? Alle GIZ-Vorhaben werden in einem partizipativen Prozess mit verschiedenen relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren geplant. 15. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Koordination mit internationalen Partnern, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe effektiv und sicher bereitgestellt wird? Die sichere und effektive Bereitstellung humanitärer Hilfe wird durch das Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) sichergestellt. OCHA stimmt sich dabei sowohl mit Gebern, internationalen Organisationen als auch mit Nichtregierungsorganisationen eng ab. Auf globaler Ebene findet die Abstimmung durch die OCHA Donor Support Group (ODSG) zwischen Gebern und OCHA zu strategischen Themen statt. Die Bundesregierung hat derzeit den Vorsitz der ODSG inne und arbeitet mit OCHA und anderen Gebern an der Umsetzung der Prioritäten der humanitären Reform, mit dem Ziel effizienter, sicherer und zielgerichteter Bereitstellung humanitärer Hilfe. Auf nationaler Ebene in Krisen- und Konfliktkontexten beruft OCHA regelmäßig sog. Humanitarian County Team (HCT) Treffen ein, an denen die Leitungen humanitärer Organisationen und Geber teilnehmen und in denen die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung der humanitären Hilfe im Land entsprechend der Bedarfspläne nachgehalten wird. 16. Welche Mechanismen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und die Dokumentation möglicher Verstöße sicherzustellen, während die GIZ GmbH vor Ort aktiv ist? Die GIZ GmbH verfügt über ein weltweites Online-Hinweisgebersystem. Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym erstattet werden (www.gi z.de/de/ueber-uns/compliance/hinweise-geben ). Die GIZ geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess  entwickelt. 17. Inwiefern ist geplant, Themen wie Rückführungen, Gefährdung von Zivilistinnen und Zivilisten und Schutz besonders vulnerabler Gruppen in die Arbeit der GIZ GmbH vor Ort einzubeziehen? Alle GIZ-Vorhaben unterliegen ab der Planungsphase einem umfassenden Safeguards+Gender Managementsystem und verfolgen einen leave-no-one-behind- Ansatz, um auch die Bedürfnisse von besonders vulnerablen Gruppen zu berücksichtigen. 18. Welche konkreten Projekte sind im Zusammenhang mit einem möglichen Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Damaskus geplant, auf welcher Auftragsgrundlage erfolgen diese, und mit welchen staatlichen oder internationalen Partnern werden sie abgestimmt? Die Auftragserteilung an die GIZ erfolgt auf Basis des Generalvertrags vom 10./19. November 2003 in der nach Änderungsvertrag vom 6. Dezember 2022 konsolidierten Fassung. Zur Abstimmung mit staatlichen oder internationalen Partnern können keine allgemeinen Aussagen getroffen werden, diese erfolgen entsprechend dem jeweiligen Projektthema und -konzept. Informationen zu den einzelnen Vorhaben können dem BMZ-Transparenzportal entnommen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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