Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen
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Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/572
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Robin Wagener, Dr. Sebastian Schäfer, Claudia Roth
(Augsburg), Julian Joswig, Sara Nanni, Chantal Kopf, Dr. Anton Hofreiter,
Jamila Schäfer, Ayşe Asar, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Jeanne
Dillschneider, Deborah Düring, Schahina Gambir, Katrin Göring-Eckardt,
Dr. Robert Habeck, Max Lucks, Boris Mijatovic, Omid Nouripour, Niklas
Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur
Verfügung stellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine schwerwiegende Verletzung
des Völkerrechts dar und bedroht die europäische Friedensordnung insgesamt.
Russland zielt darauf ab, die Freiheit, Souveränität, Identität, Sprache und Kultur der
Ukrainerinnen und Ukrainer zu vernichten. Dafür begeht Russland tagtäglich mit
gezielten Angriffen auf Wohngebiete und zivile Infrastruktur Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Fester Bestandteil der grausamen und
verbrecherischen Kriegsführung Russlands ist auch die Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten,
sexualisierte Gewalt, das Forcieren von Hunger und Kälte, Folter sowie das
Verschwindenlassen von Menschen und Deportationen, darunter Deportationen
zehntausender Kinder. Auch der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen,
ist Teil der Kriegsführung. Der Deutsche Bundestag verurteilt die russischen
Verbrechen gegen die und in der Ukraine auf das Allerschärfste. Er bekräftigt erneut seine
Warnung: Wenn die russische Führung nicht gestoppt wird, wird sie ermutigt, ihre
imperiale Politik über die Ukraine hinaus fortzusetzen.
Auch die hybride Kriegsführung Russlands und sein gigantisches
Aufrüstungsprogramm stellen schon jetzt über die Ukraine hinaus eine immense Gefahr für Europa
dar – auch für Deutschland. Putin möchte sein Herrschaftssystem sichern und
ausweiten, Demokratien und die regelbasierte Ordnung destabilisieren und die NATO als
Verteidigungsbündnis demokratischer Staaten zerstören. Ein Kurswechsel Putins ist
nicht absehbar: Russland hält unverändert an seinen Kriegszielen fest und ist weder an
einem Waffenstillstand interessiert noch an ernsthaften Friedensverhandlungen.
Stattdessen spielt Russland politisch wie militärisch auf Zeit und setzt auf die Zermürbung
der Ukraine. Damit wird immer deutlicher: Verhandlungen werden erst dann
realistisch, wenn der Kreml anerkennen muss, dass er seine Kriegsziele nicht erreichen
kann. Putin muss mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine scheitern,
damit dieser endet und die von Putin für Europa ausgehende Gefahr eingedämmt wird.
Deutschlands Unterstützung für die Ukraine gründet sich auf der Charta der Vereinten
Nationen und den Prinzipien der Europäischen Friedensordnung, insbesondere der
territorialen Integrität und staatlichen Souveränität. Nur die Achtung und
Wiederherstellung dieser Prinzipien gewährleisten stabilen und gerechten Frieden in Europa wie
auch langfristig weltweit. Mit der Ukraine teilt Deutschland gemeinsame
demokratische Werte und Interessen. Der Bundestag hat seit Beginn der russischen Vollinvasion
umfangreiche Unterstützungsmaßnamen für die Ukraine ermöglicht. Deutschland
leistet als enger Partner und Verbündeter umfassende militärische, finanzielle, politische,
wirtschaftliche und humanitäre Hilfe für das Land. Wir stehen auch künftig weiter fest
und solidarisch an der Seite der Ukraine und nutzen den verfassungsrechtlichen
Rahmen zur Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.
Immer deutlicher wird aber auch, dass mit zögerlicher und vor allem reaktiver
Unterstützung der Ukraine es nicht möglich sein wird, den Krieg zu beenden. Stärkere,
entschlossene und vorausschauende Unterstützung der Ukraine ist daher unabdingbar.
Dazu muss, neben einer massiven Verschärfung der internationalen Sanktionen gegen
das russische Regime, auch eine größtmögliche finanzielle Unterstützung der Ukraine
für ihre Verteidigung und ihren Wiederaufbau gehören.
Die G7 haben nach Beginn der russischen Vollinvasion Vermögenswerte der
russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro eingefroren, mehr als zwei Drittel
davon – rund 210 Milliarden Euro – innerhalb der Europäischen Union. Im Juli 2023
bekräftigten die G7, dass im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen Russlands
staatliche Vermögenswerte eingefroren bleiben. Während Russland seine hochprekäre
Wirtschaft durch die Umstellung auf Kriegswirtschaft künstlich am Leben hält und
fest mit der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte rechnet, zerstört es
systematisch die ukrainische Wirtschaft sowie zivile, soziale, kulturelle und wirtschaftliche
Infrastruktur. Gleichzeitig braucht die Ukraine für Ihre Verteidigung, für die
Versorgung ihrer Bevölkerung im Krieg und für den Wiederaufbau gigantische Summen, die
sie nicht selbst erwirtschaften kann. Denn ein umfassender Wiederaufbau der Ukraine
muss dabei nicht nur die zivile, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur betreffen,
sondern ausdrücklich auch die kulturelle Infrastruktur einbeziehen, die gezielt durch
russische Angriffe zerstört wurde. Der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität
auszulöschen, ist Teil der Kriegsführung. Gerade deshalb ist der Schutz, die
Wiederherstellung und der Neubau kultureller Einrichtungen ein elementarer Bestandteil der
Wiederaufbauarbeit.
Deshalb muss alles dafür getan werden, die eingefrorenen russischen
Vermögenswerte bestenfalls in Abstimmung mit den G7-Staaten völkerrechtskonform
vollumfänglich für die Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die EU sollte hierbei als starke
selbständige und bei Bedarf auch unabhängige Akteurin auftreten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen
Staatsvermögen völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die vollumfängliche Nutzung der eingefrorenen russischen Staatsvermögen stellt eine geeignete Maßnahme zur
Wiederherstellung des Friedens in der Ukraine dar, die politisch und moralisch geboten ist. Angesichts der
finanziellen Reserven, die Russland im Ausland hält, besteht ein erhebliches Potenzial, den Kriegsverlauf zu
Ungunsten Russlands zu beeinflussen und dadurch den Krieg zu verkürzen oder sogar zu beenden. Mit über 260
Milliarden Euro an eingefrorenen russischen Zentralbankvermögen könnte Russlands militärische
Durchhaltefähigkeit massiv eingeschränkt und ein Friedensprozess beschleunigt werden. Darüber hinaus setzt die entschlossene
Nutzung dieser Vermögen ein klares Signal der Abschreckung gegen zukünftige Angriffskriege.
Putins Krieg gegen die Ukraine ist von unzähligen dokumentierten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit geprägt. So sind seit Beginn der russischen Vollinvasion laut dem UN-Hochkommissariat für
Menschenrechte (OHCHR) mindestens 13.134 Zivilistinnen und Zivilisten getötet worden, darunter 701 Kinder.
Zudem wurden etwa 31.867 Zivilisten verletzt, darunter 2.032 Kinder. Hinzu kommen hunderttausende getötete
oder verwundete Soldatinnen und Soldaten.
Die Weltbank hat festgestellt, dass sich der direkte Schaden in der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg
bis zum 31. Dezember 2024 auf fast 176 Milliarden US-Dollar beläuft. Die Schäden betreffen die Sektoren
Wohnungsbau, Energie und Rohstoffgewinnung, Verkehr, Handel und Industrie sowie Landwirtschaft, wobei der
Sektor Energie stark zugenommen hat, was auf ein höheres Ausmaß an Schäden und Zerstörung trotz der
laufenden Wiederherstellungsmaßnahmen zurückzuführen ist. In allen Sektoren wird der wirtschaftliche Verlust durch
die Unterbrechung der Wirtschaftsströme und der Produktion sowie durch zusätzliche Kosten im Zusammenhang
mit der Invasion mit über 589 Milliarden US-Dollar beziffert. Der Bedarf an Wiederherstellung und
Wiederaufbau in den nächsten zehn Jahren wird aktuell auf ca. 530 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Beim Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík im Mai 2023 wurde beschlossen unter der Schirmherrschaft
des Europarates ein Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen
die Ukraine einzurichten. Seit April 2024 ist dieses Register für die Einreichung von Anträgen auf Schadenersatz
geöffnet. Es hat seinen Hauptsitz in Den Haag und eine Außenstelle in der Ukraine. Die Einrichtung des Registers
ist zunächst auf drei Jahre angelegt. Ziel des Registers ist es, alle berechtigten Entschädigungsansprüche zu
erfassen, die sich aus den umfangreichen Schäden, Verlusten und Verletzungen infolge der russischen Aggression
gegen die Ukraine ergeben. Es stellt einen zentralen Mechanismus dar, durch den Einzelpersonen, Unternehmen
sowie der ukrainische Staat auf Grundlage des Völkerrechts Wiedergutmachung einfordern können.
Dieses Register ermöglicht die genaue Höhe der völkerrechtspflichtigen Reparationsleistungen zu bestimmen.
Unabhängig von den Reparationsforderungen ist die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, die
eingefrorenen russischen Vermögenswerte völkerrechtskonform vollumfänglich für die Ukraine nutzbar zu machen,
um den illegalen Angriffskrieg schnellstmöglich zu beenden und die Ukraine in eine starke Verhandlungsposition
zu bringen.
Russland und die russische Führung müssen für die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein
Friedensprozess wird daher auch die Fragen der politischen Verantwortung und finanziellen Reparationsverpflichtungen
beantworten müssen. Russland muss für das Leid und die Schäden aufkommen, die der völkerrechtswidrige
Angriffskrieg in der Ukraine verursacht hat.
Um Frieden zu erreichen, muss die russische Durchhaltefähigkeit geschwächt und die Ukraine weiter gestärkt
werden – auch finanziell. Die jüngsten Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland haben offenbart, dass
Russland weder zu einem Waffenstillstand noch einem gerechten Frieden bereit ist. Vielmehr hält Putin an all
seinen Kriegszielen fest. Er will die gesamte Ukraine unterwerfen und sieht sich politisch, ökonomischen und
militärisch dazu in der Lage. Die Partner der Ukraine sind daher aufgefordert, die Unterstützung für die Ukraine
weiter auszubauen, um die Verhandlungsposition des Landes zu stärken – auch durch die vollumfängliche
Nutzbarmachung der eingefrorenen Vermögen.
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ISSN 0722-8333]
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