Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per "Airdrop" (Antwort zu Drs. 21/1528)
Text
Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per "Airdrop" (Antwort zu Drs. 21/1528)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1786
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Lea Reisner, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1528 –
Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per
„Airdrop“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die von der israelischen Regierung angeordnete vollständige Blockade
von Hilfslieferungen im März 2025 hat sich die ohnehin dramatische
humanitäre Lage in Gaza weiter verschärft. Die Integrated Food Security Phase
Classification hat für Gaza inzwischen die höchste Alarmstufe (Phase 5)
ausgerufen und spricht von einer akuten Hungersnot (IPC_GazaStrip_Alert_July202
5.pdf).
Die in Gaza tätigen Hilfsorganisationen kritisieren die strikten Auflagen der
israelischen Regierung, die ihre humanitäre Arbeit nahezu unmöglich machen.
Dadurch stauen sich Millionen Tonnen Hilfsgüter in Lastwagen an den
Grenzen zu Ägypten und Jordanien oder verbleiben teilweise bereits in Gaza, ohne
an die Zivilbevölkerung ausgeliefert zu werden (Gazastreifen: Hilfsorganisatio
nen beklagen Vorgaben durch Israel | tagesschau.de). Auf internationalen
Druck erlaubt die israelische Regierung seit Ende Juli 2025 wieder in
begrenztem Umfang Hilfslieferungen nach Gaza. Neben den Lieferungen über den
Landweg durch die umstrittene Gaza Humanitarian Foundation, gelangen
Hilfsgüter nach Gaza auch per internationaler Luftunterstützung, an der
sich die Bundeswehr mit zwei Transportflugzeugen beteiligt (Gazastreifen:
Hilfsorganisationen beklagen Vorgaben durch Israel | tagesschau.de).
Der Abwurf von Hilfsgütern wurde jedoch von zahlreichen Organisationen
wie dem Deutschen Roten Kreuz und Plan International bereits vor ihrem
Einsatz scharf kritisiert. Sie gelten als kostenintensiv, ineffektiv und werden vom
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen nur dann eingesetzt, wenn
alle anderen Wege blockiert sind (Warum der Abwurf von Hilfsgütern über
Gaza kritisiert wird – DW – 29.07.2025).
Zudem stellen „Airdrops“ eine Gefahr für die Menschen vor Ort dar.
Internationale Medien berichten, dass Zivilistinnen und Zivilisten bereits durch die
herabfallenden Ladungen erschlagen wurden (Palestinian boy killed in Gaza aid
drop as starvation toll rises to 217 | Gaza News | Al Jazeera). Hinzu kommt,
dass die Verteilung der Hilfsgüter nicht koordiniert und kontrolliert werden
kann – weder wer sie tatsächlich erhält noch ob sie in die Hände der Hamas
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gelangen. Genau dies führt die israelische Regierung als Begründung für die
ursprüngliche Einstellung der Hilfslieferungen an.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/1674 wird verwiesen.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass alle anderen Möglichkeiten zur Lieferung von Hilfsgütern
nach Gaza blockiert sind, bevor man auf die Lieferung per „Airdrop“
setzte?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674
wird verwiesen.
2. Welche Gründe sprechen laut Bundesregierung für die Lieferung von
Hilfsgütern per „Airdrop“ im Vergleich zur Lieferung über den Land- oder
Seeweg?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674
wird verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele finanzielle Mittel hat die Bundesregierung für die Beteiligung
an der internationalen Mission vorgesehen?
a) Welcher Anteil dieser Mittel entfällt konkret auf die Hilfslieferungen?
b) Welcher Anteil entfällt auf die Koordination und den Betrieb der
Mission?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674
wird verwiesen.
4. Wie viele Tonnen an Hilfsgütern werden nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt per Luft geliefert?
a) Wie viele Tonnen an Hilfsgütern wurden bereits geliefert?
b) Wie viele Tonnen an Hilfsgütern werden täglich per Lufttransport
abgeliefert?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundeswehr hat 381,3 Tonnen Hilfsgüter über Gaza abgesetzt. Dabei
betrug die täglich abgesetzte Menge an Hilfsgütern an Flugtagen zwischen 5,4
und 24 Tonnen.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung und welche Absprachen
wurden mit Bündnispartnern getroffen, um sicherzustellen, dass
ausreichende Hilfslieferungen per „Airdrop“ zur Deckung des Bedarfs der
Zivilbevölkerung geliefert werden?
Die Luftabsetzungen waren neben dem Landweg ein zusätzliches Mittel, um
der Bevölkerung Hilfsgüter zukommen zu lassen. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Hilfsgüter beim
Abwurf keine Gefahr für die palästinensische Zivilbevölkerung
darstellen?
b) Ziehen die Berichte über erschlagene Zivilistinnen und Zivilisten
durch herabfallende Ladungen Konsequenzen für die Methode der
Lieferung nach sich?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Während des Anflugs wurden die durch Israel festgelegten Absetzzonen durch
die Luftfahrzeugbesatzungen auf die Anwesenheit von Personen geprüft.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen durch die
Luftabsetzungen der Bundeswehr zu Schaden gekommen sind.
7. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Hilfsgüter gerecht
verteilt werden und die Menschen erreichen, die sie am dringendsten
benötigen?
a) Wie wird sichergestellt, dass die Hilfsgüter nicht in die Hände der
Hamas fallen?
b) Folgen aus den Berichten über die Hilfslieferungen, die an die Hamas
gelangten, Konsequenzen für die Methode der Lieferung?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/1674 wird verwiesen.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit den bereits ergriffenen
Maßnahmen die ausreichende Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza
gewährleistet ist, und welche weiteren Schritte sind darüber hinaus
vorgesehen?
Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/1674 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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