Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
Text
Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/344
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und
der Fraktion Die Linke
Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege
verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen
Pflegeversicherung (SPV) stecken in der Krise. Es gab in den vergangenen Monaten
beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge. Die Situation der Krankenkassen ist dennoch so
desolat, dass der Bund gezwungen war, Mitte Mai 2025 Teile des Bundeszuschusses
in Höhe von 800 Mio. Euro vorzuziehen. Denn die Liquiditätsreserve unterschritt den
gesetzlich festgelegten Wert (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gkv-
bundstuetzt-gesundheitsfonds-mit-800-millionen-euro/100128092.html). Dabei wurde die
Obergrenze der Liquiditätsreserve durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bereits
deutlich herabgesetzt, um grundlegende Strukturreformen zu umgehen. Die
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die GKV als „Notfallpatienten“ und
sagt, dass schnell gehandelt werden muss, um erneute Beitragserhöhungen bis zum
Ende des Jahres zu verhindern.
Obwohl diese Dringlichkeit allgemein bekannt ist, verspricht der Koalitionsvertrag
keine Maßnahmen, die der Lage gerecht werden würden. Die Beitragssätze lassen sich
ohne Leistungskürzungen nur stabilisieren und senken, wenn man die Einnahmeseite
in den Blick nimmt. Der Koalitionsvertrag packt das Problem nicht an und vertagt es.
Stattdessen will die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2027 Maßnahmen
vorschlagen soll (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20-
25.de/files/koav_2025.pdf). Auch die Pflegeversicherung ist so defizitär, dass eine
Pflegekasse bereits von anderen gestützt werden musste (www.n-tv.de/ticker/
Pflegekasse-vor-Zahlungsunfaehigkeit-gerettet-article25621350.html). Die
Bundesgesundheitsministerin will mit einer Finanzspritze reagieren, bevor eine vorgesehene Bund-
Länder-Arbeitsgruppe Ergebnisse zu grundsätzlichen Reformen vorlegen kann
(www.sueddeutsche.de/bayern/pflegeversicherung-warken-will-drohendes-milliar-
denloch-in-der-pflege-abwenden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250522-930-
577611).
Dabei verkennt die Bundesregierung, dass bereits seit mindestens 20 Jahren Konzepte
und Vorschläge für die Reformierung der Beitragsfinanzierung vorliegen, die mit
diesem Antrag aufgegriffen werden. Einem Notfallpatienten gibt man nicht nur eine
Spritze zur Linderung der Symptome und lässt ihn dann zwei weitere Jahre liegen,
sondern kümmert sich sofort.
Stabile soziale Sicherungssysteme sind äußerst wichtig für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und für das Funktionieren der Gesundheitsversorgung. Um eine
langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der GKV und der SPV zu erzielen, muss
die Einnahmebasis konsequent dem Solidaritätsprinzip entsprechend reformiert
werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die folgenden kurzfristigen Handlungsoptionen
umsetzt:
1. Die Beitragsbemessungsgrenze wird unverzüglich auf 15.000 Euro monatliches
Bruttoeinkommen angehoben, mit der Perspektive einer vollständigen
Abschaffung. Die Versicherungspflichtgrenze wird entsprechend angepasst bzw.
aufgehoben.
2. Die Beitragszahlung des Bundes für Bürgergeld-Beziehende wird reformiert.
Deren Höhe wird wie bei solchen Beschäftigten gestaltet, die nach Abzug von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein ähnlich niedriges verfügbares
Einkommen haben wie alleinstehende Bürgergeld-Beziehende. Das entspricht – je nach
Berechnungsweise – aktuell einem Bruttoerwerbseinkommen von rund 1.500
Euro im Monat. Auf diesen Betrag ist der reguläre Beitragssatz anzuwenden und
je bürgergeldbeziehender Person vom Bund an die gesetzlichen Krankenkassen
zu zahlen.
3. Auf apothekenpflichtige Arzneimittel wird künftig nur der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben.
4. Der Bundeszuschuss wird dynamisiert. Er wird künftig jährlich regelgebunden an
die Veränderung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
angepasst.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
für den Fall, dass trotz der Umsetzung oder durch verspätete Umsetzung der
Maßnahmen aus Abschnitt II Zusatzbeitragserhöhungen drohen oder Erhöhungen des
Beitragssatzes der Pflegeversicherung notwendig werden sollten, diese durch einen
entsprechend erhöhten Bundeszuschuss zu verhindern.
IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittelfristig für eine nachhaltige und solidarische
Beitragsbemessung sorgt, sowie die notwendigen administrativen Voraussetzungen
schafft, damit wie bislang bei freiwillig Versicherten zukünftig bei allen Versicherten
alle Einkommensarten (z. B. auch Einkommen aus Kapitalvermögen oder aus
Vermietung und Verpachtung) beitragspflichtig werden. Dabei bleiben Kapitalerträge bis zur
Höhe des Sparerpauschbetrags beitragsfrei.
V. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,
1. kurzfristig die private Pflegeversicherung (PPV) in den Ausgleichsfonds der
sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu integrieren sowie
2. in längerer Frist die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV zu
integrieren und die private Krankenversicherung (PKV) damit als Vollversicherung
abzuschaffen und eine Pflegebürgervollversicherung einzuführen.
Berlin, den 3. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu II. insgesamt
Durch die Maßnahmen aus Abschnitt II Nummer 1, 2 und 3 würde die gesetzliche Krankenversicherung
insgesamt um rund 28,7 Mrd. Euro entlastet, die SPV um 4,3 Mrd. Euro. Dazu kämen die in den Folgejahren
entlastenden Effekte durch die Dynamisierung des Bundeszuschusses in Abschnitt II Nummer 4.
Zu II. 1.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist die wichtigste Maßnahme zur raschen Stabilisierung der
Finanzsituation der GKV und der SPV und zur Verhinderung von höheren Belastungen bei niedrigem und
mittlerem Einkommen. Dadurch könnte die Einnahmeseite der Versicherungssysteme wesentlich gestärkt werden.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze werden also nicht nur mehr Einnahmen generiert, sondern
auch die Ungerechtigkeit teilweise beseitigt, dass hohe Einkommen effektiv einem geringeren Beitragssatz
unterliegen als niedrige. Die antragstellende Fraktion strebt eine komplette Abschaffung der
Beitragsbemessungsgrenze und damit eine komplette Beseitigung dieser Ungerechtigkeit an, schlägt hier aber als ersten milderen
Schritt nur eine Erhöhung vor, da diese in keiner Weise verfassungsrechtlich strittig ist. Die Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze zieht logisch auch eine entsprechende Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
(Jahresarbeitsentgeltgrenze) nach sich. Sie bestimmt, ab welchem Einkommen man nicht mehr versicherungspflichtig
ist und sich der Solidarität durch Wechsel in die PKV entziehen kann.
Der Effekt einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro ist so bislang nicht untersucht
worden. In „Beitragssatzeffekte und Verteilungswirkungen der Einführung einer Solidarischen Gesundheits- und
Pflegeversicherung“ (2021) wurde von den Autoren Prof. Dr. Heinz Rothgang und Dominik Domhoff jedoch der
Effekt einer Erhöhung auf die in der Rentenversicherung gültige Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 Euro
monatlich) in der GKV mit Daten des Jahres 2019 auf 12,65 Mrd. Euro beziffert, der der Aufhebung der
Beitragsbemessungsgrenze auf 24,86 Mrd. Euro. Eine Erhöhung auf 15.000 Euro dürfte einen Effekt dazwischen
bewirken und wird hier sehr konservativ für das Jahr 2025 mit 18 Mrd. Euro (GKV) und 3,2 Mrd. Euro (SPV)
geschätzt.
Zu II. 2.
Der Bund zahlt derzeit bei Bezug von Bürgergeld pauschal 133,16 Euro pro Monat und Person an die gesetzliche
Krankenversicherung und 30,55 Euro an die Pflegeversicherung. Das ist weniger, als die Personengruppen an
Beitrag zahlen, die einen vergleichbaren finanziellen Lebensstandard aus ihrem Bruttoeinkommen erwirtschaften
wie Bürgergeldbeziehende. Ein solches Bruttoeinkommen würde etwa 1.500 Euro monatlich betragen, das
entspricht einem Krankenversicherungsbeitrag von rund 247,50 Euro und einem Pflegeversicherungsbeitrag von
54 Euro pro Person und Monat. Daher ist es sachgerecht, wenn der Bund für diese Versicherten auch einen
entsprechenden Beitrag zahlen würde. Damit erhielte die GKV jährliche Mehreinnahmen von rund 5,2 Mrd. Euro
und die SPV von 1,1 Mrd. Euro. Eine Orientierung an den Kosten dieser Gruppe sieht die antragstellende Fraktion
nicht als sachgerecht an, weil sie dem Solidaritätsprinzip widerspricht und eine Kostendeckung auch bei keiner
anderen sozialen Gruppe an Versicherten existiert oder gefordert wird.
Zu II. 3.
Deutschland ist einer der wenigen Staaten, die auf Arzneimittel den vollen Mehrwertsteuersatz erheben. Die
meisten anderen Staaten in der EU belegen Medikamente mit dem ermäßigten Satz bzw. haben die Besteuerung
von Arzneimitteln auf zwei Prozent oder gar auf null festgelegt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz hat vorrangig
den Sinn, lebensnotwendige Güter zu begünstigen. Nach dieser Logik ist es sachgerecht, auf Arzneimittel auch
nur den ermäßigten Satz von 7 Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent zu erheben. Diese Maßnahme
bedeutet für die GKV Minderausgaben von rund 5,5 Mrd. Euro jährlich und außerdem eine Entlastung der
Patient*innen bei rezeptfreien Medikamenten in Höhe von etwa 1,9 Mrd. Euro.
Zu II. 4.
Dies war bereits ein Versprechen im Koalitionsvertrag der Ampel, das nie umgesetzt wurde. Der Anteil der
Bundesmittel an den Gesamtausgaben nimmt spätestens seit der bisher letzten dauerhaften Erhöhung des
Bundeszuschusses im Jahr 2017 stetig ab. Im Jahr 2010 deckte der Bundeszuschuss (15,7 Mrd. Euro) noch 8,9 Prozent der
Ausgaben (176 Mrd. Euro), im Jahr 2024 deckte der Bundeszuschuss (14,5 Mrd. Euro) mit 4,4 Prozent nur noch
einen knapp halb so hohen Anteil der Ausgaben (327 Mrd. Euro). Er wird recht willkürlich und auch nach
Haushaltslage erhöht und gesenkt. Die GKV braucht aber Verlässlichkeit und die Gesundheitsversorgung darf
kein Spielball fiskalischer Erwägungen sein. Daher ist eine regelbasierte Dynamisierung anhand der Veränderung
der Ausgaben angezeigt.
Zu III.
Für den Fall, dass – etwa durch eine wirtschaftliche Rezession oder eine unzureichende Umsetzung der
Maßnahmen aus Abschnitt II – doch eine Situation entsteht, in der die GKV in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, sieht
diese Forderung einen soliden „Rettungsschirm“ vor, der Beitragserhöhungen über eine Flexibilisierung des
Bundeszuschusses verhindert. Dies könnte in Form einer Verordnungsermächtigung in § 221a Abs. 3 Satz 3 und 4
SGB V geschehen, mittels derer auch bereits der zusätzliche Bundeszuschuss für 2022 festgelegt worden war.
Damit könnte den Versicherten das Versprechen gegeben werden, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag einen
bestimmten Satz definitiv nicht überschreitet. Diese Forderung dient lediglich der Absicherung vor unbekannten
Risiken.
Zu IV.
Um die sozialen Sicherungssysteme mittel- und langfristig zu stabilisieren ist es notwendig, ihre Finanzierung
nicht wie bisher nur auf Löhne und Renten zu stützen, sondern auch auf sonstige Einkünfte, insbesondere
Kapitaleinkünfte und Gewinne aus Vermietung und Verpachtung auszuweiten. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten
ist dies bislang schon der Fall. Es ist aber auch innerhalb der Gruppe der Pflichtversicherten ungerecht, wenn
eine Person mit 1.000 Euro Arbeitseinkommen und 3.000 Euro Kapitaleinkommen nur ein Viertel des Beitrags
einer Person mit 4.000 Euro Arbeitseinkommen zahlt, denn deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beiden
ist dieselbe. Diese Maßnahme würde nach dem oben erwähnten Gutachten von Rothgang und Domhoff auf Basis
der Daten von 2019 in der GKV rund 11 Mrd. Euro zusätzlich an Beitragseinnahmen bewirken, in der SPV um
1,8 Mrd. Euro. Zusätzlich würde dies durch die dann geringere Abhängigkeit der gesetzlichen
Krankenversicherung von der Lohnquote zu einer insgesamt verlässlicheren Finanzierung führen. Gemeinsam mit den
Maßnahmen aus Abschnitt II würde die gesetzliche Krankenversicherung selbst ohne Berücksichtigung von Kumulativ-
und Inflationseffekten um rund 40 Mrd. Euro und die SPV um 6,1 Mrd. Euro entlastet. Da die Datenbasis für
zwei der drei Maßnahmen aus dem Jahr 2019 ist, ist damit zu rechnen, dass dies sogar eine deutliche
Unterschätzung des Entlastungsvolumens darstellt.
Zu V.
Die schrittweise Integration der Privatversicherten in die GKV sowie in die SPV würde nicht nur die Fehlanreize
in der ambulanten ärztlichen Versorgung beenden, sondern auch die adverse Selektion zum Nachteil der
Versicherten in der GKV beenden. Die adverse Selektion beschreibt die ungleiche Verteilung von Risiken. Das
Risikoprofil der Versichertengemeinschaft der GKV ist nicht mit dem Risikoprofil der Versichertengemeinschaft der
PKV vergleichbar. Die Versicherten der PKV sind im Durchschnitt gesünder und haben ein höheres Einkommen.
Dadurch gerät die GKV auf zweifache Weise finanziell unter Druck: Zum einen sinken ihre Einnahmen, zum
anderen verschiebt sich das Verhältnis von gesunden zu kranken Versicherten zu ihren Ungunsten. Diese
Entwicklung führt laut Ochmann et al. (Geteilter Krankenversicherungsmarkt, 2020: 27) jährlich zu einer
zusätzlichen finanziellen Belastung der Solidargemeinschaft von schätzungsweise 8,7 bis 10,6 Mrd. Euro.
Diese Risikounterschiede bestehen auch zwischen den Versicherten der SPV und der PPV. Bei identischen
Leistungen zahlen Privatversicherte geringere Beiträge, weil das Pflegebedürftigkeitsrisiko bei Privatversicherten
deutlich geringer ist. Deshalb fordert die antragstellende Fraktion eine schrittweise Vereinheitlichung beider
Pflegeversicherungssysteme nach dem Vorbild der SPV. Die unausgewogene Lastenverteilung widerspricht dem
Prinzip der Solidarität. Als erster Schritt könnte die Integration der PPV in den Ausgleichsfonds der SPV
erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Anne-Mieke Bremer (Antrag)
- authored ← Ates Gürpinar (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Doris Achelwilm (Antrag)
- authored ← Evelyn Schötz (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Ina Latendorf (Antrag)
- authored ← Julia-Christina Stange (Antrag)
- authored ← Kathrin Gebel (Antrag)
- authored ← Maik Brückner (Antrag)
- authored ← Mandy Eißing (Antrag)
- authored ← Maren Kaminski (Antrag)
- authored ← Michael Arndt (Antrag)
- authored ← Nicole Gohlke (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Sören Pellmann (Antrag)
- authored ← Stella Merendino (Antrag)
- part_of_vorgang → Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen (Antrag)