Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität - Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026
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Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität - Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7913
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, René
Bochmann, Robin Jünger, Maximilian Kneller, Sergej Minich, Martin Reichardt,
Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Sebastian Maack und der Fraktion der AfD
Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität – Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und
Finanzplanung ab 2026
Die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ist das zentrale innovations- und
technologiepolitische Vorhaben der Bundesregierung. Nach den
Ankündigungen der Bundesregierung soll sie bis zum Ende der Legislaturperiode mit
mindestens 18 Mrd. Euro ausgestattet werden. Die Finanzierung erfolgt aus
mehreren Quellen, insbesondere aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt), dem Klima- und Transformationsfonds
(KTF) sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).
Die Fragesteller bewerten die Konstruktion von SVIK und KTF als
verfassungsrechtlich hochproblematische Schattenhaushalte, die dazu dienen, die
grundgesetzliche Schuldenbremse zu umgehen. Nach den bisherigen Planungen
und öffentlichen Angaben sollen für die Hightech Agenda rund 5,5 Mrd. Euro
aus dem SVIK stammen. Bislang ist jedoch nicht hinreichend transparent,
welcher Anteil dieses Finanzvolumens tatsächlich auf neu geschaffene
Maßnahmen der Hightech Agenda entfällt und welcher Anteil aus bereits bestehenden
Programmen, Haushaltstiteln oder früheren Finanzplanungen stammt, die
nachträglich der Hightech Agenda zugerechnet werden.
Die Fragesteller befürchten zudem, dass neben der buchhalterischen
„Umetikettierung“ von Geldern auch eine inhaltliche Zweckentfremdung des Begriffs
„Spitzentechnologie“ stattfindet, indem politisch-ideologisch motivierte
Projekte (etwa im Bereich der Klimaforschung oder der gesellschaftspolitischen
Transformation) unter dem Deckmantel der Hightech-Förderung subventioniert
werden. Ebenso ist in ihren Augen unklar, nach welchen fachlichen und
haushalterischen Kriterien die Bundesregierung einzelne Programme ganz oder
teilweise der Hightech Agenda zuordnet.
Darüber hinaus wird die tatsächliche Zusätzlichkeit der aus dem
Sondervermögen finanzierten Investitionen von mehreren unabhängigen
wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen erheblich in Zweifel gezogen. Das ifo Institut für
Wirtschaftsforschung kommt in mehreren Analysen zu dem Ergebnis, dass ein
erheblicher Teil der Mittel des Sondervermögens nicht für zusätzliche
Investitionen verwendet wird, sondern bereits zuvor geplante Ausgaben des
Bundeshaushalts ersetzt. Für das Jahr 2025 errechnet das Institut
Zweckentfremdungsquoten von bis zu 95 Prozent (www.ifo.de/publikationen/2026/aufsatz-zeitschri
ft/zweckentfremdung-im-svik-eine-zusammenfassung, www.ifo.de/antworten-d
es-ifo-instituts-zum-thema-zweckentfremdung-des-svik, www.ifo.de/DocDL/s
d-2026-04-zdg-hoeslinger-lay-sondervermoegen-investitionen.pdf).
Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gelangt zu dem Ergebnis, dass
rund 86 Prozent der Ausgaben des Sondervermögens de facto keine
zusätzlichen Investitionen darstellen würden (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichte
n/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoegens-zweckentfremdet.html).
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung kommt in seinem Jahresgutachten 2025/2026 zu dem Ergebnis, dass
die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen
deutlich geringer ausfällt als politisch dargestellt. Für die auf Bundesebene
eingesetzten Mittel beziffert der Sachverständigenrat die Zusätzlichkeit für das
Jahr 2025 auf lediglich rund 8 Prozent und für das Jahr 2026 auf rund 45
Prozent. Auch für die weitere Laufzeit des Sondervermögens äußert der
Sachverständigenrat erhebliche Zweifel daran, dass die Mittel überwiegend zusätzliche
Investitionen finanzieren (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/d
ateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Kapitel_2.pdf; www.sachverstaendi
genrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2025-pressemitteilung/kapitel-2.html).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches
parlamentarisches Interesse daran, festzustellen,
– in welchem Umfang die Finanzierung der Hightech Agenda tatsächlich auf
zusätzlichen Investitionen beruht,
– in welchem Umfang bereits bestehende Programme lediglich umetikettiert
oder aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert wurden,
– nach welchen Kriterien Maßnahmen der Hightech Agenda zugerechnet
werden,
– welche Entlastungswirkungen hierdurch für den Kernhaushalt,
insbesondere den Einzelplan 30, entstehen und
– wie die Bundesregierung die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen
finanzierten Forschungsausgaben methodisch nachweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Haushaltsmittel rechnet die Bundesregierung der Hightech
Agenda Deutschland zu,
a) ausschließlich für die Hightech Agenda neu geschaffenen
Maßnahmen,
b) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die vollständig der
Hightech Agenda zugerechnet werden,
c) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die nur teilweise der
Hightech Agenda zugerechnet werden,
d) dem jeweils auf die Hightech Agenda entfallenden Anteil dieser
Maßnahmen, jeweils getrennt nach Einzelplan 30, Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität sowie Klima- und Transformationsfonds
und nach den Haushaltsjahren 2026 (Soll), 2027 (Regierungsentwurf
bzw. Bundeshaushalt) sowie den Jahren der mittelfristigen
Finanzplanung
(bitte getrennt ausweisen)?
2. Nach welchen fachlichen, haushalterischen und organisatorischen
Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang ein
Titel, Programm oder Projekt der Hightech Agenda Deutschland
zugerechnet werden soll, welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trifft diese
Zuordnungsentscheidung, und inwiefern spielen hierbei
nichttechnologische Kriterien, etwa Zielsetzungen im Bereich Gender-Mainstreaming,
Diversität oder ökologische Nachhaltigkeit, eine Rolle?
3. Werden Maßnahmen auch dann vollständig auf das angekündigte
Gesamtvolumen der Hightech Agenda angerechnet, wenn
a) sie bereits vor Beschluss der Hightech Agenda bestanden,
b) sie bereits in früheren Finanzplanungen vorgesehen waren,
c) sie neben den sechs Schlüsseltechnologien weitere Förderzwecke
verfolgen?
4. Wie hoch ist der Anteil der für Forschung und Entwicklung
veranschlagten beziehungsweise abgeflossenen Mittel an den unmittelbar durch
Bundesressorts bewirtschafteten Ausgaben der Bundessäule des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (bitte getrennt für 2025 (Ist), 2026
(Soll) und 2027 (Regierungsentwurf bzw. Bundeshaushalt) sowie unter
gesonderter Ausweisung der Zuweisungen an den Klima- und
Transformationsfonds ausweisen)?
5. Welche Programme, Projekte, Maßnahmen und Haushaltstitel, die die
Bundesregierung der Hightech Agenda zurechnet, werden im
Haushaltsjahr 2027 gleichzeitig aus dem Einzelplan 30, dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität und oder dem Klima- und
Transformationsfonds finanziert (bitte jeweils die einzelnen Finanzierungsanteile
angeben)?
6. Welche Investitionen, Programme oder Maßnahmen der Hightech Agenda
beziehungsweise der Forschungsförderung, die in den Jahren 2026 oder
2027 aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
finanziert werden oder finanziert werden sollen,
a) waren bereits im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025,
b) waren bereits in früheren Finanzplanungen des Bundes,
c) waren bereits im Klima- und Transformationsfonds oder
d) waren bereits im Einzelplan 30 vorgesehen
(bitte jeweils die früheren Haushaltsansätze, die damalige
Finanzierungsquelle sowie die heute vorgesehene Finanzierungsquelle angeben)?
7. In welcher Höhe wurde der Einzelplan 30 in den Haushaltsjahren 2025,
2026 und 2027 dadurch entlastet, dass Forschungs- und
Innovationsmaßnahmen statt aus dem Kernhaushalt ganz oder teilweise aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder aus dem Klima- und
Transformationsfonds finanziert werden?
8. Für welche zusätzlichen Ausgaben, Programme oder sonstigen
finanzwirksamen Maßnahmen verwendet die Bundesregierung die hierdurch im
Kernhaushalt frei werdenden finanziellen Spielräume?
9. Nach welcher Methodik berechnet die Bundesregierung die Zusätzlichkeit
der aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
finanzierten Forschungsausgaben?
a) Welche Referenzhaushalte beziehungsweise Referenzfinanzplanungen
werden zugrunde gelegt?
b) Welche Investitionsquote des Kernhaushalts wird angesetzt?
c) Wie werden Verteidigungsausgaben behandelt?
d) Wie werden finanzielle Transaktionen behandelt?
e) Anhand welcher Indikatoren wird eine tatsächlich zusätzliche
Investition von einer bloßen Finanzierungsverlagerung unterschieden?
10. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den
Berechnungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach die Zusätzlichkeit der auf Bundesebene
eingesetzten SVIK-Mittel für die Jahre 2025 und 2026 lediglich rund 8
beziehungsweise rund 45 Prozent beträgt und auch für die weitere
Laufzeit erhebliche Zweifel an einer überwiegend zusätzlichen Finanzierung
bestehen, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung?
11. Wenn die Bundesregierung Frage 10 bejaht, vertritt sie eine zustimmende
Auffassung dazu für den Bereich Forschung, Entwicklung und Hightech
Agenda, und wenn nein, worin bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung die methodischen Unterschiede gegenüber den Berechnungen
des Sachverständigenrates?
12. In welcher Höhe wurden die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität für Forschung und Entwicklung sowie
für die Hightech Agenda veranschlagten Mittel (insbesondere Titel 685 51
und Titel 894 51) bis zum 31. Juli 2026
a) bewilligt,
b) gebunden,
c) mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt,
d) tatsächlich ausgezahlt, und werden
e) voraussichtlich bis zum Jahresende abgeflossen sein?
13. Plant die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 oder in der
mittelfristigen Finanzplanung,
a) den Anteil der Forschung und Entwicklung an den Ausgaben der
Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu
erhöhen und/oder
b) weitere Maßnahmen des Einzelplans 30 künftig aus dem
Sondervermögen oder dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren,
und wenn ja, in welchem Umfang?
14. Welche Maßnahmen der Hightech Agenda wären nach Einschätzung der
Bundesregierung ohne Finanzierung aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität im Bundeshaushalt 2027 nicht oder nur teilweise
finanzierbar gewesen?
15. Inwieweit fließen Mittel der Hightech Agenda Deutschland, die aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stammen,
gegebenenfalls an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftliche
Akteure, und wie wird in solchen Fällen sichergestellt, dass diese Gelder
ausschließlich harter Technologieforschung und nicht politischer
Kampagnenarbeit zugutekommen?
16. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Subventionierung der Hightech
Agenda aus Kreditermächtigungen von Sondervermögen im Lichte der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur strikten Einhaltung
der Schuldenbremse und des Jährlichkeitsprinzips?
Berlin, den 4. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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