Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege (Antwort zu Drs. 21/7834)
Text
Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege (Antwort zu Drs. 21/7834)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8219
21. Wahlperiode 25.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7834 –
Deutsch-Usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsch-usbekische Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und
Pflege ist für beide Länder seit mehreren Jahren ein wichtiges Thema. Dabei
geht es auch um die Gewinnung von Fachkräften aus Usbekistan für das
Gesundheitswesen und Pflegeeinrichtungen in Deutschland. So wurde während
einer Reise des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im September 2024
ein Abkommen mit Usbekistan zur Gründung einer Deutschen Medizinischen
Akademie für Pflegekräfte in Samarkand unterzeichnet. Laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6826
wurde unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Umsetzung eines Projektabkommens
von 2019 die „Modernisierung medizinischer Aus- und Fortbildung“ in
Termez als Maßnahme umgesetzt und soll auch 2026 fortgeführt werden (S. 11),
und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert im Rahmen eines
global angelegten Projektes in Usbekistan den Aufbau einer „Global Skills
Partnership“ (GSP) im Pflegebereich. Die Projektumsetzung erfolgt durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und
wird in den Jahren 2024 bis 2026 mit rund 220 000 Euro gefördert (S. 13).
Gesundheit und Pflege waren am 21. Mai 2026 auch die Themen der Deutsch-
Zentralasiatischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages. Hierzu
lud deren Vorsitzender, der Abgeordnete Christian Görke (Die Linke), den
usbekischen Botschafter S.E. Dilshod Akhatov sowie die Vorsitzenden der
Deutsch-Usbekischen Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. (DUMG
Koch-Avicenna), die Professoren Axel Richter und Helmut Hahn, ein (siehe
https://dumg-ka.com/bericht-ueber-den-besuch-bei-der-parlamentariergruppe-i
m-deutschen-bundestag-zentralasien-am-21-05-26). Das ebenfalls eingeladene
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nahm an dem Gespräch nicht teil,
laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Kippels war „aufgrund der
hohen Arbeitsbelastung und der personellen Ressourcen eine Teilnahme an der
Mitgliederversammlung der Deutsch-Zentralasiatischen Parlamentariergruppe
leider nicht möglich“.
In der Diskussion wurde eindrucksvoll aufgezeigt, welche Rolle die
Gesundheitspolitik in der Zusammenarbeit Deutschlands mit Usbekistan, einem
Schlüsselland Zentralasiens, spielt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Botschafter S.E. Dilshod Akhatov betonte, dass die Modernisierung des
usbekischen Gesundheitswesens mit westeuropäischer, vor allem mit deutscher
und französischer Unterstützung eine der nationalen Prioritäten ist, wie sie in
der regierungsamtlichen Broschüre „Usbekistan 2030“ als Ziele der
usbekischen Regierung unter dem Präsidenten Shavkat Mirziyoyef niedergelegt sind.
Es wurde hervorgehoben, dass die Republik Usbekistan zu den sich
dynamisch entwickelnden Staaten Zentralasiens im Gesundheitssektor gehört und
der Modernisierung der medizinischen Infrastruktur, der Verbesserung der
Qualität medizinischer Dienstleistungen, der Einführung moderner
Technologien sowie der Ausbildung qualifizierter medizinischer Fachkräfte besondere
Aufmerksamkeit widmet.
Der Botschafter wies darauf hin, dass die Bevölkerung Usbekistans etwa
38 Millionen Menschen umfasst, wobei rund 60 Prozent der Bevölkerung
junge Menschen unter 25 Jahren sind. Diese demografische Struktur schaffe
ein erhebliches Potenzial für die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte,
auch im medizinischen Bereich und in der Pflege. Besondere Aufmerksamkeit
wird der Ausbildung junger Fachkräfte gewidmet, die sich an internationalen
beruflichen Standards orientieren, zumal es ein zunehmendes Interesse junger
usbekischer Fachkräfte an einer beruflichen Tätigkeit und beruflichen
Weiterentwicklung in Deutschland, insbesondere im Bereich der Pflege, gibt.
Die Professoren Helmut Hahn und Axel Richter berichteten von den
beachtlichen Ergebnissen der im Jahr 2023 gegründeten Nichtregierungsorganisation
(NGO) (siehe auch www.dumg-ka.com). Während der in den vergangenen
Jahren durchgeführten Konferenzen befassten sich Vertretungen medizinischer
Einrichtungen, Fachorganisationen, Bildungszentren und der
Expertengemeinschaft mit einer Vielzahl von Themen, darunter die Weiterentwicklung der
onkologischen Versorgung, die Verbesserung des Systems der Notfallmedizin
sowie die Ausbildung und berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachkräften.
Im Ergebnis wurden zahlreiche gemeinsame Projekte initiiert
beziehungsweise fortgeführt, die auf die Intensivierung der professionellen Zusammenarbeit
zwischen den Gesundheitseinrichtungen Deutschlands und Usbekistans
abzielen. Insbesondere wurden Vereinbarungen über die Erweiterung akademischer
Austauschprogramme, die Durchführung gemeinsamer Bildungsprogramme,
die Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsinitiativen sowie die Stärkung
institutioneller Partnerschaften zwischen medizinischen Organisationen beider
Länder getroffen. Gegenwärtig wird eine weitere Gesundheitskonferenz
vorbereitet, die im September 2026 in Taschkent stattfinden soll.
Auch mit anderen Staaten Zentralasiens gibt es in den Bereichen Gesundheit
und Pflege eine Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen aus
Deutschland. So traf sich am 27. Juli 2026 der Botschafter der Kirgisischen
Republik in der Bundesrepublik Deutschland, Omurbek Tekebaev, mit dem
Präsidenten der Universität Lübeck, Prof. Dr. Helge Braun. Während des
Treffens diskutierten die Parteien Aussichten zur Ausweitung der bilateralen
Zusammenarbeit in den Bereichen medizinische Ausbildung, wissenschaftliche
Forschung und akademischer Austausch sowie die weitere Umsetzung des
2024 unterzeichneten Kooperationsmemorandums zwischen dem
Gesundheitsministerium der Kirgisischen Republik und der Universität Lübeck (siehe
https://mfa.gov.kg/en/dm/-Embassy-of-the-Kyrgyz-Republic-in-the-Federal-R
epublic-of-Germany/news/41162).
Am 29. Juli 2026 folgte ein Treffen des Botschafters Omurbek Tekebaev mit
Paul Zubeil, dem Leiter der Unterabteilung für Europäische und internationale
Gesundheitspolitik des BMG. Dabei sprach Botschafter Omurbek Tekebaev
der deutschen Seite seinen Dank für ihre langjährige Unterstützung des
Gesundheitssystems der Kirgisischen Republik und für die erfolgreiche
Umsetzung bedeutender Projekte aus, darunter die Tuberkuloseklinik und das
Perinatalzentrum in Bischkek, die 2023 bis 2024 in Betrieb genommen wurden.
Während des Treffens diskutierten die Parteien Themen der kirgisisch-
deutschen Zusammenarbeit im Gesundheitssektor sowie Aussichten für eine
Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsministerien der
Kirgisischen Republik und Deutschland (siehe https://mfa.gov.kg/en/dm/-Embassy-
of-the-Kyrgyz-Republic-in-the-Federal-Republic-of-Germany/news/41196).
1. Wie viele in Usbekistan und anderen zentralasiatischen Staaten
(Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan) sowie in der Mongolei
ausgebildete Fachkräfte bzw. Fachkräfte mit entsprechender
Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Deutschland tätig (bitte
Zahlen für die einzelnen Berufe angeben)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten der
erfragten Staatsangehörigkeiten, die in Gesundheits- und Pflegeberufen tätig
sind, können der Tabelle 1 der beigefügten Anlage 1* entnommen werden.
Angaben, in welchem Land die Fachkräfte ausgebildet wurden, liegen nicht vor.
2. Welche Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Bürgerinnen und Bürger Usbekistans zur beruflichen Qualifizierung,
Sprachförderung, Anerkennung von Qualifikationen sowie der fachlichen und
sozialen Integration in das deutsche Gesundheitssystem, welche dieser
Programme werden von der Bundesregierung gefördert, und was ist zum
weiteren Ausbau diesbezüglicher Aktivitäten geplant (bitte konkret mit
Inhalt, den beteiligten Akteuren, Zeiträumen und der gegebenenfalls
finanziellen Förderung durch den Bund nennen)?
Den Bürgerinnen und Bürgern Usbekistans stehen grundsätzlich alle
vorhandenen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Sprachförderung, Anerkennung
von Qualifikationen sowie der fachlichen und sozialen Integration in den
deutschen Arbeitsmarkt sowie in das deutsche Gesundheitssystem offen.
3. Wie viele Fachkräfte für die Bereiche Gesundheit und Pflege wurden
bisher (seit 2021) nach Kenntnis der Bundesregierung aus Usbekistan nach
Deutschland vermittelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Berufen
nennen)?
Der Bundesregierung liegen Zahlen im Sinne der Fragestellung nicht vor.
4. Inwieweit haben auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, als
Fachkraft in Deutschland in den Bereichen Gesundheit und Pflege tätig
zu werden bzw. in Deutschland eine diesbezügliche Ausbildung zu
erhalten, wird das von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, wie?
Aufenthaltsrechtlich stehen Menschen mit Behinderungen dieselben
Arbeitsmarktzugänge zur Verfügung wie Menschen ohne Behinderungen. Bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere Menschen mit
Behinderungen durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Aus- oder
Weiterbildung gefördert werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8219 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele usbekische Pflegekräfte erhielten durch das
Ausbildungsprogramm im Rahmen des Projektes GSP eine Direktanerkennung ihrer in
Usbekistan erworbenen Qualifikation für ihre Tätigkeit in Deutschland,
und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass
diese Pflegekräfte auch entsprechend ihrer Qualifikation in Deutschland
angestellt und bezahlt werden?
Im Rahmen von Global Skills Partnerships (GSP) haben bisher noch keine
usbekischen Pflegekräfte eine Anerkennung erhalten, da sich GSP zurzeit noch in
einer frühen Aufbauphase befinden.
6. Was unternimmt die Bundesregierung, damit usbekische Fachkräfte
schnell in die deutsche Nachbarschaft integriert werden und ermöglicht
wird, dass sie Beziehungen zur Familie und mit Freunden in der
usbekischen Heimat pflegen können, inwieweit erhalten Angehörige und
Freunde von usbekischen Fachkräften Visaerleichterungen, damit sie
möglichst unkompliziert nach Deutschland zu Besuch reisen können?
Den usbekischen Fachkräften stehen – wie allen anderen Zugewanderten
auch – die Integrationsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen
zur Verfügung.
Für Besuchsreisen von An- und Zugehörigen usbekischer Fachkräfte nach
Deutschland gelten die allgemeinen Schengen-rechtlichen Vorgaben. Die
Kompetenz für etwaige Visaerleichterungen liegt bei der Europäischen Union.
7. Inwieweit es aus Sicht der Bundesregierung möglich und gewünscht,
dass usbekische Fachkräfte sich für einen dauerhaften Verbleib in
Deutschland entscheiden können, ihre Familienangehörige nachholen
bzw. Familien in Deutschland gründen können, und wie unterstützt die
Bundesregierung solche Wünsche?
Bei der Frage des dauerhaften Verbleibs in Deutschland handelt es sich um eine
persönliche Entscheidung, die jeder Einzelne anhand seiner privaten und
beruflichen Lebensumstände selbst treffen muss. Das geltende Recht sieht vor, dass
sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der
Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert (vgl. § 18 Aufenthaltsgesetz). Die
besonderen Zugangsmöglichkeiten für Fachkräfte sind darauf ausgerichtet,
diese nachhaltig in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu integrieren. Nach § 18c
Aufenthaltsgesetz ist Fachkräften bereits nach dreijährigem Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis unter weiteren Voraussetzungen eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Der Familiennachzug zu in Deutschland aufhältigen
Fachkräften ist hinsichtlich der Anforderungen an Wohnraum beziehungsweise
Sprachkenntnissen privilegiert.
Für qualifizierte Arbeitskräfte hält unter anderem das offizielle und
mehrsprachige Informationsportal der Bundesregierung „Make it in Germany“
vielfältige Informationen auch zu Möglichkeiten des weiteren Verbleibs bereit.
8. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die derzeit
geltenden Visabedingungen und Visaverfahren für Bürgerinnen und Bürger aus
Usbekistan, die an den verschiedenen Programmen und Formen der
Zusammenarbeit beider Staaten in den Bereichen Gesundheit und Pflege
involviert sind, ausreichend, und wo werden gegebenenfalls
Verbesserungen geplant bzw. angestrebt?
Aus Sicht der Bundesregierung bietet der geltende Rechtsrahmen ausreichende
Möglichkeiten im Sinne der Fragestellung. Die Bundesregierung weist zudem
darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Ausübung des
Pflegeberufsdurch zurückliegende aufenthaltsrechtliche Änderungen verbessert worden
sind, etwa durch die Öffnung des des Arbeitsmarktzugangs auch für
Pflegehilfskräfte.
9. Was wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung
des Abkommens mit Usbekistan zur Gründung einer Deutschen
Medizinischen Akademie für Pflegekräfte, welches während einer Reise des
damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im September 2024 unterzeichnet
wurde, getan und erreicht, und was hat diesbezüglich die
Bundesregierung getan, welche Aktivitäten sind seitens der Bundesregierung zur
weiteren Umsetzung des Abkommens in den Jahren 2026 und 2027 geplant?
Während der dreitägigen Reise des Bundeskanzlers a. D. Olaf Scholz, an der
auch eine Wirtschaftsdelegation aus Deutschland teilnahm, kam es in
Samarkand auch zu einer Vereinbarung zwischen einer privaten Vermittlungsagentur
und der Regierung von Usbekistan. Für die weitere Umsetzung sind die
Vereinbarungspartner verantwortlich.
10. Zwischen welchen medizinischen Bildungseinrichtungen der Republik
Usbekistan und der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen?
Es liegen keine Erkenntnisse über Abkommen zwischen usbekischen
medizinischen Bildungseinrichtungen und der Bundesrepublik Deutschland vor.
11. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung in der Zeit ab
2021 zur Umsetzung des weiterhin gültigen Abkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft vom 23. April 1987 (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6826, S. 15) in den fünf zentralasiatischen Staaten (bitte
detailliert nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat z. B. über das sogenannte Global Health Protection
Programme Projekte zur Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit
gefördert – darunter auch Maßnahmen mit zentralasiatischen Ländern. Die
einzelnen Projekte, Besuche und Reisen sind in den Tabellen 2 und 3 der
Anlage 2* aufgeführt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8219 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Tätigkeiten der Deutsch-
Usbekische Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. (bitte konkret die
Aktivitäten mit dem jeweiligen Jahr und dem Umfang gegebenenfalls
erfolgter finanzieller Förderungen nennen)?
Die Bundesregierung hat die Tätigkeiten der Deutsch-Usbekischen
Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. punktuell unterstützt. Im Zusammenhang mit
dem 2. Deutsch-Usbekischen Medizin Forum im Jahr 2024 unterstützte die
Bundesregierung die Durchführung der Veranstaltung durch die Vermittlung
geeigneter Räumlichkeiten. Eine finanzielle Förderung war damit nicht
verbunden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit steht die Bundesregierung mit
der Deutsch-Usbekischen Medizingesellschaft Koch-Avicenna e. V. in einem
engen fachlichen Austausch.
Im Jahr 2026 wurde zudem auf Grundlage einer Kostenschätzung die
Übernahme von Reisekosten für eine Delegationsreise zum 3. Deutsch-Usbekischem
Medizin Forum in Taschkent von neun Personen nach Usbekistan zugesagt. Die
konkrete Höhe der finanziellen Unterstützung kann derzeit noch nicht
abschließend beziffert werden, da die endgültige Abrechnung der Reisekosten noch
aussteht.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Beispiele von
bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten in Zentralasien im
Bereich Gesundheit und Pflege, und wenn ja, welche?
Die im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit finanzierten
Projekte mit den Staaten in Zentralasien seit dem Jahr 2021 können über das
Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Frage 11 verwiesen.
14. Welche dieser Aktivitäten werden von der Bundesregierung unterstützt
(bitte konkret die Art der Unterstützung bzw. Förderung mit dem
jeweiligen Land seit dem Jahr 2021, den diesbezüglichen Akteuren, dem
Zeitraum und dem Umfang finanzieller Förderung nennen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 11 verwiesen.
15. Inwieweit plant die Bundesregierung weitere Abkommen bzw.
Maßnahmen in dem Bereich Gesundheit und Pflege zwischen Deutschland und
Usbekistan sowie weiteren zentralasiatischen Staaten, und wenn ja, mit
wem, und mit welchen Schwerpunkten (bitte möglichst konkret nennen)?
Aktuell gibt es keine konkreten Planungen zu weiteren Abkommen
beziehungsweise Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege zwischen Deutschland
und Usbekistan sowie weiteren zentralasiatischen Staaten.
16. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten
Ländern Menschen mit dem Ziel einer Tätigkeit in Deutschland –
gegebenenfalls über den dortigen nationalen Bedarf hinaus – ausgebildet, und
inwieweit ziehen bereits in diesen Ländern in ihrem Beruf Tätige nach
Deutschland um und nehmen hier eine Tätigkeit auf (bitte mit geeigneten
Zahlen belegen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 verwiesen.
17. Welche Standards zur Abwerbung von im Gesundheits- und
Pflegesystem Tätigen in Drittländern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der Anwerbung und Tätigkeitsaufnahme in Deutschland eingehalten
werden, und wer vermittelt die Fachkräfte an deutsche Unternehmen?
Die Anwerbung von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem kann
grundsätzlich wie in anderen Wirtschaftszweigen vorgenommen werden, z. B.
über entsprechende Vermittlungsagenturen. Dies gilt nicht, wenn die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Staat einen kritischen Mangel an
Gesundheitspersonal festgestellt hat. Aktuell hat die WHO in 55 Staaten einen
entsprechenden Mangel festgestellt. Die betroffenen Staaten sind in der Anlage
zu § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) aufgeführt. Die Anwerbung in
diesen Staaten und die Arbeitsvermittlung aus diesen Staaten darf nach § 38
BeschV für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der
Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden. Anwerbungs- und
Vermittlungsaktivitäten Dritter beziehungsweise Privater sind unzulässig. Das Verbot
der privaten Anwerbung und Arbeitsvermittlung nach § 38 BeschV soll
gewährleisten, dass in Staaten, die selbst eine Mangelsituation im Bereich der
Gesundheits- und Pflegeberufe aufweisen, keine Abwerbung erfolgt. Mit der
ausschließlichen Anwerbungs-/Vermittlungszuständigkeit der Bundesagentur für
Arbeit wird der Verhaltenskodex der WHO zur Rekrutierung von
Gesundheitspersonal umgesetzt.
18. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit in
bestimmten Gesundheits- und Pflegeberufen den genannten Ländern ein
Mangel an ausgebildeten Arbeitskräften besteht?
Usbekistan verfügt über eine junge, schnell wachsende Bevölkerung und bildet
jedes Jahr zahlreiche Pflegefachkräfte aus. Der heimische Arbeitsmarkt ist
jedoch nicht in der Lage, sämtliche in Usbekistan ausgebildeten Pflegefachkräfte
aufzunehmen. Dementsprechend existiert auf beiden Seiten ein großes Interesse
an der Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften von
Usbekistan nach Deutschland.
Anlage 1 - Tabelle 1 zu AW auf Frage 1 - Kleine Anfrage 21/7834
Deutschland (Arbeitsort)
Stichtag: 28.02.2026
SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Insgesamt (Fachkraft, Spezialist und Experten) 14.709 13.743 966 5.455 5.196 259 3.382 3.258 124 4.168 4.017 151 1.490 1.428 62 6.395 6.114 281
darunter in ausgewählten Tätigkeiten KldB 2010
81 Medizinische Gesundheitsberufe 1.063 1.024 39 926 915 11 825 818 7 1.053 1.047 6 292 * * 1.203 1.189 14
81102 Medizin. Fachangestellte (oS)-Fachkraft 178 167 11 95 * * 42 * * 96 * * 18 18 - 260 257 3
81103 Medizin. Fachangestellte (oS)-Spezialist 5 * * * * * - - - 3 3 - * * - * * -
81112 Zahnmedizin. Fachangestellte - Fachkraft 142 133 9 163 * * 163 * * 282 * * 23 * * 168 165 3
81113 Zahnmedizin.Fachangestellte - Spezialist 4 4 - 3 3 - 3 3 - 5 5 - * * - 3 3 -
81142 Tiermedizin. Fachangestellte - Fachkraft 3 * * 4 4 - - - - * * - - - - 3 * *
81143 Tiermedizin.Fachangestellte - Spezialist - - - - - - * * - * * - - - - 4 4 -
81182 Medizin. Fachangestellte (ssT)-Fachkraft 19 19 - * * - * * - * * - * * - 16 16 -
81183 Medizin.Fachangestellte (ssT)-Spezialist 4 * * * * - - - - - - - - - - 3 3 -
81212 Med.-techn. Berufe Laborat. - Fachkraft 18 * * 6 6 - 4 4 - 5 5 - 3 3 - 8 * *
81213 Med.-techn. Berufe Laborat. - Spezialist * * - - - - * * - - - - * * - - - -
81214 Med.-techn. Berufe Laborat. - Experte - - - - - - - - - * * - - - - * * -
81222 Med.-tech.Berufe Funktionsdiag-Fachkraft * * - * * - * * - * * - - - - 3 3 -
81232 Med.-tech.Berufe Radiologie - Fachkraft 9 9 - 7 7 - * * - 4 4 - 3 3 - 7 7 -
81233 Med.-tech. Berufe Radiologie -Spezialist * * - - - - - - - * * - - - - 3 3 -
81234 Med.-techn. Berufe Radiologie - Experte 4 4 - * * - 5 5 - - - - * * - * * -
81242 Med.-tech.Berufe Veterinärmed.-Fachkraft - - - * * - - - - - - - - - - * * -
81294 Führung - Medizinisches Laboratorium * * - - - - - - - - - - - - - - - -
81302 Gesundheits-,Krankenpflege(oS)-Fachkraft 321 315 6 503 499 4 443 * * 512 * * 129 * * 417 * *
81313 Fachkrankenpflege - Spezialist 11 11 - 13 13 - 5 5 - 10 10 - * * - 13 13 -
81323 Fachkinderkrankenpflege - Spezialist - - - - - - * * - - - - - - - - - -
81332 Operationstechn. Assistenz - Fachkraft 6 6 - 10 10 - 4 4 - 14 14 - * * - 6 * *
81333 Operationstechn. Assistenz - Spezialist * * - - - - * * - - - - - - - 3 3 -
81342 Rettungsdienst - Fachkraft 8 8 - - - - - - - 3 3 - 48 48 - * * -
81353 GeburtshilfeEntbindungspflege-Spezialist 4 4 - * * - - - - - - - * * - * * -
81382 Gesundheits,Krankenpflege(ssT)-Fachkraft * * - 5 5 - * * - - - - * * - 3 3 -
81393 Aufsicht-Krankenpfl.,Rettungsd.,Geburtsh - - - * * - * * - - - - * * - - - -
81394 Führung-Krankenpfl.,Rettungsd.,Geburtsh. 5 5 - * * - * * - * * - * * - 5 5 -
81404 Ärzte/Ärztinnen (o.S.) - Experte 157 * * 50 * * 93 93 - 76 * * 38 38 - 171 171 -
81414 Fachärzte Kinder-,Jugendmedizin -Experte - - - * * - * * - - - - - - - * * -
81424 Fachärzte Innere Medizin - Experte 7 7 - - - - 5 * * 3 3 - - - - 6 6 -
81434 Fachärzte in der Chirurgie - Experte 6 6 - 4 4 - * * - 11 11 - - - - 16 16 -
81444 Fachärzte Sinnes,Geschlechtsorg.-Experte 10 10 - 4 4 - * * - * * - - - - 6 6 -
81454 Fachärzte Anästhesiologie - Experte 6 * * - - - * * - - - - * * - 5 5 -
81464 Fachärzte Psychiatr.,Psychother.-Experte 6 6 - - - - - - - * * - - - - 8 8 -
81474 Zahnärzte, Kieferorthopäden - Experte 8 8 - 3 3 - 10 10 - 4 4 - * * - 10 10 -
81484 Ärzte/Ärztinnen (s.s.T.) - Experte 4 4 - 3 3 - * * - * * - * * - * * -
81494 Führung - Human- und Zahnmedizin 3 3 - 3 3 - 7 7 - 3 3 - - - - 10 10 -
81504 Tierärzte/-ärztinnen (o.S.) - Experte - - - * * - - - - * * - - - - * * -
81524 Tierärzte für Haus-, Heimtiere - Experte - - - - - - - - - * * - - - - - - -
81614 Nicht klinische Psychologie - Experte * * - - - - - - - - - - - - - * * -
davon
Tabelle: Beschäftigte (davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) und ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGB) in ausgewählten Tätigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (KldB 2010) nach
ausgewählten Staatsangehörigkeiten
Tätigkeit nach KldB 2010
Beschäftigte in ausgewälten Tatigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (ohne Helfer) (KldB 2010) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
444 Kasachstan 450 Kirgisistan 457 Mongolei 470 Tadschikistan 471 Turkmenistan 477 Usbekistan
Beschäftigte davon Beschäftigte davon Beschäftigte davon davon Beschäftigte davon BeschäftigteBeschäftigte
1 von 2
Anlage 1 - Tabelle 1 zu AW auf Frage 1 - Kleine Anfrage 21/7834
SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB SvB aGB
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
davonTätigkeit nach KldB 2010
Beschäftigte in ausgewälten Tatigkeiten mit Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist und Experte (ohne Helfer) (KldB 2010) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
444 Kasachstan 450 Kirgisistan 457 Mongolei 470 Tadschikistan 471 Turkmenistan 477 Usbekistan
Beschäftigte davon Beschäftigte davon Beschäftigte davon davon Beschäftigte davon BeschäftigteBeschäftigte
81624 Klinische Psychologie - Experte 9 9 - * * - * * - - - - * * - 3 3 -
81634 Nicht ärztliche Psychotherapie - Experte * * * * * - - - - - - - - - - * * -
81712 Physiotherapie - Fachkraft 11 * * 4 * * 3 * * * * - - - - * * -
81713 Physiotherapie - Spezialist 22 22 - 10 10 - 6 6 - * * - * * - 5 5 -
81714 Physiotherapie - Experte - - - - - - - - - - - - * * - - - -
81723 Ergotherapie - Spezialist 6 6 - * * - - - - * * - - - - - - -
81733 Sprachtherapie - Spezialist * * - * * - - - - - - - * * - - - -
81762 Diät-, Ernährungstherapie - Fachkraft - - - * * - * * - - - - - - - - - -
81772 Podologen/innen - Fachkraft 11 * * * * - - - - - - - - - - 4 * *
81782 Nichtärzt.Therapie,Heilk.(ssT)-Fachkraft * * - - - - - - - - - - - - - - - -
81783 Nichtärzt.Therapie,Heilk(ssT)-Spezialist 3 * * - - - - - - - - - - - - * * -
81804 Apotheker, Pharmazeuten - Experte 3 * * 5 5 - * * - - - - * * - * * -
81822 Pharmazeut.-techn. Assistenz - Fachkraft 31 * * 6 6 - 4 4 - 3 3 - 3 * * 11 * *
81883 Pharmazie (s.s.T.) - Spezialist 4 4 - * * - * * - * * - - - - * * -
81884 Pharmazie (s.s.T.) - Experte * * - - - - - - - - - - * * - * * -
82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 381 352 29 173 158 15 231 231 - 255 248 7 53 50 3 157 147 10
82102 Altenpflege (o.S.) - Fachkraft 195 190 5 114 * * 202 202 - 214 * * 33 33 - 99 95 4
82103 Altenpflege (o.S.) - Spezialist * * - - - - - - - * * - - - - * * -
82182 Altenpflege (s.s.T.) - Fachkraft 3 3 - * * - * * - - - - - - - - - -
82183 Altenpflege (s.s.T.) - Spezialist * * - - - - * * - * * - - - - 3 3 -
82194 Führung - Altenpflege - - - - - - - - - * * - - - - - - -
82213 Gesundheitsberatung - Spezialist 3 3 - - - - - - - - - - - - - - - -
82214 Gesundheitsberatung - Experte 3 3 - * * - - - - - - - - - - - - -
82222 Wellness - Fachkraft * - * * * - - - - - - - - - - - - -
82223 Wellness - Spezialist * * - - - - * * - - - - - - - - - -
82232 Ernährungsberatung - Fachkraft - - - * * - - - - - - - - - - - - -
82233 Ernährungsberatung - Spezialist - - - * * - - - - - - - - - - - - -
82243 Qualitätsbeauft.Gesundheitsw.-Spezialist * - * - - - - - - - - - - - - - - -
82284 Ernähr., Gesundheitsberat.(ssT)-Experte - - - - - - - - - - - - * * - - - -
82312 Friseurgewerbe - Fachkraft 64 57 7 22 18 4 6 6 - 14 11 3 10 * * 12 9 3
82322 Kosmetik - Fachkraft 43 31 12 14 7 7 4 4 - 3 * * 3 * * 9 * *
82332 Tätowierer, Piercer - Fachkraft 5 5 - - - - - - - - - - - - - * * -
82393 Aufsicht - Körperpflege 7 7 - - - - - - - * * - * * - * * -
82402 Bestattungswesen - Fachkraft * - * - - - - - - - - - - - - - - -
82503 Medizintechnik (o.S.) - Spezialist 3 3 - 3 3 - * * - - - - - - - * * -
82504 Medizintechnik (o.S.) - Experte * * - * * - * * - * * - - - - * * -
82512 Orthopädie-, Rehatechnik - Fachkraft * * - - - - - - - - - - * * - - - -
82513 Orthopädie-, Rehatechnik - Spezialist - - - - - - - - - * * - * * - - - -
82522 Augenoptik - Fachkraft 6 6 - 3 * * * * - 3 3 - - - - 4 4 -
82523 Augenoptik - Spezialist - - - - - - - - - - - - - - - * * -
82532 Hörgeräteakustik - Fachkraft - - - 4 4 - 3 3 - - - - - - - - - -
82542 Zahntechnik - Fachkraft 36 * * 5 5 - 7 7 - 14 14 - * * - 21 * *
82593 Aufsicht-Medizin-Orthopädie-,Rehatechnik * * - * * - * * - - - - * * - * * -
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
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Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834
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Tabelle 2: Geförderte Projekte zur Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit:
Projekte Durchführendes Institut Projektländer Laufzeit
Gesamtvolumen des
Projektes in Euro
Aufbau von Netzwerken für die Anwendung von Sequenziertechnologie
für die Bekämpfung der resistenten Tuberkulose in Hochinzidenzländern
(SeqMDRTB_NET)
Forschungszentrum Borstel
– Leibniz Lungenzentrum
unter anderem
Kirgisistan
2019-2022 rund 2.000.000
Stärkung Nationaler Impfkommissionen in Ländern mit mittlerem
Einkommen der Europäischen Region der WHO (EURO NITAGs)
Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem
Kasachstan,
Kirgisistan,
Usbekistan,
Tadschikistan,
Turkmenistan
2020-2022 rund 690.000
Vorbereitung von Seroprävalenzstudien zur Evaluation des Einflusses der
Hepatitis-B-Impfung in Osteuropa und Zentralasien (Sero-B)
RKI unter anderem
Kirgisistan,
Turkmenistan
2021-2023 rund 100.000
Bewertung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die
Bemühungen zur Eliminierung der
Virushepatitis B und C in Osteuropa und Zentralasien (COVIMPACT
Hepatitis)
RKI unter anderem
Kasachstan,
Kirgisistan,
Usbekistan,
Turkmenistan
2021-2023 rund 910.000
Die Krankheitslast von COVID-19: Auf dem Weg zu einer
Harmonisierung bevölkerungsbezogener Gesundheitsindikatoren für die
Überwachung von dynamischen Ausbrüchen (BoCO-19)
RKI unter anderem
Kasachstan,
Kirgisistan,
Usbekistan
2021-2023 rund 650.000
European MSM Internet Survey / Osteuropa–Zentralasien
Internetgestützte Umfragen zu Gesundheit und Verhalten von Männern,
die Sex mit Männern haben, auf osteuropäische und zentralasiatische
Länder sowie Stärkung der Kapazitäten in den westlichen Balkanländern
(EMIS-2023)
RKI unter anderem
Kasachstan
2023-2024 rund 105.000
Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834
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Projekte Durchführendes Institut Projektländer Laufzeit
Gesamtvolumen des
Projektes in Euro
Stärkung von Kapazitäten für evidenzbasierte Entscheidungen zu
Impfstrategien (STEP)
RKI unter anderem
Kasachstan,
Kirgisistan,
Usbekistan,
Tadschikistan
Turkmenistan
2026-2028 rund 1.110.000
Tabelle 3: Durchgeführte Reisen beziehungsweise Besuche:
Staat Format Datum Deutsche Teilnehmer Thema und Teilnehmer aus Zentralasien
Kirgisistan Webinar 13.06.2022
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG), RKI,
Zentrum für
Internationalen
Gesundheitsschutz
Webinar on Lessons Learned from COVID-19 mit allen zentralasiatischen Staaten
Usbekistan Austausch 13.10.2023
Staatssekretär im BMG
Dr. Steffen a. D.
Gespräch mit S. E. dem Minister für Gesundheit der Republik Usbekistan Herrn
Prof. Dr. Inoyatov Amrillo Shodievich in Berlin
Usbekistan Besuch 23.02.2024 BMG
Delegation aus Usbekistan zum Thema Sucht und Drogen,
ASHURALIEV Akmaljon, in Berlin
Usbekistan Teilnahme 18.04.2024
Staatssekretär im BMG
Dr. Steffen a. D.
Teilnahme Staatssekretärs im BMG Dr. Steffen am Abendempfang in der
usbekischen Botschaft in Berlin
Usbekistan Besuch 18.04.2024 BMG
Usbekische Fachdelegation im BMG zu den Themen GKV und Pandemic
Prevention in Berlin
Usbekistan Teilnahme 19.04.2024
Staatssekretär im BMG
Dr. Steffen a. D.
2. Deutsch-Usbekisches Gesundheitsforum in Berlin
Usbekistan Besuch 22.11.2024 BMG
Usbekische Delegation bei der Geschäftsstelle des Sucht- und Drogenbeauftragten
Thema: Erfahrungsaustausch über die Eindämmung von Drogen und
psychotropen Stoffen in Berlin
Usbekistan Reise 07.-12.12.2024 BMG
Sondierungsreise zum möglichen Aufbau einer Global Skills Partnership (GSP)
nach Usbekistan
Anlage 2 – Tabellen 2-3 zu AW auf Frage 11 – Kleine Anfrage 21/7834
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Staat Format Datum Deutsche Teilnehmer Thema und Teilnehmer aus Zentralasien
Usbekistan Reise 09.-12.12.2025
BMG, Bundesministerium
für Arbeit und Soziales,
Bundesministerium des
Innern
Delegation Joachim Stamp, Sonderbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland
für Migration nach Usbekistan
Usbekistan Austausch 03.03.2025
Parlamentarischer
Staatssekretär bei der
Bundesministerin für
Gesundheit Dr. Kippels
Antrittsbesuch des usbekischen Botschafters, S.E. Dilshod Akhatov in Berlin
Kirgisistan Austausch 29.07.2026 BMG Antrittsbesuch des Botschafters von Kirgisistan, S.E. Omurbek Tekebaev in Berlin
Turkmenistan Besuch 21.11.2023
Staatssekretär im BMG
Dr. Steffen a. D.
Gespräch und gemeinsame Unterzeichnung einer Joint Declaration of Intent
zusammen mit dem Deputy Minister of Health Herrn Myrat MAMME-DOV in
Berlin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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