Nationale Umsetzung des EU-Gaspakets
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Nationale Umsetzung des EU-Gaspakets
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2282
21. Wahlperiode 16.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Julian
Joswig, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nationale Umsetzung des EU-Gaspakets
Noch heute werden ungefähr die Hälfte unserer Heizungen mit fossilem Gas
betrieben. Diese Abhängigkeit von Importen fossilen Gases hat fatale Folgen
für unsere nationale Sicherheit, für das Klima und für die Geldbeutel der
Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig muss entsprechend unserer
nationalen Klimaschutzzusagen ein Wechsel hin zu erneuerbaren Heizungen bis
2045 abgeschlossen sein. In gut 20 Jahren wird daher der größere Teil der
vorhandenen Gasnetze nicht mehr benötigt. Nur wo Industrieanwendungen nicht
elektrifiziert werden können, ist eine Umrüstung der Gasnetze auf grünen
Wasserstoff oder der Weiterbetrieb mit Biomethan sinnvoll. Dennoch wurden 2023
laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) (https://data.bundesnetzagentur.de/Bunde
snetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEne
rgie2024.pdf, S. 43) noch mehr als 500 Mio. Euro in den Ausbau von
Gasverteilnetzen investiert.
Im Juni 2024 ist die EU-Richtlinie 2024/1788, das sogenannte EU-Gaspaket,
verabschiedet worden, welche Gasnetzbetreibern einen schrittweisen,
wirtschaftlichen und geplanten Rückzug aus der Erdgasversorgung erlauben und
ermöglichen soll. Bis Mitte 2026 muss Deutschland sie in nationales Recht
überführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bekennt sich die Bundesregierung weiterhin zu der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten zeitnahen Umsetzung der
EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie, und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan für diese Umsetzung?
b) Finden bereits Austausche mit Expertinnen und Experten sowie
Verbänden zur konkreten Ausgestaltung statt, und wenn ja, mit wem (bitte
die vergangenen und alle geplanten Termine nach Datum,
Gesprächspartner, Gesprächsanlass auflisten)?
c) Plant die Bundesregierung, die Umsetzung in einem Gesamtpaket
vorzulegen oder auf verschiedene Verfahren aufzuteilen, und inwiefern?
2. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viel Geld
Gasnetzbetreiber in Deutschland einsparen können, wenn ihnen das Recht zur
Kündigung von Anschlüssen bei Erreichen von wirtschaftlichen
Kipppunkten zugesprochen wird, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Daten?
3. Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zum Erstellen von
Gasnetzstilllegungsplänen für alle Gasnetzbetreiber in Deutschland, und wenn
nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Betreiber
Netzstilllegungspläne erarbeiten, wie in Artikel 57 der Gasbinnenmarkt-Richtlinie
gefordert?
4. Plant die Bundesregierung, dass die Gasnetzbetreiber die
Stilllegungspläne auf Basis der von den Kommunen verabschiedeten Wärmepläne
erstellen müssen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Informations- und Kündigungsfristen für Bürgerinnen und Bürger
plant die Bundesregierung, wenn ein Gasnetzbetreiber sein Gasnetz aus
wirtschaftlichen Gründen stilllegen möchte?
6. Welche Transparenzpflichten plant die Bundesregierung für die
Gasnetzbetreiber, und werden Netzbetreiber die Grundlage, anhand derer sie über
die Stilllegung oder den Weiterbetrieb eines Teilgebiets entscheiden,
öffentlich darlegen müssen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, wie
plant die Bundesregierung eine anderweitige Kontrolle?
7. Plant die Bundesregierung, alle Gaskundinnen und Gaskunden von ihrem
jeweiligen Gasnetzbetreiber über die Umsetzung der EU-
Gasmarktbinnenrichtlinie informieren zu lassen, sobald diese in Kraft
tritt?
8. Plant die Bundesregierung, die Erschließung neuer Gebiete für
Gasverteilnetze zu unterbinden, sofern keine anderweitige Nutzung sichergestellt
ist?
9. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Werbeverbots für
Gasheizungen durch Netzbetreiber?
10. Welche Rolle und Kompetenzen plant die Bundesregierung a) den
Kommunen und b) der Bundesnetzagentur bei der Entwicklung und
Entscheidung über Stilllegungspläne zukommen zu lassen?
a) Wie plant die Bundesregierung die im EU-Gaspaket vorgesehene
Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen
auszugestalten?
b) Plant die Bundesregierung hierfür eine regelmäßige
Informationspflicht vonseiten der Netzbetreiber in Richtung der Kommunen, und
wenn nein, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, Kommunen in ihrer Funktion als
Konzessionsgeber dazu zu berechtigen, auf Basis von kommunalen Klimaschutzzielen,
der kommunalen Wärmeplanung, Wärme- und Sanierungskonzepten o. Ä.
einen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt datierten Stilllegungsplan für
bestimmte Gebiete vom Netzbetreiber einzufordern?
12. Welche Annahmen und Prognosen liegen der Bundesregierung zur
Entwicklung der Höhe von Gasnetzentgelten für einen Haushalt jeweils in
den Jahren 2026 bis 2045 vor (bitte Haushaltsgröße, Jahr und Höhe
angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
13. Welchen Beitrag leisten eine frühzeitige, konsequente und transparente
Umsetzung der EU-Richtlinie sowie gründliche und realistische Planung
der Netzbetreiber, um etwaige wirtschaftliche Unwägbarkeiten zu
verhindern?
Berlin, den 15. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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