Dreispuriger Ausbau der A12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko
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Dreispuriger Ausbau der A12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1031
21. Wahlperiode 28.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H.
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende
Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko
Die Bundesautobahn (A) 12 ist eine zentrale Ost-West-Verbindung innerhalb
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und verbindet das Berliner
Umland mit der polnischen Grenze bei Frankfurt (Oder). Die zunehmende
Belastung durch Güter- und Individualverkehr sowie wiederholte Staubildungen
haben die Diskussion über einen dreispurigen Ausbau verstärkt (www.moz.de/nac
hrichten/brandenburg/autobahn-a12-stau-an-grenze-zu-polen-kommt-die-dritte-
spur-78173008.html; Projekt A12-G10-BB des Bundesverkehrswegeplans).
Seit Herbst 2023 führen die Bundesrepublik Deutschland und seit Anfang Juli
2025 die Republik Polen wieder stationäre und mobile Grenzkontrollen an der
Grenze durch. Der ehemalige, nach Kenntnis der Fragesteller umfangreich
ausgebaute Grenzkontrollpunkt Świecko, der auf polnischem Territorium liegt,
kann dabei nicht von deutscher Seite genutzt werden, obwohl er infrastrukturell
für beidseitige Kontrollen geeignet wäre. Die Kontrollen der Bundespolizei
finden daher auf deutschem Hoheitsgebiet – unter anderem im laufenden
Autobahnverkehr – statt, was zu erheblichen Störungen und Staus auf der A12 führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand für
den dreispurigen Ausbau der A12 (bitte nach Planungsabschnitten,
Zeitplan und Finanzierung untergliedern)?
2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung des
Ausbaus der A12 auch infrastrukturelle Anforderungen im
Zusammenhang mit temporären oder dauerhaften Grenzkontrollen berücksichtigt?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein nach Kenntnis
der Fragesteller aufwendig ausgebauter Kontrollpunkt auf polnischer Seite
(Świecko) aktuell ungenutzt bleibt, während deutsche Kontrollen unter
schwierigen Bedingungen im Verkehrsraum stattfinden?
4. Gibt es derzeit Gespräche oder Planungen zwischen der Bundesregierung
bzw. den zuständigen deutschen Behörden und der polnischen Seite, den
bestehenden Grenzkontrollpunkt Świecko gemeinsam zu nutzen bzw.
auszubauen, um eine effizientere und koordinierte Abwicklung von
Kontrollen (insbesondere im Hinblick auf Staus und Verkehrsfluss) zu
ermöglichen?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Verkehrsbelastung sowie die Staugefahr auf deutscher Seite im Zusammenhang mit den
regelmäßigen Grenzkontrollen zu minimieren?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit der
Republik Polen hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur an der
A12, und welche konkreten Schritte sind zur Verbesserung dieser
Zusammenarbeit geplant?
7. Welche Gespräche wurden seitens der Bundesregierung oder
nachgeordneten Behörden seit 2022 mit der polnischen Regierung oder den
zuständigen Stellen hinsichtlich des Ausbaus der A12 sowie der eingeführten
Grenzkontrollen geführt (bitte mit Angabe von Datum, beteiligten
Institutionen und Gesprächsinhalten angeben)?
8. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden sieht die
Bundesregierung bei einer gemeinsamen oder koordinierten Nutzung des
Grenzkontrollpunkts Świecko durch deutsche und polnische Kontrollbehörden?
9. Welche finanziellen Mittel wurden seit Herbst 2023 aus dem
Bundeshaushalt für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Grenzkontrollen an der A12 bereitgestellt, und wie bzw. wann erfolgte der
Mittelabruf?
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Priorisierung des Ausbaus der
A12 im Zusammenhang mit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im
Bereich der Verkehrsinfrastruktur?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer bilateralen
Verkehrsvereinbarung mit der Republik Polen zur besseren Koordinierung
von Kontrollmaßnahmen und Infrastrukturausbau an der Grenze?
12. Wie viele Tonnen CO2e (CO₂-Äquivalent) würden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Ausbau der A12 (auf Basis der im
Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung) pro Streckenkilometer und insgesamt
voraussichtlich emittiert werden?
Berlin, den 23. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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