Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE (Antwort zu Drs. 21/6480)
Text
Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE (Antwort zu Drs. 21/6480)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6881
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6480 –
Medienberichte über Gespräche zur Wiederaufnahme von Flüssiggaslieferungen
aus Russland zwischen Novatek und der bundeseigenen SEFE
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Medienberichten führte das bundeseigene Unternehmen SEFE (Securing
Energie For Europe, ehemals Gazprom Germania) im Jahr 2023 Gespräche
mit dem russischen Unternehmen Novatek über Lieferungen von
Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) aus Russland an die SEFE (www.tagesscha
u.de/investigativ/russland-lng-100.html).
1. Gab es seit der Verstaatlichung der SEFE im Jahr 2022 Kontakte der
Bundesregierung in jeglicher Form (persönlich, per Brief, telefonisch,
per Video, per E-Mail oder sonstige) mit der Geschäftsführung der SEFE
zum Thema „LNG-Lieferungen aus Russland über die Firma Novatek“
(wenn ja, bitte mit Datum, Beteiligten und wesentlichen
Gesprächsinhalten auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Seitens der Bundesregierung gab es soweit rekonstruierbar keine solche
Kontakte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wann genau erlangten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK bzw. heute Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, BMWE), das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) und das Auswärtige Amt jeweils erstmals Kenntnis
von den laut Medienberichten geführten Gesprächen der SEFE mit
Novatek bzw. Leonid Mikhelson über die Wiederaufnahme von LNG-
Lieferungen?
a) Welche Stellen innerhalb des BMWK bzw. BMWE wurden über
mutmaßliche Gespräche zwischen SEFE-CEO Egbert Laege und
Novatek-Vorstandsvorsitzenden Leonid Mikhelson bzw. Vertretern der
russischen Firma Novatek informiert?
b) Welche Berichte, Gesprächsvermerke, Protokolle oder sonstige
Unterlagen erhielt das BMWK bzw. BMWE zu den mutmaßlichen
Gesprächen zwischen SEFE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Egbert Laege
und Novatek bzw. Leonid Mikhelson?
c) Wann wurde das BMWK bzw. BMWE über das mutmaßliche Treffen
von SEFE-Chef Dr. Egbert Laege mit Leonid Mikhelson in Dubai im
April 2023 informiert?
d) Wurde der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,
Dr. Robert Habeck, persönlich über die mutmaßliche Reise des SE-
FE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Egbert Laege nach Dubai im April
2023 informiert, wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein,
warum nicht?
e) Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von den
mutmaßlichen internen Überlegungen der SEFE, ein „Narrativ“ (siehe www.ta
gesschau.de/investigativ/russland-lng-100.html) zur politischen
Rechtfertigung der LNG-Geschäfte zu entwickeln, erlangt?
Die Fragen 2 bis 2e werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
3. Wann erfuhr die Bundesregierung von dem mutmaßlichen Schreiben der
SEFE, mit dem bei russischen Stellen eine temporäre Genehmigung für
Lieferungen erwirkt werden sollte, und inwieweit war die
Bundesregierung darin eingebunden?
Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) ist ein
privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und führt ihre Geschäfte grundsätzlich im
Rahmen der geltenden Gesetze und Sanktionen eigenverantwortlich. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird als
beteiligungsführendes Ressort entsprechend den Gesellschafterrechten in den Satzungen der SEFE
bzw. SEEHG eingebunden. Lieferungen von russischem Gas waren in den
maßgeblichen Zeiträumen nicht sanktioniert. Vielmehr hatte die Russische
Föderation Sanktionen gegen die SEFE als Nachfolgerin der Gazprom Germania
erlassen, um gezielt die ins Eigentum des Bundes übergangene SEFE zu treffen
und die Energieversorgung in Deutschland und in Europa zu destabilisieren. Da
diese Lieferungen der Yamal Trade Pte Ltd. in einem engen Zusammenhang
mit dem Liefervertrag an die indische GAIL (India) Ltd. steht, hat die SEFE
Verhandlungen über die Abtretung des Vertrages geführt. Nachdem die
Sanktionen wieder aufgehoben wurden, gab es zudem auch Verhandlungen über die
Umsetzung der Wiederaufnahme von Lieferungen. Dabei ist der Gesellschafter
aber nicht über die im Einzelnen geführten Gespräche informiert worden. Es
entspräche auch nicht dem üblichen Vorgehen, dass der Gesellschafter über
jedes einzelne Gespräch unterrichtet wird. Über das mutmaßliche konkrete
Gespräch der SEFE im Jahr 2023 mit dem Geschäftsführer der russischen Firma
Novatek haben das Bundeskanzleramt und das BMWE durch Presseanfragen
des Norddeutschen Rundfunks vom 27. April 2026 erfahren. Infolgedessen
wurde der Sachverhalt durch das BMWE aufgeklärt.
4. Hat die Bundesregierung bzw. der BMWK- bzw. BMWE-Vertreter im
Aufsichtsrat (gegebenenfalls welcher) die mutmaßliche Behauptung der
SEFE überprüft, das LNG sei zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen
gegenüber Indien bestimmt gewesen (siehe www.tagesschau.de/investiga
tiv/russland-lng-100.html)?
Der Sachverhalt zum Vertrag mit der Yamal Trade Pte Ltd. wurde bereits im
Jahr 2023 überprüft. Demnach trifft es zu, dass die Mengen aus diesem Vertrag
für die Erfüllung eines Liefervertrages an die GAIL (India) Ltd. vorgesehen
waren. Beide Verträge haben daher in etwa das gleiche Volumen und sind von
der Preisgestaltung so strukturiert, dass Preisrisiken minimiert werden. Das
bedeutet jedoch nicht zwingend, dass diese Mengen auch physisch geliefert
werden müssen.
5. Welche konkreten Leitlinien oder Weisungen des BMWK bzw. BMWE
bzw. des Bundes galten im Jahr 2023 für SEFE-Geschäfte mit russischen
Unternehmen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
6. Wurden 2023 alternative Lieferquellen geprüft, um den Indien-Vertrag
(s. o.) ohne russisches LNG zu erfüllen?
Ja. Es konnten aber keine Lieferquellen gefunden werden, die einen
wirtschaftlich tragfähigen Ersatz dargestellt hätten.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein bundeseigenes
Unternehmen im Frühjahr 2023 nach Medienberichten neue LNG-
Geschäfte mit russischen Lieferanten vorbereitete, während die
Bundesregierung öffentlich eine Abkehr von russischen Energielieferungen
propagierte?
Die Bundesregierung hatte der SEFE klar kommuniziert, dass die bereits vor
Verstaatlichung der SEFE bzw. Gazprom Germania abgeschlossenen Verträge
mit russischen Unternehmen möglichst gekündigt werden sollen. Der Vertrag
mit der Yamal Trade Pte Ltd. ist jedoch nicht kündbar. Eine einseitige, rechtlich
nicht abgesicherte Beendigung der Abnahme der besagten LNG-Mengen durch
die SEFE hätte die SEFE nicht von der Zahlungsverpflichtung an die Yamal
Trade PTe Ltd. entbunden bzw. hätte entsprechende Schadensersatzansprüche
auf russischer Seite nach sich gezogen. Die russische Seite hätte die LNG-
Mengen jedoch nochmals verkaufen können und so möglicherweise doppelt
verdient. Daher hatte die SEFE versucht, diesen Vertrag abzugeben, um so die
Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Hierfür wurden Gespräche notwendigerweise
auch mit Vertretern der russischen Seite geführt. Es gibt hingegen keine
Hinweise, dass die SEFE neue LNG-Geschäfte mit russischen Lieferanten
abschließen wollte. Eine rechtlich belastbare Grundlage zur Beendigung der
Verträge wurde erst im Oktober 2025 durch das 19. EU-Sanktionspaket bzw. im
Februar 2026 durch die REPowerEU-Verordnung geschaffen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob über
europäische Pipelines auch Deutschland mittelbar mit dem von SEFE
importierten russischen LNG versorgt wurde?
Das in der EU angelandete russische Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas –
LNG) wird für den europäischen Binnengasmarkt regasifiziert und als Teil des
gesamten Gasportfolios der SEFE veräußert. Wohin dieses Gas in Europa
weitergeleitet wird, kann im Binnenmarkt nicht nachvollzogen werden.
9. Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung das in
Medienberichten geschilderte mutmaßliche Verhalten von SEFE-Geschäftsführer
Dr. Egbert Laege im Zusammenhang mit den Gesprächen mit Novatek
intern oder extern compliance-rechtlich geprüft, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen ist die Prüfung gekommen, und welche Konsequenzen
ergeben sich darauf für die Unternehmensführung der SEFE?
Nach den Medienberichten wurde der Sachverhalt von der Beteiligungsführung
aufgeklärt. Danach wurden keine Verstöße gegen Vorgaben des Bundes
festgestellt.
10. Welche Mitglieder des Aufsichtsrates der SEFE wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung über die mutmaßlichen Gespräche mit Novatek
informiert, und wann erfolgte diese Unterrichtung?
Der Aufsichtsrat ist darüber informiert worden, dass die SEFE Gespräche
führte, ohne dass der Aufsichtsrat über die spezifischen einzelnen Gespräche und
die einzelnen Gesprächspartner unterrichtet wurde. Es entspräche auch nicht
dem üblichen Vorgehen, dass der Aufsichtsrat über jedes einzelne Gespräch
informiert wird. Über das mutmaßliche konkrete Gespräch der SEFE im Jahr
2023 mit dem Geschäftsführer der russischen Firma Novatek hat der
Aufsichtsrat dann durch Presseanfragen des Norddeutschen Rundfunks vom 27. April
2026 erfahren.
11. Welche Beschlüsse fasste der SEFE-Aufsichtsrat nach Kenntnis der
Bundesregierung 2023 zu Lieferbeziehungen mit Novatek, Yamal LNG oder
verbundenen Unternehmen?
Im Jahr 2023 wurden zwei Beschlüsse des SEEHG-Aufsichtsrats zu
Lieferbeziehungen mit Yamal Trade Pte Ltd. gefasst:
• Zustimmung zur Vorbereitung einer gruppeninternen Übertragung der
Verträge mit Yamal Trade Pte Ltd. auf eine neue SEFE-Gesellschaft für die
Zwecke der Risikominimierung und idealerweise anschließenden
Beendigung der Vertragsbeziehung mit der Yamal Trade Pte Ltd. und
• Abschluss einer Verzichtsvereinbarung und Vertragsanpassung mit Yamal
Trade Pte Ltd. für die Zwecke der Beilegung der rechtlichen
Auseinandersetzungen.
12. Hat das BMWK bzw. BMWE gegenüber der SEFE-Vorgabe oder
politische Leitlinien hinsichtlich etwaiger neuer oder wiederaufgenommener
Energiegeschäfte mit Russland erlassen (wenn ja, welche)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die SEFE als bundeseigenes
Unternehmen gegebenenfalls außen-, sicherheits- oder sanktionspolitische
Vorgaben des Bundes verletzt hat?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob das mutmaßliche Vorgehen der SE-
FE mit den politischen Vorgaben des Bundes als Eigentümer vereinbar
war?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
15. Hat die Vertreterin des BMWK bzw. BMWE im Aufsichtsrat von SEFE
schon einmal ein Veto im Aufsichtsrat zu Entscheidungen der
Geschäftsführung der SEFE eingelegt, und wenn ja, wann, und zu welchem
Thema?
Die Vertreterin des BMWE hat kein Vetorecht. Entscheidungen im Aufsichtsrat
werden mit den Stimmen der Mehrheit getroffen.
16. Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass außen-
und sicherheitspolitische Ziele der Bundesregierung durch bundeseigene
Unternehmen eingehalten werden?
Die Beteiligungsverwaltungen sind kontinuierlich im direkten Austausch mit
den Unternehmen, um sicherzustellen, dass deren Geschäftspolitik mit den
Zielen des Bundes übereinstimmen.
17. Plant die Bundesregierung Änderungen der Transparenz- und
Berichtspflichten bundeseigener Unternehmen bei Geschäften mit Staaten, gegen
die EU-Sanktionen bestehen oder die Krieg gegen die Ukraine führen?
Es bestehen bereits ausreichende Vorgaben zur Transparenz und auch
Berichtspflichten für entsprechende Geschäfte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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