Einsetzung einer Enquete-Kommission "Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen"
Text
Einsetzung einer Enquete-Kommission "Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen"
Antrag
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian
Münzenmaier, Olaf Hilmer, Otto Strauß, Volker Scheurell, Bastian Treuheit,
René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Torben
Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris
Nieland, Christian Reck, Diana Zimmer, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Udo
Theodor Hemmelgarn, Dr. Michael Kaufmann, Edgar Naujok, Thomas
Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion
der AfD
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der
Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß § 56 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und
Lehren für die Zukunft ziehen“ ein.
I. Ausgangslage
Die Kommunen in Deutschland befinden sich in einer der schwierigsten Finanzkrisen
seit der Nachkriegszeit.1 Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden
und Landkreise ist derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale
Aufgaben der Daseinsvorsorge – beispielsweise die Bildungsinfrastruktur, die
Verkehrswege, die Digitalisierung und der Brand- und Katastrophenschutz – nicht mehr aus
eigener Kraft finanziert werden können.2 Der Präsident des Deutschen Städtetages,
Burkhard Jung, stellte am 01.12.2025 fest: „Es geht jetzt an die Substanz der
kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstverwaltung.“3
Im Jahr 2024 verzeichneten die Kommunen ein historisches Finanzierungsdefizit von
24,8 Milliarden Euro.4 In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 lag das Defizit
1 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/groesste-kommunale-finanzkrise-im-
nachkriegsdeutschland (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
2 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
3 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/staedtische-haushalte-kollabieren-reihenweise (zuletzt
abgerufen am 08.01.2026)
4 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html (zuletzt abgerufen am
08.01.2026)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4756
21. Wahlperiode 17.03.2026
bereits bei 28,3 Milliarden Euro,5 sodass nach Aussage des Deutschen Städtetages für
das Gesamtjahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von über 30 Milliarden Euro zu
erwarten ist.6 Parallel dazu ist der wahrgenommene Investitionsrückstand der deutschen
Kommunen laut dem KfW-Kommunalpanel (2025) im Jahr 2024 auf einen neuen
Rekordwert von 215,7 Milliarden Euro gestiegen – ein Anstieg um 15,9 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Den größten Investitionsrückstand sehen die Kommunen bei den
Schulgebäuden (67,8 Mrd. Euro), gefolgt von der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
(53,4 Mrd. Euro). 19 Prozent der Kommunen geben an, den Unterhalt ihrer
Infrastruktur nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr leisten zu können.7
Diese Ausnahmesituation der kommunalen Finanzen veranlasste im Oktober 2025
13 Oberbürgermeister einen Brandbrief an Bundeskanzler Friedrich Merz zu
verfassen, in dem sie auf die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und
Ausgaben hinweisen und fordern, „in jedem Gesetzentwurf, der künftige Belastungen
für kommunale Ressourcen nach sich zieht, von vornherein eine vollständige und
angemessene Kompensation vorzusehen.“ Stuttgarts Oberbürgermeister Frank
Nopper (CDU) warnte: „Der Bund muss endlich begreifen: Die Kommunen sind absolut
am Limit ihrer Leistungsfähigkeit. Wir können nicht mehr.“8
Die Belastungen durch die vom Bund übertragenen Aufgaben, beispielsweise in den
Bereichen Soziales, Flüchtlingsunterbringung, Klimaschutz und Energiewende,
werden den Kommunen ohne auskömmliche Konnexitätszahlungen aufgebürdet, wodurch
wiederkehrend die Frage der angemessenen finanziellen Kompensation übertragener
Aufgaben und der praktischen Umsetzung des Konnexitätsprinzips aufgeworfen wird.9
Die Einhaltung dieses Prinzips wird immer wieder angemahnt.10 Wer den Kommunen
Aufgaben überträgt, muss auch die Kosten tragen - „wer bestellt, bezahlt!“11
Die zahlreichen Förderprogramme für die flächendeckende Entlastung der Kommunen
haben sich als strukturell ungenügend erwiesen. Finanzschwache Kommunen
bemängeln beispielsweise den zu hohen Eigenanteil, um auf Förderungen überhaupt
zurückgreifen zu können. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren, eine als unflexibel
empfundene „Förderbürokratie“ und ein hoher Personalaufwand. 80 Prozent der
Kommunen bewerten diesen hohen Aufwand als problematisch.12
Verschärft wird die Situation durch den akuten Fachkräftemangel in der kommunalen
Verwaltung. In den Kommunen sind derzeit 1.738.700 Beschäftigte tätig, doch der
Personalbedarf übersteigt das verfügbare Personal deutlich. In den kommenden zehn
Jahren gehen allein auf kommunaler Ebene rund 524.400 Beschäftigte in den
Ruhestand – das entspricht 30,2 Prozent der aktuellen Belegschaft.13 Besonders betroffen
sind nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für kommunale Ar-
5 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/01/PD26_005_711.html?nn=2110 (zuletzt abgerufen
am 08.01.2026)
6 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/staedtische-haushalte-kollabieren-reihenweise (zuletzt
abgerufen am 08.01.2026)
7 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 16ff (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
8 www.welt.de/politik/deutschland/article6901088e4876ac87d158d29e/kommunale-finanzen-wir-
koennennicht-mehr-oberbuergermeister-warnen-merz-mit-brandbrief-vor-finanz-kollaps.html (zuletzt abgerufen am
08.01.2026)
9 www.bundestag.de/resource/blob/690134/deaa0c24c0994412968235eaaa380cf3/WD-4-003-20-pdf-
data.pdf, S. 4 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
10 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/prognose-kommunalfinanzen-kommunalhaushalte-
kollabieren-bislang-undenkbare-verschuldungsspirale-droht (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
11 Vgl. www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-fi-
nal.pdf?cid=1b2m, S. 5 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
12 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 28 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
13 www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2025/dbb_monitor_oeffentli-
cher_dienst_2025.pdf, S. 10, S. 24 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
beitgeber die Bereiche Kinderbetreuung und -erziehung, Sozialarbeit und
Sozialpädagogik, Bauingenieurwesen, IT-Berufe sowie Controlling.14 Auch der Deutsche
Städtetag benennt Bau-, Umwelt-, Bürger- und Sozialämter als besonders von
Personalengpässen betroffene Bereiche.15 Der Fachkräftemangel schlägt unmittelbar auf die
Investitionstätigkeit durch.
Laut KfW-Kommunalpanel (2025) planten die Kommunen für 2025 Investitionen in
Höhe von 48 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 1 Milliarde Euro gegenüber
dem Vorjahr 2024 entspricht. Tatsächlich konnten im Jahr 2024, aufgrund der schon
längerfristig auftretenden Unsicherheiten in der kommunalen Finanzierung, aber
lediglich rund 30 Milliarden Euro verwendet werden. Auch für das Jahr 2025 ist davon
auszugehen, dass nicht die vollen 48 Milliarden Euro verwendet werden konnten, um
den geplanten Investitionsbedarf für die identifizierten Rückstände zu decken.16
Vorschläge zur Verbesserung der Situation zielen daher nicht nur auf eine bessere
Finanzausstattung ab, sondern betreffen die Reduzierung von Aufgaben und den Abbau
von zu hohen Standards.17 Zudem erweisen sich die Steuerkraft und der Kommunale
Finanzausgleich in ihrer derzeitigen Form als nicht hinreichend, um eine gleichwertige
und nachhaltige Daseinsvorsorge im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten.
Die Komplexität und Vielschichtigkeit dieser strukturellen Ungleichheiten sowie die
Notwendigkeit, grundlegende föderale Finanzbeziehungen neu zu justieren, erfordern
eine umfassende, fraktionsübergreifende und wissenschaftlich fundierte Analyse.
Bisherige Reformbemühungen18 haben die strukturellen Ursachen nicht behoben.
Normale parlamentarische Verfahren greifen zu kurz, um die systemischen
Interdependenzen zwischen Aufgabenübertragung, Finanzausstattung, föderalem Finanzausgleich,
Konnexität und kommunaler Selbstverwaltung grundlegend zu analysieren und zu
reformieren.
Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und der demokratischen Legitimität
der Entscheidungsträger vor Ort ist eine umfassende und fachübergreifende Analyse
der Ursachen und die Entwicklung zukunftsfähiger Reformvorschläge durch eine
Enquete-Kommission zwingend geboten. Eine Enquete-Kommission ist das geeignete
Instrument, um unter Einbindung kommunaler Praktiker, wissenschaftlicher Expertise
und aller politischen Ebenen langfristig tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die über
Legislaturperioden und Parteigrenzen hinweg Bestand haben können.
II. Auftrag
Die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission hat die Aufgabe, die
Ursachen, Auswirkungen und strukturellen Ungleichheiten der kommunalen
Finanzlage zu untersuchen, umfassend aufzuarbeiten und konkrete Empfehlungen sowie
Reformvorschläge, unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren,
abzuleiten. Der Untersuchungsauftrag umfasst insbesondere folgende Bereiche:
1. Kommunale Einnahmestrukturen und steuerliche Autonomie:
• Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen
Steuersystems,
14 www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/IW-Gutachten_2024-
Fachkr%C3%A4ftesituation-kommunaler-AG.pdf (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
15 www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-arbeitskraefteman-
gel-kommunale-handlungsfaehigkeit-2024.pdf, S. 5 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
16 https://difu.de/presse/pressemitteilungen/2025-07-01/kfw-kommunalpanel-2025-investitionsstau-in-kom-
munen-weiter-angestiegen (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
17 www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 7 (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
18 vgl. www.bundestag.de/resource/blob/560030/a311300c78de56c33509e3b42d24135b/WD-4-077-18-pdf-
data.pdf (zuletzt abgerufen am 08.01.2026)
• Bewertung der kommunalen Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern sowie
Prüfung möglicher Anpassungen, u. a. des durch die Kommunen erbrachten
Anteils an den gesamtstaatlichen Aufgaben,
• Untersuchung neuer Einnahmequellen zur Stärkung der originären
Finanzkraft und Verringerung der Transferabhängigkeit.
2. Kommunale Aufgabenlast und Konnexitätsprinzip:
• Systematische Erfassung und Bewertung der vom Bund und den Ländern
übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung in der
Vergangenheit,
• Prüfung der Notwendigkeit bestehender bundesgesetzlicher Aufgaben auf
kommunaler Ebene,
• Entwicklung von Vorschlägen zur Reduktion überbordender Aufgabenlasten
und zur konsequenten Anwendung des Konnexitätsprinzips bei der
Übertragung und Ausgestaltung kommunaler Aufgaben,
• Prüfung von Sofortentlastungen für aktuelle und vergangene
Kostenübertragungen sowie Untersuchung der Durchsetzbarkeit von
Konnexitätsansprüchen,
• Untersuchung der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zur Stärkung
kommunaler Rechtspositionen bei Aufgabenübertragungen.
3. Föderale Finanzbeziehungen und Finanzausgleichssysteme:
• Analyse der Angemessenheit des vertikalen Finanzausgleichs zwischen
Bund, Ländern und Kommunen,
• Bewertung der Funktionsfähigkeit des horizontalen kommunalen
Finanzausgleichs,
• Untersuchung der regionalen Disparitäten zwischen finanzstarken und
finanzschwachen Kommunen sowie zwischen städtischen und ländlichen
Räumen,
• Prüfung der Transparenz und Effizienz bestehender
Ausgleichsmechanismen,
• Empfehlungen zur Stärkung des deutschen föderalen Staatsaufbaus und zur
Verbesserung der Kooperation zwischen den föderalen Ebenen.
4. Investitionsfähigkeit und Schuldenabbau:
• Analyse des Umfangs des Investitionsstaus bei Infrastruktur und
Daseinsvorsorge sowie der Finanzierung von Zukunftsthemen,
• Untersuchung der Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit,
• Prüfung und Bewertung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle für
zukunftsfähige Infrastruktur- und Investitionsvorhaben sowie Analyse ihrer
langfristigen Wirkungen auf Verschuldung und Investitionstätigkeit,
• Entwicklung tragfähiger Schuldenabbauprogramme zum Abbau von
Altschulden und für hochverschuldete Kommunen unter Beachtung der
föderalen Zuständigkeiten,
• Erstellung differenzierter Ursachen- und Wirkungsanalysen vergangener
Schuldenabbauprogramme mit Blick auf strukturell überschuldete sowie auf
finanziell leistungsfähige Kommunen.
5. Kommunalrelevante Förderprogramme:
• Analyse der vorhandenen Förderlandschaft hinsichtlich Wirksamkeit,
Effizienz, Zugangsmöglichkeiten und Bürokratiebelastung mit besonderem Fokus
auf die Herausforderungen finanzschwacher Kommunen,
• Erarbeitung eines Reformmodells für ein vereinfachtes, gerechteres und
bedarfsorientiertes Fördersystem, basierend auf wenigen zielgerichteten
Förderprogrammen sowie Pauschalzuweisungen,
• Erarbeitung eines alternativen Konzepts zur vollständigen Abschaffung
jeglicher kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes,
• Prüfung der Vereinbarkeit von Förderprogrammen mit dem
Subsidiaritätsprinzip.
6. Stärkung der kommunalen Entscheidungsträger:
• Analyse der Auswirkungen eingeschränkter Finanzspielräume auf die
demokratische Willensbildung und die Attraktivität kommunaler Mandate,
• Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung, zur Förderung von Eigenverantwortung und Verbesserung lokaler
Innovationsfähigkeit,
• Entwicklung eines rechtssicheren Rahmens für eine kommunale
Priorisierungsbefugnis bei nachweisbarer finanzieller oder personeller
Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen
Selbstverwaltung auch in Notsituationen zu gewährleisten,
• Prüfung, ob und in welcher Form bestehende Beteiligungs- und
Mitwirkungsrechte der kommunalen Ebene bei gesetzgeberischen Maßnahmen des
Bundes weiterentwickelt und gestärkt werden können.
7. Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung:
• Analyse bürokratischer Belastungen durch Bundes- und Landesvorgaben,
• Entwicklung von Konzepten zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und
Personalentlastung,
• Prüfung der Möglichkeiten zur Reduzierung von Standards und
Qualitätsanforderungen bei Pflichtaufgaben zur Kostenentlastung.
8. Personalentwicklung und Fachkräftesicherung:
• Analyse des Fachkräftemangels in der kommunalen Verwaltung und
Entwicklung von Strategien zur Nachwuchsgewinnung und Mitarbeiterbindung,
• Untersuchung von Auswirkungen auf die kommunale Investitions- und
Leistungsfähigkeit,
• Untersuchung der Ursachen des Personalbedarfs, insbesondere mit Blick auf
die den Kommunen zugewiesenen Pflichtaufgaben,
• Prüfung alternativer Organisationsmodelle.
III. Zusammensetzung und Arbeitsweise
Die Enquete-Kommission besteht aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages
sowie 14 sachverständigen Mitgliedern. Die Fraktionen benennen die Mitglieder
entsprechend ihrer Stärke. Die Fraktion der CDU/CSU benennt fünf Mitglieder, die
Fraktion der AfD benennt drei Mitglieder, die Fraktion der SPD benennt drei Mitglieder,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benennt zwei Mitglieder und die Fraktion
Die Linke benennt ein Mitglied. Für jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann
ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.
Die sachverständigen Mitglieder werden im Einvernehmen der Fraktionen berufen.
Dabei ist auf eine ausgewogene Beteiligung folgender Gruppen zu achten: Vertreter
der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund), Vertreter der Länder, der Wissenschaft sowie
von kommunalen Amts- und Mandatsträgern. Kann ein Einvernehmen nicht
hergestellt werden, so benennen sie die Fraktionen nach dem vorgenannten Schlüssel.
Die Kommission kann öffentliche Anhörungen durchführen, Expertisen vergeben,
Gutachten einholen und Arbeitsgruppen einsetzen. Sie gibt sich eine
Geschäftsordnung.
Der fortlaufende Erkenntnisgewinn sowie die (Zwischen-)Ergebnisse der Enquete-
Kommission sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
Außerdem sollen eine Website und andere geeignete digitale Kanäle Tagesordnungen,
schriftliche Stellungnahmen etc. bereitstellen.
IV. Zeitplan und Bericht
Die Enquete-Kommission soll sich unverzüglich konstituieren.
Sie hat dem Deutschen Bundestag regelmäßig über ihre Zwischenergebnisse zu
berichten und einen umfassenden Abschlussbericht mit den gewonnenen Erkenntnissen
und den konkreten Handlungsempfehlungen zur Sicherung zukunftsfähiger
Kommunalfinanzen vorzulegen.
Zwischenberichte zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsbereichen, die bereits
Handlungsempfehlungen beinhalten können, sind zulässig und können eine zeitnahe
parlamentarische Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen.
Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ist bis zum 31. August 2028
vorzulegen, rechtzeitig vor den Verhandlungen des Bundeshaushaltes 2029.
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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