Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle
Text
Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle
Antrag
der Abgeordneten Katrin Uhlig, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra
Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Dr. Julia Verlinden, Claudia Müller und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz
mit fairen Chancen für alle
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Sowohl die Klimakrise als auch die aktuelle geopolitische Lage machen eines
unmissverständlich klar: Wir müssen die Energiewende schneller und entschlossener
voranbringen und endlich unabhängig von fossilen Importen werden. Während es der
aktuellen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD sonst vielerorts an Einigkeit mangelt,
bremsen sie mit den Regelungen im Kabinettsentwurf zum EEG in Kombination mit
ihren Plänen zum „Netzpaket“ gezielt die Energiewende aus. Durch die zeitraubende
und langsame Vorbereitung der Gesetzesnovellen im Kreis der Bundesregierung droht
nun ein Förderabbruch für die Erneuerbaren schon Ende dieses Jahres.
Bundesministerin Katherina Reiche bereitet mit den geplanten Änderungen das Aus
für das Photovoltaik-Aufdachsegment vor. Statt einen ohnehin schwächelnden Ausbau
zu stabilisieren (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Energie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Seite
12), legt sie den Aufdach-Anlagen und allen, die in diese investieren wollen, eine
Vielzahl neuer Bremsklötze und bürokratischer Hürden in den Weg. Millionen Menschen
profitieren bereits von den Vorteilen einer eigenen Solaranlage und senken so ihre
Stromkosten in Zeiten der Energiekrise. Doch genau diese Möglichkeit soll jetzt
ausgebremst werden. Was auf Dächern von vielen Höfen, Betrieben und Wohnhäusern in
ganz Deutschland selbstverständlich geworden ist, könnte bald bei Neuanlagen zur
Seltenheit werden.
Ein Hauptargument der Bundesregierung und der Wirtschafts- und Energieministerin
Katherina Reiche sind dabei die Kosten. Dabei verkennt sie, dass die Kosten eines
fossilen Energiesystems die Kosten eines erneuerbaren Stromsystems deutlich
übersteigen. Es ist unstrittig, dass die deutsche Energieversorgung in einer Weise gestaltet
werden muss, die finanziell tragfähig ist und sowohl heute als auch in Zukunft einen
wirtschaftlichen Mehrwert für den Standort Deutschland bedeutet. Statt echte
Lösungen aufzuzeigen, wie Deutschland unabhängiger wird von teuren, fossilen Importen,
die durch geopolitische Entwicklungen den Standort Deutschland immer wieder in
neue Energiekrisen stürzt, oder wie die Energiewende konstruktiv weiterentwickelt
werden kann, heftet Katherina Reiche den erneuerbaren Energien pauschal das falsche
Etikett „teuer“ an, während sie zugleich mit jeder weiteren Maßnahme einen deutlich
kostspieligeren fossilen Lock-in verfestigt.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8119
21. Wahlperiode 22.09.2026
Wir brauchen die erneuerbaren Energien – ganz besonders da, wo die Bürger*innen
die Energiewende selbst in die Hand nehmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. für alle Arten von Solardachanlagen eine angemessene Förderung zu erhalten,
sodass weiterhin Landwirt*innen, Handwerkende, Gewerbetreibende und
Bürger*innen ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können;
2. die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf
die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das
Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern;
3. eine Pflicht zur umfassenden Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen erst
dann einzuführen, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen
geschaffen sind, sodass sowohl kleine und große Anlagen unkompliziert
Reststrommengen verkaufen können. Dabei muss eine Direktvermarktung auch
wirtschaftlich darstellbar sein. Um dorthin zu gelangen, muss die Bundesregierung
Maßnahmen vorlegen, welche den Digitalisierungsgrad steigern, Angebote für kleine
PV-Anlagen anreizen und Verfahren rund um die Direktvermarktung bei den
verschiedenen Akteuren vereinfachen und standardisieren;
4. einen Rückzahlungsmechanismus („Claw-back“) im EEG schnellstmöglich zu
verankern, sodass einer weiteren beihilferechtlichen Genehmigung durch die
Europäische Kommission zum Ende des Jahres 2026 nichts im Weg steht;
5. für produktionsabhängige CfDs einen ausreichend bemessenen
Marktwertkorridor einzuführen;
6. das Marktumfeld für die ungeförderte Errichtung von Anlagen zur Erzeugung
Erneuerbarer Energie über „Power Purchase Agreements“ (PPAs) zu stärken;
7. die Direktbelieferung von Industrieanlagen mit Strom aus Erneuerbaren-
Energien-Anlagen zu stärken und in diesem Kontext das Kriterium der „unmittelbaren
räumlichen Nähe“ praxistauglich auszugestalten;
8. den Ausbau der Dach-Photovoltaik zu stärken, anstatt sie mit vielen kleinen
neuen Hürden zu schwächen. Insbesondere gewerbliche Photovoltaikanlagen
sollten zum Beispiel mit einer verbesserten Vergütung, mehr angereizt und
unterstützt werden;
9. in einem Land mit knappen Flächen, die neben der Energiegewinnung weiteren
Interessen wie der Landwirtschaft, dem Umweltschutz oder dem Verkehr gerecht
werden müssen, keine stärkere Fokussierung auf ausschließlich Freiflächen-
Photovoltaik zu legen. Der Ausbau zwischen Dach-Photovoltaik, die flächensparend
auf Gebäuden installiert werden kann, und Freiflächen-Photovoltaik müssen in
einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen;
10. das Untersegment der besonderen Solaranlagen nicht zu streichen. In einem dicht
besiedelten Land wie Deutschland ist eine clevere Mehrfachnutzung von Flächen
mit Hilfe von Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Co. nicht als Luxus,
sondern als Erfordernis zu sehen. Die Abschaffung dieses Untersegments
entwertet getätigte Investitionen, untergräbt wirtschaftliche Perspektiven und schädigt
das Vertrauen in stabile energiepolitische Rahmenbedingungen;
11. in Hinblick auf Wirkleistungsbeschränkungen in § 9 EEG – insbesondere § 9
Absatz 2b EEG – in seiner Formulierung unmissverständlich zu verdeutlichen, dass
diese sich auf den Netzanschusspunkt bezieht;
12. die kommunale Beteiligung gemäß der Regelung auf Bundesebene im EEG auf
Grundlage der gesamten erzeugten Strommenge zu berechnen und
vollumfänglich erstattungsfähig zu belassen, um finanzielle Beteiligung der
Standortkommunen sicherzustellen, lokale Wertschöpfung zu erhöhen und damit zu einer
größeren Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort beizutragen;
13. zusätzliche Sonderausschreibungen für Windenergie zeitnah umzusetzen und die
Ausschreibungen so zu gestalten und zu bemessen, dass die hohen
Genehmigungszahlen zu echten Ausbauerfolgen werden, insbesondere auch in
Süddeutschland;
14. den jährlichen Bericht der Bundesnetzagentur zur Bürgerenergie nicht zu
streichen, sondern beizubehalten und konsequent vorzulegen, um durch eine
regelmäßig aktualisierte Gesamtschau der Lage der Bürgerenergie die Grundlagen zu
ihrer Stärkung zu schaffen;
15. Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung weiter zu erleichtern
und bürokratische Hürden abzubauen, sodass mehr Projekte realisierbar werden
und die Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern besser genutzt werden. Ziel muss
sein, noch mehr Menschen eine Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen;
16. den Strommengenpfad beizubehalten. Ein klares Bekenntnis zum gesetzlich
verankerten Ausbauziel von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030
ist wichtig. Für die Umsetzung braucht es jedoch auch ernstzunehmende
Maßnahmen und Kontrollinstrumente. Mit dem Streichen des Strommengenpfads
würde ein solches Kontrollinstrument gestrichen werden.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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