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Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per "Airdrop" (Antwort zu Drs. 21/1528)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1786 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per "Airdrop" (Antwort zu Drs. 21/1528) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1786 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Lea Reisner, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1528 – Deutsche Beteiligung an den internationalen Hilfslieferungen nach Gaza per „Airdrop“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die von der israelischen Regierung angeordnete vollständige Blockade von Hilfslieferungen im März 2025 hat sich die ohnehin dramatische humanitäre Lage in Gaza weiter verschärft. Die Integrated Food Security Phase Classification hat für Gaza inzwischen die höchste Alarmstufe (Phase 5) ausgerufen und spricht von einer akuten Hungersnot (IPC_GazaStrip_Alert_July202 5.pdf). Die in Gaza tätigen Hilfsorganisationen kritisieren die strikten Auflagen der israelischen Regierung, die ihre humanitäre Arbeit nahezu unmöglich machen. Dadurch stauen sich Millionen Tonnen Hilfsgüter in Lastwagen an den Grenzen zu Ägypten und Jordanien oder verbleiben teilweise bereits in Gaza, ohne an die Zivilbevölkerung ausgeliefert zu werden (Gazastreifen: Hilfsorganisatio nen beklagen Vorgaben durch Israel | tagesschau.de). Auf internationalen Druck erlaubt die israelische Regierung seit Ende Juli 2025 wieder in begrenztem Umfang Hilfslieferungen nach Gaza. Neben den Lieferungen über den Landweg durch die umstrittene Gaza Humanitarian Foundation, gelangen Hilfsgüter nach Gaza auch per internationaler Luftunterstützung, an der sich die Bundeswehr mit zwei Transportflugzeugen beteiligt (Gazastreifen: Hilfsorganisationen beklagen Vorgaben durch Israel | tagesschau.de). Der Abwurf von Hilfsgütern wurde jedoch von zahlreichen Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und Plan International bereits vor ihrem Einsatz scharf kritisiert. Sie gelten als kostenintensiv, ineffektiv und werden vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen nur dann eingesetzt, wenn alle anderen Wege blockiert sind (Warum der Abwurf von Hilfsgütern über Gaza kritisiert wird – DW – 29.07.2025). Zudem stellen „Airdrops“ eine Gefahr für die Menschen vor Ort dar. Internationale Medien berichten, dass Zivilistinnen und Zivilisten bereits durch die herabfallenden Ladungen erschlagen wurden (Palestinian boy killed in Gaza aid drop as starvation toll rises to 217 | Gaza News | Al Jazeera). Hinzu kommt, dass die Verteilung der Hilfsgüter nicht koordiniert und kontrolliert werden kann – weder wer sie tatsächlich erhält noch ob sie in die Hände der Hamas Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gelangen. Genau dies führt die israelische Regierung als Begründung für die ursprüngliche Einstellung der Hilfslieferungen an. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass alle anderen Möglichkeiten zur Lieferung von Hilfsgütern nach Gaza blockiert sind, bevor man auf die Lieferung per „Airdrop“ setzte? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. 2. Welche Gründe sprechen laut Bundesregierung für die Lieferung von Hilfsgütern per „Airdrop“ im Vergleich zur Lieferung über den Land- oder Seeweg? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie viele finanzielle Mittel hat die Bundesregierung für die Beteiligung an der internationalen Mission vorgesehen? a) Welcher Anteil dieser Mittel entfällt konkret auf die Hilfslieferungen? b) Welcher Anteil entfällt auf die Koordination und den Betrieb der Mission? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. 4. Wie viele Tonnen an Hilfsgütern werden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt per Luft geliefert? a) Wie viele Tonnen an Hilfsgütern wurden bereits geliefert? b) Wie viele Tonnen an Hilfsgütern werden täglich per Lufttransport abgeliefert? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr hat 381,3 Tonnen Hilfsgüter über Gaza abgesetzt. Dabei betrug die täglich abgesetzte Menge an Hilfsgütern an Flugtagen zwischen 5,4 und 24 Tonnen. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung und welche Absprachen wurden mit Bündnispartnern getroffen, um sicherzustellen, dass ausreichende Hilfslieferungen per „Airdrop“ zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung geliefert werden? Die Luftabsetzungen waren neben dem Landweg ein zusätzliches Mittel, um der Bevölkerung Hilfsgüter zukommen zu lassen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Hilfsgüter beim Abwurf keine Gefahr für die palästinensische Zivilbevölkerung darstellen? b) Ziehen die Berichte über erschlagene Zivilistinnen und Zivilisten durch herabfallende Ladungen Konsequenzen für die Methode der Lieferung nach sich? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Während des Anflugs wurden die durch Israel festgelegten Absetzzonen durch die Luftfahrzeugbesatzungen auf die Anwesenheit von Personen geprüft. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen durch die Luftabsetzungen der Bundeswehr zu Schaden gekommen sind. 7. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Hilfsgüter gerecht verteilt werden und die Menschen erreichen, die sie am dringendsten benötigen? a) Wie wird sichergestellt, dass die Hilfsgüter nicht in die Hände der Hamas fallen? b) Folgen aus den Berichten über die Hilfslieferungen, die an die Hamas gelangten, Konsequenzen für die Methode der Lieferung? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit den bereits ergriffenen Maßnahmen die ausreichende Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza gewährleistet ist, und welche weiteren Schritte sind darüber hinaus vorgesehen? Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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