zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen KOM(2025)180 endg.; Ratsdok. 8255/25 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
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zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen KOM(2025)180 endg.; Ratsdok. 8255/25 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/776
21. Wahlperiode 07.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten
Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas
Mayer, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, Alexander Arpaschi,
Dr. Christoph Birghan, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hauke Finger,
Rainer Galla, Christoph Grimm, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn,
Nicole Hess, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Rocco
Kever, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka,
Volker Scheurell, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt,
Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Martina Uhr, Kay-Uwe Ziegler und der
Fraktion der AfD
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische
Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der
Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs-
und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr
teilnehmen
KOM(2025) 180 endg.; Ratsdok. 8255/25
hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag
von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kenntnis des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die
regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs-
und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr
teilnehmen – KOM(2025)180 endg.; Ratsdok.-Nr. 8255/251 – nimmt der Deutsche
Bundestag folgende Entschließung gemäß Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon
i. V. m. § 11 des Integrationsverantwortungsgesetzes an, mit der er die Verletzung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügt:
1 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8255-2025-INIT/de/pdf
I. Der Deutsche Bundestag rügt, dass der Vorschlag für die Richtlinie über keine
ausreichende Rechtsgrundlage verfügt und in nationale Hoheitsrechte eingreift.
Er greift unverhältnismäßig in die Rechte von Betroffenen ein. Der Vorschlag
bedarf einer grundlegenden Neujustierung.
II. Begründung:
1. Entsprechend dem in Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union
verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die in diesem Vorschlag
vorgesehenen Maßnahmen über das für die Erreichung der Ziele der Verträge –
die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, eine nachhaltige Mobilität zu
fördern und freien Personen- und Warenverkehr in der EU zu erleichtern –
erforderliche Maß hinaus, da für die betroffenen juristischen und natürlichen Personen
ein erheblicher materieller Mehraufwand entstehen würde.
2. Die EU-Kommission plant, die Intervalle für die regelmäßigen technischen
Prüfungen (periodical technical inspections, PTI) von Fahrzeugen, die das Alter von
10 Jahren übersteigen, von einem zweijährigen auf einen jährlichen Pflichtturnus
zu verkürzen. Die von ihr vorgebrachte Begründung hält einer wissenschaftlichen
Überprüfung nicht stand. So hat die Verkehrsunfallforschung der Technischen
Universität Dresden bereits in einer früheren Studie im Auftrag des ADAC
nachgewiesen, dass eine Verkürzung der PTI-Fristen auf ein Jahr keinen messbaren
Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat.2.Die Beibehaltung eines zweijährigen
Turnus entspricht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
3. Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Verkehrs- und Betriebssicherheit enthalten
keine Bestimmungen zur Messung der NOX-Emissionen oder der Partikelzahl
(PN) bei Neuwagen und zur Prüfung von Fahrzeugen auf defekte NOX-
Nachbehandlungssysteme oder zur Prüfung von Partikelfiltern, da der technische
Aufwand hierfür zu aufwändig und kostenintensiv ist. Die bisherigen Verfahren sind
aber völlig ausreichend, denn eine Prüfung von Nachbehandlungssystemen und
Partikelfiltern ist nur dann angezeigt, wenn die Messwerte einen Defekt der
Systeme nahelegen. Dieses wird durch die derzeitigen Messmethoden erreicht.
4. Es besteht der Verdacht, dass die EU-Kommission ein gigantisches
Stillegeprogramm für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, durch eine Erhöhung des
Aufwands für Fahrzeughauptuntersuchungen (PTI) initiiert, mit dem Ziel, die
Fahrzeugflotten zu verjüngen und zu elektrifizieren. Viele Menschen in der EU sind
jedoch auch aus beruflichen Gründen auf ein privates Fahrzeug angewiesen, das
häufig aus wirtschaftlichen Gründen kein neuwertiges Fahrzeug sein kann. Durch
die Vorschläge der EU-Kommission auf Ratsdok.-Nr. 8255/25 würden diese
Menschen von der Teilhabe an der individuellen Mobilität ausgeschlossen und
gleichsam materiell enteignet, denn mit der extremen Kostensteigerung für technische
Hauptuntersuchungen (PTI) dürften viele ältere Fahrzeuge nicht mehr
wirtschaftlich zu betreiben und somit auch dem Gebrauchtwagenmarkt entzogen sein.
III. Der Deutsche Bundestag bittet seine Präsidentin, diesen Beschluss der
Präsidentin der Europäischen Kommission, der Präsidentin des Europäischen Parlaments
und dem Präsidenten des Rates zu übermitteln.
Berlin, den 2. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
2 www.adac.de/news/auto-eu-aeltere-autos-hu/
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