Parlamentarische Transparenz bei geplanten Befugniserweiterungen des Bundesnachrichtendienstes
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Parlamentarische Transparenz bei geplanten Befugniserweiterungen des Bundesnachrichtendienstes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4040
21. Wahlperiode 10.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi,
Thomas Fetsch, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, Dr. Christoph Birghan,
Tobias Teich, Lukas Rehm, Wolfgang Wiehle, Sascha Lensing, Martin Erwin
Renner, Uwe Schulz, Joachim Bloch, Edgar Naujok, Otto Strauß, Heinrich Koch,
Kay-Uwe Ziegler, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Ladzinski, Mirco Hanker,
Martina Uhr, Dr. Christina Baum, Alexis L. Giersch, Volker Scheurell, Jan Wenzel
Schmidt, Sven Wendorf, Dr. Michael Blos, Rocco Kever, Stefan Keuter, Dr. Malte
Kaufmann, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Parlamentarische Transparenz bei geplanten Befugniserweiterungen des
Bundesnachrichtendienstes
In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien (z. B. www.tagess
chau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-gesetz-befugnisse-100.html)
übereinstimmend berichtet, dass innerhalb der Bundesregierung, federführend aus dem
Bundeskanzleramt, ein Entwurf zur Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse
des Bundesnachrichtendienstes (BND) erarbeitet worden sei. Nach der
Berichterstattung handelt es sich hierbei offenkundig um einen Referentenentwurf oder
zumindest um einen weit fortgeschrittenen Entwurfsstand, der unter anderem
weitreichende operative Handlungsmöglichkeiten des BND, einschließlich
aktiver Cybermaßnahmen und Sabotagehandlungen im Ausland, vorsehen soll.
Auffällig ist dabei für die Fragesteller, dass dieser Entwurf nach den
Medienberichten ausschließlich ausgewählten Presseorganen vorgelegen haben soll,
während er weder den Mitgliedern des Deutschen Bundestages noch der
allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Ein offiziell veröffentlichter
Referentenentwurf, eine Bundestagsdrucksache oder eine formelle Erklärung
der Bundesregierung zu Inhalt, Reichweite und rechtlicher Einordnung dieses
Entwurfs liegt bislang nicht vor.
Die Fragesteller sehen hierin einen besonderen parlamentarischen
Aufklärungsbedarf. Gesetzesvorhaben von erheblicher grundrechtlicher, sicherheits- und
außenpolitischer Tragweite bedürfen einer frühzeitigen, transparenten und
parlamentarisch eingebetteten Befassung. Eine Vorgehensweise, bei der zentrale
Inhalte eines mutmaßlichen Referentenentwurfs zunächst über Medienberichte
bekannt werden, während das Parlament und die Öffentlichkeit keinen Zugang
zu dem Entwurf selbst haben, wirft bei den Fragestellern Fragen nach der
Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens und nach der Rolle des Deutschen
Bundestages als Gesetzgeber auf.
Vor diesem Hintergrund erinnern die Fragesteller daran, dass die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10038 ausdrücklich betont hat, dass Eingriffe durch Nachrichtendienste
strengen verfassungsrechtlichen Maßstäben unterliegen, insbesondere den
Anforderungen der Normenklarheit, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit sowie
wirksamer parlamentarischer und unabhängiger Kontrolle. Die Reform des
Nachrichtendienstrechts vom 22. Dezember 2023 diente demnach der
Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine qualitative
Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse war damit nicht verbunden.
Die nunmehr medial kolportierten Überlegungen zu aktiven operativen
Maßnahmen des BND würden demgegenüber einen qualitativ neuen Eingriffstyp
darstellen, der über die bisherige Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung
von Informationen hinausgeht und potenziell erhebliche Auswirkungen auf
Grundrechte – insbesondere auf das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung – sowie auf die außen- und sicherheitspolitische Verantwortung der
Bundesrepublik Deutschland haben kann. Aktive Eingriffe in fremde IT-
Systeme oder Infrastrukturen sind ihrer Natur nach mit erhöhten Risiken für
unbeteiligte Dritte, für zivile Einrichtungen sowie für Eskalationsdynamiken
verbunden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfen besonders
eingriffsintensive sicherheitsrechtliche Befugnisse nicht nur einer hinreichend
bestimmten gesetzlichen Grundlage, sondern auch einer nachvollziehbaren
Bedarfs- und Gefahrenanalyse sowie begleitender Evaluationsmechanismen. In
seinem Urteil vom 20. April 2016 zum BKA (Bundeskriminalamt)-Gesetz
(1 BvR 966/09 u. a.) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
hervorgehoben, dass der Gesetzgeber bei weitreichenden Befugnissen im Bereich der
Sicherheitsbehörden verpflichtet ist, deren Erforderlichkeit auf tragfähige
tatsächliche Annahmen zu stützen und ihre Anwendung sowie Auswirkungen
fortlaufend zu überprüfen.
Unabhängig davon ist den Fragestellern bislang keine öffentlich zugängliche
Evaluation, Bedarfsanalyse oder sonstige nachvollziehbare Tatsachengrundlage
bekannt, aus der sich ergäbe, dass die bestehenden gesetzlichen Befugnisse des
BND zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen oder dass weniger
eingriffsintensive Alternativen geprüft und verworfen worden wären.
Die Fragesteller halten es daher für erforderlich, frühzeitig parlamentarische
Aufklärung darüber zu erlangen, ob ein entsprechender Referentenentwurf
existiert, auf welcher tatsächlichen, rechtlichen und evaluativen Grundlage er
beruht, aus welchen Gründen er bislang nicht dem Parlament zugänglich
gemacht wurde und wie die Bundesregierung sicherzustellen beabsichtigt, dass
der Deutsche Bundestag seiner verfassungsrechtlichen Rolle im
Gesetzgebungsverfahren in vollem Umfang nachkommen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass innerhalb der Bundesregierung derzeit Überlegungen
oder Prüfungen stattfinden oder bereits abgeschlossen wurden, die
gesetzlichen Befugnisse des BND um aktive operative Handlungsmöglichkeiten
zu erweitern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welches
Ressort oder welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist federführend
mit diesen Überlegungen oder Prüfungen befasst?
2. In welchem Stadium befinden sich diese Überlegungen derzeit ggf. (z. B.
interne Vorprüfung, Ressortabstimmung, Ausarbeitung eines
Referentenentwurfs)?
3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der in den
Medienberichten dargestellte Entwurfsstand zur Erweiterung der Befugnisse des
BND ausgewählten Pressevertretern vorgelegen hat, bevor er den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder den zuständigen parlamentarischen
Gremien zugänglich gemacht wurde, und wenn ja, hat die
Bundesregierung Kenntnis, warum Inhalte eines solchen Entwurfs zunächst über
Medienberichte öffentlich wurden, bevor der Deutsche Bundestag über
Existenz, Inhalt und Zielrichtung des Entwurfs unterrichtet wurde?
4. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den laut Presseberichten
diskutierten Befugniserweiterungen ggf. eine systematische Evaluation
der bestehenden gesetzlichen Befugnisse des BND oder eine
vergleichbare Form strukturierter Wirksamkeitsprüfung vorgenommen, wenn ja,
wann wurde diese Evaluation durchgeführt, durch wen, zu welchen
wesentlichen Ergebnissen ist sie gelangt, und in welcher Form liegen
diese Ergebnisse vor (z. B. Bericht, Vermerk, Gutachten), und wenn nein,
aus welchen Gründen wurde bislang trotz der Tragweite möglicher
Grundrechtseingriffe auf eine solche Evaluation verzichtet?
5. Hat die Bundesregierung eine dokumentierte Bedarfs- oder
Gefahrenanalyse erstellt, aus der sich ergibt, dass die bestehenden gesetzlichen
Befugnisse des BND zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags nicht
ausreichen?
6. Auf welche tatsächlichen oder empirischen Erkenntnisse, über allgemeine
sicherheitspolitische Lageeinschätzungen hinaus, stützt sich
gegebenenfalls die Annahme, dass zusätzliche operative Befugnisse erforderlich
sind?
7. Hat die Bundesregierung – sofern entsprechende Überlegungen bestehen –
eine dokumentierte Bedarfs- oder Gefahrenanalyse erstellt, die sie bei der
Einschätzung herangezogen hat, ob und inwieweit zur wirksamen
Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des BND zusätzliche operative
Befugnisse erforderlich oder sachgerecht sein könnten?
8. Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer Überlegungen eine
eigenständige strukturierte Grundrechtsfolgenabschätzung im Hinblick auf mögliche
neue operative Befugnisse des BND vorgenommen?
9. Wurde dabei (vgl. Frage 8) ausdrücklich die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, insbesondere das Urteil vom 20. April
2016 zum BKA-Gesetz (Aktenzeichen 1 BvR 966/09) sowie die
Rechtsprechung zur Grundrechtsbindung staatlichen Handelns auch bei
Handeln im Ausland?
10. Durch welche konkreten rechtlichen oder verfahrensmäßigen
Vorkehrungen stellt die Bundesregierung sicher, dass bei aktiven operativen
Maßnahmen des BND der Schutz unbeteiligter Dritter sowie besonders
schutzbedürftiger Personengruppen gewährleistet wird?
11. Welche parlamentarischen oder unabhängigen Kontrollmechanismen hält
die Bundesregierung ggf. bei aktiven operativen Befugnissen des BND für
erforderlich, und in welcher Form sollen diese ausgestaltet sein,
insbesondere im Hinblick auf eine vorherige Genehmigung sowie eine
nachträgliche Kontrolle?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Gesetzentwürfe zu diesem
Themenkomplex mit einer Befristung oder Evaluationsklausel zu
versehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 23. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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