Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Deutschland
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Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3116
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Johannes Wagner, Denise Loop, Ulle
Schauws, Nyke Slawik, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Deutschland
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 677 117 Kinder geboren (www.destati
s.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/leben
dgeborene-gestorbene.html). Die Lebensphase rund um Schwangerschaft,
Geburt und Wochenbett ist für die Gebärenden sowie für die Familien eine
besonders sensible Lebensphase. Im Jahr 2017 wurde das Nationale Gesundheitsziel
„Gesundheit rund um die Geburt“ von dem Kooperationsverbund gesundheits-
ziele.de im Konsensverfahren entwickelt und unter Beteiligung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) veröffentlicht (https://gvg.org/wp-content/
uploads/2022/01/GZgeburt_07_2017_bf.pdf). Betont wird die Notwendigkeit
einer guten interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen den ärztlichen
Geburtshelferinnen, Geburtshelfern und den Hebammen. Ärztinnen, Ärzte und
Hebammen betreuen Frauen von Beginn der Schwangerschaft über die Geburt
bis zum Ende der Stillzeit. Sie begleiten sie medizinisch wie psychosozial. Die
Ergebnisse der Cochrane-Analyse von Sandall et al. (2024) zeigen, dass
Modelle der kontinuierlichen geburtshilflichen Betreuung im gesamten
Betreuungsbogen im Vergleich zu anderen Versorgungsformen mit einer höheren Rate
spontaner vaginaler Geburten, geringeren Interventionsraten (z. B. Kaiserschnitt,
instrumentelle Entbindung) sowie positiveren Geburtserfahrungen der Frauen
verbunden sind (www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD004
667.pub6/full). Darüber hinaus trägt kontinuierliche Begleitung wesentlich
dazu bei, Angst- und Depressionssymptome während der Schwangerschaft und
im Wochenbett zu verringern, weil sie durch eine vertrauensvolle Beziehung,
konstante Ansprechpartnerinnen und individuelle Begleitung das emotionale
Wohlbefinden der Schwangeren und Wöchnerinnen stärkt (www.sciencedirec
t.com/scence/aticle/pii/S0266613822002947?via%3Dihub).
In Deutschland entwickeln schätzungsweise 10 bis 20 Prozent der Frauen nach
der Geburt eine postpartale Depression, was mit erheblichem psychischen und
sozialen Belastungspotenzial verbunden ist (www.aerzteblatt.de/archiv/postpart
ale-depression-vom-tief-nach-der-geburt-9dc203eb-14d8-4fbf-bd2a-85a0ea95
d1fb). Zum Teil berichten Frauen von Gewalterfahrungen während der Geburt
(vgl. www.uni-gies-sen.de/de/fbz/fb03/institutefb03/ifp/forschung/bereiche/gen
der_studies/dgng/forschungsprojekte/gfge_projektbeschreibung, abgerufen am
25. November 2025). Solche Erfahrungen werden durch hohe Arbeitsbelastung,
Personalmangel und Zeitdruck im geburtshilflichen Umfeld begünstigt und
können das Risiko für psychische Belastungen und posttraumatische
Symptome nach der Geburt erhöhen. Psychische Belastungen im Zusammenhang mit
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett beeinträchtigen sowohl die
Lebensqualität der Betroffenen als auch die frühkindliche Entwicklung. Eine
ausreichende personelle Ausstattung mit einem angemessenen Betreuungsschlüssel
ist daher unerlässlich, um eine individuelle und kontinuierliche Betreuung zu
gewährleisten und psychischen Belastungen wirksam vorzubeugen.
Die „HebammenStudie 2025“ der Zukunftsstiftung beschreibt, dass jede zweite
Hebamme über einen Berufsausstieg nachdenkt, was vor allem auf hohe
Arbeitsbelastungen, bürokratischen Aufwand und Personalmangel zurückgeführt
wird (www.zukunftsstiftung.optadata.de/forschung/studien/hebammenstudie-2
025/).
Es besteht dringender Handlungsbedarf, um eine gute interprofessionelle
Geburtshilfe in Deutschland abzusichern. Hierfür muss die Umsetzung des
Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ priorisiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 1.1 „Gesundheitliche Ressourcen
und Kompetenzen sowie das Wohlbefinden sind gestärkt“ des Nationalen
Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen,
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
2. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 1.2 „Evidenzbasierte Grundlagen
zu Information, Beratung und Versorgung sind entwickelt und werden
einheitlich in der Praxis eingesetzt“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
3. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 1.3 „Belastungen und Risiken sind
identifiziert und verringert.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit
rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 1.4 „Der Anteil der Frauen, die
während der Schwangerschaft und Stillzeit auf schädliche Substanzen wie
Alkohol und Tabak verzichten, ist erhöht. Folgeschäden sind reduziert.“
des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter
zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung das Teilziel 1.5 „Senkung der
Frühgeburtenrate.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“
weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
6. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 1.6 „Besondere
Unterstützungsbedarfe sind identifiziert und spezifische Angebote sind entwickelt und
vermittelt“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die
Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
7. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 2.1 „Eine interventionsarme
Geburt wird gefördert. Gesundheitliche Ressourcen sind gestärkt.“ des
Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu
verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 2.2 „Belastungen, Risiken und
besondere Unterstützungsbedarfe sind identifiziert und spezifische Angebote
sind entwickelt und vermittelt.“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 3.1 „Die Bedeutung des
Wochenbetts ist anerkannt. Vorhandene Ressourcen und Kompetenzen sowie das
Wohlbefinden der Eltern zur Bildung einer Familie werden gestärkt.“ des
Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu
verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
10. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 3.2 „Der Anteil stillender Mütter
sowie die Stilldauer sind erhöht.“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 3.5 „Eine Verbesserung der
Zusammenarbeit in den Bereichen Kinderschutz und Frühe Hilfen ist
gewährleistet.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die
Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
12. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 4.2 „Die Bindung zwischen Eltern
und Kind ist stabilisiert.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit
rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 4.3 „Komplikationen, Belastungen
und Risiken für Familien im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes sind
identifiziert und verringert.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit
rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 4.4 „Familien, die aufgrund
besonderer Lebenssituationen einen erhöhten Förderbedarf haben, erhalten
passgenaue und schnelle Unterstützung.“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 4.5 „Die beteiligten Akteure
arbeiten konstruktiv und partnerschaftlich zusammen und gewährleisten eine
bedarfsgerechte Betreuung.“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
16. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.1 „Transparenz und Vernetzung
der Hilfestrukturen sind gewährleistet.“ des Nationalen Gesundheitsziels
„Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
17. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.2 „Präventionsketten sind
flächendeckend aufgebaut.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit
rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
18. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.4 „Die Arbeitswelt ist
familienfreundlich gestaltet.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund
um die Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
19. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.5 „Die Rahmenbedingungen für
eine ausgewogene Ernährung und Bewegung sind gegeben.“ des
Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu
verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
20. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.6 „Sozial benachteiligte Eltern
werden mit ihren besonderen Bedarfen erkannt und mit ihnen gemeinsam
werden Zukunftsperspektiven entwickelt und umgesetzt.“ des Nationalen
Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ weiter zu verfolgen,
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung, das Teilziel 5.7 „Die Gesundheits- und
Sozialforschung rund um die Geburt wird ausgebaut und der Wissenstransfer ist
verbessert.“ des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die
Geburt“ weiter zu verfolgen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
22. Plant die Bundesregierung die Einführung eines nationalen
Geburtenregisters, um die Qualität der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und
Neugeborenen sicherzustellen, und wenn ja, welche Inhalte und Ziele
sollen darin abgebildet werden?
23. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen des geplanten
Primärarztsystems den direkten Zugang zu Gynäkologinnen, Gynäkologen und
Hebammen für Schwangere sicher?
24. Plant die Bundesregierung, die an bestimmte Kriterien (Vorhaltung einer
Fachabteilung für Pädiatrie, Vorhaltung einer Fachabteilung für
Neonatologie, Anteil vaginaler Geburten, Geburtenanzahl und Möglichkeit zur
Durchführung von Praxiseinsätzen im Rahmen des berufspraktischen
Teils des Hebammenstudiums) gebundene finanzielle Förderung für
Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Geburtshilfe nach ihrem Auslaufen
2026 fortzuführen?
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Forschungsförderung zur
Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit von Gynäkologinnen,
Gynäkologen und Hebammen in der Schwangerschaftsvorsorge und
Schwangerschaftsbetreuung, und wenn ja, welche?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Kreißsaal
Hebammenuntergrenzen ähnlich den nach § 137i des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in anderen
Krankenhausbereichen einzuführen?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle hebammengeleiteter
Einrichtungen im Kontext sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen?
28. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um hebammengeleitete
Einrichtungen in die Strukturen sektorenübergreifender
Versorgungseinrichtungen gemäß Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz einbeziehen,
und wenn ja, welche?
29. Wie viele Begleitbeleghebammenteams gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesland, Standort, Zahl der
Geburten pro Jahr, Versorgungslevel, Kaiserschnittrate auflisten)?
30. Wie viele Hebammen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland, die Hausgeburten anbieten (bitte nach Bundesland, Standort,
Zahl der Geburten pro Jahr auflisten)?
31. Wie viele Geburtshäuser gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte nach Bundesland, Standort, Anzahl der Hebammen, die
Geburtshilfe anbieten, Zahl der Geburten pro Jahr, Anzahl der
Verlegungen auflisten)?
32. Welche Projekte der Hebammenforschung werden von der
Bundesregierung gefördert, und mit welchem Volumen?
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Hebammen angemessen in
Pandemiepläne einbezogen werden?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit
von freiberuflichen Hebammen im Falle künftiger Pandemien
sicherzustellen (z. B. Schutzausrüstung, Impfpriorisierung, digitale Anbindung)?
35. Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf § 134a
SGB V, um die repräsentative Vertretung der Hebammen in den
Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen sicherzustellen?
36. Welche Evaluationsinstrumente sollen eingesetzt werden, um die
Auswirkungen des im November 2025 in Kraft getretenen
Hebammenhilfevertrages auf die Versorgung mit klinischer Geburtshilfe zu untersuchen?
37. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zur Hebammenbetreuung
in Schwangerschaft und Wochenbett?
38. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zur sowie die
Inanspruchnahme von Hebammenversorgung für Schwangere und Wöchnerinnen mit
niedrigem sozioökonomischen Status?
39. Liegen der Bundesregierung Zahlen zur Inanspruchnahme von
Hebammenbetreuung in Schwangerschaft und Wochenbett vor, und wenn ja, wie
lauten diese (bitte nach Bundesland, Region, sozioökonomischem Status,
Alter auflisten)?
40. Wie plant die Bundesregierung, eine kontinuierliche interprofessionelle
Betreuung im gesamten Betreuungsbogen von Familienplanung über
Schwangerschaft, Geburt bis hin zum Wochenbett, wie es von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird, sicherzustellen?
41. Plant die Bundesregierung, ein Gesetz für Hebammenkompetenz –
ähnlich dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der
Pflege – vorzulegen?
42. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Sicherstellung eines
ausreichenden Angebots an Hebammenbetreuung, insbesondere im
Hinblick auf die regionale Versorgung in ländlichen Räumen und in Regionen
mit einer hohen regionalen sozioökomischen Deprivation?
43. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die hohe Belastung
durch Haftpflichtversicherungsbeiträge für geburtshilflich Tätige, sowohl
Hebammen als auch Ärztinnen und Ärzte, zu reduzieren?
44. Ist der Bundesregierung das niederländische Modell der
Haftpflichtversicherung für geburtshilflich Tätige bekannt, wie bewertet die
Bundesregierung dieses Modell, plant sie, ein analoges Modell in Deutschland
einzuführen, wenn nein, warum nicht, und was plant sie stattdessen?
45. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es
zunehmend schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für leitende Positionen in
der stationären Geburtshilfe zu finden, welche Ursachen sind ihr dafür
bekannt, und sind Maßnahmen zur Gewinnung von Führungskräften
geplant?
46. Wie viele stationäre Mutter-Kind-Einrichtungen bzw. Abteilungen zur
Behandlung schwerer postpartaler psychischer Erkrankungen (wie
Depressionen und Psychosen) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte nach Bundesland, Gemeinde, Zahl der Therapieplätze
für Mutter und Kind, Trägerschaft sowie dem jeweiligen Schwerpunkt der
Einrichtung, Wartezeit auflisten)?
47. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
stationären Therapieplätzen in Mutter-Kind-Einrichtungen zur Behandlung
postpartaler psychischer Erkrankungen in Deutschland (bitte nach
Bundesland, Gemeinde, Zahl der Therapieplätze für Mutter und Kind,
Trägerschaft sowie dem jeweiligen Schwerpunkt der Einrichtung auflisten), und
woher bezieht die Bundesregierung ihre Zahlen?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es bisher keine
regelhafte Untersuchung bzw. kein Screening auf peripartalen seelischen
Hilfebedarf gibt?
49. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zu passgenauen Hilfen bei
peripartalen seelischen Erkrankungen?
50. Wie bewertet die Bundesregierung das aus dem Innovationsfond
geförderte Projekt UplusE, und welche Planungen bestehen, dieses in die
Regelversorgung zu überführen?
51. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssituation von Frauen
mit postpartalen Beckenbodenfunktionsstörungen in Deutschland,
insbesondere im Hinblick auf die Rolle und Verfügbarkeit zertifizierter
Beckenboden- und Kontinenzzentren, deren regionale Verteilung,
Kapazität, Wartezeiten, Qualität der Versorgung sowie Schwerpunkte in der
konservativen und operativen Behandlung?
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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