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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2069)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2650 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2069) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2650 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/2069 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SEA GUARDIAN) mit bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. November 2026. Als internationaler Wirtschaftsraum und südliche Grenze der Europäischen Union wie auch des NATO-Bündnisgebietes sei das Mittelmeer laut Bundesregierung für Deutschland von besonderer strategischer Bedeutung. Aufgrund seiner wichtigen Wasser- und Handelswege wie auch der Nähe zu Krisenregionen habe es eine Schlüsselrolle für Sicherheit und Stabilität in der Region. Die aktuelle Lage im Umfeld des Mittelmeers sei gekennzeichnet durch multiple asymmetrische sicherheitspolitische Bedrohungen wie Flucht und Migrationsbewegungen oder Bedrohungen durch organisierte Kriminalität, Menschenhandel, internationalen Waffenschmuggel und transnationalen Terrorismus. Die maritime Sicherheitslage im Mittelmeer sei essenziell für die Sicherheit und Stabilität in der südlichen Grenzregion Europas und des NATO-Bündnisgebietes. Es gelte, das Übergreifen krimineller, extremistischer oder auch terroristischer Aktivitäten nach Europa und in das NATO-Bündnisgebiet zu unterbinden. Die Früherkennung von Bedrohungslagen und deren wirksame Bekämpfung erforderten eine enge transatlantische und europäische Abstimmung. Die Bundesregierung verfolge gemäß ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie zudem das Ziel, aktiv für die Freiheit der internationalen Seewege einzustehen. Auftrag der Operation sei es, der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. Im Rahmen dieses Auftrages habe die Bundeswehr laut Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: 1. Erstellung und Bereitstellung eines Lagebildes; 2. Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, insbesondere durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung; 3. Sichern und Schützen eigener Kräfte, unterstützter Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener; 4. Informationsaustausch und logistische Unterstützung zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen im Rahmen der EU- geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI, sobald hierfür eine entsprechende Vereinbarung zwischen NATO und EU zur Zusammenarbeit erreicht sei. Für die deutsche Beteiligung würden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser (u. a. Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten von Schiffen und Booten); Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; Sanitätsdienstliche Versorgung. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage a) der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016) und Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch Resolution 2780 (2025) vom 29. Mai 2025; b) der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017; c) des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an MSO SEA GUARDIAN im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von MSO SEA GU- ARDIAN eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte hätten laut Antrag zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer MSO-SEA-GUARDIAN-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von MSO SEA GUARDIAN umfasse das Mittelmeer außerhalb der Hoheitsgewässer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge laut Bundesregierung nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der NATO sei, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2069 anzunehmen. Berlin, den 5. November 2025 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Luise Amtsberg und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 33. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Zudem wurde die Vorlage dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO- geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SEA GUARDIAN) mit bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. November 2026. Als internationaler Wirtschaftsraum und südliche Grenze der Europäischen Union wie auch des NATO- Bündnisgebietes sei das Mittelmeer laut Bundesregierung für Deutschland von besonderer strategischer Bedeutung. Aufgrund seiner wichtigen Wasser- und Handelswege wie auch der Nähe zu Krisenregionen habe es eine Schlüsselrolle für Sicherheit und Stabilität in der Region. Die aktuelle Lage im Umfeld des Mittelmeers sei gekennzeichnet durch multiple asymmetrische sicherheitspolitische Bedrohungen wie Flucht und Migrationsbewegungen oder Bedrohungen durch organisierte Kriminalität, Menschenhandel, internationalen Waffenschmuggel und transnationalen Terrorismus. Die maritime Sicherheitslage im Mittelmeer sei essenziell für die Sicherheit und Stabilität in der südlichen Grenzregion Europas und des NATO-Bündnisgebietes. Es gelte, das Übergreifen krimineller, extremistischer oder auch terroristischer Aktivitäten nach Europa und in das NATO-Bündnisgebiet zu unterbinden. Die Früherkennung von Bedrohungslagen und deren wirksame Bekämpfung erforderten eine enge transatlantische und europäische Abstimmung. Die Bundesregierung verfolge gemäß ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie zudem das Ziel, aktiv für die Freiheit der internationalen Seewege einzustehen. Auftrag der Operation sei es, der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. Im Rahmen dieses Auftrages habe die Bundeswehr laut Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: 1. Erstellung und Bereitstellung eines Lagebildes; 2. Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, insbesondere durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung; 3. Sichern und Schützen eigener Kräfte, unterstützter Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener; 4. Informationsaustausch und logistische Unterstützung zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen im Rahmen der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI, sobald hierfür eine entsprechende Vereinbarung zwischen NATO und EU zur Zusammenarbeit erreicht sei. Für die deutsche Beteiligung würden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser (u. a. Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten von Schiffen und Booten); Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; Sanitätsdienstliche Versorgung. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage a) der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016) und Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch Resolution 2780 (2025) vom 29. Mai 2025; b) der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017; c) des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an MSO SEA GUARDIAN im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von MSO SEA GUARDIAN eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte hätten laut Antrag zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer MSO-SEA-GUARDIAN-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von MSO SEA GUARDIAN umfasse das Mittelmeer außerhalb der Hoheitsgewässer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge laut Bundesregierung nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der NATO sei, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 15. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 9. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 8. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2069 in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 5. November 2025 Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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