Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen
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Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/189
21. Wahlperiode 20.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke und der Fraktion Die Linke
Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen
Seit Mitte Oktober 2023 führt die Bundespolizei neben der Grenze zu
Österreich auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Polen und Tschechien stationäre
Grenzkontrollen durch. Im Februar 2025 ordnete die Bundesministerin des
Innern und für Heimat, Nancy Faeser, die Verlängerung dieser Kontrollen für
weitere sechs Monate an (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/D
E/2025/02/binnengrenzkontrollen.html). In der Grenzstadt Frankfurt (Oder)
werden die Folgen dieser Grenzkontrollen spürbar. Wer aus Słubice über die
Autobahnbrücke der Autobahn 12 (A 12) einreist, muss bei einspurigem
Verkehr auf 10 km/h abbremsen (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-pole
n-strassen-in-slubice-verstopft-verkehr-auf-autobahn-a12-und-a2-stockt-77764
237.html). Durch diese Maßnahme wurde der Grenzübergang Frankfurt (Oder)
laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu dem
Verkehrssegment mit den meisten Staumeldungen und Staustunden in ganz Deutschland
(www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/a12-staus-anstieg-brandenburg-pole
n-grenze.html). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, detaillierte Informationen zu
den Auswirkungen der stationären Grenzkontrollen zu erfragen und die
Bewertungen der Auswirkungen seitens der Bundesregierung kritisch zu überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele unerlaubte Einreisen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
monatlich zwischen dem 1. Januar 2024 und heute über die
deutschpolnische Grenze (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Art der Kontrolle: stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im
Inland, aufgelistet nach Landkreisen aufschlüsseln)?
2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch zum Ausdruck
gebracht (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
auflisten)?
3. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen versuchten nach
Kenntnis der Bundesregierung wiederholt, unerlaubt einzureisen (bitte auch
nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
4. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in dem zuvor genannten Zeitraum monatlich
zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
5. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte
differenzieren)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
monatlich aufgegriffenen sogenannten Schleuserinnen und Schleuser zwischen
dem 1. Januar 2024 und heute an der Grenze zu Polen (bitte nach
Aufgriffsort, stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet
nach Landkreisen, aufschlüsseln)?
7. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung monatlich vom 1. Januar 2024 bis heute für die
Durchführung der Grenzkontrollen zu Polen eingesetzt (bitte einzeln nach
stationärer Grenzkontrolle bzw. mobilen Schwerpunktkontrollen bzw.
Schleierfahndung aufschlüsseln)?
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der monatlich
unerlaubten Einreisen über die Grenze zu Polen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen deutschen
und polnischen Behörden im deutsch-polnischen Polizei-Zentrum, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?
10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
stationären Grenzkontrollen mobile Hallen (Sonderanfertigungen) in Auftrag
gegeben, wenn ja, wie viele, und welche Kosten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 dafür
entstanden (bitte hier, wie auch bei den nachfolgenden Fragen, die
Gesamtkosten und die Kosten für den deutsch-polnischen Grenzabschnitt
angeben)?
11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 für die Anmietung oder gegebenenfalls
den Kauf von Containern im Zusammenhang mit stationären
Grenzkontrollen entstanden?
12. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit
stationären Grenzkontrollen entstanden (beispielsweise Herrichtung von
Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von
Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.)?
13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Fahrtkosten und Trennungsgeld im
Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
14. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Übernachtungskosten im Zusammenhang
mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
15. Hat die Bundesregierung ihr 2023 von der damaligen Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz
angekündigtes Vorhaben, „die Bedarfe für weitere Verkehrsbrücken entlang der Oder
zu prüfen“ (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/zusammenarbeit-mit-pole
n-rueckenwind-fuer-zweite-bruecke-von-frankfurt-_oder_-nach-slubice-7
1039321.html), umgesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. bis
wann soll dieses vorliegen?
16. Hat sich die Bundesregierung im Jahr 2024 oder 2025 mit der
Landesregierung von Brandenburg oder mit der Stadt Frankfurt (Oder) zum Bau
einer zweiten Brücke über die Oder ausgetauscht (bitte ggf. Termine,
Beteiligte und Ergebnisse nennen)?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Machbarkeitsstudie für eine
zweite Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder bereits ausgeschrieben oder
sogar vergeben wurde und bis wann diese fertiggestellt werden wird
(siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-zweite-
brueckenbspwie-frankfurt-oder-und-subice-daran-arbeiten-77599725.html)?
18. Wäre die Finanzierung einer zweiten Brücke in Frankfurt (Oder) über die
Oder nach rechtlicher Auffassung der Bundesregierung über den
Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH finanzierbar, auch
wenn das Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 steht, und wenn
ja, prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit konkret?
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bedrohungslage, mit der
sie die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission begründet,
eine im Kern neue Bedrohungslage darstellt, die sich von der ursprünglich
festgestellten unterscheidet (vgl. curia.europa.eu/jcms/upload/docs/applica
tion/pdf/2022-04/cp220064de.pdf; bitte einzeln für alle Verlängerungen
der Grenzkontrollen angeben)?
20. Liegt eine Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der seit Mitte
Oktober 2023 stattfindenden Grenzkontrollen auf den freien
Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen seitens
der Bundesregierung vor?
a) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, hat die Bundesregierung in
dieser Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12
und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder)
berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte
Bewertungen der Bundesregierung der Auswirkungen auf den
Straßenverkehr angeben), und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung die
wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern
(bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der
Bundesregierung angeben), und wenn nein, warum nicht?
c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die
Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt?
d) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung der
Bundesregierung ökologische Folgen durch die genannten
Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden,
quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der ökologischen
Auswirkungen angeben), und wenn nein, warum nicht?
21. Wenn eine solche Bewertung, wie in Frage 20 angesprochen, vorliegt, hat
die Bundesregierung mit der Verlängerung der Grenzkontrollen am
12. Februar 2025 diese Bewertung der Auswirkungen der Grenzkontrollen
auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an
den Binnengrenzen reevaluiert, und wenn nein, warum nicht?
a) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung die Auswirkungen auf
den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen
Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, warum nicht?
b) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung der Auswirkungen die
wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen
berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die
genannten Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser
entwickelt, wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und wenn nein,
warum nicht?
d) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung ökologische Folgen
durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 16. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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