Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis
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Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/773
21. Wahlperiode 07.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda,
Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze,
Kurt Kleinschmidt, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Gerold Otten, Jan Wenzel
Schmidt, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Martina Uhr und der Fraktion
der AfD
Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In engem zeitlichen Zusammenhang mit der Teillegalisierung des Cannabisbesitzes
und -konsums tauchten großflächige Anzeigen auf Werbeflächen im öffentlichen
Raum auf.1,2,3,4 Neben einer Sängerin, einem Musiker, einem Schauspieler, einem
Fußballspieler und einer Patientin werden u. a. auch eine promovierte Medizinerin
(„Oberärztin & Leiterin eines Endometriosezentrums“), eine promovierte Apothekerin und
ein weiterer promovierter Arzt unter der jeweils gleich lautenden Überschrift „END-
LICH“ präsentiert. Endlich komme man „raus aus dem Schubladendenken“, endlich
gebe es „mehr Aufklärung statt Vorurteile“, endlich könne man „seinen Sohn wieder
die Treppe hochtragen“, endlich komme man „raus der Schmuddelecke und rein in die
Apotheken“, endlich gebe es eine „Alternative zu den ganzen Tabletten“ werden die
medizinischen und pharmazeutischen Laien zitiert. Die Ärzte freuen sich, endlich
einen „weiteren Baustein in der Endometriosetherapie“ zu haben bzw. dass endlich
„faktenbasiert“ bei der „Cannabismedizin“ diskutiert werde. Die Apothekerin begrüßt,
dass die Patienten endlich „nicht mehr zum Dealer um die Ecke“ müssten.5
All das suggeriert, dass jetzt erst ganz aktuell „endlich“ die Möglichkeit geschaffen
wurde, Cannabis in der Medizin einzusetzen.
1 www.horizont.net/agenturen/nachrichten/initiative-endlich-ex-heimat-chef-macht-sich-
mitprominentenfuer-cannabis-stark-221061
2 www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/cannabis-auf-rezept-kritik-an-grosser-werbekampagne-
19858424.html
3 www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/cannabis-kampagne-apothekerin-und-
apotheker-klaeren-auf/
4 www.healthcaremarketing.eu/_rubric/detail.php?rubric=Kommunikation&nr=104918
5 https://flowzz.com/ratgeber/endlich-cannabis
Dem ist aber nicht so, denn der medizinische Einsatz von Cannabis musste nicht
legalisiert werden, er war bereits legal.6 Allerdings galten die üblichen und allgemein nicht
in Frage gestellten Procedere für ärztliche Therapien auch hierbei: Der Patient hat
Symptome, der Patient geht deshalb zum Arzt, der Arzt diagnostiziert, der Arzt schlägt
eine Therapie vor, der Patient stimmt dieser zu, der Arzt stellt dafür ein Rezept aus,
der Patient erhält das Präparat in der Apotheke, die Krankenkasse erstattet.
Zum „Dealer um die Ecke“ musste der Patient also auch bisher nicht.
Allerdings entsteht der Eindruck, dass – zumindest bestimmte Apotheken – jetzt gleich
selbst „zum Dealer“ gemacht werden sollen. Sieht man nämlich auf die auf o. g.
Plakatwänden verzeichnete Internetseite „endlich-cannabis.de“7, findet man direkte Links
zu gleich mehreren offensichtlich spezialisierten Cannabisversorgern.8,9
So wird dem Patienten der oben beschriebene, bisher für die Therapie mit
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln obligate Weg abgenommen, abgekürzt und verändert:
Der Patient erhält hier auch direkt Zugang zu speziellen Ärzten, z. B. einem
„spezialisierten Arzt für Deine Cannabis-Therapie“10 oder einer telemedizinischen
Sprechstunde.11 Ohne körperliche Untersuchung, teils auch ohne Arztkontakt und nur auf
Basis eines online ausgefüllten Patientenfragebogens12 und ohne weitere Diagnostik wird
ihm ein elektronisches Rezept für das gewünschte Cannabis ausgestellt und das mit
der integrierten anschließenden Möglichkeit, das Präparat direkt über den Versand zu
erhalten.13
Der Patient wendet sich also mit einem bei ihm schon bestehenden Cannabiswunsch
an einen bestimmten Arzt, der ihm genau zur Befriedigung dieses Wunsches bereits
angepriesen wurde, die anschließende Lieferung des gewünschten Cannabis ins Haus
ist gleich mitorganisiert.
Das mag die „Cannabismedizin“ sein, die einer der in der hier zitierten Werbung
auftretenden Ärzte als Gründer eines „ausschließlich auf Cannabismedizin“
ausgerichteten „Kompetenzzentrums“ propagiert14, jedenfalls es ist aber das genaue Gegenteil der
üblichen ärztlichen Herangehensweise. Üblich ist es, den geeigneten Wirkstoff aus
einer Reihe möglicher Wirkstoffe für den individuellen Patienten auszusuchen und nicht,
dass ein spezieller vorbestehender Patientenwunsch gezielt befriedigt wird.
Bei dieser speziellen – hier etablierten – Cannabismedizin ist Cannabis eben gerade
kein „weiterer Baustein“, sondern der einzige – von Patient, Arzt und Apotheker
vorbestimmte - Baustein einer Therapie.
So ist Cannabis auch nicht ein „ganz normales und nützliches Medikament“, das es
laut der hier zitierten Initiative nun „endlich“ sein soll und so wird Cannabis auch nicht
entstigmatisiert, sondern ganz im Gegenteil.
Wenn der Konsument jetzt „endlich“ statt „zum Dealer um die Ecke“ in eine spezielle
Cannabissprechstunde und anschließend zu einer speziellen Cannabisversand-
Apotheke geschickt wird, kommt Cannabis als Therapie weder aus dem
„Schubladendenken“ noch aus der „Schmuddelecke“.
6 www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/
indikationebcannabis-medizin-2032610
7 https://endlich-cannabis.de/der-weg-zur-therapie
8 https://cannabisapo24.de/#live-bestand-cannabis-blueten-und-extrakte
9 https://cannflos-apo.de/
10 https://kanna-medics.de/kostenlos-anfragen/
11 s. FN 7
12 www.doktorabc.com/de/checkout/start-consultation/medical_cannabis_avaay_420?shortcut=medcan6
13 www.goeasy.de/?utm_source=sanity&utm_medium=endlich_cannabis
14 https://endlich-cannabis.de/warum-endlich/konrad-cimander
Eine solche Sonderbehandlung für Cannabis ist das genaue Gegenteil davon, Cannabis
endlich als ein ganz normales und nützliches Medikament unter vielen wahrzunehmen.
Genau darum muss es aber endlich gehen: ganz normal, d.h. nützlich im speziellen
individuellen Krankheitsfall, individuell verordnet, dann in der Apotheke abgegeben
und von der Krankenkasse erstattet – so wie ganz normale Arzneimittel eben.
Dafür muss Cannabis als Arzneimittel aber auch so behandelt werden, wie „ganz
normale“ Arzneimittel. Und das gilt auch für den Beleg der Wirksamkeit in den einzelnen
Anwendungsgebieten, den Nutzen und damit den Erstattungspreis der Kassen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird,
1. dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
(AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von
Arzneimitteln unterzogen wird;
2. dass die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis ausnahmslos nur nach
vorangegangenem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit räumlicher und
zeitgleicher Anwesenheit von Arzt und Patient, d. h. nicht ausschließlich nach
Kontakt in einer Videosprechstunde, telefonischer Beratung, Onlinebefragung o. Ä.,
erfolgen darf.
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Medizinalcannabis genießt in der Bevölkerung einen guten Ruf: Laut einer Forsa-Umfrage sind 47 % dafür,
Medizinalcannabis auch bei leichteren Erkrankungen einzusetzen. 66 % finden, es sei ein „gutes“ Medikament, weil
es pflanzlich ist. 57 % glauben, „dass Cannabis weniger Nebenwirkungen hat als herkömmliche Medikamente.“15
Seit 2017, also seit Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der
Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), stiegen die Ausgaben der
Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark an: Im Juni 2017 lagen sie für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen.16 Dabei fielen große regionale
Unterschiede auf: Die Ausgaben der GKV für Medizinalcannabis betragen im Bundesdurchschnitt 80 Euro pro
1.000 GKV-Versicherte.17 In Bayern lagen sie doppelt so hoch, in Baden-Württemberg fast ebenso. In
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Westfalen-Lippe betrugen sie hingegen nur 30 bis 40 Euro pro 1.000 GKV-
Versicherte. Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) Dr. Andreas Kiefer sagte dazu: „Gäbe es eine
anerkannte Ratio in der Pharmakotherapie mit Cannabis dürfte es diese Unterschiede nicht geben.“18
Medizinalcannabis braucht also keine Imagekampagnen, sondern sachliche Aufklärung.
Medizinalcannabis ist kein Wundermittel.
15 www.ergo-med.de/02-aus-der-praxis/tk-fordert-cannabis-wie-andere-neue-medikamente-behandeln/
16 www.aerzteblatt.de/nachrichten/96908/Krankenkassenkosten-fuer-Medizinalcannabis-explodieren.
17 www.aerzteblatt.de/nachrichten/100851/Unterschiede-in-der-Verordnung-von-Medizinalcannabis
18 www.pharmazeutische-zeitung.de/wie-haeufig-sind-spassverordnungen/.
Untersuchungen zur Wirksamkeit zeigen zum Beispiel Folgendes: „Für eine deutliche Schmerzreduktion um
mind. 50 % liegt kein Beweis vor.“19
Für die Behandlung von Krämpfen bei Multipler Sklerose oder Querschnittslähmung und Übelkeit und Erbrechen
unter Chemotherapie liegen Belege für eine Wirksamkeit vor, „allerdings ist die Wirksamkeit im Vergleich zu
bestehenden Therapieoptionen nicht überragend.“20
Nebenwirkungen wie Herzrasen, Blutdruckabfall, Schwindel, gestörte Wahrnehmung oder Sprachstörungen
wurden berichtet.21
Vor diesem Hintergrund stellt die Krankenkasse BARMER fest: „Es muss schon ein starker Glaube an die
lindernde oder heilsame Wirkung dieser Pflanze bei unserem Gesetzgeber vorhanden sein, um per Sondergesetz die
zum Schutz der Patienten über viele Jahre entwickelten Regeln und Zulassungsverfahren komplett zu
umgehen.“22
Das muss sich ändern. Wir brauchen endlich einen rationalen Umgang mit der Therapieoption
Medizinalcannabis. Medizinalcannabis muss wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.
Die Unterstellung auch von Medizinalcannabis unter die für alle anderen Arzneimittel geltenden AMNOG-
Regeln würde diese Arzneimittel entmystifizieren, indem der wirkliche Nutzen sowie die realen Risiken objektiviert
würden.
Die Arzneimittel würden für die Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig
würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle die Sicherheit erhöht, die Therapie verbessert und ein
angemessener Preis dann auch von den Krankenkassen erstattet.
So käme Medizinalcannabis wirklich aus der Schmuddelecke und aus dem Schubladendenken.
19 www.schmerzgesellschaft.de/topnavi/patienteninformationen/aktuelles/cannabis-in-der-schmerzbehandlung#:~:text=
Cannabinoide%20k%C3%B6nnen%20meist%20keine%20Schmerzfreiheit,50%25%20liegt%20kein%20Beweis%20vor.
20 www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2018/180523_Cannabis-Report.pdf (Seite 56)
21 www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/nebenwirkungen-akut-langfristig-2032616
22 www.bifg.de/media/dl/gesundheitswesen-aktuell/2018/dl-12-heilsbringer-cannabis---wirklich-ein-segen-fuer-die-schmerzmedizin-.pdf (Seite
264)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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