Berichterstattung der "New York Times" über angeblich von deutschem Boden aus geplante, vorbereitete und gelenkte Angriffe gegen Russland im Ukrainekrieg
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Berichterstattung der "New York Times" über angeblich von deutschem Boden aus geplante, vorbereitete und gelenkte Angriffe gegen Russland im Ukrainekrieg
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/694
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, René Springer, Jan Wenzel Schmidt,
Dr. Anna Rathert, Gerold Otten, Heinrich Koch, Udo Theodor Hemmelgarn,
Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Ulrich von Zons, Martina Kempf und
der Fraktion der AfD
Berichterstattung der „New York Times“ über angeblich von deutschem Boden
aus geplante, vorbereitete und gelenkte Angriffe gegen Russland im Ukrainekrieg
Die Fragesteller vertreten das Interesse Deutschlands an seiner nationalen
Sicherheit, betrachten auch in diesem Sinne den seit 2014 währenden
völkerrechtswidrigen Ukrainekrieg mitnichten als einen Krieg Deutschlands und
wollen Deutschland keinesfalls als Kriegspartei sehen. Sie sehen das deutsche
Sicherheitsinteresse als in erheblichem Maße gefährdet an und führen diese
Gefährdung zurück nicht nur auf Russlands Angriff auf die Ukraine im Februar
2022, sondern auch zuletzt auf das nach ihrer Ansicht für Deutschland mit einer
Gefahr einer Eskalation verbundene Vorgehen der Biden-Administration und
dazu hin auf das Gewährenlassen dessen der Bundesregierung angesichts der
Enthüllungen eines Berichts der „New York Times“ vom 29. März 2025 (www.
nytimes.com/interactive/2025/03/29/world/europe/us-ukraine-military-war-wie
sbaden.html).
Dieser Bericht beschreibt, wie von der US-Militärbasis in Wiesbaden aus die
USA in den vorangegangenen drei Jahren unter Joe Biden eine zentrale Rolle
übernommen haben sollen sowohl bei der Festlegung der allgemeinen
militärischen Strategie als auch bei der einzelnen Planung, Vorbereitung und Lenkung
der ukrainischen Militäroperationen; auf Grundlage westlicher
Geheimdienstinformationen, per Übergabe genauer Koordinaten von militärischen Zielen an
Land und auf See und hierbei ausdrücklich auch einschließlich von US-
amerikanisch angeführten Angriffen auf russisches Kernland. Im Folgenden,
ohne jede Wertung und ohne jede inhaltliche Abweichung wiedergegeben
(ebd.), berichtete die Zeitung, laut der das Hauptquartier in der hessischen Stadt
nach Darstellung eines US-Beamten zum „gesamten ‚Backoffice‘ des Krieges“
(ebd.) wurde, unter anderem in Einzelnen:
– Einrichtung und Aufbau der Task Force Dragon
Als Ende März 2022 auf US-amerikanischer Seite beschlossen wurde, an die
Ukraine M777-Haubitzen zu liefern, fiel diese Entscheidung laut Bericht im
Lichte dessen, dass die Biden-Administration gerade zu dem Schluss gelangt
war, dass die Ukraine ohne eine Änderung der Strategie den Krieg verlieren
würde. In Wiesbaden, namentlich in der Clay Kaserne, dem Hauptquartier der
U. S. Army Europe and Africa, wurde infolgedessen eine ständige
Operationszentrale eingerichtet, die sogenannte Task Force Dragon, in der tägliche Treffen
von Vertretern der Ukraine und insbesondere der USA begannen, um die
militärischen Ziele zu bestimmen, namentlich die Standorte russischer Truppen,
deren Koordinaten von Deutschland aus an die Ukraine übermittelt wurden.
„Das Untergeschoss des [dortigen] Auditoriums wurde zu einem sogenannten
Fusionszentrum, in dem nachrichtendienstliche Informationen über russische
Positionen, Bewegungen und Absichten auf dem Schlachtfeld gesammelt
wurden. Laut Geheimdienstmitarbeitern trafen dort Beamte der Central Intelligence
Agency, der National Security Agency, der Defense Intelligence Agency und
der National Geospatial-Intelligence Agency mit Geheimdienstmitarbeitern der
Koalition zusammen“, so die „New York Times“.
– Angriff auf das russische Flaggschiff Moskwa
Noch zu April 2022 erinnerte sich ein hochrangiger US-Militär, mit dem die
„New York Times“ sprach, wie bei einem geheimdienstlichen
Informationsaustausch mit Vertretern der Ukraine die US-amerikanischen Vertreter auf ihren
US-amerikanischen Radarschirmen das russische Flaggschiff Moskwa sahen
und sie die ukrainischen Marineoffiziere auf dieses hinwiesen, woraufhin die
Ukraine das bedeutende Symbol der russischen Militärmacht mit einem
hochpräzisen und zielgerichteten Angriff versenkte (ebd.).
– Weitergabe von Geheimdienstinformationen und Zielfestlegung
Im Mai 2022 war laut dem erwähnten Zeitungsbericht das System in
Wiesbaden zur Zielbestimmung voll ausgebaut, wobei die US-amerikanischen
Vertreter keine Angaben zur Erhebung oder Festlegung der Angaben für die
ukrainischen Angriffe machten, um die Quellen und Methoden der westlichen
Geheimdienste vor russischen Spionen zu schützen. Der zu diesem Zeitpunkt in
Wiesbaden höchstrangige US-General Christopher T. Donahue sagte, so der
Bericht der „New York Times“, seinem ukrainischen Gegenüber Vladimír
Zábrodský: „Sorgt euch nicht darum, wie wir es wissen. Glaubt einfach daran,
dass ihr treffen werdet, wenn ihr schießt – und dass euch das Ergebnis gefallen
wird. Wenn nicht, sagt es uns, und wir machen es besser“ [sic].
– Lieferung und koordinierter Einsatz des HIMARS (High Mobility Artillery
Rocket System)
Die zunächst gelieferten und eingesetzten M777 verfügen mit
Standardmunition über eine maximale Reichweite von nur 24 Kilometern, was nicht
ausreichte, um Ziele im Hinterland der Front zu treffen und womit sie auch der
enormen Überlegenheit Russlands an Personal und Ausrüstung nicht gewachsen
waren („no match for the Russians' vast superiority in manpower and
equipment“, ebd.). Die in Wiesbaden eingesetzten US-Generäle Christopher T.
Donahue und Christopher G. Cavoli schlugen sodann daher vor, so die „New York
Times“ weiter, HIMARS-Mehrfachraketenwerfer und Raketen mit einer
Reichweite von 90 Kilometern zu liefern. Zur Bedingung wurde demnach gemacht,
dass jeder Angriff von Wiesbaden aus [! d. Verf.] kontrolliert wird, US-
Offiziere ebenda Angaben zu den ukrainischen Angriffen machen und die Ziele
überprüfen; zudem wurde zur Bedienung ein elektronischer Schlüssel benötigt,
den die US-amerikanische Seite jederzeit deaktivieren konnte. „Als die
Generäle die HIMARS anforderten, so erinnerte sich ein Beamter, fühlte es sich so an,
als stünde man ‚an der Front und würde sich fragen, ob der Dritte Weltkrieg
ausbricht, wenn man einen Schritt nach vorne macht‘“, so die „New York
Times“.
– Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Atomwaffeneinsatzes
Im Oktober 2022 erfuhr laut selbem Bericht der US-Geheimdienst CIA, dass
der damalige Kommandeur der russischen Streitkräfte im Ukrainekrieg, Sergei
Wladimirowitsch Surowikin, die Möglichkeit des Einsatzes taktischer
Atomwaffen besprach, falls die Ukraine ihre Gegenoffensive bis auf die Krim
erfolgreich fortsetzen könnte. Hatte bis dahin die CIA die Wahrscheinlichkeit eines
russischen Atomwaffeneinsatzes in der Ukraine auf 5 bis 10 Prozent geschätzt,
so stieg diese Einschätzung nach einem abgefangenen Gespräch Surowikins auf
50 Prozent (ebd.).
– Besuch Wolodymyr Selenskyjs im Wiesbadener Hauptquartier
Kurz vor Weihnachten 2023 besuchte der ukrainische Präsident Wolodymyr
Selenskyj den Stab in Wiesbaden, wurde vorbeigeführt an den dort liegenden
Kriegs-„Trophäen“, namentlich Teilen russischer Fahrzeuge, Raketen und
Flugzeuge, und erhielt Beifall von den dort arbeitenden Offizieren (ebd.).
– ATACMS (Army Tactical Missile System)-Lieferung sowie Angriffe auf
Krim und Krim-Brücke
Nach den Misserfolgen auch einer 2023 vom Stab in Wiesbaden erarbeiteten
Strategie sah sich die Biden-Administration, so die „New York Times“ weiter,
Anfang 2024 gezwungen, erneut ihre eigenen „roten Linien“ zu überschreiten.
Beschlossen wurde zunächst die Operation „Lunar Hail“ („Mondhagel“) mit
dem Ziel, Russland zum Abzug von der Krim zu drängen; mit Seedrohnen und
einer enormen Menge an Langstreckenraketen, unter anderem nunmehr
erstmals gelieferten ATACMS mit einer Reichweite von bis zu 300 Kilometern
(ebd.). „Amerikanische und britische Offiziere überwachten [in Wiesbaden,
d. Verf.] praktisch jeden Aspekt jedes Angriffs, von der Bestimmung der
Koordinaten bis zur Berechnung der Flugbahnen der Raketen“ (ebd.). So wurde in
Wiesbaden als ein Angriffsziel der Operation „Lunar Hail“ auch die Krim-
Brücke ausgewählt, die dann im August 2024 mit ATACMS-Raketen
beschossen, jedoch nur beschädigt wurde. Insgesamt wurde indes die unter
Koordination und Anführung aus Wiesbaden erfolgte Operation „als großer Erfolg
gewertet“, „russische Kriegsschiffe, Flugzeuge, Kommandoposten, Waffendepots und
Wartungseinrichtungen wurden zerstört oder auf das Festland verlegt, um dem
Ansturm zu entgehen“ (ebd.).
– Angriffe auf russisches Kernland
Nach einer neuen russischen Offensive im Mai 2024 „baten die Ukrainer um
die Erlaubnis, von den USA gelieferte Waffen jenseits der [russischen] Grenze
einzusetzen“, und „schlugen die [in Wiesbaden eingesetzten] US-Generäle
Cavoli und Aguto vor, dass Wiesbaden dabei helfen sollte, diese Angriffe zu
lenken, wie es in der Ukraine und auf der Krim der Fall war – mit der
Bereitstellung von ‚Points of Interest‘ [militärischen Zielen] und präzisen Koordinaten“
(ebd.). „Cavoli und Aguto wurden damit beauftragt, eine ‚Operationszone‘
[‚Ops Box‘] zu definieren – eine Zone auf russischem Boden, in der die
Ukrainer die von den USA gelieferten Waffen abfeuern und Wiesbaden ihre Angriffe
unterstützen konnte. […] Biden und seine Berater entschieden sich entgegen
der Empfehlung der Generäle für die am stärksten begrenzte Variante, die
jedoch zum Schutz der Stadt Sumy und von Charkiw den größten Teil der
Nordgrenze des Landes abdeckte“ und „etwa 50 Meilen in Russland hineinreichte“
(ebd.). Die „New York Times“ schreibt weiter: „Die ‚Box‘ wurde Ende Mai in
Betrieb genommen. [...] Die Russen erlitten einige der schwersten Verluste des
Krieges. Das Undenkbare war Wirklichkeit geworden. Die Vereinigten Staaten
waren nun in die Tötung russischer Soldaten auf souveränem russischen Boden
verwickelt“ – von deutschem Boden aus.
– Das Eindringen und Festsetzen in der russischen Oblast Kursk
Obgleich der ukrainische Militärgeheimdienst gewarnt wurde, bei einem
Einmarsch in russisches Territorium keine US-Unterstützung zu erhalten, so der
Artikel der „New York Times“, drangen im August 2024 ohne Vorwarnung an
US-amerikanische Vertreter ukrainische Truppen großangelegt in die russische
Oblast Kursk ein und setzten dabei auch, unter Verletzung der Verabredungen,
in großem Umfang US-Militärtechnik ein. Die US-amerikanische Seite hat
dann gleichwohl davon abgesehen, ihre strategische, militärische und
geheimdienstliche Aktivität über Wiesbaden für Kursk zu unterlassen, da die
ukrainischen Soldaten dort ohne die US-amerikanische Aufklärung und die
Unterstützung durch die HIMARS-Systeme hilflos gewesen wären („would perish
unprotected“) (ebd.).
– Aufhebung der Beschränkungen der „Operationszone“ in Russland
Nach dem Sieg von Donald Trump bei den US-amerikanischen
Präsidentschaftswahlen im November 2024 überschritt laut „New York Times“ Joe
Biden vor der Amtsübergabe „seine letzte rote Linie“, indem die in Wiesbaden
definierte und koordinierte „Operationszone“ unter Aufhebung der bisherigen
Beschränkungen erweitert wurde und Angriffe tief auf russisches Territorium
mit weitreichenden ATACMS sowie britischen Storm-Shadow-Raketen erlaubt
wurden. „Die Administration erlaubte ferner Wiesbaden und der CIA auch die
Unterstützung von Langstreckenraketen- und Drohnenangriffen auf einen Teil
Südrusslands, der als Aufmarschgebiet für den Angriff auf Pokrowsk diente,
und erlaubte den [westlichen] Militärberatern, Kiew zu verlassen und
Kommandoposten in der Nähe der Kämpfe einzurichten“ (ebd.).
– Hauptquartier und Ukrainekrieg auf übergeordneter Ebene
Die „New York Times“ schreibt: „Immer wieder genehmigte die Biden-
Administration geheime Operationen, die sie zuvor verboten hatte.
Amerikanische Militärberater wurden nach Kiew entsandt und durften später näher an die
Kampfhandlungen heranreisen. Militärs und CIA-Offiziere in Wiesbaden
halfen bei der Planung und Unterstützung einer Kampagne ukrainischer Angriffe
in die von Russland annektierte Krim. Schließlich erhielten das Militär und die
CIA grünes Licht für gezielte Angriffe tief in Russland selbst. In gewisser
Weise war die Ukraine ein Rückspiel in der langen Geschichte der
Stellvertreterkriege zwischen den USA und Russland – Vietnam in den 1960er Jahren,
Afghanistan in den 1980er Jahren, Syrien drei Jahrzehnte später. Es war auch
ein großartiges Experiment in der Kriegsführung, das nicht nur den Ukrainern
helfen, sondern auch den Amerikanern Lehren für künftige Kriege liefern
sollte“ (ebd.).
– Würdigung von Task Force Dragon und Lloyd Austin in Ramstein
Im Januar 2025 reisten die in Wiesbaden eingesetzten US-Generäle Christopher
T. Donahue und Christopher G. Cavoli laut dem Bericht zum US-
Luftwaffenstützpunkt Ramstein, wo sie ein letztes Mal mit Lloyd Austin
zusammentrafen, dem US-Verteidigungsminister, bevor Biden zum Ende des
Monats sein Amt an Donald Trump übergab. In Ramstein, so schließlich die „New
York Times“, würdigten die Generäle Austin als „Paten“ und „Architekten“
einer „Partnerschaft“ zwischen den USA und der Ukraine; die erfolgte auf
deutschem Boden.
Die Bundesregierung beruft sich bei ihrer eigenen Unterstützung der
Verteidigungsanstrengungen auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der
UN-Charta (unric.org/de/charta/; www.lto.de/recht/nachrichten/n/ukraine-russl
and-waffenlieferung-nato-krieg-bundesregierung-selbstverteidigung), sodass,
abgesehen vom faktischen Eskalationspotenzial, rechtlich noch keine
Kriegsbeteiligung konstituiert wäre. Auch die völkerrechtliche Grenze kann aber nach
Auffassung der Fragesteller überschritten sein, sobald Kriegshandlungen vom
Territorium der Bundesrepublik Deutschland aus geplant und durchgeführt
werden, was sich aus dem Neutralitätsrecht insbesondere gemäß Artikel 5 der
Haager Konvention V (1907) ergibt (www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/499_376_48
1/de; ferner UN-Charta implizit in Artikel 2 Absatz 4). Die Fragesteller
wiederholen und betonen vor diesem Hintergrund ihre Auffassung, dass die Wahrung
der nationalen Sicherheitsinteressen Deutschlands die wichtigste Aufgabe der
Bundesregierung ist und Deutschland unter keinen Umständen, sei es rechtlich
oder faktisch, Kriegspartei werden darf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wo liegt nach Auffassung der Bundesregierung die Grenze, ab der
Deutschland selbst als Kriegspartei gilt, und sieht die Bundesregierung ein
für Deutschland gefährliches Eskalationspotential (wenn ja, inwiefern),
angesichts dessen, dass zuzüglich zu den deutschen Waffenlieferungen an
die Ukraine auf deutschem Boden für die Angriffe der ukrainischen
Streitkräfte gegen die Streitkräfte der Atommacht Russland bereits
a) die militärische Strategie insgesamt, einschließlich von Operationen
wie Lunar Hail, erarbeitet wurde bzw. wird,
b) die einzelnen militärischen Angriffe festgelegt, samt Koordinaten
übermittelt und kontrolliert und hierbei auch Ziele auf russischem
Kernland definiert und genehmigt wurden bzw. werden?
2. Wurde die Bundesregierung vorab oder nachträglich über die Einrichtung
der sogenannten Task Force Dragon auf dem Gelände der US-Militärbasis
in Wiesbaden sowie über ihre jeweils sukzessive erweiterten Aktivitäten
gegebenenfalls informiert, und wurde sie gegebenenfalls überhaupt
informiert, und
a) wenn ja, wann genau, und durch wen erfolgte die Unterrichtung der
Bundesregierung, und
b) wenn nein, inwiefern sieht die Bundesregierung darin eine
Missachtung der deutschen Souveränität?
3. Hatten Bundesregierung, Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
Auswärtiges Amt (AA), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer
Abschirmdienst (MAD) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder
andere Bundesministerien bzw. Bundesbehörden vor Veröffentlichung des
„New York Times“-Berichts vom 29. März 2025 eigene Erkenntnisse über
a) die Existenz, den Aufbau und die Aufgaben der „Task Force Dragon“
in Wiesbaden,
b) die Rolle dieser Einrichtung bei der Zielaufklärung und
Zielkoordinierung für ukrainische Streitkräfte,
c) die Definition einer „Operationszone“ für Angriffe auf russisches
Kernland?
4. Wurden gegebenenfalls die zuständigen Ausschüsse des Deutschen
Bundestages (Verteidigung, Auswärtiges, Inneres, Parlamentarisches
Kontrollgremium (PKGr) und G10-Kommission) jeweils durch die
Bundesregierung über diese Erkenntnisse unterrichtet?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde keiner der Ausschüsse,
insbesondere der Auswärtige Ausschuss als ein sogenannter geschlossener
Ausschuss, nicht informiert (bitte begründen)?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die hessische Landesregierung
über die Vorgänge in dem Standortstaat, namentlich die Strategie- und
Zielfestlegung für Angriffe gegen Russland, informiert, und wenn ja, in
welchem Umfang, und wann?
6. Wurden die geschilderten militärischen Aktivitäten, die durch Drittstaaten
von deutschem Boden aus durchgeführt wurden, durch Beschlüsse des
Bundessicherheitsrates oder vergleichbare Gremien begleitet, wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus
dem Umstand, wenn etwa die Ausschüsse des Deutschen Bundestages
nicht informiert waren, dass zuständige offizielle deutsche Stellen weder
über Umfang noch Eskalationspotential der Tätigkeit der Task Force
Dragon auf deutschem Boden vollständig in Kenntnis waren?
8. Hat die Bundesregierung seit 2022 jemals gegenüber den USA oder
anderen Partnern Einwände erhoben oder Einschränkungen gefordert für die
von deutschem Boden ausgehenden militärische Leistungen für die
Ukraine, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
9. Führt oder plant die Bundesregierung Verhandlungen mit den USA über
eine
a) Beschränkung,
b) Verlegung oder
c) Schließung
der in Wiesbaden angesiedelten Kommando-, Führungs- und
Aufklärungselemente, auch um das Risiko einer konventionellen oder nuklearen
Eskalation zu senken (bitte begründen)?
10. Sieht die Bundesregierung insbesondere einen Handlungsbedarf, die
Kompetenzen des PKGr oder den Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu erweitern (bitte begründen)?
11. Plant die Bundesregierung, eine unabhängige Kommission einzusetzen,
die
a) die Faktenlage zu Operationen auf deutschem Boden,
b) die Informations- und Kontrollwege der Bundesregierung,
c) die Risiken für die deutsche Bevölkerung
untersucht, wenn ja, mit welchem Mandat, und bis wann, und wenn nein,
warum nicht (bitte begründen)?
12. Aus welchen Gründen wurde die deutsche Öffentlichkeit bislang nicht
von der Bundesregierung über Inhalt und Umfang der in Wiesbaden
zentralisierten militärischen Aktivitäten sowie die nach Auffassung der
Fragesteller einhergehenden Risiken für Deutschland informiert?
13. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu dem Umstand
gebildet, dass für Deutschland so wesentliche sicherheitspolitische
Informationen nicht durch deutsche Behörden, sondern durch investigative
Recherchen einer US-Zeitung ans Licht kamen, und wenn ja, wie lautet
diese?
14. In welcher Form gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls nach
Bekanntwerden des „New York Times“-Berichts Transparenz herzustellen,
etwa durch eine Regierungserklärung oder Unterrichtung des Deutschen
Bundestages?
15. Hält die Bundesregierung eine öffentliche Debatte über die Nutzung
deutschen Territoriums zur Planung, Koordinierung und Steuerung
militärischer Operationen eines Drittstaats gegen eine Atommacht gegebenenfalls
für erforderlich, und wenn ja, inwiefern?
16. Hat es innerhalb der NATO seit 2022 divergierende Auffassungen über die
Rolle Deutschlands gegeben, insbesondere bezüglich der auf deutschem
Boden koordinierten und angeführten Angriffe auf russisches
Staatsgebiet?
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, unter
welchen Bedingungen die Planung, Vorbereitung und Durchführung
militärischer Operationen im Rahmen des Ukrainekrieges durch Angehörige der
in Deutschland stationierten US-Streitkräfte mit dem Völkerrecht, mit
dem Grundgesetz und mit dem Truppenstatut vereinbar ist?
18. Welcher Genehmigungs- oder Prüfprozess deutscher offizieller Stellen
findet gegebenenfalls statt, wenn die USA auf deutschem Boden ihre
Einsatzregeln („Rules of Engagement“) ändern oder ihre eigenen „roten
Linien“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aufheben und so etwa Angriffe
auf neues Zielgebiet insbesondere russisches Kernland erlauben?
19. Welche Vereinbarungen bestehen seitens der Bundesrepublik Deutschland
mit den USA darüber, dass deren Aktivitäten auf deutschem Boden der
deutschen Rechtsaufsicht unterliegen, und wie wurden diese seit 2022
gegebenenfalls überprüft, und insbesondere welche Regelungen des NATO-
Truppenstatuts und ergänzender Vereinbarungen regeln die Aktivitäten auf
der US-Basis in Wiesbaden?
20. Hat die Bundesregierung jemals auf Grundlage des Zusatzabkommens
zum NATO-Truppenstatut Überprüfungen der dortigen US-Aktivitäten
vorgenommen, und wenn nein, warum nicht, insbesondere angesichts der
außenpolitischen Tragweite der in Wiesbaden koordinierten Operationen?
21. Inwiefern hat die Bundesregierung gegebenenfalls dabei geprüft (vgl.
Frage 20), ob die in Wiesbaden angesiedelten Strukturen und Aktivitäten
den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens
entsprechen, insbesondere den Regelungen über den
Zweckstationierungsgrundsatz und der Pflicht zur Einhaltung deutschen Rechts?
22. Inwiefern sieht die Bundesregierung durch die in der Vorbemerkung der
Fragesteller geschilderten militärischen Aktivitäten auf deutschem Boden
gegebenenfalls eine Veränderung der bisherigen Auslegungspraxis des
NATO-Truppenstatuts (bitte gegebenenfalls ausführen)?
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, insbesondere vor dem Hintergrund
der in der US-Militärbasis in Wiesbaden sukzessive erweiterten
Entscheidungen bis hin zur Zielfestlegung auf russisches Kernland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass ihr Gewaltmonopol auf deutschem Boden
auch gegenüber den Verbündeten Deutschlands gewahrt bleibt?
24. Gibt es rechtliche Möglichkeiten der Bundesregierung, auf Grundlage des
Stationierungsrechts bestimmte militärische Aktivitäten auf deutschem
Boden einzuschränken oder auszuschließen (bitte gegebenenfalls
ausführen)?
25. Welche Änderungen am Stationierungsrecht oder an bilateralen
Abkommen mit den USA und anderen Verbündeten hält die Bundesregierung
gegebenenfalls für erforderlich, um Deutschlands nationale
Sicherheitsinteressen zu schützen?
26. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die detaillierte Zielauswahl
und Zielkoordinierung für ukrainische Angriffe von deutschem
Territorium aus eine Parteinahme Deutschlands bzw. ein „Kriegführen“ i. S. v.
Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) darstellen kann?
a) Wenn nein, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen nicht?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Artikel 24
Absatz 2 GG (System kollektiver Sicherheit) in Verbindung mit Artikel 51
der UN-Charta hinsichtlich einer etwaigen Beistandsverpflichtung der
NATO-Bündnispartner, sollte Russland Handlungen bzw. Duldungen
Deutschlands als kriegsbeteiligend werten?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verstöße gegen
das Kriegswaffenkontrollgesetz durch hier stationierte alliierte Streitkräfte
oder deutsche Amtsträger?
29. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der Vorbemerkung der
Fragesteller wiedergegebene Strategie- und Zielfestlegung für Angriffe
gegen russische Streitkräfte, insbesondere auf russischem Kernland, auf
deutschem Boden
a) ohne ausdrückliche Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen
darf und
b) unter klaren völker- wie verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
stattfindet (bitte jeweils begründen)?
30. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat dazu eingeholt, ob die
Aktivität der Task Force Dragon auf deutschem Boden einen Verstoß gegen
das internationale Neutralitätsrecht dar, insbesondere Artikel 5 der Haager
Konvention V (1907), wonach eine neutrale Macht nicht dulden darf, dass
auf ihrem Staatsgebiet militärisch relevante Handlungen für
Kriegsparteien stattfinden, was nach Auffassung der Fragesteller insbesondere bei
direkter Steuerung von Angriffen rechtlich zur Kriegsbeteiligung führen
kann (wenn ja, bitte ausführen)?
31. Hält es die Bundesregierung für angezeigt, dem Internationalen
Gerichtshof (IGH) oder der UN-Generalversammlung bzw. dem UN-Sicherheitsrat
den Sachverhalt darzulegen, um eine völkerrechtliche Klärung der
deutschen Pflichten zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?
32. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der NATO oder der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Debatte über
die rechtliche Absicherung militärischer Drittstaatenaktivitäten auf dem
Boden von Nichtkriegsteilnehmerstaaten anzustoßen (bitte begründen)?
33. Liegen der Bundesregierung Analysen oder Rechtsgutachten vor, ob durch
die Steuerung von Angriffen auf russisches Kernland von deutschem
Boden aus das Neutralitätsgebot verletzt wird, und wenn ja, von wem
wurden sie erstellt, und plant die Bundesregierung die Veröffentlichung dieser
Analysen bzw. Rechtsgutachten (bitte begründen)?
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auf deutschem Boden tätige
ausländische Dienste sich an deutsches Recht halten, insbesondere § 99
des Strafgesetzbuches (StGB) (nachrichtendienstliche Agententätigkeit)?
35. Findet in Deutschland gegebenenfalls eine Gegenaufklärung (im Sinne der
Spionageabwehr) der Tätigkeit von Nachrichtendiensten aus EU- und
NATO-Staaten statt (bitte begründen)?
36. Hält die Bundesregierung es politisch für vereinbar mit dem Status der
Bundesrepublik Deutschland als Nichtkriegspartei, dass
a) auf deutschem Boden konkrete Ziele für die Angriffe der ukrainischen
Streitkräfte festgelegt wurden bzw. werden und
b) von deutschem Boden aus konkrete Zielkoordinaten an die
ukrainischen Streitkräfte übermittelt wurden bzw. werden,
insbesondere für Angriffe auf russisches Kernland (bitte begründen)?
37. Waren oder sind deutsche Offiziere, zivile Beamte oder Mitarbeiter
deutscher Sicherheitsdienste in die Arbeit der Task Force Dragon involviert,
und wenn ja, in welcher Funktion, mit welchem Auftrag, und mit
welchem Verantwortungsbereich?
38. Stellen Bundesbehörden Infrastruktur, Logistik oder
Kommunikationsnetze für die in Wiesbaden beschriebenen Operationen bereit (bitte
gegebenenfalls jeweils Art und Umfang ausführen)?
39. Verfügt die Bundesregierung über eigene technische Mittel zur
Echtzeitüberwachung oder Echtzeitauswertung der militärischen Aktivitäten auf
US-Stützpunkten?
40. Setzt die Bundesregierung gegebenenfalls kryptografische, technische
oder personelle Mittel ein, um zu überwachen, welche Datenströme (z. B.
die Angriffskoordinaten) aus Wiesbaden an die ukrainischen Streitkräfte
übermittelt werden?
41. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um
Informationen über US-geführte Operationen in Deutschland als
geheimhaltungsbedürftig einzustufen oder ihre Weitergabe zu unterbinden?
42. Welche diplomatischen Reaktionen Russlands auf die Operationen von
Wiesbaden aus sind der Bundesregierung seit 2022 bekannt (z. B.
Protestnoten, Erklärungen, UN-Initiativen)?
43. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung des „New York Times“-Berichts gegebenenfalls initiiert, um eine
Eskalation zu vermeiden?
44. Wurde Deutschland seit dem 29. März 2025 in diplomatischen
Gesprächen von Drittstaaten auf die im „New York Times“-Bericht geschilderten
Vorgänge direkt angesprochen (bitte gegebenenfalls aufschlüsseln, wann,
von wem und wo)?
45. Welche außenpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Bekanntwerden der „New York Times“-Recherchen ggf. unternommen, um
Deutschlands sicherheitspolitische Position als Nichtkriegspartei zu
klären?
46. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Veröffentlichung des
„New York Times“-Berichts selbst Teil eines strategischen
Informationskriegs sein könnte (bitte Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls
ausführen)?
47. Welche Lageeinschätzungen der Ressorts AA, BMVg, Bundeskanzleramt
und der Nachrichtendienste liegen der Bundesregierung gegebenenfalls
für den Zeitraum März 2022 bis Mai 2025 zur Wahrscheinlichkeit
a) einer russischen Nukleardrohung oder möglichen Nuklearanwendung
im Kontext des Ukrainekriegs und/oder
b) einer konventionellen russischen Reaktion auf deutsches Territorium
vor (bitte jeweils Datum, Urheber, Einstufung, Kernaussagen nennen)?
48. Gibt es ein abgestimmtes Protokoll für den Katastrophenschutz bei einem
möglichen militärischen Angriff auf die Region Wiesbaden/Mainz/
Ramstein (bitte gegebenenfalls aufführen)?
49. Welche Änderungen an der zivil-militärischen Alarm- und Schutzplanung
in Deutschland wurden gegebenenfalls aufgrund einer gestiegenen
Eskalationsgefahr veranlasst (Evakuierungs-, Katastrophenschutz- oder
Zivilschutzmaßnahmen)?
50. Welche politische Verantwortung sieht die Bundesregierung ihrerseits ggf.
gegenüber der deutschen Bevölkerung bei der möglichen Verwicklung
Deutschlands in eine militärische Eskalation bis hin zu einem Atomkrieg?
51. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit
vergleichbare Präzedenzfälle, in denen Angriffe auf das Kernland eines
Atomwaffenstaats von deutschem Boden aus gelenkt, koordiniert oder
unterstützt wurden, im Vergleich zu Nichtatommächten (bitte gegebenenfalls
benennen)?
52. Teilt die Bundesregierung inzwischen gegebenenfalls die Auffassung der
„New York Times“ sowie auch des amtierenden US-amerikanischen
Außenministers Marco Rubio (www.state.gov/secretary-of-state-marco-ru
bio-with-sean-hannity-of-fox-news/) und ferner des Sondergesandten
Keith Kellogg (www.foxnews.com/video/6373726376112), dass es sich
bei dem Krieg in der Ukraine um einen Stellvertreterkrieg handelt, und
a) wenn ja, in welcher Rolle und Funktion sowie vor dem Hintergrund
welcher Interessen sieht sie Deutschland in diesem, und
b) wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte ausführen, warum die
Bundesregierung insbesondere der US-Administration widerspricht,
die insoweit die USA als eine Partei in einem Stellvertreterkrieg
sieht)?
Berlin, den 19. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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