Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2172
21. Wahlperiode 13.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian
Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Dr. Anna Rathert, Otto Winfried Strauß,
Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche
Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen
Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften,
Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als
zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert.
Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form
von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die
Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch
mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Der Jurist Prof. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.fa
z.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-1
10325753.html). Auch in Brandenburg existiert eine breit gefächerte NGO-
Förderung durch den Bund; im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ werden beispielsweise die „Fachstelle Islam im Land
Brandenburg“ (https://raa-brandenburg.de/projekte-programme/fachstelle-i
s lam) und Veranstaltungen wie der sogenannte Christopher Street Day am
12. Juli 2025 in Luckenwalde gefördert (www.maz-online.de/lokales/teltow-fla
eming/luckenwalde/csd-in-luckenwalde-so-bunt-war-die-demonstration-quer-d
urch-die-stadt-YCUABDX3D5ETBGLCCTOVXTLW6Y.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in
den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf
(Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach
Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeiträumen, Förderrichtlinien
bzw. Rechtsgrundlagen und jeweiliger Höhe, gesondert nach institutioneller
Förderung und Projektförderung auflisten)?
2. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04
[Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab
dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)?
3. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte ab
dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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