polradar

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz (Antwort zu Drs. 21/2172)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2434 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz (Antwort zu Drs. 21/2172) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2434 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2172 – Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen. Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Der Jurist Prof. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.fa z.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist- 110325753.html). Auch in Brandenburg existiert eine breit gefächerte NGO- Förderung durch den Bund; im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden beispielsweise die „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ (https://raa-brandenburg.de/projekte-programme/fachstelle-i slam) und Veranstaltungen wie der sogenannte Christopher Street Day am 12. Juli 2025 in Luckenwalde gefördert (www.maz-online.de/lokales/teltow-fl aeming/luckenwalde/csd-in-luckenwalde-so-bunt-war-die-demonstration-que r-durch-die-stadt-YCUABDX3D5ETBGLCCTOVXTLW6Y.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g i. Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ii. Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen. iii. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1295 hingewiesen. 1. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeiträumen, Förderrichtlinien bzw. Rechtsgrundlagen und jeweiliger Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entsprechend werden keine Listen oder Übersichten im Sinne der Fragestellung geführt. 2. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [ Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen