Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Text
Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1874
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum,
Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert, Claudia
Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm
und der Fraktion der AfD
Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde die „Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ (Kom-rSF) eingesetzt. Diese
legte am 15. April 2024 einen umfangreichen Abschlussbericht vor. Die
Arbeitsgruppe 2 der Kommission sprach sich u. a. für die Legalisierung der
altruistischen Leihmutterschaft und der Eizellspende in Deutschland aus. Der
Bericht enthält detaillierte Empfehlungen zu ethischen, rechtlichen,
psychosozialen und medizinischen Aspekten und verweist auf eine Vielzahl
internationaler Regelungen und Studien (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/238402/c47c
ae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbst
bestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf).
Die damalige Bundesregierung kündigte eine sorgfältige Prüfung der
Empfehlungen an, ein Gesetzgebungsverfahren war jedoch noch nicht eingeleitet, wie
aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13238, S. 2, erklärt wurde.
Mittlerweile hat sich die Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 neu
konstituiert. Es stellt sich somit für die Fragesteller die Frage, wie die neue
Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission bewertet und ob und ggf.
wie eine gesetzgeberische Umsetzung konkret geplant ist.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass es sich bei der Neuregelung von
Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft um äußerst sensible Themen handelt,
die tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschenwürde, den Kinderschutz und
das ärztliche Ethos haben. Es ist daher aus Sicht der Fragesteller von zentralem
Interesse, zu erfahren, ob, in welcher Weise und mit welchem Zeithorizont die
neue Bundesregierung beabsichtigt, auf Grundlage des Kommissionsberichts
tätig zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin enthaltenen
Empfehlungen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in
Gänze, und wenn nein, bei welchen Empfehlungen bestehen abweichende
Positionen?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel
ggf. unternommen, um die im Bericht enthaltenen Vorschläge
umzusetzen?
3. Ist ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leihmutterschaft, der
Eizellspende oder weiterer fortpflanzungsmedizinischer Verfahren geplant?
a) Wenn ja, wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung bezüglich der
finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Legalisierung der
altruistischen Leihmutterschaft vornehmen lassen?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese?
b) Wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant?
5. Welche Bundesministerien sind federführend für die Auswertung und
Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zuständig?
6. In welcher Weise wurden ggf. bisher Verbände, Fachgesellschaften,
Ethikräte und zivilgesellschaftliche Akteure in die Folgeprozesse
eingebunden?
7. Welche völker- und europarechtlichen Normen sieht die Bundesregierung
im Kontext einer möglichen Neuregelung der Leihmutterschaft als
maßgeblich an?
8. Welche Kosten würden nach gegenwärtiger Planung für die gesetzliche
Krankenversicherung entstehen, wenn die medizinischen Leistungen im
Rahmen einer altruistischen Leihmutterschaft übernommen werden?
9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Kommissionsempfehlungen die im § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
verankerte Definition der Mutterschaft („Mutter eines Kindes ist die Frau,
die es geboren hat“)?
10. Gibt es Bestrebungen, das Abstammungsrecht an mögliche neue Formen
der Familiengründung im Kontext der Fortpflanzungsmedizin
anzupassen?
11. Welche ethischen Konfliktfelder sieht die Bundesregierung derzeit ggf. in
Bezug auf die Empfehlung der Kommission zur Legalisierung der
Eizellspende und Leihmutterschaft?
12. Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung eines eigenen Berichts
über den Stand der Umsetzungsplanung oder ein Konsultationsverfahren
zur Vorbereitung gesetzlicher Regelungen?
13. Berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich kommerzielle
Angebote unter dem Deckmantel altruistischer Leihmutterschaft
etablieren könnten, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Unterbindung sind ggf.
geplant (www.herder.de/hk/hefte/spezial/kinder-kinder-ethische-konflikt
e-am-lebensanfang/keine-kapitulation-vor-den-verhaeltnissen-das-
verbotder-leihmutterschaft-ist-richtig)?
14. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu den
internationalen Erfahrungen (z. B. in Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder
Großbritannien) mit der Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Recht auf eine eindeutige Abstammung
und die Wahrung der Menschenwürde, und wenn ja, wie lautet diese
(Politische Einigung zur Leihmutterschaft, Dänisches Parlament 2024; Bericht
zu internationalen Arrangements, 2020; Belgien, Becoming Parents
through Altruistic Surrogacy – Multidisciplinary Experience of CHU
Saint-Pierre, Brüssel, 2022; Mapping the path to domestic surrogacy,
PLOS ONE 2025; Non-commercial surrogacy: patient results from the
first Dutch centre, 2004; Surrogacy law in the UK: ethical considerations,
Nuffield Bioethics 2023; Surrogacy in the UK: further evidence for
reform, Parliamentary Report 2018)?
15. Wird im Rahmen der laufenden Prüfung auch der Vorschlag erwogen, die
Leihmutterschaft im Ausland unter bestimmten Bedingungen
strafrechtlich zu sanktionieren, wie es z. B. in Italien geplant ist (www.zeit.de/politi
k/ausland/2023-07/italien-leihmutterschaft-gesetz-parlament)?
16. Ist die Einrichtung eines Registers oder einer zentralen Behörde zur
Kontrolle von Leihmutterschaften und Eizellspenden vorgesehen?
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Angela Rudzka (Kleine Anfrage)
- asked ← Anna Rathert (Kleine Anfrage)
- asked ← Beatrix von Storch (Kleine Anfrage)
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Zaum (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Weiss (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Johann Martel (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Kempf (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Reichardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Höchst (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Angela Rudzka
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Reichardt
- part_of_vorgang → Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kleine Anfrage)