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Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/572 · Antrag · Original ↗

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Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/572 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Robin Wagener, Dr. Sebastian Schäfer, Claudia Roth (Augsburg), Julian Joswig, Sara Nanni, Chantal Kopf, Dr. Anton Hofreiter, Jamila Schäfer, Ayşe Asar, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider, Deborah Düring, Schahina Gambir, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Robert Habeck, Max Lucks, Boris Mijatovic, Omid Nouripour, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts dar und bedroht die europäische Friedensordnung insgesamt. Russland zielt darauf ab, die Freiheit, Souveränität, Identität, Sprache und Kultur der Ukrainerinnen und Ukrainer zu vernichten. Dafür begeht Russland tagtäglich mit gezielten Angriffen auf Wohngebiete und zivile Infrastruktur Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Fester Bestandteil der grausamen und verbrecherischen Kriegsführung Russlands ist auch die Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten, sexualisierte Gewalt, das Forcieren von Hunger und Kälte, Folter sowie das Verschwindenlassen von Menschen und Deportationen, darunter Deportationen zehntausender Kinder. Auch der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen, ist Teil der Kriegsführung. Der Deutsche Bundestag verurteilt die russischen Verbrechen gegen die und in der Ukraine auf das Allerschärfste. Er bekräftigt erneut seine Warnung: Wenn die russische Führung nicht gestoppt wird, wird sie ermutigt, ihre imperiale Politik über die Ukraine hinaus fortzusetzen. Auch die hybride Kriegsführung Russlands und sein gigantisches Aufrüstungsprogramm stellen schon jetzt über die Ukraine hinaus eine immense Gefahr für Europa dar – auch für Deutschland. Putin möchte sein Herrschaftssystem sichern und ausweiten, Demokratien und die regelbasierte Ordnung destabilisieren und die NATO als Verteidigungsbündnis demokratischer Staaten zerstören. Ein Kurswechsel Putins ist nicht absehbar: Russland hält unverändert an seinen Kriegszielen fest und ist weder an einem Waffenstillstand interessiert noch an ernsthaften Friedensverhandlungen. Stattdessen spielt Russland politisch wie militärisch auf Zeit und setzt auf die Zermürbung der Ukraine. Damit wird immer deutlicher: Verhandlungen werden erst dann realistisch, wenn der Kreml anerkennen muss, dass er seine Kriegsziele nicht erreichen kann. Putin muss mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine scheitern, damit dieser endet und die von Putin für Europa ausgehende Gefahr eingedämmt wird. Deutschlands Unterstützung für die Ukraine gründet sich auf der Charta der Vereinten Nationen und den Prinzipien der Europäischen Friedensordnung, insbesondere der territorialen Integrität und staatlichen Souveränität. Nur die Achtung und Wiederherstellung dieser Prinzipien gewährleisten stabilen und gerechten Frieden in Europa wie auch langfristig weltweit. Mit der Ukraine teilt Deutschland gemeinsame demokratische Werte und Interessen. Der Bundestag hat seit Beginn der russischen Vollinvasion umfangreiche Unterstützungsmaßnamen für die Ukraine ermöglicht. Deutschland leistet als enger Partner und Verbündeter umfassende militärische, finanzielle, politische, wirtschaftliche und humanitäre Hilfe für das Land. Wir stehen auch künftig weiter fest und solidarisch an der Seite der Ukraine und nutzen den verfassungsrechtlichen Rahmen zur Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Immer deutlicher wird aber auch, dass mit zögerlicher und vor allem reaktiver Unterstützung der Ukraine es nicht möglich sein wird, den Krieg zu beenden. Stärkere, entschlossene und vorausschauende Unterstützung der Ukraine ist daher unabdingbar. Dazu muss, neben einer massiven Verschärfung der internationalen Sanktionen gegen das russische Regime, auch eine größtmögliche finanzielle Unterstützung der Ukraine für ihre Verteidigung und ihren Wiederaufbau gehören. Die G7 haben nach Beginn der russischen Vollinvasion Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro eingefroren, mehr als zwei Drittel davon – rund 210 Milliarden Euro – innerhalb der Europäischen Union. Im Juli 2023 bekräftigten die G7, dass im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen Russlands staatliche Vermögenswerte eingefroren bleiben. Während Russland seine hochprekäre Wirtschaft durch die Umstellung auf Kriegswirtschaft künstlich am Leben hält und fest mit der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte rechnet, zerstört es systematisch die ukrainische Wirtschaft sowie zivile, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur. Gleichzeitig braucht die Ukraine für Ihre Verteidigung, für die Versorgung ihrer Bevölkerung im Krieg und für den Wiederaufbau gigantische Summen, die sie nicht selbst erwirtschaften kann. Denn ein umfassender Wiederaufbau der Ukraine muss dabei nicht nur die zivile, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur betreffen, sondern ausdrücklich auch die kulturelle Infrastruktur einbeziehen, die gezielt durch russische Angriffe zerstört wurde. Der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen, ist Teil der Kriegsführung. Gerade deshalb ist der Schutz, die Wiederherstellung und der Neubau kultureller Einrichtungen ein elementarer Bestandteil der Wiederaufbauarbeit. Deshalb muss alles dafür getan werden, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte bestenfalls in Abstimmung mit den G7-Staaten völkerrechtskonform vollumfänglich für die Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die EU sollte hierbei als starke selbständige und bei Bedarf auch unabhängige Akteurin auftreten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Berlin, den 24. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die vollumfängliche Nutzung der eingefrorenen russischen Staatsvermögen stellt eine geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung des Friedens in der Ukraine dar, die politisch und moralisch geboten ist. Angesichts der finanziellen Reserven, die Russland im Ausland hält, besteht ein erhebliches Potenzial, den Kriegsverlauf zu Ungunsten Russlands zu beeinflussen und dadurch den Krieg zu verkürzen oder sogar zu beenden. Mit über 260 Milliarden Euro an eingefrorenen russischen Zentralbankvermögen könnte Russlands militärische Durchhaltefähigkeit massiv eingeschränkt und ein Friedensprozess beschleunigt werden. Darüber hinaus setzt die entschlossene Nutzung dieser Vermögen ein klares Signal der Abschreckung gegen zukünftige Angriffskriege. Putins Krieg gegen die Ukraine ist von unzähligen dokumentierten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geprägt. So sind seit Beginn der russischen Vollinvasion laut dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) mindestens 13.134 Zivilistinnen und Zivilisten getötet worden, darunter 701 Kinder. Zudem wurden etwa 31.867 Zivilisten verletzt, darunter 2.032 Kinder. Hinzu kommen hunderttausende getötete oder verwundete Soldatinnen und Soldaten. Die Weltbank hat festgestellt, dass sich der direkte Schaden in der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg bis zum 31. Dezember 2024 auf fast 176 Milliarden US-Dollar beläuft. Die Schäden betreffen die Sektoren Wohnungsbau, Energie und Rohstoffgewinnung, Verkehr, Handel und Industrie sowie Landwirtschaft, wobei der Sektor Energie stark zugenommen hat, was auf ein höheres Ausmaß an Schäden und Zerstörung trotz der laufenden Wiederherstellungsmaßnahmen zurückzuführen ist. In allen Sektoren wird der wirtschaftliche Verlust durch die Unterbrechung der Wirtschaftsströme und der Produktion sowie durch zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Invasion mit über 589 Milliarden US-Dollar beziffert. Der Bedarf an Wiederherstellung und Wiederaufbau in den nächsten zehn Jahren wird aktuell auf ca. 530 Milliarden US-Dollar geschätzt. Beim Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík im Mai 2023 wurde beschlossen unter der Schirmherrschaft des Europarates ein Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine einzurichten. Seit April 2024 ist dieses Register für die Einreichung von Anträgen auf Schadenersatz geöffnet. Es hat seinen Hauptsitz in Den Haag und eine Außenstelle in der Ukraine. Die Einrichtung des Registers ist zunächst auf drei Jahre angelegt. Ziel des Registers ist es, alle berechtigten Entschädigungsansprüche zu erfassen, die sich aus den umfangreichen Schäden, Verlusten und Verletzungen infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine ergeben. Es stellt einen zentralen Mechanismus dar, durch den Einzelpersonen, Unternehmen sowie der ukrainische Staat auf Grundlage des Völkerrechts Wiedergutmachung einfordern können. Dieses Register ermöglicht die genaue Höhe der völkerrechtspflichtigen Reparationsleistungen zu bestimmen. Unabhängig von den Reparationsforderungen ist die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte völkerrechtskonform vollumfänglich für die Ukraine nutzbar zu machen, um den illegalen Angriffskrieg schnellstmöglich zu beenden und die Ukraine in eine starke Verhandlungsposition zu bringen. Russland und die russische Führung müssen für die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Friedensprozess wird daher auch die Fragen der politischen Verantwortung und finanziellen Reparationsverpflichtungen beantworten müssen. Russland muss für das Leid und die Schäden aufkommen, die der völkerrechtswidrige Angriffskrieg in der Ukraine verursacht hat. Um Frieden zu erreichen, muss die russische Durchhaltefähigkeit geschwächt und die Ukraine weiter gestärkt werden – auch finanziell. Die jüngsten Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland haben offenbart, dass Russland weder zu einem Waffenstillstand noch einem gerechten Frieden bereit ist. Vielmehr hält Putin an all seinen Kriegszielen fest. Er will die gesamte Ukraine unterwerfen und sieht sich politisch, ökonomischen und militärisch dazu in der Lage. Die Partner der Ukraine sind daher aufgefordert, die Unterstützung für die Ukraine weiter auszubauen, um die Verhandlungsposition des Landes zu stärken – auch durch die vollumfängliche Nutzbarmachung der eingefrorenen Vermögen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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