Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr
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Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1827
21. Wahlperiode 25.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Hannes Gnauck, Heinrich Koch, Jan Wenzel
Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Dr. Rainer
Rothfuß und der Fraktion der AfD
Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des
Abgeordneten Jan Ralf Nolte (Bundestagsdrucksache 20/7519, S. 61) werden die
Auslandseinsätze der Bundeswehr regelmäßig im Zusammenhang mit den
Mandatsverlängerungen evaluiert. „Zudem“, wie es in der Antwort heißt, wollte die
vorherige Bundesregierung „ein Konzept für eine regelmäßige Evaluierung
aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“ erarbeiten.
Auf eine ähnliche Mündliche Frage der Abgeordneten Sara Nanni erklärte der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils
Schmid, dass die Bundesregierung nur „im Zuge von Mandatsverlängerungen
in ressortgemeinsamer Abstimmung“ Mandate dahin gehend evaluiert,
„inwiefern der jeweils erteilte Auftrag erreicht und Ressourcen ausreichend sowie
zweckmäßig eingesetzt werden“ (Plenarprotokoll 21/13, S. 1086, Antwort auf
die Mündliche Frage 13).
In einem 2015 erarbeiteten Kommissionsbericht („Unterrichtung durch die
Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der
Mandatierung von Auslandseinsätzen“, Bundestagsdrucksache 18/5000) wird
auf S. 26 festgehalten, welche Bedeutung eine regelmäßige Unterrichtung über
die Vorkommnisse in den Einsatzgebieten für eine nachhaltige politische
Unterstützung hat. Hervorgehoben wird die sogenannte UdP, die „Unterrichtung des
Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Diese Unterrichtung
erfolgt im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Zugleich enthält das
Parlamentsbeteiligungsgesetz in seinen Erläuterungen zu § 6
(Unterrichtungspflicht) den Passus, dass die Bundesregierung neben der regelmäßigen
Unterrichtung über die Entwicklungen im Einsatzgebiet jährlich bilanzierende
Gesamtberichte zu den Einsätzen vorlegen solle. Das geschah aus nach
Auffassung der Fragesteller fadenscheinigen Gründen bis 2024 zunächst gar nicht
(siehe Bundestagsdrucksache 16/3740, S. 2 und 4 f.) und erstmalig mit der
Bundestagsdrucksache 20/12075.
Aus Sicht der Fragesteller ist es wünschenswert, wenn die Bundesregierung
nicht erst im Vorfeld der Mandatsverlängerungen Überlegungen zur etwaigen
Anpassung bei Auslandseinsätzen trifft, sondern regelmäßig gemäß einem
Konzept, wie es der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Andreas Michaelis
gegenüber dem Abgeordneten Jan Ralf Nolte angedeutet hat. Die Antwort des
Staatssekretärs Dr. Nils Schmid wirft für sie aber einige Fragen zum Umgang
der gegenwärtigen Regierung mit Bundeswehrmandaten sowie danach auf, ob
der 2024 eingeschlagene Weg fortgesetzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde das vom Staatssekretär Andreas Michaelis (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) angedeutete „Konzept für eine regelmäßige Evaluierung
aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“
überhaupt erarbeitet (wenn ja, bitten die Fragesteller um Mitteilung und
Weiterleitung an den Deutschen Bundestag)?
2. Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wer hatte die Federführung
bei der Erarbeitung dieses Konzepts?
3. Warum, wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wird dieses Konzept
(siehe die Aussage des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid in der
Vorbemerkung der Fragesteller) von der neuen Bundesregierung nicht fortgeführt?
4. Wer ist an der in der genannten „ressortgemeinsamen Abstimmung“
(Antwort Dr. Nils Schmid, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt, und
wer übernimmt die Federführung?
5. Anhand welcher Analysen und Expertisen finden die ressortgemeinsamen
Abstimmungen (siehe Frage 4) statt?
6. Betrachtet es die Bundesregierung als ausreichend, nur im
Zusammenhang mit anstehenden Mandatsverlängerungen Auslandseinsätze der
Bundeswehr zu evaluieren (bitte begründen)?
7. Finden abseits der ressortübergreifenden Abstimmungen im Vorfeld
anstehender Mandatsverlängerungen weitere regelmäßig
ressortübergreifende Zusammenkünfte zur Analyse einzelner Auslandseinsätze statt, und
wenn ja, wer ist daran beteiligt?
8. Werden in diesem Zusammenhang (siehe Frage 7) Analysen erstellt und
dem Deutschen Bundestag zugleitet, und wenn nein, warum nicht?
9. Warum erachtet die Bundesregierung, wie die Fragesteller es auffassen, es
für unnötig, jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen
vorzulegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Aussage von Dr. Nils
Schmid)?
10. Wird die Bundesregierung unter der Leitung des Bundeskanzlers Friedrich
Merz den von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagenen Weg
fortsetzen und dem Deutschen Bundestag fortan jährlich einen Bericht zur
Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze der
Bundeswehr vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
11. Warum werden die Unterrichtungen des Parlaments nicht der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
12. Unter welchen inhaltlichen Modifizierungen hinsichtlich des
Sicherheitsbedürfnisses der Bundesrepublik Deutschland sieht es die
Bundesregierung als vertretbar an, diese Unterrichtungen („UdP“) der Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen?
Berlin, den 24. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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