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Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2376 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2376 21. Wahlperiode 22.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung Zur Förderung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung mit einer hohen Anzahl von typischen Kennarten wird die extensive Bewirtschaftung öffentlich gefördert, um den Ertragsverlust in Deutschland auszugleichen (https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2024- 04/Das_Wichtigste%20_im_Ueberblick_2024_neue%20HALM%202-RL_Stan d%2015.02.24.pdf). Mit den freiwilligen Öko-Regelungen werden gesonderte Dienstleistungen für Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft erbracht und die Ziele des Green Deal mit positiven Rahmenbedingungen verfolgt. Die „Öko-Regelung 5 – Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5)“ unterstützt auf einzelnen Dauergrünlandschlägen der Betriebe ökologisch wertvolle Pflanzenarten, die auf landespezifischen Listen als regionaltypische Kennarten vorgegeben werden und die Bedingungen für artenreiches Dauergrünland erfüllen (www.landwirtschaftska mmer.de/foerderung/direktzahlungen/oekoregelungen.htm). Ab 2025 entfallen die Kartierbögen zur Dokumentation der Kennarten; als Ersatz sind georeferenzierte Fotos vorgesehen. Die einzelbetrieblichen Erfassungsdaten könnten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst werden? 2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwendung finden? 3. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche weiteren Behörden in Deutschland sich Zugriff auf diese Daten beschaffen können? 4. Wie verteilen sich nach Wissen der Bundesregierung die beantragten Flächen für die ÖR 5 in den einzelnen Bundesländern? 5. Gibt es Informationen bei der Bundesregierung darüber, ob es eine positive Flächenkorrelation der beantragten ÖR-5-Flächen mit benachbarten Naturschutzflächen oder NATURA-2000-Gebieten gibt? 6. Kann die Bundesregierung mitteilen, wie diese Daten archiviert werden und wie lange die Aufbewahrungsfrist gilt (bitte ggf. ausführen)? 7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. zur Weiterführung dieses konkreten landwirtschaftlichen Vertragsnaturschutzprogrammes ab 2026 vor? Berlin, den 20. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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