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Unbeantwortete Fragen bezüglich der Zuständigkeit und Verantwortung von Projekten des Geoengineering

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2083 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Unbeantwortete Fragen bezüglich der Zuständigkeit und Verantwortung von Projekten des Geoengineering [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2083 21. Wahlperiode 08.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Adam Balten, Sven Wendorf, René Bochmann und der Fraktion der AfD Unbeantwortete Fragen bezüglich der Zuständigkeit und Verantwortung von Projekten des Geoengineering Die Fragesteller würden gern die Relation zwischen Bundesregierung und dem EU-Forschungsrahmenprogramm, insbesondere dem Projekt Horizont Europa, erfragen, um eine Klärung zu folgenden Fragen bzw. Punkten herbeizuführen, welche unten stehend aufgelistet sind (vgl. www.horizont-europa.de/). Diese betreffen sowohl die Förderstruktur als auch potenzielle Risiken und die diesbezügliche Verantwortlichkeit. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Unterstützt das Forschungsrahmenprogramm gezielt Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation, denn laut Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind Kosten für dialogorientierte Kommunikation und die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte an die Öffentlichkeit förderfähig, und Zuwendungsempfänger werden angehalten, entsprechende Konzepte vorzulegen, wenn ja, gilt dies auch für Projekte unter Horizont Europa, und wie wird dies in der Praxis umgesetzt?  2. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms, und liegt es nach Auffassung der Bundesregierung nahe, dass die Europäische Kommission die Förderentscheidungen trifft, während nationale Stellen wie das BMFTR (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) oder der DLR Projektträger beratend tätig sind, z. B. über nationale Kontaktstellen?  3. Kann die Bundesregierung bestätigen und erläutern, wie sie diesbezüglich (vgl. Frage 2) ggf. Einfluss nimmt, etwa durch strategische Prioritätensetzung, und wenn ja, wer kommuniziert diese Prioritäten auf wessen Geheiß in welche Gremien durch wen?  4. Besteht die Möglichkeit, trotz fehlenden Vetorechts, dass die Bundesregierung Einschätzungen oder Stellungnahmen zu Projekten abgibt, insbesondere wenn diese Reallabore in Deutschland betreffen?  5. Gibt es Mechanismen, durch die die Bundesregierung potenzielle Risiken oder Chancen solcher Projekte bewertet (vgl. Frage 4)?  6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Deutschland im Hinblick auf die Forschung zu Carbon Dioxide Removal (CDR) und Solar Radiation Management (SRM) – schließlich bergen diese Technologien potenziell weitreichende ökologische und gesellschaftliche Risiken?  7. Gibt es spezifische Sicherheitsvorkehrungen oder Regularien, die für solche Projekte (vgl. Frage 6) in Deutschland gelten, insbesondere im Rahmen von EU-geförderten Reallaboren?  8. Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftung in den betroffenen Ländern im hypothetischen Fall einer wissenschaftsinduzierten Katastrophe in der Folge eines EU-Forschungsprojekts, und liegt die Verantwortung bei der EU, den nationalen Behörden (z. B. Deutschland, wenn betroffen) oder den durchführenden Institutionen?  9. Welche völkerrechtlichen Konsequenzen könnten nach Auffassung der Bundesregierung sich aus weitreichenden Eingriffen in natürliche Prozesse ergeben, etwa durch großskalige Geoengineering-Projekte (vgl. Frage 8), und gibt es hierzu bereits rechtliche Rahmenbedingungen oder Diskussionen auf EU- oder internationaler Ebene? 10. Ist geplant, EU-Forschungsprojekte, die wissenschaftliche Erkenntnisse in die Anwendung bringen, durch Reallabore in Deutschland zu unterstützen? Berlin, den 6. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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