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Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE (Antwort zu Drs. 21/6480)

dip / drucksache 06.07.2026 · WP 21 · 21/6881 · Antwort · Original ↗

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Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE (Antwort zu Drs. 21/6480) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6881 21. Wahlperiode 06.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6480 – Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten führte das bundeseigene Unternehmen SEFE (Securing Energie For Europe, ehemals Gazprom Germania) im Jahr 2023 Gespräche mit dem russischen Unternehmen Novatek über Lieferungen von Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) aus Russland an die SEFE (www.tagesscha u.de/investigativ/russland-lng-100.html).  1. Gab es seit der Verstaatlichung der SEFE im Jahr 2022 Kontakte der Bundesregierung in jeglicher Form (persönlich, per Brief, telefonisch, per Video, per E-Mail oder sonstige) mit der Geschäftsführung der SEFE zum Thema „LNG-Lieferungen aus Russland über die Firma Novatek“ (wenn ja, bitte mit Datum, Beteiligten und wesentlichen Gesprächsinhalten auflisten)? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Seitens der Bundesregierung gab es soweit rekonstruierbar keine solche Kontakte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wann genau erlangten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK bzw. heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Auswärtige Amt jeweils erstmals Kenntnis von den laut Medienberichten geführten Gesprächen der SEFE mit Novatek bzw. Leonid Mikhelson über die Wiederaufnahme von LNG- Lieferungen? a) Welche Stellen innerhalb des BMWK bzw. BMWE wurden über mutmaßliche Gespräche zwischen SEFE-CEO Egbert Laege und Novatek-Vorstandsvorsitzenden Leonid Mikhelson bzw. Vertretern der russischen Firma Novatek informiert? b) Welche Berichte, Gesprächsvermerke, Protokolle oder sonstige Unterlagen erhielt das BMWK bzw. BMWE zu den mutmaßlichen Gesprächen zwischen SEFE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Egbert Laege und Novatek bzw. Leonid Mikhelson? c) Wann wurde das BMWK bzw. BMWE über das mutmaßliche Treffen von SEFE-Chef Dr. Egbert Laege mit Leonid Mikhelson in Dubai im April 2023 informiert? d) Wurde der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, persönlich über die mutmaßliche Reise des SE- FE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Egbert Laege nach Dubai im April 2023 informiert, wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum nicht? e) Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von den mutmaßlichen internen Überlegungen der SEFE, ein „Narrativ“ (siehe www.ta gesschau.de/investigativ/russland-lng-100.html) zur politischen Rechtfertigung der LNG-Geschäfte zu entwickeln, erlangt? Die Fragen 2 bis 2e werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  3. Wann erfuhr die Bundesregierung von dem mutmaßlichen Schreiben der SEFE, mit dem bei russischen Stellen eine temporäre Genehmigung für Lieferungen erwirkt werden sollte, und inwieweit war die Bundesregierung darin eingebunden? Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und führt ihre Geschäfte grundsätzlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Sanktionen eigenverantwortlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird als beteiligungsführendes Ressort entsprechend den Gesellschafterrechten in den Satzungen der SEFE bzw. SEEHG eingebunden. Lieferungen von russischem Gas waren in den maßgeblichen Zeiträumen nicht sanktioniert. Vielmehr hatte die Russische Föderation Sanktionen gegen die SEFE als Nachfolgerin der Gazprom Germania erlassen, um gezielt die ins Eigentum des Bundes übergangene SEFE zu treffen und die Energieversorgung in Deutschland und in Europa zu destabilisieren. Da diese Lieferungen der Yamal Trade Pte Ltd. in einem engen Zusammenhang mit dem Liefervertrag an die indische GAIL (India) Ltd. steht, hat die SEFE Verhandlungen über die Abtretung des Vertrages geführt. Nachdem die Sanktionen wieder aufgehoben wurden, gab es zudem auch Verhandlungen über die Umsetzung der Wiederaufnahme von Lieferungen. Dabei ist der Gesellschafter aber nicht über die im Einzelnen geführten Gespräche informiert worden. Es entspräche auch nicht dem üblichen Vorgehen, dass der Gesellschafter über jedes einzelne Gespräch unterrichtet wird. Über das mutmaßliche konkrete Gespräch der SEFE im Jahr 2023 mit dem Geschäftsführer der russischen Firma Novatek haben das Bundeskanzleramt und das BMWE durch Presseanfragen des Norddeutschen Rundfunks vom 27. April 2026 erfahren. Infolgedessen wurde der Sachverhalt durch das BMWE aufgeklärt.  4. Hat die Bundesregierung bzw. der BMWK- bzw. BMWE-Vertreter im Aufsichtsrat (gegebenenfalls welcher) die mutmaßliche Behauptung der SEFE überprüft, das LNG sei zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen gegenüber Indien bestimmt gewesen (siehe www.tagesschau.de/investiga tiv/russland-lng-100.html)? Der Sachverhalt zum Vertrag mit der Yamal Trade Pte Ltd. wurde bereits im Jahr 2023 überprüft. Demnach trifft es zu, dass die Mengen aus diesem Vertrag für die Erfüllung eines Liefervertrages an die GAIL (India) Ltd. vorgesehen waren. Beide Verträge haben daher in etwa das gleiche Volumen und sind von der Preisgestaltung so strukturiert, dass Preisrisiken minimiert werden. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass diese Mengen auch physisch geliefert werden müssen.  5. Welche konkreten Leitlinien oder Weisungen des BMWK bzw. BMWE bzw. des Bundes galten im Jahr 2023 für SEFE-Geschäfte mit russischen Unternehmen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.  6. Wurden 2023 alternative Lieferquellen geprüft, um den Indien-Vertrag (s. o.) ohne russisches LNG zu erfüllen? Ja. Es konnten aber keine Lieferquellen gefunden werden, die einen wirtschaftlich tragfähigen Ersatz dargestellt hätten.  7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein bundeseigenes Unternehmen im Frühjahr 2023 nach Medienberichten neue LNG- Geschäfte mit russischen Lieferanten vorbereitete, während die Bundesregierung öffentlich eine Abkehr von russischen Energielieferungen propagierte? Die Bundesregierung hatte der SEFE klar kommuniziert, dass die bereits vor Verstaatlichung der SEFE bzw. Gazprom Germania abgeschlossenen Verträge mit russischen Unternehmen möglichst gekündigt werden sollen. Der Vertrag mit der Yamal Trade Pte Ltd. ist jedoch nicht kündbar. Eine einseitige, rechtlich nicht abgesicherte Beendigung der Abnahme der besagten LNG-Mengen durch die SEFE hätte die SEFE nicht von der Zahlungsverpflichtung an die Yamal Trade PTe Ltd. entbunden bzw. hätte entsprechende Schadensersatzansprüche auf russischer Seite nach sich gezogen. Die russische Seite hätte die LNG- Mengen jedoch nochmals verkaufen können und so möglicherweise doppelt verdient. Daher hatte die SEFE versucht, diesen Vertrag abzugeben, um so die Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Hierfür wurden Gespräche notwendigerweise auch mit Vertretern der russischen Seite geführt. Es gibt hingegen keine Hinweise, dass die SEFE neue LNG-Geschäfte mit russischen Lieferanten abschließen wollte. Eine rechtlich belastbare Grundlage zur Beendigung der Verträge wurde erst im Oktober 2025 durch das 19. EU-Sanktionspaket bzw. im Februar 2026 durch die REPowerEU-Verordnung geschaffen.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob über europäische Pipelines auch Deutschland mittelbar mit dem von SEFE importierten russischen LNG versorgt wurde? Das in der EU angelandete russische Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) wird für den europäischen Binnengasmarkt regasifiziert und als Teil des gesamten Gasportfolios der SEFE veräußert. Wohin dieses Gas in Europa weitergeleitet wird, kann im Binnenmarkt nicht nachvollzogen werden.  9. Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung das in Medienberichten geschilderte mutmaßliche Verhalten von SEFE-Geschäftsführer Dr. Egbert Laege im Zusammenhang mit den Gesprächen mit Novatek intern oder extern compliance-rechtlich geprüft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung gekommen, und welche Konsequenzen ergeben sich darauf für die Unternehmensführung der SEFE? Nach den Medienberichten wurde der Sachverhalt von der Beteiligungsführung aufgeklärt. Danach wurden keine Verstöße gegen Vorgaben des Bundes festgestellt. 10. Welche Mitglieder des Aufsichtsrates der SEFE wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die mutmaßlichen Gespräche mit Novatek informiert, und wann erfolgte diese Unterrichtung? Der Aufsichtsrat ist darüber informiert worden, dass die SEFE Gespräche führte, ohne dass der Aufsichtsrat über die spezifischen einzelnen Gespräche und die einzelnen Gesprächspartner unterrichtet wurde. Es entspräche auch nicht dem üblichen Vorgehen, dass der Aufsichtsrat über jedes einzelne Gespräch informiert wird. Über das mutmaßliche konkrete Gespräch der SEFE im Jahr 2023 mit dem Geschäftsführer der russischen Firma Novatek hat der Aufsichtsrat dann durch Presseanfragen des Norddeutschen Rundfunks vom 27. April 2026 erfahren. 11. Welche Beschlüsse fasste der SEFE-Aufsichtsrat nach Kenntnis der Bundesregierung 2023 zu Lieferbeziehungen mit Novatek, Yamal LNG oder verbundenen Unternehmen? Im Jahr 2023 wurden zwei Beschlüsse des SEEHG-Aufsichtsrats zu Lieferbeziehungen mit Yamal Trade Pte Ltd. gefasst: • Zustimmung zur Vorbereitung einer gruppeninternen Übertragung der Verträge mit Yamal Trade Pte Ltd. auf eine neue SEFE-Gesellschaft für die Zwecke der Risikominimierung und idealerweise anschließenden Beendigung der Vertragsbeziehung mit der Yamal Trade Pte Ltd. und • Abschluss einer Verzichtsvereinbarung und Vertragsanpassung mit Yamal Trade Pte Ltd. für die Zwecke der Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzungen. 12. Hat das BMWK bzw. BMWE gegenüber der SEFE-Vorgabe oder politische Leitlinien hinsichtlich etwaiger neuer oder wiederaufgenommener Energiegeschäfte mit Russland erlassen (wenn ja, welche)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die SEFE als bundeseigenes Unternehmen gegebenenfalls außen-, sicherheits- oder sanktionspolitische Vorgaben des Bundes verletzt hat? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob das mutmaßliche Vorgehen der SE- FE mit den politischen Vorgaben des Bundes als Eigentümer vereinbar war? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 15. Hat die Vertreterin des BMWK bzw. BMWE im Aufsichtsrat von SEFE schon einmal ein Veto im Aufsichtsrat zu Entscheidungen der Geschäftsführung der SEFE eingelegt, und wenn ja, wann, und zu welchem Thema? Die Vertreterin des BMWE hat kein Vetorecht. Entscheidungen im Aufsichtsrat werden mit den Stimmen der Mehrheit getroffen. 16. Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass außen- und sicherheitspolitische Ziele der Bundesregierung durch bundeseigene Unternehmen eingehalten werden? Die Beteiligungsverwaltungen sind kontinuierlich im direkten Austausch mit den Unternehmen, um sicherzustellen, dass deren Geschäftspolitik mit den Zielen des Bundes übereinstimmen. 17. Plant die Bundesregierung Änderungen der Transparenz- und Berichtspflichten bundeseigener Unternehmen bei Geschäften mit Staaten, gegen die EU-Sanktionen bestehen oder die Krieg gegen die Ukraine führen? Es bestehen bereits ausreichende Vorgaben zur Transparenz und auch Berichtspflichten für entsprechende Geschäfte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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