Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland
Text
Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7588
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Anti-Schwarzer Rassismus in Deutschland
Der im Jahr 2020 vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegebene Nationale
Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) hält in seinem
Monitoringbericht 2026 fest: Rassismus ist kein Problem individueller Einstellungen,
sondern ein tiefgreifendes strukturelles System der Benachteiligung (vgl. NaDiRa-
Monitoringbericht 2026, S. 6, 76). Besonders drastisch zeigt sich dies beim
Anti-Schwarzen Rassismus (ASR), der alle Lebensbereiche durchdringt, aber
in Verwaltungen jedoch oft unter unpräzisen Kategorien wie dem
„Migrationshintergrund“ unsichtbar gemacht wird, was die Erfassung spezifischer
rassifizierender Zuschreibungen und kolonialer Kontinuitäten verhindert (vgl.
Afrozensus 2020, S. 33 f.; EOTO (Each One Teach One)-Monitoringbericht 2025,
S. 8). Dass in Bezug auf Schwarze, afrikanische und afrodiasporische
Menschen in Deutschland im europäischen Vergleich Spitzenwerte rassistischer
Diskriminierung verzeichnet werden (vgl. FRA (Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte)-Studie „Being Black in the EU“ 2024, S. 58), fügt sich
in ein alarmierendes nationales Gesamtbild ein: So meldete die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zuletzt einen historischen Höchststand an
rassistischen Beratungsfällen (vgl. ADS (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)-
Jahresbericht 2024), während die vom Bundesministerium des Innern in
Auftrag gegebene Studie „Institutionen & Rassismus“ (InRa-Studie) empirisch
nachweist, dass rassistische Diskriminierung in staatlichen Institutionen keinen
Einzelfall, sondern ein verankertes strukturelles Risiko darstellt (vgl. InRa-
Studie 2026). Auch das Bildungssystem stellt einen massiven Risikobereich
dar: Laut der aktuellen EU-Studie der Grundrechteagentur FRA erleben 46
Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland, die in Kontakt mit
Bildungseinrichtungen stehen, dort rassistische Diskriminierung, im Afrozensus gaben das
sogar 81 Prozent an (vgl. FRA-Studie „Being Black in the EU“ 2024;
Afrozensus 2020).
Eine besonders folgenreiche Form dieser institutionellen Exklusion manifestiert
sich im Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (vgl. SVR (Sachverständigenrat
für Integration und Migration)-Policy Brief 2023‑3). Studien belegen die
überproportionale Betroffenheit rassifizierter Menschen von
verdachtsunabhängigen Kontrollen (Racial Profiling) (vgl. SVR-Policy Brief 2023‑3; Berliner
Polizeistudie 2022), wobei repräsentative Erhebungen aufzeigen, dass Schwarze
Menschen hiervon die am stärksten betroffene Gruppe sind (vgl. NaDiRa-
Monitoringbericht 2026). Zugleich dokumentiert die Zivilgesellschaft
systematisch Todesfälle Schwarzer Menschen in staatlicher Obhut (vgl. DEATH IN
CUSTODY). Dass rassistische Gewaltdynamiken eine hochaktuelle Kontinuität
aufweisen, zeigen nach Auffassung der Fragestellenden Ereignisse aus dem
Jahr 2025, wie der polizeiliche Todesschuss auf den 21‑jährigen Lorenz A. in
Oldenburg oder der Tod des 15‑jährigen Nelson in Haft (Der Fall Lorenz A.:
Anklage gegen Polizisten zugelassen, NDR.de; Ermittlungen gegen JVA-
Beamte nach Suizid eines Häftlings, SR.de). Während offizielle Stellen solche
Todesfälle regelmäßig als „Einzelfälle“ deklarieren, verweist Amnesty
International darauf, dass diese Erzählung die Strukturen verdeckt, die sie erst
ermöglichen, und dass Schwarze Menschen durch staatliches Handeln nicht
geschützt, sondern gefährdet werden (vgl. Amnesty International 2025). Dass die
410 Todesfälle in Gewahrsam seit 1990 überhaupt dokumentiert sind (vgl.
DEATH IN CUSTODY), ist allein dem Einsatz Schwarzer und antirassistischer
Organisationen zu verdanken, da eine systematische staatliche Erfassung bis
heute fehlt.
Um diesen Ausschlussmechanismen entgegenzutreten, leisten Schwarze
Selbstorganisationen unersetzliche zivilgesellschaftliche Arbeit. Obwohl die
Vereinten Nationen mit der UN-Resolution 79/193 eine zweite UN-Dekade für
Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) unter dem Leitmotiv
„Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ ausgerufen haben, fehlt es bis heute an
einer verlässlichen Regelfinanzierung. Prekäre Projektförderungen schränken
die Wirksamkeit dieser Organisationen weiterhin strukturell ein (vgl. Studie zur
Förderung Schwarzer Organisierung 2026, S. 11, 32).
Ein zentrales rechtsstaatliches Defizit betrifft die mangelnde Aufarbeitung
rassistischer Vorfälle innerhalb der Sicherheitsbehörden. Die kriminologische
Forschung verweist im Rahmen des Projekts „Körperverletzung im Amt durch
Polizeibeamt*innen“ (KviAPol) darauf, dass rassifizierte Menschen in
besonderem Maße von übermäßiger polizeilicher Gewalt betroffen sind, strafjustizielle
Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte jedoch fast ausnahmslos eingestellt
werden (vgl. KviAPol-Abschlussbericht „Gewalt im Amt“, Frankfurt 2023,
S. 280, 438 f.). Dies wird maßgeblich durch polizeiinterne Binnenstrukturen
(wie den Code of Silence) und rassistische Stereotype begünstigt, die im
Ermittlungsverfahren zu einer systematischen Abwertung der Glaubwürdigkeit
Schwarzer und rassifizierter Betroffener führen. Dass polizeiinterne
Ermittlungen ungeeignet sind, rassistische Dynamiken unabhängig aufzuklären, bestätigt
auch die internationale Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) stellte im Fall Basu gegen Deutschland – der eine
diskriminierende Ausweiskontrolle (Racial Profiling) zum Gegenstand hatte – fest,
dass behördeninterne Ermittlungen bei rassistischer Diskriminierung die
menschenrechtlich geforderte Unabhängigkeit verfehlen (vgl. EGMR, Urteil Basu
gegen Deutschland vom 18. Oktober 2022, Nummer 215/19, Randnummer 36;
siehe auch Urteil Boutaffala gegen Belgien vom 28. Juni 2022,
Nummer 20762/19, Randnummer 33).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Todesfälle von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen
Menschen in polizeilichem Gewahrsam oder bei Einsätzen von
Bundesbehörden mit polizeilichen Aufgaben sind der Bundesregierung seit 1990
bekannt geworden (bitte nach Jahr, Behörde und vermuteter Todesursache
aufschlüsseln), oder welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung
zu dieser Frage vor, soweit es keine entsprechende statistische Erfassung
geben sollte?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass eine
staatliche Fremderfassung von Betroffenen nach rassistischen Kategorien oder
ethnischer Herkunft abgelehnt wird –, die Leerstelle (Data Gap) bei der
staatlichen Erfassung von Polizeigewalt und Todesfällen in staatlichem
Gewahrsam zu schließen, bei denen zivilgesellschaftliche Organisationen
rassistische Tatmotive dokumentieren, wenn ja, welche
grundgesetzkonformen Ansätze verfolgt sie dabei, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten
von Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen
(u. a. zu den Fällen von Lorenz A. und Nelson) bezüglich des Vorwurfs
struktureller rassistischer Polizeigewalt sowie der dokumentierten
Todesfälle von Schwarzen und rassifizierten Menschen in staatlicher Obhut
(vgl. Amnesty International 2025; DEATH IN CUSTODY)?
4. Plant die Bundesregierung – wie von der kriminologischen Forschung
sowie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) empfohlen – bundesweite Initiativen, um vollständig
unabhängige, polizeiexterne Beschwerde- und Ermittlungsstellen auf
Bundesebene einzurichten (vgl. KviAPol 2023; EGMR-Urteile
Aktenzeichen 215/19 und Aktenzeichen 20762/19), wenn ja, welche konkreten
Initiativen, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis des anlasslosen
polizeilichen Kontrollierens (etwa nach § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes
(BPolG)) mit Blick auf die überproportionale Betroffenheit Schwarzer
Menschen (vgl. Afrozensus 2020; FRA‑Studie „Being Black in the EU“
2024)?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesagentur für Arbeit aus den
Befunden zu Diskriminierungsrisiken in Sozialbehörden, und welche
konkreten Maßnahmen plant diese gegebenenfalls, um unbewusste Stereotype
(Bias) beim Verwaltungspersonal abzubauen (vgl. InRa-Studie 2026,
S. 9)?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische
rassistische Diskriminierungen gegen Schwarze Geflüchtete in den in alleiniger
Bundeskompetenz liegenden Einrichtungen (etwa Außenstellen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge), insbesondere im Hinblick auf
Berichte über behördliche Ungleichbehandlungen im Vergleich zu weißen
Geflüchteten sowie die strukturelle Erschwerung von Rechtszugängen
(vgl. EOTO-Monitoringbericht 2025, S. 22 ff., S. 27; InRa-Studie 2026;
SVR-Jahresbericht 2023, S. 44 ff.)?
8. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass in Bezug auf
Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen in Deutschland im
europäischen Vergleich Spitzenwerte rassistischer Diskriminierung
verzeichnet werden (vgl. FRA-Studie „Being Black in the EU“ 2024, S. 58),
und inwiefern spielt dabei nach ihrer Auffassung insbesondere ein
unzureichendes Verständnis von Rassismus in Deutschland, die über viele
Jahre hinweg erfolgte Leugnung eines strukturellen Rassismus und/oder
ein unzureichendes Antidiskriminierungsverständnis bzw. unzureichende
Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland eine Rolle (bitte
begründet ausführen), inwiefern sind die rassistische NS-Vergangenheit
Deutschlands und möglicherweise generationell übertragene Vorurteile und
rassistische Denk- und Deutungsmuster hierbei von Bedeutung (bitte
ausführen)?
9. Welche konkreten Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) plant die Bundesregierung, um die durch die Unabhängige
Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung festgestellten gravierenden
Schutzlücken bei rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungs- und
Arbeitsmarkt zu schließen, auf denen laut Daten der EU-
Grundrechteagentur 56 Prozent (Arbeit) bzw. 62 Prozent (Wohnen) der
Schwarzen Menschen in Deutschland Benachteiligung erfahren (vgl.
ADS-Bericht 2024, S. 13, 48; FRA-Studie „Being Black in the EU“ 2024,
S. 41 f.)?
10. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kultusministerkonferenz (KMK) oder durch
bundeseigene Förderprogramme dafür ein, dass die Themen
Kolonialismus, Versklavung und Anti-Schwarzer Rassismus in Schulen
fächerübergreifend stärker thematisiert werden?
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studien zur massiven
Diskriminierung Schwarzer Menschen im Bildungswesen, und inwiefern plant sie,
bundeseigene Programme strukturell und finanziell auszuweiten, um
betroffene Schülerinnen und Schüler bundesweit besser zu schützen?
12. Welche Forschungsvorhaben auf Bundesebene fördert die
Bundesregierung, um die gravierenden gesundheitlichen Folgen von Anti-Schwarzem
Rassismus – wie etwa durch Rassismus verursachte chronische, teils
körperliche Stressbelastungen – systematisch zu untersuchen und
Gegenmaßnahmen zu etablieren (vgl. NaDiRa-Monitoringbericht 2023)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung aus der
Zivilgesellschaft, die Förderlogik für Schwarze Selbstorganisationen von einer
kurzfristigen Projektfinanzierung auf eine langfristige und strukturelle
Regelfinanzierung umzustellen, um nachhaltiges Empowerment zu gewährleisten
(vgl. Studie zur Förderung Schwarzer Organisierung 2025, S. 32)?
14. In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Bundesmittel
gezielt an Organisationen vergeben, die sich primär gegen Anti-Schwarzen
Rassismus richten, und wie hoch war der prozentuale Anteil dieser Mittel
gemessen am Gesamtbudget der Antidiskriminierungs- und
Demokratieförderprogramme des Bundes?
15. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die
menschenrechtlichen Ziele der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
(2025 bis 2034) institutionell und finanziell dauerhaft auf Bundesebene
umzusetzen (vgl. UN General Assembly 2024)?
16. Plant die Bundesregierung, bundeseigene Förderinstrumente dahin gehend
zu reformieren, dass Vertretende aus marginalisierten Communitys
systematisch und mit echter Mitbestimmungsgewalt in Förderentscheidungen
einbezogen werden, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Ferat Koçak
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland (Kleine Anfrage)