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Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8119 · Antrag · Original ↗

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Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle Antrag der Abgeordneten Katrin Uhlig, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Dr. Julia Verlinden, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Sowohl die Klimakrise als auch die aktuelle geopolitische Lage machen eines unmissverständlich klar: Wir müssen die Energiewende schneller und entschlossener voranbringen und endlich unabhängig von fossilen Importen werden. Während es der aktuellen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD sonst vielerorts an Einigkeit mangelt, bremsen sie mit den Regelungen im Kabinettsentwurf zum EEG in Kombination mit ihren Plänen zum „Netzpaket“ gezielt die Energiewende aus. Durch die zeitraubende und langsame Vorbereitung der Gesetzesnovellen im Kreis der Bundesregierung droht nun ein Förderabbruch für die Erneuerbaren schon Ende dieses Jahres. Bundesministerin Katherina Reiche bereitet mit den geplanten Änderungen das Aus für das Photovoltaik-Aufdachsegment vor. Statt einen ohnehin schwächelnden Ausbau zu stabilisieren (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Energie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Seite 12), legt sie den Aufdach-Anlagen und allen, die in diese investieren wollen, eine Vielzahl neuer Bremsklötze und bürokratischer Hürden in den Weg. Millionen Menschen profitieren bereits von den Vorteilen einer eigenen Solaranlage und senken so ihre Stromkosten in Zeiten der Energiekrise. Doch genau diese Möglichkeit soll jetzt ausgebremst werden. Was auf Dächern von vielen Höfen, Betrieben und Wohnhäusern in ganz Deutschland selbstverständlich geworden ist, könnte bald bei Neuanlagen zur Seltenheit werden. Ein Hauptargument der Bundesregierung und der Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche sind dabei die Kosten. Dabei verkennt sie, dass die Kosten eines fossilen Energiesystems die Kosten eines erneuerbaren Stromsystems deutlich übersteigen. Es ist unstrittig, dass die deutsche Energieversorgung in einer Weise gestaltet werden muss, die finanziell tragfähig ist und sowohl heute als auch in Zukunft einen wirtschaftlichen Mehrwert für den Standort Deutschland bedeutet. Statt echte Lösungen aufzuzeigen, wie Deutschland unabhängiger wird von teuren, fossilen Importen, die durch geopolitische Entwicklungen den Standort Deutschland immer wieder in neue Energiekrisen stürzt, oder wie die Energiewende konstruktiv weiterentwickelt werden kann, heftet Katherina Reiche den erneuerbaren Energien pauschal das falsche Etikett „teuer“ an, während sie zugleich mit jeder weiteren Maßnahme einen deutlich kostspieligeren fossilen Lock-in verfestigt. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8119 21. Wahlperiode 22.09.2026 Wir brauchen die erneuerbaren Energien – ganz besonders da, wo die Bürger*innen die Energiewende selbst in die Hand nehmen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. für alle Arten von Solardachanlagen eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass weiterhin Landwirt*innen, Handwerkende, Gewerbetreibende und Bürger*innen ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können; 2. die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern; 3. eine Pflicht zur umfassenden Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen erst dann einzuführen, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen geschaffen sind, sodass sowohl kleine und große Anlagen unkompliziert Reststrommengen verkaufen können. Dabei muss eine Direktvermarktung auch wirtschaftlich darstellbar sein. Um dorthin zu gelangen, muss die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen, welche den Digitalisierungsgrad steigern, Angebote für kleine PV-Anlagen anreizen und Verfahren rund um die Direktvermarktung bei den verschiedenen Akteuren vereinfachen und standardisieren; 4. einen Rückzahlungsmechanismus („Claw-back“) im EEG schnellstmöglich zu verankern, sodass einer weiteren beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zum Ende des Jahres 2026 nichts im Weg steht; 5. für produktionsabhängige CfDs einen ausreichend bemessenen Marktwertkorridor einzuführen; 6. das Marktumfeld für die ungeförderte Errichtung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie über „Power Purchase Agreements“ (PPAs) zu stärken; 7. die Direktbelieferung von Industrieanlagen mit Strom aus Erneuerbaren- Energien-Anlagen zu stärken und in diesem Kontext das Kriterium der „unmittelbaren räumlichen Nähe“ praxistauglich auszugestalten; 8. den Ausbau der Dach-Photovoltaik zu stärken, anstatt sie mit vielen kleinen neuen Hürden zu schwächen. Insbesondere gewerbliche Photovoltaikanlagen sollten zum Beispiel mit einer verbesserten Vergütung, mehr angereizt und unterstützt werden; 9. in einem Land mit knappen Flächen, die neben der Energiegewinnung weiteren Interessen wie der Landwirtschaft, dem Umweltschutz oder dem Verkehr gerecht werden müssen, keine stärkere Fokussierung auf ausschließlich Freiflächen- Photovoltaik zu legen. Der Ausbau zwischen Dach-Photovoltaik, die flächensparend auf Gebäuden installiert werden kann, und Freiflächen-Photovoltaik müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen; 10. das Untersegment der besonderen Solaranlagen nicht zu streichen. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland ist eine clevere Mehrfachnutzung von Flächen mit Hilfe von Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Co. nicht als Luxus, sondern als Erfordernis zu sehen. Die Abschaffung dieses Untersegments entwertet getätigte Investitionen, untergräbt wirtschaftliche Perspektiven und schädigt das Vertrauen in stabile energiepolitische Rahmenbedingungen; 11. in Hinblick auf Wirkleistungsbeschränkungen in § 9 EEG – insbesondere § 9 Absatz 2b EEG – in seiner Formulierung unmissverständlich zu verdeutlichen, dass diese sich auf den Netzanschusspunkt bezieht; 12. die kommunale Beteiligung gemäß der Regelung auf Bundesebene im EEG auf Grundlage der gesamten erzeugten Strommenge zu berechnen und vollumfänglich erstattungsfähig zu belassen, um finanzielle Beteiligung der Standortkommunen sicherzustellen, lokale Wertschöpfung zu erhöhen und damit zu einer größeren Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort beizutragen; 13. zusätzliche Sonderausschreibungen für Windenergie zeitnah umzusetzen und die Ausschreibungen so zu gestalten und zu bemessen, dass die hohen Genehmigungszahlen zu echten Ausbauerfolgen werden, insbesondere auch in Süddeutschland; 14. den jährlichen Bericht der Bundesnetzagentur zur Bürgerenergie nicht zu streichen, sondern beizubehalten und konsequent vorzulegen, um durch eine regelmäßig aktualisierte Gesamtschau der Lage der Bürgerenergie die Grundlagen zu ihrer Stärkung zu schaffen; 15. Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung weiter zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen, sodass mehr Projekte realisierbar werden und die Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern besser genutzt werden. Ziel muss sein, noch mehr Menschen eine Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen; 16. den Strommengenpfad beizubehalten. Ein klares Bekenntnis zum gesetzlich verankerten Ausbauziel von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 ist wichtig. Für die Umsetzung braucht es jedoch auch ernstzunehmende Maßnahmen und Kontrollinstrumente. Mit dem Streichen des Strommengenpfads würde ein solches Kontrollinstrument gestrichen werden. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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