Zusammenarbeit der Organisation "Rebuilding channels for Syria" mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Antwort zu Drs. 21/4209)
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Zusammenarbeit der Organisation "Rebuilding channels for Syria" mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Antwort zu Drs. 21/4209)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4637
21. Wahlperiode 06.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4209 –
Zusammenarbeit der Organisation „Rebuilding channels for Syria“ mit der
Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien am 8. Dezember 2024
gründete der Deutsch-Syrer Mohamad N. A. den gemeinnützigen Verein
„Rebuilding Channels for Syria“ (RCFS; „Syrer aus Schwerin zum Wiederaufbau:
‚Der Weg ist lang‘“, auf NDR vom 27. November 2025, www.ndr.de/nachrich
ten/mecklenburg-vorpommern/syrer-aus-schwerin-zum-wiederaufbau-der-we
g-ist-lang,syrien-1554.html). A., so heißt es, sei im Sommer 2015 vor dem
Krieg in Syrien über Griechenland und die sogenannte Balkanroute nach
Deutschland geflohen („Rassistische Übergriffe auch in Schwerin keine
Seltenheit mehr“, in: Schweriner Volkszeitung vom 10. Juli 2024) und habe dann
einige Jahre für eine internationale Hilfsorganisation gearbeitet, A. sei
mittlerweile deutscher Staatsbürger, sein aktueller Wohnort sei Schwerin („Syrer aus
Schwerin zum Wiederaufbau: ‚Der Weg ist lang‘“, auf NDR vom 27.
November 2025, www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/syrer-aus-schw
erin-zum-wiederaufbau-der-weg-ist-lang,syrien-1554.html).Wie es weiter
heißt, blicke er „zufrieden“ auf das erste Jahr ohne Diktator Assad zurück,
meint, „man könne in Syrien wieder frei seine Meinung sagen“ und habe
durch seinen Verein „auch Kontakt zur syrischen Übergangsregierung“ unter
dem einstigen islamistischen Terroristen Ahmed-al-Schaar, der er, A., vertraue
(„Syrer aus Schwerin zum Wiederaufbau: ‚Der Weg ist lang‘“, auf NDR vom
27. November 2025, www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/syre
r-aus-schwerin-zum-wiederaufbau-der-weg-ist-lang,syrien-1554.html).
Nach der auf der Internetpräsentation des Vereins veröffentlichen
Selbstdarstellung ist es sein Ziel, dazu beizutragen, Syrien wieder aufzubauen und
durch „gemeinsame Anstrengungen“ den „Glanz Syriens“ wiederherzustellen
und „Stabilität“ und „Wohlstand“ zu erreichen (Internetpräsentation von
„Rebuilding Channels for Syria“, https://syria-rebuild.com/de/projects/medical-dis
patch-to-syria). Aus der Darstellung geht hervor, dass die Arbeit des Vereins
aktuell im Gesundheits- und Bildungssektor angesiedelt ist: So ist dort von
einem Projekt des Vereins für ein „Primäres Gesundheitszentrum“ in der Stadt
Dael die Rede, einer „Kampagne zur Unterstützung von Krebspatienten in
Syrien“, die allerdings noch „nicht aktiv“ sei, sowie von einer
„Bildungsplattform“, die „die Lücke zwischen Studierenden, Bildung und Arbeitsmarkt“ (In-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ternetpräsentation von „Rebuilding Channels for Syria“, https://syria-rebuil
d.com/de/projects/medical-dispatch-to-syria) schließen solle.
Nach Angaben von RCFS gliedert sich der Verein derzeit in zwölf
Abteilungen, hat 2 200 Mitglieder und 95 Teamleiter (Internetpräsentation von
„Rebuilding Channels for Syria“, https://syria-rebuild.com/de/projects/medical-dis
patch-to-syria).
Gemäß einer Meldung der Syrian Arabian News Agency (SANA) vom
20. November 2025 besteht mittlerweile eine „Partnerschaft“ zwischen der
RCFS und der „Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH“ (GIZ GmbH); es handele sich dabei um ein Projekt zur
„Verbesserung der Qualität der Notfalldienste im Universitätskrankenhaus von
Aleppo“, das Projekt sei auf „24 Monate“ angelegt, beinhalte „die
Bereitstellung fortschrittlicher und moderner medizinischer Ausrüstung für das
Krankenhaus“, etwa „Abteilungen für Anästhesie, Chirurgie und Intensivmedizin“,
zudem sehe das Projekt ein „umfangreiches Schulungsprogramm“ vor, um die
Kompetenzen von „Ärzten, Krankenschwestern, Technikern und
Medizinstudenten“ bei „Notfällen“ zu verbessern („Syrian–German partnership to
upgrade emergency care in Aleppo“, in: SANA vom 20. November 2025).
Allerdings heißt es auf der Internetpräsentation des Vereins ohne Angaben von
Gründen, das Projekt sei „vorübergehend ausgesetzt“ und nehme derzeit
„keine Freiwilligen“ an (Internetpräsentation von „Rebuilding Channels for
Syria“, https://syria-rebuild.com/de/projects/medical-dispatch-to-syria).
Die GIZ GmbH ist ein Bundesunternehmen mit gemeinnützigem Auftrag, sie
ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird von ihr zu 100
Prozent aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und teilweise dem des Bundesministerium der
Finanzen (BMF) finanziert.
Da die politische Situation in Syrien derzeit als „unsicher“ („Hilfswerke
warnen vor unsicherer Lage“, in: TAZ vom 7. Dezember 2025) gilt und es auch in
jüngster Zeit wieder Hinweise auf die Verbindung von Hilfsorganisationen zu
milizenähnlichen Gruppierungen gegeben hat, etwa im Falle der französischen
Hilfsorganisation „SOS Chrétiens d’Orient“ („Did French NGO SOS
Chrétiens d’Orient Support Assad’s Crimes?“, in: The Syrian Observer vom 7.
Oktober 2025), sorgen sich die Fragesteller mit Blick auf die noch relativ kurze
Existenz der RCFS um die effiziente Verwendung von Steuergeldern.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, warum das von der RCFS in
Zusammenarbeit mit der GIZ GmbH geplante Projekt zur „Verbesserung der Qualität
der Notfalldienste im Universitätskrankenhaus von Aleppo“ derzeit
ausgesetzt ist?
a) Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
b) Wenn nein, warum ist das der Bundesregierung nicht bekannt?
2. Wie hoch waren die für das Projekt seitens der GIZ GmbH veranschlagten
Kosten (bitte die einzelnen Posten mit den jeweiligen veranschlagten
Kosten auflisten)?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie und unter welchen Umständen es
zur Zusammenarbeit der GIZ GmbH mit der RCFS kam?
a) Wenn ja, was waren das für Umstände (bitte die Kontaktaufnahme
detailliert schildern)?
b) Wenn nein, warum ist das der Bundesregierung nicht bekannt?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kriterien den Ausschlag für die
GIZ GmbH gaben, mit der RCFS zusammen zu arbeiten?
a) Wenn ja, welche Kriterien waren das?
b) Wenn nein, warum ist das der Bundesregierung nicht bekannt?
5. Ist der Bundesregierung, mit Blick auf die Aussagen von A., dem Gründer
der RCFS, er blicke „zufrieden“ auf das erste Jahr ohne Diktator Assad
zurück und dass man „in Syrien wieder frei seine Meinung sagen“ könne,
bekannt, für welche internationale Hilfsorganisation A. vorher gearbeitet
hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche internationale Hilfsorganisation war das?
b) Wenn nein, warum ist das der Bundesregierung nicht bekannt?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Das Projekt „Verbesserung der Qualität der Notfalldienste im
Universitätskrankenhaus von Aleppo“ ist kein Projekt der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Im Rahmen der Klinikpartnerschaft
„Kompetenzaufbau in Notfallmedizin und Anästhesie am Universitätsklinikum
Aleppo“ gibt es keine Zusammenarbeit zwischen der GIZ und dem Verein
Rebuilding Channels for Syria (RCFS).
RCSF ist eines der über 1 400 Mitglieder der Plattform „Neuanfang für Syrien“
und hat – wie viele andere Organisationen auch – vereinzelt an Informations-,
Austausch- und allgemeinen Kennenlernformaten der Plattform teilgenommen.
Darüber hinaus besteht keine Zusammenarbeit. Detaillierte Informationen zur
Organisation oder zu ihren Mitgliedern liegen nicht vor.
6. Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob deutsche, von der
Bundesregierung finanzierte oder finanziell geförderte, Hilfsorganisationen in
Syrien mit ehemaligen bzw. aktiven Terroristen zusammenarbeiten sollten,
eine Position erarbeitet?
a) Wenn ja, wie lautet die Position?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position
erarbeitet?
7. Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, wie hoch das Risiko ist, dass
deutsche Hilfsorganisationen in Syrien mit ehemaligen oder aktiven
Terroristen zusammenarbeiten könnten, eine Position erarbeitet?,
a) Wenn ja, was besagt diese Position?,
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position
erarbeitet?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Es liegen umfassende Kontrollsysteme in den Durchführungsorganisationen
vor, um ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. Unsere
Durchführungsorganisationen implementieren alle erforderlichen Maßnahmen zur
Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere strafbaren
Handlungen (Betrug, Korruption, Unterschlagung, etc.) einschließlich der
zugehörigen Know Your Customer (KYC) Prozesse sowie den Vorgaben zu Finanz- und
Embargosanktionen.
Alle Finanzierungsempfänger sind vertraglich zur Beachtung des EU- und VN-
Sanktionsregimes verpflichtet und müssen sicherstellen, dass keine Aktivitäten
im Zusammenhang mit Terrorismus oder Geldwäsche ermöglicht werden.
Auffälligkeiten zu Mittelfehlverwendungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
andere strafbare Handlungen und/oder Finanz- und Finanzsanktionen müssen
gemeldet werden.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es unter den 2 200
Mitarbeitern der RCFS ehemalige oder aktive Terroristen gibt, und wenn ja,
handelt es sich dabei um in Syrien oder um in Deutschland tätige
Mitarbeiter?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
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