Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge
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Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1226
21. Wahlperiode 13.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Tobias
Ebenberger, Otto Strauß, Martina Kempf und der Fraktion der AfD
Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020
sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge
Auf Grundlage von § 25 des seit dem Jahr 2006 gültigen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
geschaffen, die zunächst beim damaligen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt war. Die Aufgaben der Stelle sind in
§ 27 AGG geregelt (www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzlic
he-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html). Demnach soll die
Antidiskriminierungsstelle Maßnahmen gegen Benachteiligungen „aus Gründen der
Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“
durchführen, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und wissenschaftliche
Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen durchführen (www.gesetze-im-interne
t.de/agg/__27.html).
Zu einer bundesweiten Debatte über die Auslegung des
Antidiskriminierungsbegriffs durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führten die im Jahr
2020 getätigten Äußerungen der späteren Antidiskriminierungsbeauftragten des
Bundes, Ferda Ataman: „Aber selbst Zeitgenossen, die sich als weltoffen und
liberal sehen, mutieren mitunter zu dünnhäutigen Emodeutschen, wenn sie als
Weiße*r, Alman oder Kartoffel bezeichnet werden. Erstaunlich viele werten das
als beleidigende Diskriminierung. Warum nur?“ (www.spiegel.de/kultur/almani
s-oder-wie-nennen-wir-kartoffeln-a-5553fe6b-baa4-4cbe-993c-3daff61199bf).
Seit dem Jahr 2006 hat sich das Budget der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes in der Gesamttendenz rasant erhöht: Von 2 814 000 Euro im Jahr 2006
(Bundestagsdrucksache 20/6940) stieg der Betrag auf 14 145 000 Euro im Jahr
2024 (Bundestagsdrucksache 21/308), sodass mehr als eine Verfünffachung zu
verzeichnen ist.
Die Beantwortung der Schriftlichen Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin
auf Bundestagsdrucksache 21/747 liefert einige Erkenntnisse über die Projekte,
die mit diesen Geldern gefördert wurden. Gefragt wurde, welche beiden
Projekte jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 mit den höchsten Geldbeträgen
gefördert wurden. In der Antwort des Bundesministeriums für Bildung, Familien,
Senioren, Frauen und Jugend wird hierzu ausgeführt, dass unter anderem
folgende Projekte mit Zuwendungen gemäß den §§ 23, 44 der
Bundeshaushaltsordnung gefördert wurden:
– ÖPNV für Alle – Wie kann eine diskriminierungsfreie Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel gelingen (2022; gefördert mit 44 794,05 Euro);
– AutoCheck – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten
Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen (2022;
gefördert mit 41 074,64 Euro);
– Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine
Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG
Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2023; gefördert mit
344 758,31 Euro);
– Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine
Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG
Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2024; gefördert mit
343 339,57 Euro).
Auffallend ist für die Fragesteller hierbei, dass allein drei der vier hier
aufgelisteten Projekte ausweislich ihres Titels offenbar primär nicht die Beratung oder
Unterstützung der Betroffenen von Diskriminierung als Ziel haben, sondern
Handlungsanleitungen und Beratungen für die Diskriminierungsstellen und
Diskriminierungsberatungen selbst; mehrfach ist diesbezüglich die Rede von
„Antidiskriminierungsberatungsberatung“, deren Weiterentwicklung jeweils
mit sechsstelligen Beträgen gefördert wurde (s. o.).
Vor dem Hintergrund des – wie oben stehend geschildert – in der
Gesamttendenz rasant zunehmenden Budgets der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
besteht nach Auffassung der Fragesteller eine besonders große Notwendigkeit,
die Legitimität dieser Ausgaben zu überprüfen und festzustellen, ob die
erzielten Erfolge und Ergebnisse der Projekte den hohen finanziellen Aufwand
rechtfertigen. Die Kleine Anfrage verfolgt daher das Ziel, eine gegenüber der
Beantwortung der Schriftlichen Frage (s. o.) detailliertere Übersicht über die
geförderten Projekte und über die durch diese Projekte erzielten Ergebnisse zu
erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden seit
dem Jahr 2020 mit Bundesmitteln finanziert, und wie hoch war jeweils die
finanzielle Förderung (bitte alle seit dem Jahr 2020 finanzierten Projekte
mit Titel, Start- und Enddatum sowie dem Fördervolumen aus
Bundesmitteln auflisten)?
2. Welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden durch die in der Antwort
zu Frage 1 genannten Projekte erzielt?
3. Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt „Auto-
Check – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten
Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen“ (2022; gefördert
mit 41 074,64 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge
wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?
4. Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt
„Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine
Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG
Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg“ (2023; gefördert mit
344 758,31 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge
wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?
5. Warum tauchen einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg bei den in
der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Projekten mit besonders
hohem Fördervolumen mehrfach auf, und gibt es in der Förderung ein
Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Bundesländern?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die in der
Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage genannten Projekte mit einem
besonders hohen Fördervolumen sich ausweislich ihres Titels in mehreren
Fällen nicht primär mit der Unterstützung von Betroffenen von
Diskriminierung befasst haben, sondern primär mit der Unterstützung von
Antidiskriminierungsstellen und entsprechenden Beratungsangeboten selbst?
7. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes für die Unterstützung von
„Antidiskriminierungsberatungsberatung“ seit dem Jahr 2020?
8. Wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem Jahr 2020
neben Maßnahmen für die Unterstützung von
„Antidiskriminierungsberatungsberatung“ auch Maßnahmen für die Unterstützung von
„Antidiskriminierungsberatungsberatungsberatung“ unterstützt, und wenn ja, mit welchen
finanziellen Mitteln insgesamt?
9. Wird sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend unter ihrer neuen Hausleitung mit Bundesministerin Karin
Prien an der Annahme der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes
ausrichten, dass die Begriffe „Kartoffeln“, „Alman“ und „Emodeutsche“ als
Bezeichnung für deutsche Staatsbürger keineswegs diskriminierend seien?
Berlin, den 12. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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