Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz (Antwort zu Drs. 21/2172)
Text
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz (Antwort zu Drs. 21/2172)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2434
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2172 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in
Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche
Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen
Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften,
Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als
zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert.
Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in
Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt
die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar
durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Der Jurist Prof. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.fa
z.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-
110325753.html). Auch in Brandenburg existiert eine breit gefächerte NGO-
Förderung durch den Bund; im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ werden beispielsweise die „Fachstelle Islam im Land
Brandenburg“ (https://raa-brandenburg.de/projekte-programme/fachstelle-i
slam) und Veranstaltungen wie der sogenannte Christopher Street Day am
12. Juli 2025 in Luckenwalde gefördert (www.maz-online.de/lokales/teltow-fl
aeming/luckenwalde/csd-in-luckenwalde-so-bunt-war-die-demonstration-que
r-durch-die-stadt-YCUABDX3D5ETBGLCCTOVXTLW6Y.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
i. Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff
Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen
geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes.
Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen
Grundlage erfasst und abgegrenzt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ii. Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund
geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und
Aktivitätsort unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht
notwendigerweise mit der Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein
unmittelbarer Bezug von Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also
nicht herstellen.
iii. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1295 hingewiesen.
1. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in
den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf
(Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich
im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach
Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeiträumen,
Förderrichtlinien bzw. Rechtsgrundlagen und jeweiliger Höhe, gesondert nach
institutioneller Förderung und Projektförderung auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Entsprechend
werden keine Listen oder Übersichten im Sinne der Fragestellung geführt.
2. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab
dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert bereitstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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