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Rechtsextremisten auf der Flucht (Antwort zu Drs. 21/2293)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2733 · Antwort · Original ↗

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Rechtsextremisten auf der Flucht (Antwort zu Drs. 21/2293) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2733 21. Wahlperiode 12.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2293 – Rechtsextremisten auf der Flucht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung bestanden zum 30. September 2024 bundesweit insgesamt 730 offene nationale, nichtvollstreckte Haftbefehle gegen insgesamt 555 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 27 dieser Haftbefehle lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Weitere 162 Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Vor allem in Fällen von Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) unterzogen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474). Insgesamt hielten sich zum 30. September 2024 103 Personen, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zugeordnet werden und gegen die mindestens ein offener Haftbefehl bestand, im Ausland auf (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474).  1. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte, Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK- rechts zuzuordnen sind, sind im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte? Die Überprüfung des Besitzes einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte obliegt den datenbesitzenden Dienststellen in den Ländern. In den Bundessicherheitsbehörden erfolgt hierzu keine statistische Erhebung, daher kann die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Gegen wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Oberlandesgerichte Auslieferungshaftbefehle angeordnet? Der Erlass von Auslieferungshaftbefehlen wird statistisch nicht erfasst und könnte – selbst bei Nennung von Personendaten – nicht elektronisch abgefragt werden. Die Bundesregierung kann daher dazu keine Angaben machen.  3. Wie viele der offenen Haftbefehle gegen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben, konnten inzwischen vollstreckt werden oder haben sich auf andere Art und Weise erledigt (bitte nach Anzahl der Personen und Anzahl der vollstreckten Haftbefehle aufschlüsseln)? Bei der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen. Ein Nachhalten über die Vollstreckung oder die Erledigung der Haftbefehle erfolgt im Bundeskriminalamt (BKA) nicht.  4. Wurde der in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannte Haftbefehl einer ausländischen Behörde zwecks Auslieferung in der Zwischenzeit vollstreckt? a) Welcher Staat hat die Auslieferung beantragt? b) Welche Tat wurde dem Verfolgten zur Last gelegt? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten etwaiger eingegangener Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen sowie zu Einzelheiten etwaiger zugrundeliegender Ermittlungsverfahren oder sicherheitsbehördlicher internationaler Zusammenarbeit. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der Fortgang etwaiger Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.  5. Wie viele offene Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks Auslieferung gegen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, bestehen zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage? Zum Erhebungsstichtag 31. März 2025 bestand ein offener Haftbefehl (Interpol Rotecke) einer ausländischen Behörde zu einer Person, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- zuzuordnen ist.  6. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden im Jahr 2024 und im Jahr 2025 aufgrund von Haftbefehlen ausländischer Behörden zwecks Auslieferung insgesamt an ausländische Behörden überstellt? Die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Auslieferungsstatistik erfasst das Kriterium der Zuordnung einer Person zum „Phänomenbereich PMK rechts“ nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor.  7. Wie viele internationale Fahndungen von ausländischen Behörden (Strukturierte Informationssammlung [SIS]/Interpol) zu Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden, liegen zum Erhebungsstichtag vor (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  8. Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK- rechts zuzuordnen sind, halten sich zum Erhebungsstichtag nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)? Zum Erhebungsstichtag 31. März 2025 bestand zu 115 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g. Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern / Regionen auf: Polen: 20 Personen Österreich: 13 Personen Rumänien: sechs Personen Italien: sechs Personen Schweiz: fünf Personen Georgien: fünf Personen Paraguay: vier Personen Türkei: vier Personen Russland: drei Personen Frankreich: drei Personen Ukraine: drei Personen Litauen: drei Personen Marokko: drei Personen Libyen: zwei Personen Großbritannien: zwei Personen Irak: zwei Personen Ungarn: zwei Personen Bosnien und Herzegowina: zwei Personen Bulgarien: zwei Personen USA: zwei Personen Spanien: eine Person Costa Rica: eine Person Griechenland: eine Person Indien: eine Person Nigeria: eine Person Südamerika: eine Person Slowakei: eine Person China: eine Person Albanien: eine Person Kroatien: eine Person Gambia: eine Person Malaysia: eine Person Belarus: eine Person Schottland: eine Person Belgien: eine Person Tschechien: eine Person Afghanistan: eine Person Niederlande: eine Person Pakistan: eine Person Somalia: eine Person Syrien: eine Person Lettland: eine Person Senegal: eine Person a) Gegen wie viele der Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK- Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-) politischen Motivation, der Anwendung von Gewalt während der Straftat oder der Priorität unterscheiden. Zum Stichtag bestand zu insgesamt 43 der 115 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen fünf dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele dieser Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum oben genannten Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 39 der 115 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen neun dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu sechs dieser 39 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. c) Wie viele der Personen halten sich in einem Land auf, aus dem eine Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann? Hierzu kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da die datenbesitzenden Stellen hierzu keine Statistik führen. d) Wie viele der Personen sind als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft? Unter den 115 Personen befand sich kein Gefährder. Es bestand ein Haftbefehl zu einer Relevanten Person. e) In welche Kategorien (Haftbefehle zur Strafvollstreckung, Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung, Haftbefehle zur Unterbringung) untergliedern sich die Haftbefehle? Die Haftbefehle zu den 115 Personen sind folgenden Haftbefehlskategorien zuzuordnen: • Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 98 Fahndungen • Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 30 Fahndungen • Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung: 28 Fahndungen  9. Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Erhebungsstichtag international zur Fahndung ausgeschrieben? a) Bei wie vielen Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse darüber vor, in welchem Land sich die Person aufhält (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Hierzu kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da die datenbesitzenden Stellen hierzu keine Statistik führen. b) Bei wie vielen Personen bestehen offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle? Zum Stichtag lagen 714 offene nationale Fahndungen zu 535 Personen in IN- POL-Z vor, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. 10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, gegen wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, ein EU-Haftbefehl besteht? Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen, auf die Antwort zu den Fragen 9 und 9a wird verwiesen. 11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr und den Sachverhalt einbringende Behörde bzw. einbringendes Bundesland aufschlüsseln)? Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen werden die Daten, die im Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen erhoben und verarbeitet werden, zwei Jahre lang gespeichert. Eine Auskunft erfolgt daher lediglich für die Jahre 2024 und 2025. Im Jahre 2024 wurden insgesamt 209 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, einschließlich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Sachverhalts im GETZ-R betrachtet. Einzelne Personen können zweimal in einem Jahr vorgestellt werden. Einbringendes Land Thematisierte Personen Bundespolizeipräsidium 25 LKA Schleswig-Holstein 15 LKA Brandenburg 13 LKA Baden-Württemberg 7 LKA Sachsen 50 LKA Hamburg 8 LKA Bayern 21 LKA Niedersachsen 8 LKA Saarland 3 LKA Sachsen-Anhalt 11 LKA Nordrhein-Westfalen 12 LKA Rheinland-Pfalz 4 LKA Bremen 8 LKA Berlin 24 Im Jahre 2025 wurden insgesamt 169 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, einschließlich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Sachverhalts im GETZ-R betrachtet. Einzelne Personen können zweimal in einem Jahr vorgestellt werden. Einbringendes Land Thematisierte Personen Bundespolizeipräsidium 29 LKA Schleswig-Holstein 11 LKA Brandenburg 6 LKA Baden-Württemberg 6 LKA Sachsen 36 LKA Hamburg 3 LKA Bayern 12 LKA Niedersachsen 5 LKA Saarland 5 LKA Sachsen-Anhalt 17 LKA Nordrhein-Westfalen 12 LKA Rheinland-Pfalz 1 LKA Bremen 8 LKA Berlin 15 LKA Mecklenburg-Vorpommern 2 LKA Thüringen 1 12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, die Verjährung nach § 79a Nummer 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) ruht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Daten nicht statistisch erfasst werden. 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, die Verjährung nach § 79b StGB verlängert wurde? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden durch die Bundespolizei in den Jahren 2024 und 2025 bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Kontrollen festgestellt (bitte einzeln nach Jahr aufschlüsseln)? a) Gegen wie viele dieser Personen lagen offene Haftbefehle vor? b) Bei wie vielen Personen wurden dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände aufgefunden? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Die statistischen Angaben der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Daten zur Beantwortung der Frage 14b werden im Kontext der Gesamtfragestellung nicht erhoben. Anzahl Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit 2024 Jan - Sept 2025 Gesamt PMK Rechts 741 687 1.428 davon Haftbefehle 11 13 24 Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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