Fragen zum Verfassungsschutzbericht 2024
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Fragen zum Verfassungsschutzbericht 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1121
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Fragen zum Verfassungsschutzbericht 2024
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist das vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im
Verfassungsschutzbericht (VS-Bericht) 2024 (www.verfassungsschutz.de/SharedDoc
s/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungssch
utzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4) geschätzte
islamistische Personenpotenzial (28.280, VS-Bericht 2024, S. 204) realistisch, und
kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es sich um
eine seit Jahren stattfindende massive Unterbewertung handelt,
insbesondere auch angesichts der Vergleiche mit den Personenpotenzialen anderer
Phänomenbereiche wie Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-links-
(38 000, VS-Bericht 2024, S. 140) oder PMK-rechts- (50 250, VS-Bericht
2024, S. 67) und der Islamisierungsversuche auf Social Media, an Schulen
und Universitäten sowie unter Berücksichtigung der massiven
Zuwanderung aus überwiegend muslimisch geprägten Ländern, die seit 2015
stattgefunden hat und jüngster Studien (bitte ausführen, zur Nachrichtenlage:
www1.wdr.de/nachrichten/radikalisierung-von-jugendlichen-durch-islami
sten-100.html; www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-islamismus-s
chulen-100.html; www.welt.de/politik/deutschland/video687f498f32459b
34e22d2e10/muslimische-hochschulgruppen-das-ist-unterwanderung-expe
rten-warnen-vor-schleichender-islamisierung-an-den-unis.html; www.wel
t.de/politik/deutschland/article256194570/islam-studie-mehr-als-eine-mill
ion-muslime-in-deutschland-zeigen-anfaelligkeit-fuer-radikalisierun
g.html)?
2. Ist die im Jahr 2015/2016 erfolgte Neuberechnung bezüglich der Anzahl
der islamistisch geprägten Mitglieder der „Islamischen Gemeinschaft
Millî Görüş e. V.“ (IGMG), durch die sich das gesamte islamistische
Personenpotenzial im VS-Bericht insgesamt ab 2016 um über 21 000
Personen reduziert hat (noch 2013 wurde das Personenpotenzial auf 31 000
Mitglieder geschätzt, vgl. VS-Bericht 2015, S. 155, VS-Bericht 2018,
S. 178 sowie das geschilderte Vorgehen unter https://de.wikipedia.org/wik
i/Islamische_Gemeinschaft_ _Millî_Görüş), noch nach Auffassung der
Bundesregierung retrospektiv vertretbar, und wenn ja, warum?
3. Wie hat sich das gewaltorientierte islamitische Personenpotenzial (laut
VS-Bericht 2024 erstmalig auf 9 540 Personen geschätzt, s. S. 204) seit
2015 entwickelt, und kann die Bundesregierung, sofern keine
Beantwortung möglich sein sollte, darlegen, wieso für das Jahr 2024 eine
Ermittlung des gewaltorientierten islamitischen Personenpotenzials möglich war,
aber nicht für die Vergangenheit möglich sein soll?
4. Wie hat sich das gewaltorientierte Personenpotenzial in Bezug auf
auslandsbezogenen Extremismus (laut VS-Bericht 2024 erstmalig auf 22 000
Personen geschätzt, s. S. 265) seit 2015 jährlich entwickelt, und kann die
Bundesregierung, sofern keine Beantwortung möglich sein sollte,
darlegen, wieso für das Jahr 2024 eine diesbezügliche Ermittlung möglich
war, aber nicht für die Vergangenheit möglich sein soll?
5. Wie gewichtet die Bundesregierung die vom auslandsbezogenen
Extremismus ausgehende Gefahr für die innere Sicherheit bei in diesem
Phänomenbereich ausgewiesenen 22 000 gewaltorientierten Personen im
Vergleich zu 15 300 Personen derselben Kategorie im Phänomenbereich
Rechtsextremismus (vgl. VS-Bericht 2024, S. 156 u. S. 64)?
6. Wie gewaltbereit ist aktuell die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa
Süd“/250 Mitglieder, vgl. VS-Bericht 2024, S. 188), beziehungsweise
wann und wo ist sie bereits mit Gewalttaten in Aktion getreten, und finden
sich im Hinblick auf das Gewaltpotenzial beziehungsweise zu
festgenommenen Mitgliedern der „Hammerbande“ (Netzwerk „Antifa-Ost“) noch
Unterschiede, wenn es um die Bereitschaft zum Einsatz von Gewalt geht?
7. Auf wie viele Mitglieder wird die „Antifa-Ost“ aktuell geschätzt (www.n
d-aktuell.de/artikel/1191758.antifa-ost-weitere-anklagen-gegen-antifaschi
sten-aus-umfeld-von-lina-e.html)?
8. Wie viele Mitglieder der „Antifa-Süd“ und der „Antifa-Ost“ sind jeweils
im Umgang mit Waffen und Sprengstoff geschult (s. dazu: httwww.wel
t.de/politik/plus245400298/Netzwerk-um-Lina-E-Verfahren-gegen-Linkse
xtremisten-ausgeweitet-Spur-nach-Syrien.html) und haben eine
militärische oder paramilitärische Ausbildung erfahren (bitte nach Antifa-
Gruppierung differenzieren)?
9. Gibt es oder gab es Verbindungen dieser in Frage 8 erfragten geschulten
Antifa-Mitglieder ins Ausland (Länderbeispiele nicht abschließend), z. B.
in die Türkei (kurdische Kampfgebiete), nach Syrien oder beispielsweise
auch nach Griechenland (bitte mit konkreter Länderzuordnung sowie
Ausführungen zur jeweiligen Personenanzahl und Kontakten zu ausländischen
Organisationen, die bei dieser Ausbildung geholfen haben, ausführen und
nach Antifa-Gruppierungen, wie in Frage 8 aufgeführt, differenzieren)?
10. Warum wird die Partei Die Linke im VS-Bericht 2024 nur noch an einer
einzigen Stelle (VS-Bericht, S. 177), nämlich in Verbindung mit dem
Netzwerk Marx 21, erwähnt, beziehungsweise gibt es aus Sicht der
Bundesregierung und des Bundesamts für Verfassungsschutz keine relevanten
linksextremen Gruppierungen mehr in der Partei?
11. Welcher Phänomenbereich stellt aus welchen Gründen die derzeit größte
Gefahr für Leib und Leben sowie für die Freiheit der in Deutschland
lebenden Bevölkerung dar (gefragt wird ausdrücklich nicht nach der
größten Gefahr für die Demokratie, vgl. dazu die Schriftliche Frage 35 der
Abgeordneten Marlene Schönberger auf Bundestagsdrucksache 21/664)?
Berlin, den 1. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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