polradar

Hochtechnologie-Agenda wirksam machen - Plangenehmigungsverfahren verbessern, vereinfachen und beschleunigen

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7992 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Hochtechnologie-Agenda wirksam machen - Plangenehmigungsverfahren verbessern, vereinfachen und beschleunigen Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Robin Jünger, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Hochtechnologie-Agenda wirksam machen – Plangenehmigungsverfahren verbessern, vereinfachen und beschleunigen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung hat mit ihrer Hochtechnologie-Agenda („Hightech Agenda Deutschland“) das Ziel formuliert, Deutschland als Technologiestandort zu stärken und Zukunftsinnovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Dieses Ziel wird jedoch durch langwierige und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beeinträchtigt. Im internationalen Standortwettbewerb wirken sich Verfahrensdauer und Rechtsunsicherheit unmittelbar auf Investitionsentscheidungen aus. Zukunftsbranchen der Mikroelektronik sind in besonderem Maße auf planbare, zügige Genehmigungen angewiesen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unter Beachtung des Grundgesetzes und in Zusammenarbeit mit den Ländern Vorschläge zu Gesetzesänderungen im Bundes Immissionsschutzgesetz und seinen Durchführungsverordnungen mit dem Ziel vorzulegen, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Zukunftsbranchen der Mikroelektronik vorrangig und fristgebunden zu bearbeiten; 2. unter Beachtung des Grundgesetzes und in Zusammenarbeit mit den Ländern Vorschläge zu Gesetzesänderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem Deutscher Bundestag Drucksache 21/7992 21. Wahlperiode 11.09.2026 Ziel vorzulegen, infrastrukturgebundene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Zukunftsbranchen der Mikroelektronik vorrangig und fristgebunden zu bearbeiten; 3. unter Beachtung des Grundgesetzes und in Zusammenarbeit mit den Ländern Vorschläge zu Gesetzesänderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, Zukunftsbranchen der Mikroelektronik vollständig, verbindlich und bundeseinheitlich eine digitale Verfahrenssabwicklung für umwelt-, bau- und planungsrechtliche Genehmigungs-, Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren zu ermöglichen; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bestimmt, dass an der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen für Zukunftsbranchen der Mikroelektronik im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung ein überragendes öffentliches Interesse besteht, das in immissionsschutz- und planungsrechtlichen Verfahren als vorrangiger Belang in die Abwägung einzustellen ist. Berlin, den 10. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Bundesregierung hat mit der Hightech Agenda Deutschland das Ziel formuliert, Deutschland als Technologiestandort zu stärken und Zukunftsinnovationen – etwa den Bau von Mikroelektronikfabriken – schneller in die Anwendung zu bringen. Dieses Ziel wird jedoch durch langwierige und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt eine nur unzureichend vorangetriebene Digitalisierung der Verwaltungsverfahren (Bundestagsdrucksache 21/1100). Die Anlagenzulassung der Industrieanlage selbst – etwa einer Mikroelektronikfabrik – erfolgt nicht im Wege der Planfeststellung, sondern als immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 BImSchG i. V. m. der 4. und 9. BImSchV. Diese Genehmigung entfaltet Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG). Sie schließt insbesondere die Baugenehmigung sowie weitere behördliche Entscheidungen ein, sodass ein gesondertes Baugenehmigungsverfahren entfällt. Beschleunigungspotenzial liegt hier in der konsequenten Anwendung und wirksamen Durchsetzung der bestehenden Frist (§ 10 Abs. 6a BImSchG: in der Regel sieben Monate) sowie in der Bündelung der Fachprüfungen. Die zugehörige Standortinfrastruktur einer Mikroelektronikfabrik – insbesondere Strom- und Netzanbindung, Verkehrswege und Wasserinfrastruktur – wird demgegenüber regelmäßig im Planfeststellungsverfahren (§§ 72 bis 78 VwVfG) oder im vereinfachten Verfahren der Plangenehmigung (§ 74 Abs. 6 VwVfG) zugelassen. Letztere ist zulässig, wenn Rechte anderer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Gerade diese Infrastrukturverfahren sind in der Praxis ein wesentlicher Zeitfaktor und werden bislang nur eingeschränkt über den vereinfachten Weg der Plangenehmigung abgewickelt. Es gilt daher, verbindliche Genehmigungsfiktionen bei Fristüberschreitung einzuführen sowie Doppelprüfungen in parallelen Fachverfahren zu vermeiden. Eine verbindliche Digitalisierung der Verfahren (elektronische Antragstellung, digitale Akteneinsicht, Online- Beteiligung) auf Grundlage von § 27a VwVfG und des Onlinezugangsgesetzes erhöht die Effizienz und die Bearbeitungszeiten. Die grundgesetzlich geregelten Verwaltungs- und Vollzugskompetenzen der Länder bleiben (Art. 83 ff.) davon unberührt. Die Figur des überragenden öffentlichen Interesses ist bereits etabliert und damit als Anknüpfungspunkt für eine vergleichbare Priorisierung von Schlüsselvorhaben der Hightech Agenda anschlussfähig. Dieses Modell entspricht dem Standort-Entwicklungsgesetz der Republik Österreich, das branchenoffene Großvorhaben als beschleunigte Vorhaben von öffentlichem Interesse behandelt (www.bvwg.gv.at/verfahren/Fachbereiche/ Wirtschaft--Kommunikation--Verkehr-und-Umwelt/umweltvertraeglichkeitspruefung.html). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen