Rechtsextremisten auf der Flucht (Antwort zu Drs. 21/2293)
Text
Rechtsextremisten auf der Flucht (Antwort zu Drs. 21/2293)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2733
21. Wahlperiode 12.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2293 –
Rechtsextremisten auf der Flucht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Bundesregierung bestanden zum 30. September 2024
bundesweit insgesamt 730 offene nationale, nichtvollstreckte Haftbefehle gegen
insgesamt 555 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen
sind. 27 dieser Haftbefehle lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte). Weitere 162 Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit
politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Vor allem in Fällen
von Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung
im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) unterzogen (vgl.
Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474).
Insgesamt hielten sich zum 30. September 2024 103 Personen, die dem
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zugeordnet
werden und gegen die mindestens ein offener Haftbefehl bestand, im Ausland auf
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/14474).
1. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte, Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-
rechts zuzuordnen sind, sind im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer
Waffenbesitzkarte?
Die Überprüfung des Besitzes einer Waffenerlaubnis bzw. einer
Waffenbesitzkarte obliegt den datenbesitzenden Dienststellen in den Ländern. In den
Bundessicherheitsbehörden erfolgt hierzu keine statistische Erhebung, daher kann
die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. November
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Gegen wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30.
September 2024 im Ausland aufgehalten haben, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die zuständigen Oberlandesgerichte
Auslieferungshaftbefehle angeordnet?
Der Erlass von Auslieferungshaftbefehlen wird statistisch nicht erfasst und
könnte – selbst bei Nennung von Personendaten – nicht elektronisch abgefragt
werden. Die Bundesregierung kann daher dazu keine Angaben machen.
3. Wie viele der offenen Haftbefehle gegen die in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten
103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind
und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben,
konnten inzwischen vollstreckt werden oder haben sich auf andere Art
und Weise erledigt (bitte nach Anzahl der Personen und Anzahl der
vollstreckten Haftbefehle aufschlüsseln)?
Bei der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Die Vollstreckung der
Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen. Ein Nachhalten über
die Vollstreckung oder die Erledigung der Haftbefehle erfolgt im
Bundeskriminalamt (BKA) nicht.
4. Wurde der in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/14474 genannte Haftbefehl einer ausländischen Behörde
zwecks Auslieferung in der Zwischenzeit vollstreckt?
a) Welcher Staat hat die Auslieferung beantragt?
b) Welche Tat wurde dem Verfolgten zur Last gelegt?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten etwaiger eingegangener
Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen sowie zu Einzelheiten etwaiger
zugrundeliegender Ermittlungsverfahren oder sicherheitsbehördlicher
internationaler Zusammenarbeit. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der
Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens
Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der
Fortgang etwaiger Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten
gefährdet werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an
einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das
Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem
Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
5. Wie viele offene Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks
Auslieferung gegen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, bestehen zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage?
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2025 bestand ein offener Haftbefehl (Interpol
Rotecke) einer ausländischen Behörde zu einer Person, die dem
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- zuzuordnen ist.
6. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, wurden im Jahr 2024 und im Jahr 2025 aufgrund von
Haftbefehlen ausländischer Behörden zwecks Auslieferung insgesamt an
ausländische Behörden überstellt?
Die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Auslieferungsstatistik erfasst das
Kriterium der Zuordnung einer Person zum „Phänomenbereich PMK rechts“
nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor.
7. Wie viele internationale Fahndungen von ausländischen Behörden
(Strukturierte Informationssammlung [SIS]/Interpol) zu Personen, die
dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden, liegen zum
Erhebungsstichtag vor (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
8. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-
rechts zuzuordnen sind, halten sich zum Erhebungsstichtag nach
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (bitte
jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2025 bestand zu 115 Personen, die sich
gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im
Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl.
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern / Regionen auf:
Polen: 20 Personen
Österreich: 13 Personen
Rumänien: sechs Personen
Italien: sechs Personen
Schweiz: fünf Personen
Georgien: fünf Personen
Paraguay: vier Personen
Türkei: vier Personen
Russland: drei Personen
Frankreich: drei Personen
Ukraine: drei Personen
Litauen: drei Personen
Marokko: drei Personen
Libyen: zwei Personen
Großbritannien: zwei Personen
Irak: zwei Personen
Ungarn: zwei Personen
Bosnien und Herzegowina: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
USA: zwei Personen
Spanien: eine Person
Costa Rica: eine Person
Griechenland: eine Person
Indien: eine Person
Nigeria: eine Person
Südamerika: eine Person
Slowakei: eine Person
China: eine Person
Albanien: eine Person
Kroatien: eine Person
Gambia: eine Person
Malaysia: eine Person
Belarus: eine Person
Schottland: eine Person
Belgien: eine Person
Tschechien: eine Person
Afghanistan: eine Person
Niederlande: eine Person
Pakistan: eine Person
Somalia: eine Person
Syrien: eine Person
Lettland: eine Person
Senegal: eine Person
a) Gegen wie viele der Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Anwendung von Gewalt während der Straftat oder der
Priorität unterscheiden.
Zum Stichtag bestand zu insgesamt 43 der 115 Personen, die sich gemäß
Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland
aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes
Delikt zugrunde lag. Gegen fünf dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle
wegen eines politisch motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele dieser Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum oben genannten Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 39 der 115
Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle
mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein
Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen neun dieser Personen lagen mehrere
Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu sechs dieser 39 Personen war zum
Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten
Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) Wie viele der Personen halten sich in einem Land auf, aus dem eine
Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann?
Hierzu kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da die
datenbesitzenden Stellen hierzu keine Statistik führen.
d) Wie viele der Personen sind als Gefährder oder Relevante Personen
eingestuft?
Unter den 115 Personen befand sich kein Gefährder. Es bestand ein Haftbefehl
zu einer Relevanten Person.
e) In welche Kategorien (Haftbefehle zur Strafvollstreckung, Haftbefehle
zur Sicherung des Strafverfahrens, Haftbefehle gemäß § 456a der
Strafprozessordnung, Haftbefehle zur Unterbringung) untergliedern
sich die Haftbefehle?
Die Haftbefehle zu den 115 Personen sind folgenden Haftbefehlskategorien
zuzuordnen:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 98 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 30 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung: 28 Fahndungen
9. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet
werden können, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Erhebungsstichtag international zur Fahndung ausgeschrieben?
a) Bei wie vielen Personen liegen den Sicherheitsbehörden
Erkenntnisse darüber vor, in welchem Land sich die Person aufhält (bitte
jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da die
datenbesitzenden Stellen hierzu keine Statistik führen.
b) Bei wie vielen Personen bestehen offene nationale, d. h. noch nicht
vollstreckte Haftbefehle?
Zum Stichtag lagen 714 offene nationale Fahndungen zu 535 Personen in IN-
POL-Z vor, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, gegen wie viele
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, ein EU-Haftbefehl besteht?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen, auf die Antwort zu
den Fragen 9 und 9a wird verwiesen.
11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen stehen, wurden im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert (bitte einzeln nach Jahr und den Sachverhalt einbringende
Behörde bzw. einbringendes Bundesland aufschlüsseln)?
Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen werden die Daten, die im
Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen erhoben und verarbeitet werden, zwei Jahre
lang gespeichert. Eine Auskunft erfolgt daher lediglich für die Jahre 2024 und
2025.
Im Jahre 2024 wurden insgesamt 209 mit offenem Haftbefehl gesuchte
Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, einschließlich des dem Haftbefehl
zugrundeliegenden Sachverhalts im GETZ-R betrachtet. Einzelne Personen können zweimal in
einem Jahr vorgestellt werden.
Einbringendes Land Thematisierte Personen
Bundespolizeipräsidium 25
LKA Schleswig-Holstein 15
LKA Brandenburg 13
LKA Baden-Württemberg 7
LKA Sachsen 50
LKA Hamburg 8
LKA Bayern 21
LKA Niedersachsen 8
LKA Saarland 3
LKA Sachsen-Anhalt 11
LKA Nordrhein-Westfalen 12
LKA Rheinland-Pfalz 4
LKA Bremen 8
LKA Berlin 24
Im Jahre 2025 wurden insgesamt 169 mit offenem Haftbefehl gesuchte
Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, einschließlich des dem Haftbefehl
zugrundeliegenden Sachverhalts im GETZ-R betrachtet. Einzelne Personen können zweimal in
einem Jahr vorgestellt werden.
Einbringendes Land Thematisierte Personen
Bundespolizeipräsidium 29
LKA Schleswig-Holstein 11
LKA Brandenburg 6
LKA Baden-Württemberg 6
LKA Sachsen 36
LKA Hamburg 3
LKA Bayern 12
LKA Niedersachsen 5
LKA Saarland 5
LKA Sachsen-Anhalt 17
LKA Nordrhein-Westfalen 12
LKA Rheinland-Pfalz 1
LKA Bremen 8
LKA Berlin 15
LKA Mecklenburg-Vorpommern 2
LKA Thüringen 1
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, die Verjährung nach § 79a Nummer 3 des Strafgesetzbuchs
(StGB) ruht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Daten nicht
statistisch erfasst werden.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen
Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden
können, die Verjährung nach § 79b StGB verlängert wurde?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden durch die
Bundespolizei in den Jahren 2024 und 2025 bei ihrer Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Kontrollen festgestellt
(bitte einzeln nach Jahr aufschlüsseln)?
a) Gegen wie viele dieser Personen lagen offene Haftbefehle vor?
b) Bei wie vielen Personen wurden dem Waffengesetz unterliegende
Gegenstände aufgefunden?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die statistischen Angaben der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Daten zur
Beantwortung der Frage 14b werden im Kontext der Gesamtfragestellung nicht
erhoben.
Anzahl Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit 2024 Jan - Sept 2025 Gesamt
PMK Rechts 741 687 1.428
davon Haftbefehle 11 13 24
Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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