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Waffen- und Munitionsverluste bei den Polizeien des Bundes und dem Zollfahndungsdienst

dip / drucksache 05.08.2026 · WP 21 · 21/7482 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Waffen- und Munitionsverluste bei den Polizeien des Bundes und dem Zollfahndungsdienst Deutscher Bundestag Drucksache 21/7482 21. Wahlperiode 05.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Dr. Anna Lührmann, Leon Eckert, Dr. Lena Gumnior, Rebecca Lenhard, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waffen- und Munitionsverluste bei den Polizeien des Bundes und dem Zollfahndungsdienst Die Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundestagspolizei sowie Zollfahndungsdienst) verfügen als Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) über folgende Waffen: die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Distanz-Elektroimpulsgeräte, Reizstoffe und Explosivmittel. Die genannten Behörden verfügen damit über einen sehr umfangreichen Bestand an Waffen, deren Sicherung aufgrund der hohen Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine große Bedeutung zukommt. In den vergangenen Jahren gab es jedoch wiederholt Berichterstattung nicht auffindbarer Dienstwaffen bei Polizeibehörden des Bundes (www.spiegel.de/pa norama/justiz/bundespolizei-elf-dienstwaffen-gestohlen-oder-verloren-gemelde t-a-1284144.html). Die Gründe sind in den meisten Fällen Diebstahl oder Verlust der Waffe. Hier besteht die Gefahr, dass diese Waffen in den illegalen Waffenmarkt gelangen und für kriminelle Zwecke verwendet werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Schusswaffen der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind aktuell nicht auffindbar (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit [Diebstahl, Verlust, sonstige Gründe, unbekannter Grund] aufschlüsseln)?  2. Wie viele Schusswaffen der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind in den letzten fünf Jahren vorübergehend nicht auffindbar gewesen (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln und kurz darstellen, wie die Schusswaffe wieder aufgefunden wurde)?  3. Wie viele Waffenteile von Schusswaffen der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind aktuell nicht auffindbar (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln)?  4. Wie viele Waffenteile von Schusswaffen der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind in den letzten fünf Jahren vorübergehend nicht auffindbar gewesen (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln und kurz darstellen, wie die Waffenteile wieder aufgefunden wurden)?  5. Wie viele Schuss Munition welchen Typs der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind aktuell nicht auffindbar (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln)?  6. Wie viele Schuss Munition welchen Typs der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind in den letzten fünf Jahren vorübergehend nicht auffindbar gewesen (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln und kurz darstellen, wie die Munition wieder aufgefunden wurde)?  7. Wie viele andere Waffen im Sinne des § 2 Absatz 4 UZwG (bitte nach Hiebwaffen, Distanz-Elektroimpulsgeräte, Reizstoffe und Explosivmittel aufschlüsseln) der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind aktuell nicht auffindbar (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln)?  8. Wie viele andere Waffen im Sinne des § 2 Absatz 4 UZwG der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes sind in den letzten fünf Jahren vorübergehend nicht auffindbar gewesen (bitte nach Behörde, Dienststelle und Grund für die Unauffindbarkeit aufschlüsseln und kurz darstellen, wie die Waffe wieder aufgefunden wurde)?  9. a) Wie sind die Dienstwaffen (alle Waffentypen im Sinne der Fragestellung) der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes vor unerlaubtem Zugriff gesichert (bitte nach Waffentyp und Art der Aufbewahrung aufschlüsseln)? a) Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es insbesondere für Gruppenwaffen? b) Gibt es unterschiedliche Verfahren, die abhängig von Art, Modell und Kaliber der Waffen sind (wenn ja, bitte aufschlüsseln, und wenn nein, bitte ausführen, warum dies nicht der Fall ist)? 10. Wie oft finden je bei den Polizeien des Bundes und beim Zollfahndungsdienst Bestandsprüfungen im Bereich der Dienstwaffen im Sinne des § 2 Absatz 4 UZwG statt? 11. Wie werden Mitnahme und Rückgabe von Dienstwaffen je bei den Polizeien des Bundes und beim Zollfahndungsdienst dokumentiert? 12. Unter welchen Umständen dürfen Angehörige der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes ihre Dienstwaffen mit nach Hause nehmen? 13. Wie viele Angehörige der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes haben aktuell die Erlaubnis, ihre Dienstwaffen mit nach Hause zu nehmen? 14. Wie viele Aufbewahrungskontrollen hinsichtlich Dienstwaffen im privaten Bereich fanden in den letzten zwölf Monaten je bei den Polizeien des Bundes und beim Zollfahndungsdienst statt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? 15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, dass eine durch Angehörige der Polizeien des Bundes und der Zollfahndungsbehörden privat verwahrte Dienstwaffe vorübergehend oder endgültig abhandengekommen ist (bitte nach vorübergehend bzw. endgültig und nach Behörde aufschlüsseln)? 16. Welche Bestrebungen wurden und werden unternommen, um je bei den Polizeien des Bundes und beim Zollfahndungsdienst nicht auffindbarer Waffen, Waffenteile oder Munition wieder habhaft zu werden (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? 17. Wie viele Disziplinarverfahren gab es in den letzten fünf Jahren bei den Polizeien des Bundes und dem Zollfahndungsdienst aufgrund des Verlustes oder des Diebstahls einer Dienstwaffe, Waffenteilen oder Munition, und mit welchem Ergebnis? 18. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Fälle, bei denen Straftaten (mutmaßlich) mit einer Waffe, Waffenteilen oder Munition begangen wurden, die ursprünglich aus den Beständen der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienstes stammten? Berlin, den 3. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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