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Deutlich sinkende Geburtenzahlen in Deutschland seit 2022 - Hintergründe und Schlussfolgerungen (Antwort zu Drs. 21/1350)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1813 · Antwort · Original ↗

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Deutlich sinkende Geburtenzahlen in Deutschland seit 2022 - Hintergründe und Schlussfolgerungen (Antwort zu Drs. 21/1350) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1813 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Birgit Bessin, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1350 – Deutlich sinkende Geburtenzahlen in Deutschland seit 2022 – Hintergründe und Schlussfolgerungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2022 begannen die Geburtenzahlen in Deutschland deutlich zu sinken. Dieser Rückgang setzte sich auch im Jahr 2025 fort. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Deutschland rund 20 Prozent weniger Kinder geboren als im Vergleichszeitraum 2021. Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch, gibt Anlass zu größter Sorge und bedeutet eine weitere Verschärfung einer bereits seit über 50 Jahren anhaltenden Entwicklung, die nach Ansicht der Fragesteller nur als demografische Katastrophe bezeichnet werden kann. Die Fertilität von Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit belief sich 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Um die Bevölkerungszahl stabil zu halten, ist eine Geburtenrate von 2,1 erforderlich. Die Geburtenrate bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit belief sich 2024 auf 1,84 Kinder je Frau (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/ geburten-aktuell.html). In den frühen 2000er-Jahren lag die Fertilität in Deutschland annähernd so niedrig wie derzeit. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung legt in einer 2025 vorgelegten Studie nahe, dass in diesen Jahren Geburten teils aufgeschoben und in den 2010er-Jahren nachgeholt wurden, in denen die Fertilität tatsächlich spürbar angestiegen war (www.bib.bund.de/Publikation/2025/p df/Intended-ideal-and-actual-fertility-in-11-European-countries-Evidence-on-f ertility-gaps-in-different-age-groups-from-the-Generations-and-Gender-Surve y.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 2). Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erklärte im September 2022, die Hauptursache für den bereits zu diesem Zeitpunkt zu verzeichnenden deutlichen Geburtenrückgang bestehe darin, dass Frauen ihren Kinderwunsch nach dem Beginn der COVID-19-Massenimpfkampagne zunächst zurückgestellt hätten (Fertility-declines-near-the-end-of-the-COVID-19-pandemic-Evidence- of-the-2022-birth-declines-in-Germany-and-Sweden.pdf). Demzufolge wäre in der Folgezeit ein Anstieg der Geburten zu erwarten gewesen. Was eintraf, war jedoch das Gegenteil. Verschiedene Untersuchungen konstatieren, dass die COVID-19-Impfungen negative Auswirkungen auf die Geburtenzahlen hatten oder gehabt haben Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. könnten. So legt eine im Juni 2025 veröffentlichte internationale Studie (Israel und USA) nahe, dass die COVID-19-mRNA-Impfung von Schwangeren mit einer erhöhten Fehlgeburtenrate einhergehen könnte (z. B. 13 statt der erwarteten 9 Fehlgeburten pro 100 Schwangere nach der ersten Dosis, vgl. www.me drxiv.org/content/10.1101/2025.06.18.25329352v1.full.pdf). In einer anderen Studie vom Juli 2025 werden gesunkene Geburtenzahlen in der Tschechischen Republik in Zusammenhang mit der Impfung gebracht (https://brownstone.or g/articles/net-zero-the-mystery-of-the-falling-fertility/). Umfragen stellen unmissverständlich klar, dass die Menschen in Deutschland eine deutlich höhere Kinderzahl für sich selbst als ideal ansehen, als sie schließlich selbst verwirklichen können. Die Lücke ist nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung seit 2011 sogar größer geworden (www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/Intended-ideal-and-actual-fertility-i n-11-European-countries-Evidence-on-fertility-gaps-in-different-age-groups-fr om-the-Generations-and-Gender-Survey.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 11 f., 18). Die Fragesteller konstatieren: Sowohl die sich verschärfende demografische Katastrophe als auch die große und sogar wachsende Lücke zwischen dem Kinderwunsch der Menschen in Deutschland und der mangelnden Möglichkeit, diesen zu verwirklichen, lassen nur den Schluss zu, dass die Familienpolitik der vorangegangenen Bundesregierungen gescheitert ist. Die Fragesteller hoffen, dass die neue Bundesregierung die Kraft zu einer offenkundig notwendigen Kurskorrektur bzw. grundlegenden Anpassung der Familienpolitik besitzt.  1. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den starken Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland seit 2022 (bitte ausführlich begründen)? Die Geburtenziffer ist zuletzt in fast allen Ländern Europas gesunken. Im EU- weiten Durchschnitt von 1,53 im Jahr 2021 auf 1,38 im Jahr 2023. Die Geburtenziffer von 1,35 für Deutschland liegt damit im Mittelfeld. Studien weisen unter anderem darauf hin, dass neben sehr individuellen Gründen die Ursachen derzeit auch in dem Gefühl der Unsicherheit angesichts der Weltlage mit dem Krieg in der Ukraine und auch den Nachwirkungen der Corona-Pandemie liegen (siehe u. a. Bujard/Andersson 2022).  2. Beabsichtigt die Bundesregierung ggf. Maßnahmen, um die niedrigen Geburtenraten zu erhöhen bzw. die Lücke zwischen der intendierten und der tatsächlichen Kinderzahl entscheidend zu verringern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  3. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der in den vergangenen Jahren ergriffenen familienpolitischen Maßnahmen ein (Elterngeld, Kinderbetreuungssituation, Kindergeld etc.)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verbessert mit verschiedenen Maßnahmen die Rahmenbedingungen, damit Eltern ihre Kinderwünsche erfüllen können, mit insgesamt 5,4 Mrd. Euro wurden bislang mehr als 750 000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und erhalten. Die Betreuungsquote für die unter Dreijährigen konnte damit von 17,6 Prozent (2008) auf 37,4 Prozent (2024) mehr als verdoppelt werden. In den vergangenen Jahren hat der Bedarf für Angebote der Kindertagesbetreuung jedoch weiter zugenommen und übersteigt somit weiter das geschaffene Angebot. Daher plant die Bundesregierung, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 2026 bis 2029 insgesamt 3,76 Mrd. Euro zusätzlich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen, um dem Bedarf Rechnung zu tragen. Zusätzlich können die Länder Investitionen in Bildung und Betreuung aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen bestreiten. Auch unterstützt der Bund die Länder seit 2019 bei ihren Anstrengungen, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) umzusetzen. Mit dem KiQuTG soll die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung weiterentwickelt und die Teilhabe an Angeboten früher Bildung verbessert werden. Eine umfassende und systematische Untersuchung der Wirksamkeit familienpolitischer Maßnahmen und Leistungen wurde 2014 in einer groß angelegten Gesamtevaluation vorgenommen (siehe www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/ publikationen/gesamtevaluation-der-ehe-und-familienbezogenen- massnahmenund-leistungen-in-deutschland-96084). Deren Ergebnisse gelten nach wie vor als valide. Sie haben gezeigt, dass das Elterngeld, die Ausweitung der Kindertagesbetreuung und das Kindergeld deutlich positiv zur Erreichung der familienpolitischen Ziele beitragen. Insgesamt mobilisieren Bund, Länder und Kommunen einen Betrag von deutlich über 100 Mrd. Euro jährlich für die finanzielle Unterstützung von Kindern und ihren Familien. Der Familienreport 2024 enthält eine Zusammenstellung zentraler familienbezogener Leistungen (Quelle: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikation en/familienreport-2024-239470), dazu zählen u. a. • Kindergeld, • Elterngeld, • Kinderzuschlag, • Unterhaltsvorschuss, • steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, • Ausgaben für Kindertagesbetreuung, • steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosen, • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, • beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, • Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung und die • Kinderzulage im Rahmen der Altersvorsorgezulage.  4. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der von ihr befürworteten deutlichen Erhöhung der Ausgaben für die Bundeswehr bzw. verteidigungspolitisch relevante Infrastruktur auf 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den kommenden Jahren womöglich zu Einschränkungen familienpolitscher Maßnahmen kommen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, wie will sie dies sicherstellen? Die Erhöhung der Ausgaben für die Bundeswehr bzw. verteidigungspolitisch relevanter Infrastruktur auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den kommenden Jahren hat keine Auswirkung auf die Finanzierung familienpolitischer Leistungen, da die Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 zur Bereichsausnahme des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes (GG) gehören und über Kreditaufnahme finanziert werden können.  5. Hält die Bundesregierung ggf. die Ergebnisse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung für schlüssig, seit 2011 sei in Deutschland die Lücke zwischen der als ideal betrachteten Kinderzahl und der realisierten weiter gewachsen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für ihr eigenes Handeln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die zuletzt gewachsene Lücke zwischen der als ideal betrachteten und der tatsächlich realisierten Kinderzahl (sogenannter Fertility Gap) ist vor allem auf den Rückgang der Geburten zurückzuführen. Allerdings ist das nur eine Momentaufnahme. In unsicheren und wirtschaftlich angespannten Zeiten verschieben viele Menschen ihre Familienplanung. Es ist durchaus möglich, dass zumindest ein Teil der bestehenden Kinderwünsche mit einigen Jahren Verspätung nachgeholt wird und sich der Fertility Gap damit wieder reduziert. Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.  6. Betrachtet es die Bundesregierung ggf. als zumindest eines der zentralen Ziele ihrer Familienpolitik, die Lücke zwischen der als ideal betrachteten Kinderzahl und der realisierten zumindest entscheidend zu verringern, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?  7. Betrachtet es die Bundesregierung ggf. als zumindest eines der zentralen Ziele ihrer Familienpolitik, durch eine Geburtenerhöhung der hierzulande ansässigen Bevölkerung deren Chancen zu erhöhen, die kulturelle Kontinuität bzw. Identität wahren zu können, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?  8. Betrachtet es die Bundesregierung ggf. als zumindest eines der zentralen Ziele ihrer Familienpolitik, durch eine Geburtenerhöhung die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme auch langfristig sicherzustellen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Ziel der Bundesregierung ist es, mit guten Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass alle Frauen und Männer in Deutschland ihre Kinderwünsche erfüllen können. Der Staat folgt dem Schutzgedanken des Artikels 6 GG. Demnach beruht die Gründung einer Familie auf freier Entscheidung und der Staat darf nicht in das Recht auf Selbstbestimmung und Menschwürde eingreifen. Ein kinder- und familienfreundlicher Kurs in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und darüber hinaus ist zentral für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.  9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesinstituts für Bevölkerungspolitik, dass Frauen ihren Kinderwunsch nach dem Beginn der COVID-19-Massenimpfkampagne zunächst zurückgestellt hätten, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 10. Hat sich die Bundesregierung ggf. eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern ggf. nachteilige Auswirkungen der COVID-19-Impfung auf die Behandelten ggf. negative Auswirkungen auf die Geburtenzahl gehabt hatten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen weder zu einem kausalen Zusammenhang zwischen der COVID-19-Impfkampagne und der Realisierung von Kinderwünschen noch zu einem direkten negativen oder positiven Einfluss von COVID-19-Impfungen auf die Geburtenrate fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln wird in Deutschland kontinuierlich vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht. Auch das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur überwacht die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe. 11. Wurden oder werden seitens der Bundesregierung bzw. der nachgeordneten Behörden Untersuchungen vorgenommen oder in Auftrag gegeben, um einen möglichen Zusammenhang zwischen der COVID-19- Impfkampagne und dem beobachteten Geburtenrückgang zu erforschen? Es wurde keine diesbezügliche Untersuchung in Auftrag gegeben. 12. Liegen der Bundesregierung Daten über die Entwicklung der Zahl der Fehlgeburten und Totgeburten seit 2019 vor, wenn ja, wie lauten sie, und wenn nein, warum nicht (Daten bitte ggf. je Quartal angeben)? Valide Angaben über Fehlgeburten liegen nicht vor. Die Anzahl der Totgeburten in den Jahren 2019 bis Mai 2025 ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Totgeborene* in Deutschland insgesamt Berichtsjahr Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jahr 2019 256 245 303 276 301 263 264 271 258 259 234 250 3 180 2020 248 223 301 262 291 290 287 293 227 248 252 240 3 162 2021 280 245 295 325 315 298 291 296 274 262 251 288 3 420 2022 284 248 302 244 261 302 286 294 272 270 248 236 3 247 2023 220 201 251 275 242 277 279 248 280 245 257 232 3 007 2024 270 246 243 219 237 251 252 224 250 235 235 238 2 900 2025** 199 198 236 231 261 * Geburtsgewicht der Totgeborenen vom 1. Juli 1979 bis 31. März 1994 mindestens 1 000 Gramm, ab 1. April 1994 mindestens 500 Gramm, ab 1. November 2018 mindestens 500 Gramm oder 24. Schwangerschaftswoche war erreicht. ** Vorläufige Daten auf Basis des Ereignismonats. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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