Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung
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Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2376
21. Wahlperiode 22.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung
Zur Förderung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung
mit einer hohen Anzahl von typischen Kennarten wird die extensive
Bewirtschaftung öffentlich gefördert, um den Ertragsverlust in Deutschland
auszugleichen (https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2024-
04/Das_Wichtigste%20_im_Ueberblick_2024_neue%20HALM%202-RL_Stan
d%2015.02.24.pdf).
Mit den freiwilligen Öko-Regelungen werden gesonderte Dienstleistungen für
Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft erbracht und die Ziele des
Green Deal mit positiven Rahmenbedingungen verfolgt. Die „Öko-Regelung 5
– Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5)“ unterstützt auf einzelnen
Dauergrünlandschlägen der Betriebe ökologisch wertvolle Pflanzenarten, die auf
landespezifischen Listen als regionaltypische Kennarten vorgegeben werden und die
Bedingungen für artenreiches Dauergrünland erfüllen (www.landwirtschaftska
mmer.de/foerderung/direktzahlungen/oekoregelungen.htm).
Ab 2025 entfallen die Kartierbögen zur Dokumentation der Kennarten; als
Ersatz sind georeferenzierte Fotos vorgesehen. Die einzelbetrieblichen
Erfassungsdaten könnten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
relevant sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei
den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst
werden?
2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für
andere Zwecke Verwendung finden?
3. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche weiteren Behörden
in Deutschland sich Zugriff auf diese Daten beschaffen können?
4. Wie verteilen sich nach Wissen der Bundesregierung die beantragten
Flächen für die ÖR 5 in den einzelnen Bundesländern?
5. Gibt es Informationen bei der Bundesregierung darüber, ob es eine positive
Flächenkorrelation der beantragten ÖR-5-Flächen mit benachbarten
Naturschutzflächen oder NATURA-2000-Gebieten gibt?
6. Kann die Bundesregierung mitteilen, wie diese Daten archiviert werden und
wie lange die Aufbewahrungsfrist gilt (bitte ggf. ausführen)?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. zur
Weiterführung dieses konkreten landwirtschaftlichen
Vertragsnaturschutzprogrammes ab 2026 vor?
Berlin, den 20. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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