Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/1827)
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Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/1827)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2126
21. Wahlperiode 09.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Hannes Gnauck, Heinrich
Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1827 –
Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des
Abgeordneten Jan Ralf Nolte (Bundestagsdrucksache 20/7519, S. 61) werden die
Auslandseinsätze der Bundeswehr regelmäßig im Zusammenhang mit den
Mandatsverlängerungen evaluiert. „Zudem“, wie es in der Antwort heißt, wollte
die vorherige Bundesregierung „ein Konzept für eine regelmäßige
Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“
erarbeiten.
Auf eine ähnliche Mündliche Frage der Abgeordneten Sara Nanni erklärte der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Dr. Nils Schmid, dass die Bundesregierung nur „im Zuge von
Mandatsverlängerungen in ressortgemeinsamer Abstimmung“ Mandate dahin gehend
evaluiert, „inwiefern der jeweils erteilte Auftrag erreicht und Ressourcen
ausreichend sowie zweckmäßig eingesetzt werden“ (Plenarprotokoll 21/13, S. 1086,
Antwort auf die Mündliche Frage 13).
In einem 2015 erarbeiteten Kommissionsbericht („Unterrichtung durch die
Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der
Mandatierung von Auslandseinsätzen“, Bundestagsdrucksache 18/5000) wird
auf S. 26 festgehalten, welche Bedeutung eine regelmäßige Unterrichtung
über die Vorkommnisse in den Einsatzgebieten für eine nachhaltige politische
Unterstützung hat. Hervorgehoben wird die sogenannte UdP, die
„Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Diese
Unterrichtung erfolgt im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Zugleich
enthält das Parlamentsbeteiligungsgesetz in seinen Erläuterungen zu § 6
(Unterrichtungspflicht) den Passus, dass die Bundesregierung neben der
regelmäßigen Unterrichtung über die Entwicklungen im Einsatzgebiet jährlich
bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen vorlegen solle. Das geschah aus
nach Auffassung der Fragesteller fadenscheinigen Gründen bis 2024 zunächst
gar nicht (siehe Bundestagsdrucksache 16/3740, S. 2 und 4 f.) und erstmalig
mit der Bundestagsdrucksache 20/12075.
Aus Sicht der Fragesteller ist es wünschenswert, wenn die Bundesregierung
nicht erst im Vorfeld der Mandatsverlängerungen Überlegungen zur etwaigen
Anpassung bei Auslandseinsätzen trifft, sondern regelmäßig gemäß einem
Konzept, wie es der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Andreas Michaelis
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gegenüber dem Abgeordneten Jan Ralf Nolte angedeutet hat. Die Antwort des
Staatssekretärs Dr. Nils Schmid wirft für sie aber einige Fragen zum Umgang
der gegenwärtigen Regierung mit Bundeswehrmandaten sowie danach auf, ob
der 2024 eingeschlagene Weg fortgesetzt wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Wurde das vom Staatssekretär Andreas Michaelis (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) angedeutete „Konzept für eine regelmäßige Evaluierung
aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“
überhaupt erarbeitet (wenn ja, bitten die Fragesteller um Mitteilung und
Weiterleitung an den Deutschen Bundestag)?
2. Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wer hatte die Federführung
bei der Erarbeitung dieses Konzepts?
3. Warum, wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wird dieses Konzept
(siehe die Aussage des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid in der
Vorbemerkung der Fragesteller) von der neuen Bundesregierung nicht fortgeführt?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die vorherige Bundesregierung erstellte, wie im damaligen Koalitionsvertrags
vereinbart, den „Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der
laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und das Auswärtige Amt (AA) legten den
zusammengefassten Bericht dem Deutschen Bundestag am 26. Juni 2024 gemeinsam
vor. Insoweit wird auf Bundestagsdrucksache 20/12075 verwiesen. Am 30.
Januar 2025 wurde er durch den Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen.
4. Wer ist an der in der genannten „ressortgemeinsamen Abstimmung“
(Antwort Dr. Nils Schmid, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
beteiligt, und wer übernimmt die Federführung?
Der Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung des Deutschen Bundestags
zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
Auslandseinsätzen wird unter Einbindung aller Ressorts der Bundesregierung
abgestimmt und dann gemeinsam durch das Bundesministerium der Verteidigung
und das Auswärtige Amt dem Kabinett vorgelegt.
5. Anhand welcher Analysen und Expertisen finden die
ressortgemeinsamen Abstimmungen (siehe Frage 4) statt?
Bei der Entscheidung über die Beendigung oder Fortsetzung von
Auslandseinsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte bezieht die Bundesregierung alle
relevanten Lagemeldungen und Bewertungen ein.
6. Betrachtet es die Bundesregierung als ausreichend, nur im
Zusammenhang mit anstehenden Mandatsverlängerungen Auslandseinsätze der
Bundeswehr zu evaluieren (bitte begründen)?
7. Finden abseits der ressortübergreifenden Abstimmungen im Vorfeld
anstehender Mandatsverlängerungen weitere regelmäßig
ressortübergreifende Zusammenkünfte zur Analyse einzelner Auslandseinsätze statt,
und wenn ja, wer ist daran beteiligt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet Entwicklungen um Auslandseinsätze der
Bundeswehr stetig und fortlaufend unter Einbeziehung aller betroffener Ressorts
und auf unterschiedlichen Ebenen.
8. Werden in diesem Zusammenhang (siehe Frage 7) Analysen erstellt und
dem Deutschen Bundestag zugleitet, und wenn nein, warum nicht?
9. Warum erachtet die Bundesregierung, wie die Fragesteller es auffassen,
es für unnötig, jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen
vorzulegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Aussage von Dr. Nils
Schmid)?
10. Wird die Bundesregierung unter der Leitung des Bundeskanzlers
Friedrich Merz den von der vorherigen Bundesregierung
eingeschlagenen Weg fortsetzen und dem Deutschen Bundestag fortan jährlich einen
Bericht zur Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze
der Bundeswehr vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den
laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Evaluierung der Einsätze erfolgt im
Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der
Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen
strategischen Überprüfungen stetig evaluiert.
11. Warum werden die Unterrichtungen des Parlaments nicht der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
12. Unter welchen inhaltlichen Modifizierungen hinsichtlich des
Sicherheitsbedürfnisses der Bundesrepublik Deutschland sieht es die
Bundesregierung als vertretbar an, diese Unterrichtungen („UdP“) der Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Mit den Unterrichtungen im Sinne der Fragestellung im Einstufungsgrad „VS-
Nur für den Dienstgebrauch“ kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlich
normierten Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach. Sie
sind Ausdruck der Rolle des Deutschen Bundestags bei Einsätzen bewaffneter
deutscher Streitkräfte im Ausland. Gemäß den Vorgaben über Verschlusssachen
dürfen nur Personen von Verschlusssachen Kenntnis erhalten, die aufgrund
ihrer Aufgabenerfüllung von ihr Kenntnis haben müssen.
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ISSN 0722-8333]
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