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Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege (Antwort zu Drs. 21/7834)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8219 · Antwort · Original ↗

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Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege (Antwort zu Drs. 21/7834) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8219 21. Wahlperiode 25.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7834 – Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsch-usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege ist für beide Länder seit mehreren Jahren ein wichtiges Thema. Dabei geht es auch um die Gewinnung von Fachkräften aus Usbekistan für das Gesundheitswesen und Pflegeeinrichtungen in Deutschland. So wurde während einer Reise des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im September 2024 ein Abkommen mit Usbekistan zur Gründung einer Deutschen Medizinischen Akademie für Pflegekräfte in Samarkand unterzeichnet. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6826 wurde unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Umsetzung eines Projektabkommens von 2019 die „Modernisierung medizinischer Aus- und Fortbildung“ in Termez als Maßnahme umgesetzt und soll auch 2026 fortgeführt werden (S. 11), und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert im Rahmen eines global angelegten Projektes in Usbekistan den Aufbau einer „Global Skills Partnership“ (GSP) im Pflegebereich. Die Projektumsetzung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und wird in den Jahren 2024 bis 2026 mit rund 220 000 Euro gefördert (S. 13). Gesundheit und Pflege waren am 21. Mai 2026 auch die Themen der Deutsch- Zentralasiatischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages. Hierzu lud deren Vorsitzender, der Abgeordnete Christian Görke (Die Linke), den usbekischen Botschafter S.E. Dilshod Akhatov sowie die Vorsitzenden der Deutsch-Usbekischen Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. (DUMG Koch-Avicenna), die Professoren Axel Richter und Helmut Hahn, ein (siehe https://dumg-ka.com/bericht-ueber-den-besuch-bei-der-parlamentariergruppe-i m-deutschen-bundestag-zentralasien-am-21-05-26). Das ebenfalls eingeladene Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nahm an dem Gespräch nicht teil, laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Kippels war „aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der personellen Ressourcen eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung der Deutsch-Zentralasiatischen Parlamentariergruppe leider nicht möglich“. In der Diskussion wurde eindrucksvoll aufgezeigt, welche Rolle die Gesundheitspolitik in der Zusammenarbeit Deutschlands mit Usbekistan, einem Schlüsselland Zentralasiens, spielt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Botschafter S.E. Dilshod Akhatov betonte, dass die Modernisierung des usbekischen Gesundheitswesens mit westeuropäischer, vor allem mit deutscher und französischer Unterstützung eine der nationalen Prioritäten ist, wie sie in der regierungsamtlichen Broschüre „Usbekistan 2030“ als Ziele der usbekischen Regierung unter dem Präsidenten Shavkat Mirziyoyef niedergelegt sind. Es wurde hervorgehoben, dass die Republik Usbekistan zu den sich dynamisch entwickelnden Staaten Zentralasiens im Gesundheitssektor gehört und der Modernisierung der medizinischen Infrastruktur, der Verbesserung der Qualität medizinischer Dienstleistungen, der Einführung moderner Technologien sowie der Ausbildung qualifizierter medizinischer Fachkräfte besondere Aufmerksamkeit widmet. Der Botschafter wies darauf hin, dass die Bevölkerung Usbekistans etwa 38 Millionen Menschen umfasst, wobei rund 60 Prozent der Bevölkerung junge Menschen unter 25 Jahren sind. Diese demografische Struktur schaffe ein erhebliches Potenzial für die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte, auch im medizinischen Bereich und in der Pflege. Besondere Aufmerksamkeit wird der Ausbildung junger Fachkräfte gewidmet, die sich an internationalen beruflichen Standards orientieren, zumal es ein zunehmendes Interesse junger usbekischer Fachkräfte an einer beruflichen Tätigkeit und beruflichen Weiterentwicklung in Deutschland, insbesondere im Bereich der Pflege, gibt. Die Professoren Helmut Hahn und Axel Richter berichteten von den beachtlichen Ergebnissen der im Jahr 2023 gegründeten Nichtregierungsorganisation (NGO) (siehe auch www.dumg-ka.com). Während der in den vergangenen Jahren durchgeführten Konferenzen befassten sich Vertretungen medizinischer Einrichtungen, Fachorganisationen, Bildungszentren und der Expertengemeinschaft mit einer Vielzahl von Themen, darunter die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, die Verbesserung des Systems der Notfallmedizin sowie die Ausbildung und berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachkräften. Im Ergebnis wurden zahlreiche gemeinsame Projekte initiiert beziehungsweise fortgeführt, die auf die Intensivierung der professionellen Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitseinrichtungen Deutschlands und Usbekistans abzielen. Insbesondere wurden Vereinbarungen über die Erweiterung akademischer Austauschprogramme, die Durchführung gemeinsamer Bildungsprogramme, die Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsinitiativen sowie die Stärkung institutioneller Partnerschaften zwischen medizinischen Organisationen beider Länder getroffen. Gegenwärtig wird eine weitere Gesundheitskonferenz vorbereitet, die im September 2026 in Taschkent stattfinden soll. Auch mit anderen Staaten Zentralasiens gibt es in den Bereichen Gesundheit und Pflege eine Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen aus Deutschland. So traf sich am 27. Juli 2026 der Botschafter der Kirgisischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland, Omurbek Tekebaev, mit dem Präsidenten der Universität Lübeck, Prof. Dr. Helge Braun. Während des Treffens diskutierten die Parteien Aussichten zur Ausweitung der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen medizinische Ausbildung, wissenschaftliche Forschung und akademischer Austausch sowie die weitere Umsetzung des 2024 unterzeichneten Kooperationsmemorandums zwischen dem Gesundheitsministerium der Kirgisischen Republik und der Universität Lübeck (siehe https://mfa.gov.kg/en/dm/-Embassy-of-the-Kyrgyz-Republic-in-the-Federal-R epublic-of-Germany/news/41162). Am 29. Juli 2026 folgte ein Treffen des Botschafters Omurbek Tekebaev mit Paul Zubeil, dem Leiter der Unterabteilung für Europäische und internationale Gesundheitspolitik des BMG. Dabei sprach Botschafter Omurbek Tekebaev der deutschen Seite seinen Dank für ihre langjährige Unterstützung des Gesundheitssystems der Kirgisischen Republik und für die erfolgreiche Umsetzung bedeutender Projekte aus, darunter die Tuberkuloseklinik und das Perinatalzentrum in Bischkek, die 2023 bis 2024 in Betrieb genommen wurden. Während des Treffens diskutierten die Parteien Themen der kirgisisch- deutschen Zusammenarbeit im Gesundheitssektor sowie Aussichten für eine Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsministerien der Kirgisischen Republik und Deutschland (siehe https://mfa.gov.kg/en/dm/-Embassy- of-the-Kyrgyz-Republic-in-the-Federal-Republic-of-Germany/news/41196).  1. Wie viele in Usbekistan und anderen zentralasiatischen Staaten (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan) sowie in der Mongolei ausgebildete Fachkräfte bzw. Fachkräfte mit entsprechender Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Deutschland tätig (bitte Zahlen für die einzelnen Berufe angeben)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten der erfragten Staatsangehörigkeiten, die in Gesundheits- und Pflegeberufen tätig sind, können der Tabelle 1 der beigefügten Anlage 1* entnommen werden. Angaben, in welchem Land die Fachkräfte ausgebildet wurden, liegen nicht vor.  2. Welche Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Bürgerinnen und Bürger Usbekistans zur beruflichen Qualifizierung, Sprachförderung, Anerkennung von Qualifikationen sowie der fachlichen und sozialen Integration in das deutsche Gesundheitssystem, welche dieser Programme werden von der Bundesregierung gefördert, und was ist zum weiteren Ausbau diesbezüglicher Aktivitäten geplant (bitte konkret mit Inhalt, den beteiligten Akteuren, Zeiträumen und der gegebenenfalls finanziellen Förderung durch den Bund nennen)? Den Bürgerinnen und Bürgern Usbekistans stehen grundsätzlich alle vorhandenen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Sprachförderung, Anerkennung von Qualifikationen sowie der fachlichen und sozialen Integration in den deutschen Arbeitsmarkt sowie in das deutsche Gesundheitssystem offen.  3. Wie viele Fachkräfte für die Bereiche Gesundheit und Pflege wurden bisher (seit 2021) nach Kenntnis der Bundesregierung aus Usbekistan nach Deutschland vermittelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Berufen nennen)? Der Bundesregierung liegen Zahlen im Sinne der Fragestellung nicht vor.  4. Inwieweit haben auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, als Fachkraft in Deutschland in den Bereichen Gesundheit und Pflege tätig zu werden bzw. in Deutschland eine diesbezügliche Ausbildung zu erhalten, wird das von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, wie? Aufenthaltsrechtlich stehen Menschen mit Behinderungen dieselben Arbeitsmarktzugänge zur Verfügung wie Menschen ohne Behinderungen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere Menschen mit Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Aus- oder Weiterbildung gefördert werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8219 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. Wie viele usbekische Pflegekräfte erhielten durch das Ausbildungsprogramm im Rahmen des Projektes GSP eine Direktanerkennung ihrer in Usbekistan erworbenen Qualifikation für ihre Tätigkeit in Deutschland, und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass diese Pflegekräfte auch entsprechend ihrer Qualifikation in Deutschland angestellt und bezahlt werden? Im Rahmen von Global Skills Partnerships (GSP) haben bisher noch keine usbekischen Pflegekräfte eine Anerkennung erhalten, da sich GSP zurzeit noch in einer frühen Aufbauphase befinden.  6. Was unternimmt die Bundesregierung, damit usbekische Fachkräfte schnell in die deutsche Nachbarschaft integriert werden und ermöglicht wird, dass sie Beziehungen zur Familie und mit Freunden in der usbekischen Heimat pflegen können, inwieweit erhalten Angehörige und Freunde von usbekischen Fachkräften Visaerleichterungen, damit sie möglichst unkompliziert nach Deutschland zu Besuch reisen können? Den usbekischen Fachkräften stehen – wie allen anderen Zugewanderten auch – die Integrationsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Verfügung. Für Besuchsreisen von An- und Zugehörigen usbekischer Fachkräfte nach Deutschland gelten die allgemeinen Schengen-rechtlichen Vorgaben. Die Kompetenz für etwaige Visaerleichterungen liegt bei der Europäischen Union.  7. Inwieweit es aus Sicht der Bundesregierung möglich und gewünscht, dass usbekische Fachkräfte sich für einen dauerhaften Verbleib in Deutschland entscheiden können, ihre Familienangehörige nachholen bzw. Familien in Deutschland gründen können, und wie unterstützt die Bundesregierung solche Wünsche? Bei der Frage des dauerhaften Verbleibs in Deutschland handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jeder Einzelne anhand seiner privaten und beruflichen Lebensumstände selbst treffen muss. Das geltende Recht sieht vor, dass sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert (vgl. § 18 Aufenthaltsgesetz). Die besonderen Zugangsmöglichkeiten für Fachkräfte sind darauf ausgerichtet, diese nachhaltig in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu integrieren. Nach § 18c Aufenthaltsgesetz ist Fachkräften bereits nach dreijährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis unter weiteren Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Der Familiennachzug zu in Deutschland aufhältigen Fachkräften ist hinsichtlich der Anforderungen an Wohnraum beziehungsweise Sprachkenntnissen privilegiert. Für qualifizierte Arbeitskräfte hält unter anderem das offizielle und mehrsprachige Informationsportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ vielfältige Informationen auch zu Möglichkeiten des weiteren Verbleibs bereit.  8. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die derzeit geltenden Visabedingungen und Visaverfahren für Bürgerinnen und Bürger aus Usbekistan, die an den verschiedenen Programmen und Formen der Zusammenarbeit beider Staaten in den Bereichen Gesundheit und Pflege involviert sind, ausreichend, und wo werden gegebenenfalls Verbesserungen geplant bzw. angestrebt? Aus Sicht der Bundesregierung bietet der geltende Rechtsrahmen ausreichende Möglichkeiten im Sinne der Fragestellung. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Pflegeberufsdurch zurückliegende aufenthaltsrechtliche Änderungen verbessert worden sind, etwa durch die Öffnung des des Arbeitsmarktzugangs auch für Pflegehilfskräfte.  9. Was wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung des Abkommens mit Usbekistan zur Gründung einer Deutschen Medizinischen Akademie für Pflegekräfte, welches während einer Reise des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im September 2024 unterzeichnet wurde, getan und erreicht, und was hat diesbezüglich die Bundesregierung getan, welche Aktivitäten sind seitens der Bundesregierung zur weiteren Umsetzung des Abkommens in den Jahren 2026 und 2027 geplant? Während der dreitägigen Reise des Bundeskanzlers a. D. Olaf Scholz, an der auch eine Wirtschaftsdelegation aus Deutschland teilnahm, kam es in Samarkand auch zu einer Vereinbarung zwischen einer privaten Vermittlungsagentur und der Regierung von Usbekistan. Für die weitere Umsetzung sind die Vereinbarungspartner verantwortlich. 10. Zwischen welchen medizinischen Bildungseinrichtungen der Republik Usbekistan und der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen? Es liegen keine Erkenntnisse über Abkommen zwischen usbekischen medizinischen Bildungseinrichtungen und der Bundesrepublik Deutschland vor. 11. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung in der Zeit ab 2021 zur Umsetzung des weiterhin gültigen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft vom 23. April 1987 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6826, S. 15) in den fünf zentralasiatischen Staaten (bitte detailliert nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat z. B. über das sogenannte Global Health Protection Programme Projekte zur Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit gefördert – darunter auch Maßnahmen mit zentralasiatischen Ländern. Die einzelnen Projekte, Besuche und Reisen sind in den Tabellen 2 und 3 der Anlage 2* aufgeführt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8219 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Tätigkeiten der Deutsch- Usbekische Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. (bitte konkret die Aktivitäten mit dem jeweiligen Jahr und dem Umfang gegebenenfalls erfolgter finanzieller Förderungen nennen)? Die Bundesregierung hat die Tätigkeiten der Deutsch-Usbekischen Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. punktuell unterstützt. Im Zusammenhang mit dem 2. Deutsch-Usbekischen Medizin Forum im Jahr 2024 unterstützte die Bundesregierung die Durchführung der Veranstaltung durch die Vermittlung geeigneter Räumlichkeiten. Eine finanzielle Förderung war damit nicht verbunden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit steht die Bundesregierung mit der Deutsch-Usbekischen Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. in einem engen fachlichen Austausch. Im Jahr 2026 wurde zudem auf Grundlage einer Kostenschätzung die Übernahme von Reisekosten für eine Delegationsreise zum 3. Deutsch-Usbekischem Medizin Forum in Taschkent von neun Personen nach Usbekistan zugesagt. Die konkrete Höhe der finanziellen Unterstützung kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden, da die endgültige Abrechnung der Reisekosten noch aussteht. 13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Beispiele von bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten in Zentralasien im Bereich Gesundheit und Pflege, und wenn ja, welche? Die im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit finanzierten Projekte mit den Staaten in Zentralasien seit dem Jahr 2021 können über das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 11 verwiesen. 14. Welche dieser Aktivitäten werden von der Bundesregierung unterstützt (bitte konkret die Art der Unterstützung bzw. Förderung mit dem jeweiligen Land seit dem Jahr 2021, den diesbezüglichen Akteuren, dem Zeitraum und dem Umfang finanzieller Förderung nennen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 11 verwiesen. 15. Inwieweit plant die Bundesregierung weitere Abkommen bzw. Maßnahmen in dem Bereich Gesundheit und Pflege zwischen Deutschland und Usbekistan sowie weiteren zentralasiatischen Staaten, und wenn ja, mit wem, und mit welchen Schwerpunkten (bitte möglichst konkret nennen)? Aktuell gibt es keine konkreten Planungen zu weiteren Abkommen beziehungsweise Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege zwischen Deutschland und Usbekistan sowie weiteren zentralasiatischen Staaten. 16. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Ländern Menschen mit dem Ziel einer Tätigkeit in Deutschland – gegebenenfalls über den dortigen nationalen Bedarf hinaus – ausgebildet, und inwieweit ziehen bereits in diesen Ländern in ihrem Beruf Tätige nach Deutschland um und nehmen hier eine Tätigkeit auf (bitte mit geeigneten Zahlen belegen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 verwiesen. 17. Welche Standards zur Abwerbung von im Gesundheits- und Pflegesystem Tätigen in Drittländern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anwerbung und Tätigkeitsaufnahme in Deutschland eingehalten werden, und wer vermittelt die Fachkräfte an deutsche Unternehmen? Die Anwerbung von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem kann grundsätzlich wie in anderen Wirtschaftszweigen vorgenommen werden, z. B. über entsprechende Vermittlungsagenturen. Dies gilt nicht, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Staat einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt hat. Aktuell hat die WHO in 55 Staaten einen entsprechenden Mangel festgestellt. Die betroffenen Staaten sind in der Anlage zu § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) aufgeführt. Die Anwerbung in diesen Staaten und die Arbeitsvermittlung aus diesen Staaten darf nach § 38 BeschV für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden. Anwerbungs- und Vermittlungsaktivitäten Dritter beziehungsweise Privater sind unzulässig. Das Verbot der privaten Anwerbung und Arbeitsvermittlung nach § 38 BeschV soll gewährleisten, dass in Staaten, die selbst eine Mangelsituation im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe aufweisen, keine Abwerbung erfolgt. Mit der ausschließlichen Anwerbungs-/Vermittlungszuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit wird der Verhaltenskodex der WHO zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal umgesetzt. 18. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit in bestimmten Gesundheits- und Pflegeberufen den genannten Ländern ein Mangel an ausgebildeten Arbeitskräften besteht? Usbekistan verfügt über eine junge, schnell wachsende Bevölkerung und bildet jedes Jahr zahlreiche Pflegefachkräfte aus. Der heimische Arbeitsmarkt ist jedoch nicht in der Lage, sämtliche in Usbekistan ausgebildeten Pflegefachkräfte aufzunehmen. Dementsprechend existiert auf beiden Seiten ein großes Interesse an der Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften von Usbekistan nach Deutschland. Anlage 1 - Tabelle 1 zu AW auf Frage 1 - Kleine Anfrage 21/7834 Deutschland (Arbeitsort) Stichtag: 28.02.2026 SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Insgesamt (Fachkraft, Spezialist und Experten) 14.709 13.743 966 5.455 5.196 259 3.382 3.258 124 4.168 4.017 151 1.490 1.428 62 6.395 6.114 281 darunter in ausgewählten Tätigkeiten KldB 2010 81 Medizinische Gesundheitsberufe 1.063 1.024 39 926 915 11 825 818 7 1.053 1.047 6 292 * * 1.203 1.189 14 81102 Medizin. Fachangestellte (oS)-Fachkraft 178 167 11 95 * * 42 * * 96 * * 18 18 - 260 257 3 81103 Medizin. Fachangestellte (oS)-Spezialist 5 * * * * * - - - 3 3 - * * - * * - 81112 Zahnmedizin. Fachangestellte - Fachkraft 142 133 9 163 * * 163 * * 282 * * 23 * * 168 165 3 81113 Zahnmedizin.Fachangestellte - Spezialist 4 4 - 3 3 - 3 3 - 5 5 - * * - 3 3 - 81142 Tiermedizin. Fachangestellte - Fachkraft 3 * * 4 4 - - - - * * - - - - 3 * * 81143 Tiermedizin.Fachangestellte - Spezialist - - - - - - * * - * * - - - - 4 4 - 81182 Medizin. Fachangestellte (ssT)-Fachkraft 19 19 - * * - * * - * * - * * - 16 16 - 81183 Medizin.Fachangestellte (ssT)-Spezialist 4 * * * * - - - - - - - - - - 3 3 - 81212 Med.-techn. Berufe Laborat. - Fachkraft 18 * * 6 6 - 4 4 - 5 5 - 3 3 - 8 * * 81213 Med.-techn. Berufe Laborat. - Spezialist * * - - - - * * - - - - * * - - - - 81214 Med.-techn. Berufe Laborat. - Experte - - - - - - - - - * * - - - - * * - 81222 Med.-tech.Berufe Funktionsdiag-Fachkraft * * - * * - * * - * * - - - - 3 3 - 81232 Med.-tech.Berufe Radiologie - Fachkraft 9 9 - 7 7 - * * - 4 4 - 3 3 - 7 7 - 81233 Med.-tech. Berufe Radiologie -Spezialist * * - - - - - - - * * - - - - 3 3 - 81234 Med.-techn. Berufe Radiologie - Experte 4 4 - * * - 5 5 - - - - * * - * * - 81242 Med.-tech.Berufe Veterinärmed.-Fachkraft - - - * * - - - - - - - - - - * * - 81294 Führung - Medizinisches Laboratorium * * - - - - - - - - - - - - - - - - 81302 Gesundheits-,Krankenpflege(oS)-Fachkraft 321 315 6 503 499 4 443 * * 512 * * 129 * * 417 * * 81313 Fachkrankenpflege - Spezialist 11 11 - 13 13 - 5 5 - 10 10 - * * - 13 13 - 81323 Fachkinderkrankenpflege - Spezialist - - - - - - * * - - - - - - - - - - 81332 Operationstechn. Assistenz - Fachkraft 6 6 - 10 10 - 4 4 - 14 14 - * * - 6 * * 81333 Operationstechn. Assistenz - Spezialist * * - - - - * * - - - - - - - 3 3 - 81342 Rettungsdienst - Fachkraft 8 8 - - - - - - - 3 3 - 48 48 - * * - 81353 GeburtshilfeEntbindungspflege-Spezialist 4 4 - * * - - - - - - - * * - * * - 81382 Gesundheits,Krankenpflege(ssT)-Fachkraft * * - 5 5 - * * - - - - * * - 3 3 - 81393 Aufsicht-Krankenpfl.,Rettungsd.,Geburtsh - - - * * - * * - - - - * * - - - - 81394 Führung-Krankenpfl.,Rettungsd.,Geburtsh. 5 5 - * * - * * - * * - * * - 5 5 - 81404 Ärzte/Ärztinnen (o.S.) - Experte 157 * * 50 * * 93 93 - 76 * * 38 38 - 171 171 - 81414 Fachärzte Kinder-,Jugendmedizin -Experte - - - * * - * * - - - - - - - * * - 81424 Fachärzte Innere Medizin - Experte 7 7 - - - - 5 * * 3 3 - - - - 6 6 - 81434 Fachärzte in der Chirurgie - Experte 6 6 - 4 4 - * * - 11 11 - - - - 16 16 - 81444 Fachärzte Sinnes,Geschlechtsorg.-Experte 10 10 - 4 4 - * * - * * - - - - 6 6 - 81454 Fachärzte Anästhesiologie - Experte 6 * * - - - * * - - - - * * - 5 5 - 81464 Fachärzte Psychiatr.,Psychother.-Experte 6 6 - - - - - - - * * - - - - 8 8 - 81474 Zahnärzte, Kieferorthopäden - Experte 8 8 - 3 3 - 10 10 - 4 4 - * * - 10 10 - 81484 Ärzte/Ärztinnen (s.s.T.) - Experte 4 4 - 3 3 - * * - * * - * * - * * - 81494 Führung - Human- und Zahnmedizin 3 3 - 3 3 - 7 7 - 3 3 - - - - 10 10 - 81504 Tierärzte/-ärztinnen (o.S.) - Experte - - - * * - - - - * * - - - - * * - 81524 Tierärzte für Haus-, Heimtiere - Experte - - - - - - - - - * * - - - - - - - 81614 Nicht klinische Psychologie - Experte * * - - - - - - - - - - - - - * * - davon Tabelle: Beschäftigte (davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) und ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGB) in ausgewählten Tätigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (KldB 2010) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Tätigkeit nach KldB 2010 Beschäftigte in ausgewälten Tatigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (ohne Helfer) (KldB 2010) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 444 Kasachstan 450 Kirgisistan 457 Mongolei 470 Tadschikistan 471 Turkmenistan 477 Usbekistan Beschäftigte davon Beschäftigte davon Beschäftigte davon davon Beschäftigte davon BeschäftigteBeschäftigte 1 von 2 Anlage 1 - Tabelle 1 zu AW auf Frage 1 - Kleine Anfrage 21/7834 SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 davonTätigkeit nach KldB 2010 Beschäftigte in ausgewälten Tatigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (ohne Helfer) (KldB 2010) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 444 Kasachstan 450 Kirgisistan 457 Mongolei 470 Tadschikistan 471 Turkmenistan 477 Usbekistan Beschäftigte davon Beschäftigte davon Beschäftigte davon davon Beschäftigte davon BeschäftigteBeschäftigte 81624 Klinische Psychologie - Experte 9 9 - * * - * * - - - - * * - 3 3 - 81634 Nicht ärztliche Psychotherapie - Experte * * * * * - - - - - - - - - - * * - 81712 Physiotherapie - Fachkraft 11 * * 4 * * 3 * * * * - - - - * * - 81713 Physiotherapie - Spezialist 22 22 - 10 10 - 6 6 - * * - * * - 5 5 - 81714 Physiotherapie - Experte - - - - - - - - - - - - * * - - - - 81723 Ergotherapie - Spezialist 6 6 - * * - - - - * * - - - - - - - 81733 Sprachtherapie - Spezialist * * - * * - - - - - - - * * - - - - 81762 Diät-, Ernährungstherapie - Fachkraft - - - * * - * * - - - - - - - - - - 81772 Podologen/innen - Fachkraft 11 * * * * - - - - - - - - - - 4 * * 81782 Nichtärzt.Therapie,Heilk.(ssT)-Fachkraft * * - - - - - - - - - - - - - - - - 81783 Nichtärzt.Therapie,Heilk(ssT)-Spezialist 3 * * - - - - - - - - - - - - * * - 81804 Apotheker, Pharmazeuten - Experte 3 * * 5 5 - * * - - - - * * - * * - 81822 Pharmazeut.-techn. Assistenz - Fachkraft 31 * * 6 6 - 4 4 - 3 3 - 3 * * 11 * * 81883 Pharmazie (s.s.T.) - Spezialist 4 4 - * * - * * - * * - - - - * * - 81884 Pharmazie (s.s.T.) - Experte * * - - - - - - - - - - * * - * * - 82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 381 352 29 173 158 15 231 231 - 255 248 7 53 50 3 157 147 10 82102 Altenpflege (o.S.) - Fachkraft 195 190 5 114 * * 202 202 - 214 * * 33 33 - 99 95 4 82103 Altenpflege (o.S.) - Spezialist * * - - - - - - - * * - - - - * * - 82182 Altenpflege (s.s.T.) - Fachkraft 3 3 - * * - * * - - - - - - - - - - 82183 Altenpflege (s.s.T.) - Spezialist * * - - - - * * - * * - - - - 3 3 - 82194 Führung - Altenpflege - - - - - - - - - * * - - - - - - - 82213 Gesundheitsberatung - Spezialist 3 3 - - - - - - - - - - - - - - - - 82214 Gesundheitsberatung - Experte 3 3 - * * - - - - - - - - - - - - - 82222 Wellness - Fachkraft * - * * * - - - - - - - - - - - - - 82223 Wellness - Spezialist * * - - - - * * - - - - - - - - - - 82232 Ernährungsberatung - Fachkraft - - - * * - - - - - - - - - - - - - 82233 Ernährungsberatung - Spezialist - - - * * - - - - - - - - - - - - - 82243 Qualitätsbeauft.Gesundheitsw.-Spezialist * - * - - - - - - - - - - - - - - - 82284 Ernähr., Gesundheitsberat.(ssT)-Experte - - - - - - - - - - - - * * - - - - 82312 Friseurgewerbe - Fachkraft 64 57 7 22 18 4 6 6 - 14 11 3 10 * * 12 9 3 82322 Kosmetik - Fachkraft 43 31 12 14 7 7 4 4 - 3 * * 3 * * 9 * * 82332 Tätowierer, Piercer - Fachkraft 5 5 - - - - - - - - - - - - - * * - 82393 Aufsicht - Körperpflege 7 7 - - - - - - - * * - * * - * * - 82402 Bestattungswesen - Fachkraft * - * - - - - - - - - - - - - - - - 82503 Medizintechnik (o.S.) - Spezialist 3 3 - 3 3 - * * - - - - - - - * * - 82504 Medizintechnik (o.S.) - Experte * * - * * - * * - * * - - - - * * - 82512 Orthopädie-, Rehatechnik - Fachkraft * * - - - - - - - - - - * * - - - - 82513 Orthopädie-, Rehatechnik - Spezialist - - - - - - - - - * * - * * - - - - 82522 Augenoptik - Fachkraft 6 6 - 3 * * * * - 3 3 - - - - 4 4 - 82523 Augenoptik - Spezialist - - - - - - - - - - - - - - - * * - 82532 Hörgeräteakustik - Fachkraft - - - 4 4 - 3 3 - - - - - - - - - - 82542 Zahntechnik - Fachkraft 36 * * 5 5 - 7 7 - 14 14 - * * - 21 * * 82593 Aufsicht-Medizin-Orthopädie-,Rehatechnik * * - * * - * * - - - - * * - * * - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 2 von 2 Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834 1 von 3 Tabelle 2: Geförderte Projekte zur Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit: Projekte Durchführendes Institut Projektländer Laufzeit Gesamtvolumen des Projektes in Euro Aufbau von Netzwerken für die Anwendung von Sequenziertechnologie für die Bekämpfung der resistenten Tuberkulose in Hochinzidenzländern (SeqMDRTB_NET) Forschungszentrum Borstel – Leibniz Lungenzentrum unter anderem Kirgisistan 2019-2022 rund 2.000.000 Stärkung Nationaler Impfkommissionen in Ländern mit mittlerem Einkommen der Europäischen Region der WHO (EURO NITAGs) Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan 2020-2022 rund 690.000 Vorbereitung von Seroprävalenzstudien zur Evaluation des Einflusses der Hepatitis-B-Impfung in Osteuropa und Zentralasien (Sero-B) RKI unter anderem Kirgisistan, Turkmenistan 2021-2023 rund 100.000 Bewertung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bemühungen zur Eliminierung der Virushepatitis B und C in Osteuropa und Zentralasien (COVIMPACT Hepatitis) RKI unter anderem Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Turkmenistan 2021-2023 rund 910.000 Die Krankheitslast von COVID-19: Auf dem Weg zu einer Harmonisierung bevölkerungsbezogener Gesundheitsindikatoren für die Überwachung von dynamischen Ausbrüchen (BoCO-19) RKI unter anderem Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 2021-2023 rund 650.000 European MSM Internet Survey / Osteuropa–Zentralasien Internetgestützte Umfragen zu Gesundheit und Verhalten von Männern, die Sex mit Männern haben, auf osteuropäische und zentralasiatische Länder sowie Stärkung der Kapazitäten in den westlichen Balkanländern (EMIS-2023) RKI unter anderem Kasachstan 2023-2024 rund 105.000 Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834 2 von 3 Projekte Durchführendes Institut Projektländer Laufzeit Gesamtvolumen des Projektes in Euro Stärkung von Kapazitäten für evidenzbasierte Entscheidungen zu Impfstrategien (STEP) RKI unter anderem Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan Turkmenistan 2026-2028 rund 1.110.000 Tabelle 3: Durchgeführte Reisen beziehungsweise Besuche: Staat Format Datum Deutsche Teilnehmer Thema und Teilnehmer aus Zentralasien Kirgisistan Webinar 13.06.2022 Bundesministerium für Gesundheit (BMG), RKI, Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz Webinar on Lessons Learned from COVID-19 mit allen zentralasiatischen Staaten Usbekistan Austausch 13.10.2023 Staatssekretär im BMG Dr. Steffen a. D. Gespräch mit S. E. dem Minister für Gesundheit der Republik Usbekistan Herrn Prof. Dr. Inoyatov Amrillo Shodievich in Berlin Usbekistan Besuch 23.02.2024 BMG Delegation aus Usbekistan zum Thema Sucht und Drogen, ASHURALIEV Akmaljon, in Berlin Usbekistan Teilnahme 18.04.2024 Staatssekretär im BMG Dr. Steffen a. D. Teilnahme Staatssekretärs im BMG Dr. Steffen am Abendempfang in der usbekischen Botschaft in Berlin Usbekistan Besuch 18.04.2024 BMG Usbekische Fachdelegation im BMG zu den Themen GKV und Pandemic Prevention in Berlin Usbekistan Teilnahme 19.04.2024 Staatssekretär im BMG Dr. Steffen a. D. 2. Deutsch-Usbekisches Gesundheitsforum in Berlin Usbekistan Besuch 22.11.2024 BMG Usbekische Delegation bei der Geschäftsstelle des Sucht- und Drogenbeauftragten Thema: Erfahrungsaustausch über die Eindämmung von Drogen und psychotropen Stoffen in Berlin Usbekistan Reise 07.-12.12.2024 BMG Sondierungsreise zum möglichen Aufbau einer Global Skills Partnership (GSP) nach Usbekistan Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834 3 von 3 Staat Format Datum Deutsche Teilnehmer Thema und Teilnehmer aus Zentralasien Usbekistan Reise 09.-12.12.2025 BMG, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern Delegation Joachim Stamp, Sonderbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland für Migration nach Usbekistan Usbekistan Austausch 03.03.2025 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Dr. Kippels Antrittsbesuch des usbekischen Botschafters, S.E. Dilshod Akhatov in Berlin Kirgisistan Austausch 29.07.2026 BMG Antrittsbesuch des Botschafters von Kirgisistan, S.E. Omurbek Tekebaev in Berlin Turkmenistan Besuch 21.11.2023 Staatssekretär im BMG Dr. Steffen a. D. Gespräch und gemeinsame Unterzeichnung einer Joint Declaration of Intent zusammen mit dem Deputy Minister of Health Herrn Myrat MAMME-DOV in Berlin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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