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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 21/2172 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2172 21. Wahlperiode 13.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Dr. Anna Rathert, Otto Winfried Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen. Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Der Jurist Prof. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.fa z.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-1 10325753.html). Auch in Brandenburg existiert eine breit gefächerte NGO- Förderung durch den Bund; im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden beispielsweise die „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ (https://raa-brandenburg.de/projekte-programme/fachstelle-i s lam) und Veranstaltungen wie der sogenannte Christopher Street Day am 12. Juli 2025 in Luckenwalde gefördert (www.maz-online.de/lokales/teltow-fla eming/luckenwalde/csd-in-luckenwalde-so-bunt-war-die-demonstration-quer-d urch-die-stadt-YCUABDX3D5ETBGLCCTOVXTLW6Y.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeiträumen, Förderrichtlinien bzw. Rechtsgrundlagen und jeweiliger Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung auflisten)? 2. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)? 3. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)? Berlin, den 7. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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