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Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/1827)

dip / drucksache 09.10.2025 · WP 21 · 21/2126 · Antwort · Original ↗

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Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/1827) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2126 21. Wahlperiode 09.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Hannes Gnauck, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1827 – Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Jan Ralf Nolte (Bundestagsdrucksache 20/7519, S. 61) werden die Auslandseinsätze der Bundeswehr regelmäßig im Zusammenhang mit den Mandatsverlängerungen evaluiert. „Zudem“, wie es in der Antwort heißt, wollte die vorherige Bundesregierung „ein Konzept für eine regelmäßige Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“ erarbeiten. Auf eine ähnliche Mündliche Frage der Abgeordneten Sara Nanni erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid, dass die Bundesregierung nur „im Zuge von Mandatsverlängerungen in ressortgemeinsamer Abstimmung“ Mandate dahin gehend evaluiert, „inwiefern der jeweils erteilte Auftrag erreicht und Ressourcen ausreichend sowie zweckmäßig eingesetzt werden“ (Plenarprotokoll 21/13, S. 1086, Antwort auf die Mündliche Frage 13). In einem 2015 erarbeiteten Kommissionsbericht („Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen“, Bundestagsdrucksache 18/5000) wird auf S. 26 festgehalten, welche Bedeutung eine regelmäßige Unterrichtung über die Vorkommnisse in den Einsatzgebieten für eine nachhaltige politische Unterstützung hat. Hervorgehoben wird die sogenannte UdP, die „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Diese Unterrichtung erfolgt im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Zugleich enthält das Parlamentsbeteiligungsgesetz in seinen Erläuterungen zu § 6 (Unterrichtungspflicht) den Passus, dass die Bundesregierung neben der regelmäßigen Unterrichtung über die Entwicklungen im Einsatzgebiet jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen vorlegen solle. Das geschah aus nach Auffassung der Fragesteller fadenscheinigen Gründen bis 2024 zunächst gar nicht (siehe Bundestagsdrucksache 16/3740, S. 2 und 4 f.) und erstmalig mit der Bundestagsdrucksache 20/12075. Aus Sicht der Fragesteller ist es wünschenswert, wenn die Bundesregierung nicht erst im Vorfeld der Mandatsverlängerungen Überlegungen zur etwaigen Anpassung bei Auslandseinsätzen trifft, sondern regelmäßig gemäß einem Konzept, wie es der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Andreas Michaelis Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gegenüber dem Abgeordneten Jan Ralf Nolte angedeutet hat. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid wirft für sie aber einige Fragen zum Umgang der gegenwärtigen Regierung mit Bundeswehrmandaten sowie danach auf, ob der 2024 eingeschlagene Weg fortgesetzt wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Wurde das vom Staatssekretär Andreas Michaelis (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) angedeutete „Konzept für eine regelmäßige Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“ überhaupt erarbeitet (wenn ja, bitten die Fragesteller um Mitteilung und Weiterleitung an den Deutschen Bundestag)?  2. Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wer hatte die Federführung bei der Erarbeitung dieses Konzepts?  3. Warum, wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wird dieses Konzept (siehe die Aussage des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid in der Vorbemerkung der Fragesteller) von der neuen Bundesregierung nicht fortgeführt? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die vorherige Bundesregierung erstellte, wie im damaligen Koalitionsvertrags vereinbart, den „Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Auswärtige Amt (AA) legten den zusammengefassten Bericht dem Deutschen Bundestag am 26. Juni 2024 gemeinsam vor. Insoweit wird auf Bundestagsdrucksache 20/12075 verwiesen. Am 30. Januar 2025 wurde er durch den Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen.  4. Wer ist an der in der genannten „ressortgemeinsamen Abstimmung“ (Antwort Dr. Nils Schmid, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt, und wer übernimmt die Federführung? Der Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Auslandseinsätzen wird unter Einbindung aller Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und dann gemeinsam durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt dem Kabinett vorgelegt.  5. Anhand welcher Analysen und Expertisen finden die ressortgemeinsamen Abstimmungen (siehe Frage 4) statt? Bei der Entscheidung über die Beendigung oder Fortsetzung von Auslandseinsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte bezieht die Bundesregierung alle relevanten Lagemeldungen und Bewertungen ein.  6. Betrachtet es die Bundesregierung als ausreichend, nur im Zusammenhang mit anstehenden Mandatsverlängerungen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu evaluieren (bitte begründen)?  7. Finden abseits der ressortübergreifenden Abstimmungen im Vorfeld anstehender Mandatsverlängerungen weitere regelmäßig ressortübergreifende Zusammenkünfte zur Analyse einzelner Auslandseinsätze statt, und wenn ja, wer ist daran beteiligt? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet Entwicklungen um Auslandseinsätze der Bundeswehr stetig und fortlaufend unter Einbeziehung aller betroffener Ressorts und auf unterschiedlichen Ebenen.  8. Werden in diesem Zusammenhang (siehe Frage 7) Analysen erstellt und dem Deutschen Bundestag zugleitet, und wenn nein, warum nicht?  9. Warum erachtet die Bundesregierung, wie die Fragesteller es auffassen, es für unnötig, jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen vorzulegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Aussage von Dr. Nils Schmid)? 10. Wird die Bundesregierung unter der Leitung des Bundeskanzlers Friedrich Merz den von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagenen Weg fortsetzen und dem Deutschen Bundestag fortan jährlich einen Bericht zur Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vorlegen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Evaluierung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. 11. Warum werden die Unterrichtungen des Parlaments nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 12. Unter welchen inhaltlichen Modifizierungen hinsichtlich des Sicherheitsbedürfnisses der Bundesrepublik Deutschland sieht es die Bundesregierung als vertretbar an, diese Unterrichtungen („UdP“) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Mit den Unterrichtungen im Sinne der Fragestellung im Einstufungsgrad „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlich normierten Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach. Sie sind Ausdruck der Rolle des Deutschen Bundestags bei Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Gemäß den Vorgaben über Verschlusssachen dürfen nur Personen von Verschlusssachen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Aufgabenerfüllung von ihr Kenntnis haben müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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