Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit
Text
Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1795
21. Wahlperiode 24.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey,
Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit
Die Fragestellenden wurden von einem usbekischen Menschenrechtsaktivisten
kontaktiert, der seit vielen Jahren in Kasachstan, einem Nachbarland
Usbekistans, lebt und von dort aus auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in
der autonomen Republik Karakalpakstan in Usbekistan aufmerksam macht. Im
Februar 2024 wurde er infolge von Vorwürfen der usbekischen Behörden, die
nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen politisch motiviert sind,
in Kasachstan festgenommen. Zwölf Monate war er dort nach eigener Aussage
gegenüber den Fragestellenden in Haft, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nun
droht ihm die Auslieferung nach Usbekistan (www.hrw.org/news/2024/02/26/k
azakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest, https://x.com/MaryLa
wlorhrds/status/1839274693926236535). Die Unterstützungsbitte des
Aktivisten nehmen die Fragestellenden zum Anlass, um sich nach der Zusammenarbeit
der Bundesregierung mit der usbekischen Regierung zu erkundigen.
Nach Darstellung der Bundesregierung spielt Usbekistan „sowohl
wirtschaftsals auch sicherheitspolitisch eine Schlüsselrolle in der Region“. Usbekistan ist
das einzige Land in Zentralasien, in dem die Bundesrepublik Deutschland
bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Bei Regierungsverhandlungen im
Oktober 2024 wurden Usbekistan 176 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025
zugesagt (www.bmz.de/de/laender/usbekistan). Nach Einschätzung der CDU-
nahen Konrad-Adenauer-Stiftung verfolgen Deutschland und die EU „ein
strategisches Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in
Zentralasien, um Handelsrouten zu sichern und geopolitischen Einfluss auszugleichen“
(www.kas.de/de/web/zentralasien/laenderberichte/detail/-/content/olaf-scholz-i
n-usbekistan). Im September 2024 unterzeichneten die Bundesregierung und
die usbekische Regierung ein Migrationsabkommen. Hierzu reisten der
damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die damalige Bundesministerin des Innern und
für Heimat, Nancy Faeser, und der damalige Beauftragte für
Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in Begleitung einer Unternehmerdelegation aus dem
Bergbau, der Logistik und von der Bahn nach Usbekistan. Das
Migrationsabkommen zielt darauf ab, die Einwanderung von usbekischen Arbeitskräften
nach Deutschland zu erleichtern. Zusätzlich unterzeichneten Olaf Scholz und
der usbekische Regierungschef eine gemeinsame Erklärung über die politische
und wirtschaftliche Zusammenarbeit (https://taz.de/Migrationsabkommen-mit-
Usbekistan/!6034058/).
Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über
mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, etwa über Folter und
andere Formen von Misshandlungen in Hafteinrichtungen, Einschränkungen der
Pressefreiheit oder Repressionen gegen friedliche Proteste in Karakalpakstan
(www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-de
n-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen, www.amnesty.de/informieren/amnesty-re
port/usbekistan-2023#section-23665683).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang wurden die 176 Millionen Euro, die Deutschland
Usbekistan bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 für die Jahre
2024 und 2025 zugesagt hat, bislang abgerufen (www.bmz.de/de/laender/
usbekistan), handelt es sich dabei um Kredite (bitte erläutern), und in
welchen Bereichen werden diese Mittel eingesetzt bzw. sollen sie künftig
eingesetzt werden (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Usbekistan in den vergangenen Jahren entwickelt?
3. Wie hat sich die militärische Kooperation zwischen Deutschland und
Usbekistan in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
4. Welche ökonomischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in
Usbekistan?
5. Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Usbekistan im Bereich Migration aus?
6. Gibt es bereits eine Einschätzung der Bundesregierung zu Auswirkungen
des im September 2024 unterzeichneten Migrationsabkommens mit
Usbekistan, und wenn ja, wie sieht diese aus?
7. Wie viele Visa haben deutsche Auslandsvertretungen seit 2022 an
usbekische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Art bzw. Zweck des Visums
sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
8. a) War die usbekische Regierung bzw. waren usbekische Vertreter in die
Vorbereitung der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan
im August 2024 bzw. im Juli 2025 involviert, und wenn ja, inwiefern?
b) Gab bzw. gibt es Gespräche mit usbekischen Vertretern über die
Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer Abschiebungen aus
Deutschland nach Afghanistan, und wenn ja, mit welchem Inhalt, vor
dem Hintergrund, dass es Medienberichten zufolge im September
letzten Jahres aus dem Bundeskanzleramt geheißen haben soll, im
Zusammenhang mit dem Abschluss des Migrationsabkommens werde auch
über Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen (https://taz.de/Migr
ationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/)?
9. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungslage in
Usbekistan?
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Beschäftigung im zumeist schlecht bezahlten informellen Sektor in den
letzten Jahren zugenommen hat, wie die Wirtschaftsförderungsagentur
der Bundesrepublik Deutschland „Germany Trade and Invest“
berichtet (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt)?
10. Welche deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Unternehmen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an der Anwerbung von
Arbeiterinnen und Arbeitern aus Usbekistan bekundet, und in welchen
Branchen sind diese Unternehmen tätig?
11. Welche Rolle spielt die usbekische Agentur für Migration für die
Umsetzung des deutsch-usbekischen Migrationsabkommens, und mit welchen
Stellen bzw. Behörden in Deutschland steht diese Agentur nach Kenntnis
der Bundesregierung ggf. in Kontakt (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wi
rtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
12. Mit wie vielen und welchen Unternehmen in Deutschland bestehen derzeit
Vereinbarungen über die Beschäftigung oder duale Ausbildung von
usbekischen Staatsangehörigen, und wie viele usbekische Staatsangehörige
betrifft dies?
13. a) Welche privaten Anbieter im Bereich Arbeitsvermittlung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl und Entsendung
usbekischer Arbeitskräfte nach Deutschland beteiligt?
b) Welche Rolle spielen sie bei der Organisation vorgeschalteter
Berufsbildungs- und Sprachkurse (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-w
irtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
14. Wie viele usbekische Staatsangehörige leben mit welchen
Aufenthaltstiteln in Deutschland, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit
bzw. ohne Duldung?
15. Wie viele Abschiebungen von usbekischen Staatsangehörigen aus
Deutschland nach Usbekistan gab es seit 2022 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan
ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis seit 2022 entwickelt?
17. Was ist der Bundesregierung über den Umgang der usbekischen
Regierung mit Aktivistinnen und Aktivisten bekannt, die sich für
Autonomierechte der Republik Karakalpakstan einsetzen?
18. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördliche
bzw. strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen Proteste in der
autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, wodurch nach Berichten
21 Demonstrantinnen und Demonstranten starben und 270 verletzt wurden
(www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrech
te-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?
19. Wie viele Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen gegen
Teilnehmende an diesen Protesten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung,
und wie schätzt die Bundesregierung diese Verfahren bzw. Verurteilungen
ein?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Folter und
Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan, und wenn ja, welche?
21. Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Usbekistan?
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
politischen Gefangenen in Usbekistan in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von in Kasachstan lebenden
Aktivistinnen und Aktivisten aus der autonomen Republik Karakalpakstan, denen
die Abschiebung bzw. Auslieferung nach Usbekistan droht, und sieht die
Bundesregierung Möglichkeiten, diese Aktivistinnen und Aktivisten zu
unterstützen bzw. deren Abschiebung nach Usbekistan zu verhindern, wo
ihnen nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen Folter und
langjährige Haftstrafen drohen (www.amnesty.de/amnesty-report/regional
kapitel-europa-zentralasien-2024)?
24. Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall von A. M. bekannt, der
aktuell in Kasachstan in Haft sitzt und dem die Auslieferung nach
Usbekistan droht (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpa
k-activist-uzbekistans-behest), und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, ggf., den Aktivisten zu unterstützen, auch vor dem
Hintergrund, dass Menschenrechtsorganisationen von konstruierten Vorwürfen
gegen ihn ausgehen (ebd.)?
25. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in
Usbekistan ein, und sind ihr Fälle bekannt, in welchen kritische Bloggerinnen und
Blogger unter konstruierten Begründungen angeklagt und strafrechtlich
verurteilt wurden, und wenn ja, welche (www.hrw.org/de/news/2023/04/2
8/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraech
e-stellen)?
26. Ist der Bundesregierung ein im März 2023 von rund 50 Journalistinnen
und Aktivisten in Usbekistan unterzeichneter offener Brief an den
Präsidenten Shavkat Mirziyoyev bekannt, in dem diese beklagten, dass
Medienschaffende ernsthaften Hindernissen, Druck und Einschüchterung
ausgesetzt seien (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/
deutschlandmenschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?
27. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Journalistinnen, Blogger
und Medienschaffende in Usbekistan zu unterstützen, und wenn ja,
welche?
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage von queeren
Personen in Usbekistan, und welche Fort- bzw. Rückschritte gab es in diesem
Bereich in den letzten Jahren?
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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