Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens
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Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1113
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier,
Otto Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Rocco Kever,
Hans-Jürgen Goßner, René Bochmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Denis Pauli,
Alexander Arpaschi, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gab im
Jahr 2020 die Immobilienstudie Bundeseisenbahnvermögen in Auftrag (www.b
mv.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbahnv
ermoegen.pdf?__blob=publicationFile; Zugriff am 1. August 2025).
Der Bundesrechnungshof (BRH) dokumentierte im Dezember 2024, dass das
damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Auflage
des Haushaltsausschusses, jährliche Fortschrittsberichte über die Abwicklung
des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu liefern, nur unzureichend
nachgekommen sei. Als Rechtfertigung habe das Bundesministerium unter anderem
angegeben, weiterhin nicht bahnnotwendige Immobilien zu verwalten und zu
verwerten. Ferner liefe bereits die Übertragung der nichtbahnnotwendigen
Immobilien des BEV an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA; www.
bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/ergaenzung
sband-2023/30-volltext.html, Zugriff am 22. Juli 2025).
Aus August 2024 stammt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundesdrucksache 20/12453, in der auch das
BEV Erwähnung findet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die Ergebnisse der Immobilienstudie Eisenbahnvermögen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) im Zeitraum 2020 bis dato bearbeitet worden,
und
a) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der
Handlungsempfehlungen,
b) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der festgestellten
Diskrepanzen zwischen Nutzungszuschreibungen und kommunalen
Bedarfslagen,
c) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Anregung,
zusätzliche Verwertungsbereiche durch einen Perspektivenwechsel bei
Nutzungsüberlegungen zu erschließen,
d) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich des Arbeitsbeginns einer
sogenannten Taskforce,
e) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich eventueller
Arbeitstreffen der sogenannten Taskforce,
f) wenn nein, warum befasst sich die Bundesregierung nicht mit der
Studie bzw. bearbeitete deren Ergebnisse nicht?
2. Was verstand die Bundesregierung seinerzeit unter der bewährten
Fortführung der Verwertungspraxis durch das BEV (www.bmv.de/SharedDocs/DE/
Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbahnvermoegen.pdf?__blo
b=publicationFile, S. 2, Zugriff am 1. August 2025), und was versteht sie
derweil darunter?
3. Begann die Bundesregierung einen empfohlenen Austausch mit den
Kommunen (siehe Frage 1) über BEV-Potentialflächen, und
a) wenn ja, mit welchen Kommunen,
b) wenn ja, in welcher Weise,
c) wenn ja, in welcher Häufigkeit, und in welchem Rahmen,
d) wenn ja, mit welchen Zielvorstellungen seitens des Bundes,
e) wenn ja, mit welchen Konzepten oder konkreten Planungen zur
betriebsfernen Nutzung im Zeitraum 2020 bis dato sind die genannten
insgesamt 77,4 ha Potenzialflächen (siehe Frage 1) beplant und mit
welchen realisiert worden,
f) wenn nein, warum tauschte die Bundesregierung sich diesbezüglich
nicht mit den Kommunen über Flächenpotenziale des BEV aus, und
ferner, beabsichtigt die amtierende Bundesregierung, einen
diesbezüglichen Dialog zu führen?
4. Hat die Bundesregierung Positionen zum Bericht des BRH (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lauten diese hinsichtlich
a) der Abwicklung des BEV,
b) des Zeitplans zur Abwicklung des BEV,
c) des künftigen Zuschussbedarfes des BEV durch den Bund,
d) der säumigen Berichtspflicht über Fortschritte der Abwicklung des
BEV?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Sachstand bei der Übertragung
der nicht bahnnotwendigen Immobilien des BEV auf die BImA, die im
Bericht des BRH (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnt war, im
Zeitraum von 2020 bis dato, und wenn ja, wie lautet dieser Sachstand,
gegliedert nach
a) Empfangsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften),
b) Betriebs- und Ausbesserungswerken (bitte ausführen: Anzahl, Ort und
Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der
Liegenschaften),
c) Büro- und Verwaltungsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und
Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der
Liegenschaften),
d) Bahnhofsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften),
e) weiteren Immobilien der Bahnhofsareale (bitte ausführen: Anzahl, Ort
und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen
der Liegenschaften),
f) Wohnimmobilien (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand bei
Immobilienverkäufen des BEV im Jahre 2024 (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12453 der Gruppe Die Linke), und wenn ja, wie
lautet dieser, und wenn ja, wurden die Verkäufe bereits unter der Federführung
BImA getätigt (siehe Frage 5)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand zur
Leerstandsquote BEV-eigener Immobilien im Jahre 2024 (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 20/12453), und wenn ja, wie lautet dieser
Sachstand?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über spezifisch wohnungspolitisch
motivierte betriebsferne Nutzungen von Flächen und Liegenschaften von
Eisenbahnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union (etwa im Rahmen der
Arbeit des neu aufgestellten Kommissariats für Energie und
Wohnungswesen), und wenn ja, welche?
Berlin, den 1. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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